Von den Internetnutzern in Deutschland (ca. 74 Prozent der Bevölkerung) haben 85 Prozent Waren oder Dienstleistungen im Internet erworben. Aufgrund der immer zunehmenden Bedeutung des Internets gewinnt der elektronische Handel im Einzelhandel immer mehr an Potenzial. Um einen besseren Schutz gegen Gefahren aus dem Internet, insbesondere gegen Kostenfallen, zu gewährleisten, wurde der bestehende Verbraucherschutz durch die sogenannte „Buttonlösung“ ergänzt. Diese trat am 1. August 2012 durch das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohneigentumsgesetzes“ in Kraft. Die Neuregelung des § 312g BGB regelt den klassischen Onlinehandel sowie den Handel über Applications für Tablet-PCs oder Smartphones, Set-Top-Boxen und Spielekonsolen. Ob die bereits im Vorfeld stark kritisierte „Buttonlösung“ als zusätzlicher Verbraucherschutz die Entschärfung des Kostenfallen-Problems bedeutet, wird in dieser Arbeit untersucht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Abofallen - „Geschäftsmodell“ und aktuelle Zahlen
3. Verbraucherschutz im Online-Handel
4. „Buttonlösung“
4.1. Ziel und Inhalt der Neuregelung des § 312g BGB
4.2. Auswirkungen der „Buttonlösung“ auf Unternehmer und Verbraucher
4.3. Weitere Kritikpunkte
5. Zusammenfassung
6. Ausblick
Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was ist die "Buttonlösung"?
Eine gesetzliche Regelung (§ 312g BGB), die vorschreibt, dass kostenpflichtige Bestellungen im Internet eindeutig beschriftet sein müssen.
Wie muss der Bestell-Button beschriftet sein?
Mit eindeutigen Begriffen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“, um den Verbraucher vor Kostenfallen zu schützen.
Gilt die Buttonlösung auch für Smartphone-Apps?
Ja, die Neuregelung umfasst den klassischen Onlinehandel sowie Käufe über Apps, Tablets und Spielekonsolen.
Was passiert, wenn der Button nicht korrekt beschriftet ist?
In diesem Fall kommt kein wirksamer Vertrag zustande, und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet.
Welches Problem soll die Buttonlösung lösen?
Sie soll vor allem sogenannten "Abofallen" entgegenwirken, bei denen Kostenpflichten im Kleingedruckten versteckt wurden.
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- Eugenia Gerner (Author), 2013, "Buttonlösung" als zusätzlicher Verbraucherschutz gegen Internetkostenfallen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267876