Seit Henry W. Chesbrough sein Werk „Open Innovation: The New Imperative for Creating and Profiting from Technology“ veröffentlichte und damit den Begriff „Open Innovation“ prägte, wird zunehmend über einen Umschwung im Innovationsmanagement diskutiert.
Der Ansatz von „Open Innovation“ beschreibt demnach den aktiven und gezielten Einbezug der Außenwelt zur Verbesserung des eigenen Innovationspotenzials durch die Öffnung der Unternehmensgrenzen. Die strategische Nutzung der Außenwelt im Sinne der Innovationssteigerung lässt sich dabei auf drei Kernprozesse zurückführen:
Während beim Outside-In-Prozess die Internalisierung und die Verarbeitung von externem Wissen in die eigene Innovationsarbeit im Vordergrund steht. Beschreibt im Gegenzug der Inside-Out-Prozess die Ausgliederung und Verwertung internen Wissens außerhalb des Unternehmens.
Der Coupled-Prozess umfasst schließlich Innovationspartnerschaften und Ideennetzwerke, welche sich durch den Austausch und den gegenseitige Nutzen von eingebrachtem Wissen im Hinblick auf die Forschung und Entwicklung (F&E) auszeichnen.
Das Modell der offenen Innovation spiegelt dabei sinnbildlich den Wandel von der Industrie- zur Kommunikations- und Wissensgesellschaft wider und trägt zugleich den veränderten Anforderungen an neue Produkte, deren Entwicklung und der Ideenfindung Rechnung.
In der Praxis gestaltet sich die Realisierung der Innovationsöffnung jedoch nicht selten als problematisch. Neben strategischen und rechtlichen Überlegungen um die Öffnung des eigenen Unternehmens, muss oftmals geistiges Eigentum und externes Wissen erst mühsam und zwanghaft zugänglich gemacht werden, um es verwerten zu können.
Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, wie ein offeneres Innovationsmanagement sinnvoll umgesetzt werden kann und in welchem Rahmen der Zugriff auf externes geistiges Eigentum ggf. zwanghaft durchgesetzt werden kann.
Der erste Teil dieser Arbeit beleuchtet die betriebswirtschaftlichen Motive hinter „Open Innovation“, sowie die Risiken, die mit der Öffnung des F&E-Bereichs einhergehen. Neben Grenzen, werden sowohl unternehmensstrategische als auch rechtliche Schranken herausgearbeitet. Abschließend werden Lösungen vorgestellt, um den aufgezeigten Gefahren entgegenzutreten.
Der zweite Teil widmet sich umfassend der Systematik der Zwangslizensierung von geistigem Eigentum. Unter Berücksichtigung bisheriger Rechtsprechung und geltenden Rechts entsteht so ein Überblick über die Mechanismen und Möglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Erster Teil - Der „Open Innovation“-Ansatz als bewusste Offenheit und Kooperation
A. Begriffsdefinition „Open Innovation“
I. Allgemeine Definition
II. „Open Innovation“ und Schutzrechte
1. Urheberrecht
2. Patentrecht
B. Chancen und Möglichkeiten
I. Informationsaustausch „C2B“
II. Wissenstransfer „B2B“
1. Senkung der Entwicklungskosten und Generierung von Einnahmen durch
Auslizensierung
2. Größere Ideenbasis und Effizienz
a) „Transaction Networks“
b) Co-Creation Networks
3. Gesellschaftlicher Nutzen
C. Risiken und Gefahren
I. Technologietransfers und Wissensaustausch - „transaction networks“
1. Wirtschaftliches Risiko
2. Unvorhergesehene Ereignisse
3. Kartellrechtliche Schranken
4. Zusammenfassung
II. Gemeinsam betriebene Forschung und Entwicklung - die „co-creation“
1. „Co-creation“ in Unternehmensverbänden
a) Schutz des generierten Wissens
b) Regelung durch den Gesetzgeber - „Public Ordering“
(1) Erweiterung der „grace period“
(2) Ausnahmen für Patentverletzungen
c) Privatrechtliche Lösung - „Private Ordering“
2. „Co-creation“ in „Open Innovation Communities“
a) Die Defensivpublikation
b) Friedenspatent
c) Patentverteidigungspools
d) Defensivpatent
D. Zusammenfassung
Zweiter Teil - Die Zwanslizenz as geeignetes Mittel zur Rechtskorrektur?
A. Allgemeines
B. Ausgleich auf drei Ebenen
I. Die Ausgestaltung der Schutzrechte - Ausgleich auf erster Stufe?
1. Das Patentrecht
2. Das Urheberrecht
II. Die Schranken der Schutzrechte - Ausgleich auf zweiter Stufe?
1. Das Patentrecht - 2nd Level
a) Forschungsprivileg - § 11 Abs. 2 PatG
b) Zwangslizenz - § 24 Abs. 2 PatG
2. Das Urheberrecht - 2nd Level
III. Das Kartellrecht als Schranke - Ausgleich auf dritter Stufe?
1. Das Patentrecht - 3rd Level
a) Kartellrechtlicher Anspruch auf eine Zwangslizenz aus Art. 102 AEUV
b) Kartellrechtlicher Anspruch auf eine Zwangslizenz aus §§ 19, 20 GWB
c) Die Rechtsfolgenanordnung des § 33 GWB
2. Das Urheberrecht - 3rd Level
3. Bewertung
C. Ausblick.
D. Zusammenfassung.
Zusammenfassende Schlussbetrachtung..
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