Die Organisation von Arbeit in einer Gesellschaft ist keineswegs willkürlich, sondern entpuppt
sich alsbald bei genauerem Hinsehen als auf Regeln basierend und Politiken widerspiegelnd.
Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte werden im Rahmen des Geschlechterverhältnisses zugewiesen:
durch den Geschlechtervertrag.
In welchem Zusammenhang stehen Erwerbsformen und Lebensverhältnisse mit dem Geschlechtervertrag
in Deutschland? Der folgende Text soll dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen
der Arbeits- und Lebensorganisation und dem Geschlechtervertrag transparent zu machen und
die Mechanismen und die einhergehenden Implikationen verständlich aufzuzeigen. Die Zusammenhänge
sind keineswegs offensichtlich, handelt es sich bei dem Geschlechtervertrag doch um
ein unausgesprochenes, scheinbar unsichtbares und fast wie selbstverständlich hingenommenes
„Regelwerk, das Frauen und Männer unterschiedliche Arbeiten und Werte, unterschiedliche
Verantwortlichkeiten und Pflichten zuweist“1 und somit hohe Relevanz für alle gesellschaftlichen
Bereiche besitzt. Ich konzentriere mich auf die Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse,
und beschränke mich bei meiner Analyse auf Deutschland, um die Möglic hkeit
zu haben im Rahmen dieses Textes in die Tiefe einzudringen.
Frauen und Männer werden zunehmend mit einem strukturellen Widerspruch konfrontiert: So
ändern sich die Lebensverhältnisse und Erwerbsformen, doch der ihnen zugrundeliegende Geschlechtervertrag
schreibt sich nur oberflächlich modifiziert fort. Zwei Thesen möchte ich anhand
der Ergebnisse meiner Analyse der Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse
in Kapitel 2 überprüfen:
a) Der ernährerzentrierte Geschlechtervertrag in seiner stets nur oberflächlich modifizierten
Form wird den sich wandelnden Lebens- und Arbeitsverhältnissen nicht gerecht und erzeugt
Widersprüche.
b) Die Herausforderungen unserer Zeit bedingen eine Neuverhandlung des Geschlechtervertrags
zwischen den Geschlechtern. Damit verbunden ist eine Neubewertung der Arbeit.
1 Gender Glossar: http://www.wien.gv.at/ma57/gender_mainstreaming/glossar.htm#gvert (Letzter Zugriff: 24.10.03).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
1.1 Vorgehen und Methode
1.2 Begriffe, Definitionen und Operationalisierung
2. Erwerbsformen, Lebensverhältnisse und der Geschlechtervertrag
2.1 Wandel der Erwerbsformen
2.2 Wandel der Lebensverhältnisse und Einstellungen
2.2.2 Haushaltsstruktur
2.2.3 Lebensformen
2.3 Der Geschlechtervertrag
2.3.1 Geschlechtsspezifische Pflichten
2.3.2 Geschlechtsspezifische Rechte
3. Zusammenfassung
4. Schlussfolgerungen und Diskussion
5. Ausblick
Quellenverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
Die Organisation von Arbeit in einer Gesellschaft ist keineswegs willkürlich, sondern entpuppt sich alsbald bei genauerem Hinsehen als auf Regeln basierend und Politiken widerspiegelnd. Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte werden im Rahmen des Geschlechterverhältnisses zugewiesen: durch den Geschlechtervertrag.
In welchem Zusammenhang stehen Erwerbsformen und Lebensverhältnisse mit dem Geschlechtervertrag in Deutschland? Der folgende Text soll dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen der Arbeits- und Lebensorganisation und dem Geschlechtervertrag transparent zu machen und die Mechanismen und die einhergehenden Implikationen verständlich aufzuzeigen. Die Zusammenhänge sind keineswegs offensichtlich, handelt es sich bei dem Geschlechtervertrag doch um ein unausgesprochenes, scheinbar unsichtbares und fast wie selbstverständlich hingenommenes „Regelwerk, das Frauen und Männer unterschiedliche Arbeiten und Werte, unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Pflichten zuweist“[1] und somit hohe Relevanz für alle gesellschaftlichen Bereiche besitzt. Ich konzentriere mich auf die Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse, und beschränke mich bei meiner Analyse auf Deutschland, um die Möglichkeit zu haben im Rahmen dieses Textes in die Tiefe einzudringen.
Frauen und Männer werden zunehmend mit einem strukturellen Widerspruch konfrontiert: So ändern sich die Lebensverhältnisse und Erwerbsformen, doch der ihnen zugrundeliegende Geschlechtervertrag schreibt sich nur oberflächlich modifiziert fort. Zwei Thesen möchte ich anhand der Ergebnisse meiner Analyse der Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse in Kapitel2 überprüfen:
a) Der ernährerzentrierte Geschlechtervertrag in seiner stets nur oberflächlich modifizierten Form wird den sich wandelnden Lebens- und Arbeitsverhältnissen nicht gerecht und erzeugt Widersprüche.
b) Die Herausforderungen unserer Zeit bedingen eine Neuverhandlung des Geschlechtervertrags zwischen den Geschlechtern. Damit verbunden ist eine Neubewertung der Arbeit.
