Das Internet bietet heute unzählige Möglichkeiten und Vorteile. In besonderem Maße gilt dies für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Beleidigungen in Social Networks, Internetforen und Weblogs oder durch das Verbreiten von Bildern, Videos und anderer Daten. Die Besonderheit dieser Persönlichkeitsrechtsverletzungen liegt dabei in ihrer Distanz- und Streuwirkung, sowie in ihrer Anonymität. So kann fast jeder Mensch auf der Welt mit einem Computer oder Mobiltelefon Webseiten abrufen und meist unerkannt Bilder, Videos, Musik und andere Inhalte verbreiten. Dies ist an nahezu jedem beliebigen Ort der Welt möglich, sodass nationale Grenzen immer mehr an Bedeutung verlieren. Die so enstehende Gefährdungslage für Persönlichkeitsrechte wird in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Gang der Darstellung
- C. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet
- I. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht
- 1. Grundlagen
- 2. Das aPR als sog. Rahmenrecht
- 3. Fallgruppen des aPR
- a. Das Recht auf Schutz vor Indiskretion
- aa. Schutz der Intimsphäre und Verletzungsformen im Internet
- bb. Schutz der Privatsphäre und Verletzungsformen im Internet
- cc. Schutz der Sozialsphäre und Verletzungsformen im Internet
- dd. Schutz der Öffentlichkeitssphäre und Verletzungsformen im Internet
- b. Das Recht auf Selbstbestimmung über die Darstellung der eigenen Person
- aa. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Verletzungsformen im Internet
- III. Die sog. besonderen Persönlichkeitsrechte
- 1. Das Namensrecht und mögliche Verletzungsformen im Internet
- 2. Das Recht am eigenen Bild und Verletzungsformen im Internet
- 3. Schutz der Ehre, des guten Rufs und Verletzungsformen im Internet
- D. Möglichkeiten des Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet
- I. Anspruch auf Gegendarstellung
- II. Anspruch auf Unterlassung
- III. Anspruch auf Berichtigung
- 1. Anspruch auf Widerruf
- 2. Anspruch auf Richtigstellung und Ergänzung
- IV. Anspruch auf Schadensersatz
- 1. Materieller Schadensersatz - Voraussetzungen
- 2. Immaterieller Schadensersatz bzw. die sog. Geldentschädigung - Voraussetzungen
- a. Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung- Eingriffsintensität
- b. Subsidiarität
- c. Immaterieller Schaden und Höhe des immateriellen Schadensersatzes
- V. Ergänzende Ansprüche
- 1.Allgemeiner Auskunftsanspruch, § 242 BGB
- 2. Vernichtungsanspruch
- E. Verantwortlichkeit im Internet
- I. Die Haftung des unmittelbaren Verletzers im Internet
- II. Die Haftung des Content-, Access und Host-Providers nach dem TMG
- 1. Haftung für eigene Inhalte
- 2. Haftung für fremde Inhalte
- a. Unterlassungansprüche
- b. Schadensersatzansprüche
- aa. Der Access-Provider, § 8 TMG
- bb. Caching, § 9 TMG
- cc. Der Host-Provider, § 10 TMG
- F. Besonderheiten der Verantwortlichkeit im Internet
- 1. Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hyperlinks
- II. Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Suchdienste
- G. Die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- I. Die Zuständigkeit deutscher Gerichte
- 1. Bestimmung des Handlungsortes
- 2. Bestimmung des Erfolgsortes
- 3. Unterschiede zwischen Off- und Online-Kommunikation
- II. Das anwendbare Recht
- H. Bedarf es einer „internetspezifischen Anpassung des privaten Presserechts“?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Werk befasst sich mit den Herausforderungen, die die digitale Welt für den Schutz von Persönlichkeitsrechten darstellt. Es analysiert die verschiedenen Verletzungsformen von Persönlichkeitsrechten im Internet und beleuchtet die Rechtsprechung und Gesetzgebung in diesem Bereich.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine Anwendung im Internet
- Spezielle Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum, wie das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild und der Schutz der Ehre
- Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- Die Verantwortlichkeit von Content-, Access- und Host-Providern
- Die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und die Anwendung des Rechts
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung des Themas Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet dar und liefert einen Überblick über den Aufbau des Werkes.
- B. Gang der Darstellung: Dieser Abschnitt beschreibt die methodische Vorgehensweise und den Aufbau des Werkes.
- C. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Verletzungsformen des allgemeinen und der besonderen Persönlichkeitsrechte im Internet.
- D. Möglichkeiten des Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Dieses Kapitel beleuchtet verschiedene Rechtsmittel, die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet zur Verfügung stehen, darunter Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz.
- E. Verantwortlichkeit im Internet: Dieses Kapitel behandelt die Haftung von verschiedenen Akteuren im Internet, insbesondere die Haftung des unmittelbaren Verletzers, des Content-, Access- und Host-Providers.
- F. Besonderheiten der Verantwortlichkeit im Internet: Dieses Kapitel befasst sich mit besonderen Aspekten der Verantwortlichkeit im Internet, wie der Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hyperlinks und Suchdienste.
- G. Die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet: Dieses Kapitel erläutert die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, einschließlich der Zuständigkeit deutscher Gerichte und des anwendbaren Rechts.
Schlüsselwörter
Persönlichkeitsrecht, Internet, Datenschutz, Privatsphäre, Informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild, Namensrecht, Ehre, Ruf, Schadensersatz, Providerhaftung, TMG, Hyperlinks, Suchdienste, Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht, Presserecht.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (aPR)?
Das aPR schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen. Im Internet umfasst dies den Schutz vor Indiskretion (Intim-, Privat- und Sozialsphäre) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Beleidigung im Internet?
Betroffene können Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung (Widerruf) sowie bei schwerwiegenden Verstößen auf Geldentschädigung (Schadensersatz) geltend machen.
Wer haftet für Rechtsverletzungen im Netz?
Zunächst haftet der unmittelbare Täter. Nach dem Telemediengesetz (TMG) können aber auch Host-Provider (z. B. Forenbetreiber) haften, sobald sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben und diese nicht entfernen.
Darf mein Bild ohne Erlaubnis in sozialen Netzwerken verbreitet werden?
Nein, das „Recht am eigenen Bild“ ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht. Ohne Einwilligung des Abgebildeten ist die Verbreitung in der Regel rechtswidrig, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.
Sind deutsche Gerichte bei Rechtsverletzungen im Ausland zuständig?
Ja, deutsche Gerichte können zuständig sein, wenn die Internetseite einen bestimmungsgemäßen Inlandsbezug hat und der Erfolg der Rechtsverletzung (die Kenntnisnahme) in Deutschland eintritt.
Was ist der Unterschied zwischen materiellen und immateriellen Schäden?
Materielle Schäden betreffen messbare finanzielle Verluste. Immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) werden bei schwerwiegenden Eingriffen in die Persönlichkeit gewährt, die nicht in Geld messbar sind.
- Citation du texte
- Constantin Martinsdorf (Auteur), 2012, Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266031