1.1 Vorgehen und Methode
Zu Beginn führe ich die für meine Arbeit zentralen Begrifflichkeiten und Indikatoren ein. Im zweiten Kapitel werde ich die Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse in Deutschland darstellen. Dabei konzentriere ich mich auf für meine Analyse grundlegende Literatur. Ergänzend stütze ich mich auf empirische Daten. Besonders erwähnenswert sind hier die Mikrozensus-Erhebungen. In diesem Schritt stelle ich zugleich den Kontext zum Seminar her. Anschließend erörtere ich die Ausgestaltung des Geschlechtervertrags in Deutschland und seine Wirkungen. In diesem Schritt werde ich herausarbeiten, in welcher Beziehung Erwerbsformen und Lebensverhältnisse mit dem Geschlechtervertrag stehen. Dabei ist es besonders relevant den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Nach einer kurzen Zusammenfassung leite ich aus meiner Analyse zwei Thesen ab, die in Kapitel4 diskutiert werden. Der Ausblick findet sich am Ende meiner Arbeit.
1.2 Begriffe, Definitionen und Operationalisierung
Der Geschlechtervertrag ist kein greifbares Stück Papier. Vielmehr ergibt er sich aus der zugrundeliegenden Logik „unausgesprochener Regeln, wechselseitiger Rechte und Pflichten, die die Beziehungen zwischen Männern und Frauen, zwischen Geschlechtern und Generationen und letzten Endes zwischen den Bereichen von Produktion und Reproduktion definieren.“[2]
Andere Einflussfaktoren auf die Organisation von Produktion und Reproduktion wie neue Managementmethoden (z.B. Total-E-Quality-Management, Work-Life-Balance, „self-managed teams“ etc.), die demographische Entwicklung (Alterung der Gesellschaft und die damit verbundene Renten- und Pflegeproblematik), Entwicklung der Geschlechterpolitiken (sowohl auf Regierungs- als auch auf Unternehmensebene), der Wandel der Rollenverständnisse[3] und der Einfluss transnationaler Einbindungen (zu nennen ist hier insbesondere die Europäische Union) sind sicherlich von Relevanz, doch würde ihre Behandlung nicht nur den Rahmen dieser Arbeit sprengen; der Geschlechtervertrag ist die zentrale Einflussgröße, wie gezeigt werden soll.
Geht man davon aus, dass der Geschlechtervertrag die Bereiche von Produktion und Reproduktion regelt (gemessen an der geschlechterspezifischen Zuweisung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft[4]), ist die Betrachtung dieser Sphären die erforderliche Konsequenz.
Erwerbsformen: Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes sind Erwerbstätige Selbständige, abhängig Beschäftigte und freiwillig mitarbeitende Familienangehörige.[5] Das „Normalarbeitsverhältnis“ entspricht dem normativen Leitbild der Erwerbsarbeit. „Es basiert auf einem auf Dauerhaftigkeit angelegten Arbeitsvertrag, einem festen an Vollzeitbeschäftigung orientierten Arbeitszeitmuster, einem tarifvertraglich normierten Lohn oder Gehalt, der Sozialversicherungspflicht sowie der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.“[6] „Nicht-Normalarbeitsverhältnisse“ umfassen sehr unterschiedliche Arbeitsformen wie beispielsweise Teilzeitarbeit, befristete Tätigkeiten, geringfügige Beschäftigung, „Mini-Jobs“, Leiharbeit und sogenannte Schein-Selbstständigkeit. Allen Erwerbsformen gemeinsam ist die Entlohnung der Tätigkeiten unabhängig von ihrer Arbeitsgestaltung (Arbeitsort und -zeiten).
Lebensverhältnisse: Die Lebensverhältnisse sind gekennzeichnet durch die Lebensformen und die Haushaltsstruktur der Privathaushalte[7]. Bei den Lebensformen wird hier nach Familienstand unterschieden:[8] (1) allein Lebende (ledig, allein erziehend, geschieden, in Trennung lebend), in Lebensgemeinschaft Lebende (ehelich/nichtehelich), (2) mit Kinder/ohne Kinder. Die Haushaltsstruktur wird gemessen an (1) der Haushaltsgröße (Personen je Privathaushalt), (2) der Generationenstruktur und (3) der Entwicklung der Privathaushalte.
2. Erwerbsformen, Lebensverhältnisse und der Geschlechtervertrag
Erwerbsformen und Lebensverhältnisse kennzeichnen die Koordinaten der gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ihre Betrachtung ist entscheidend, um Zusammenhänge und Entwicklungen zu erkennen.
2.1 Wandel der Erwerbsformen
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Die zunehmende Vielfalt der Beschäftigungsformen macht es schwer, zu definieren, was unter „normaler Erwerbsarbeit“ zu verstehen ist. Folgende Entwicklungen können in den letzten 10 Jahren festgestellt werden:
- Die Frauenerwerbstätigkeit hat insgesamt stark zugenommen.[9] Dabei steigt sie in Westdeutschland, während sie in Ostdeutschland abnimmt.[10]
- Die „Normalarbeitsverhältnisse“ (hier abgegrenzt als abhängige unbefristete Vollzeitbeschäftigung) verlieren an Gewicht, sind aber mit Abstand nach wie vor die wichtigste Erwerbsform.[11]
- Das Arbeitsvolumen hat zugenommen, nicht jedoch die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze. Eine erhebliche Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung kann beobachtet werden[12], der überwiegend Frauen nachgehen.[13] Ein zunehmender Arbeitszeitrückgang der wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden von Vollzeit- und Teilzeit-Erwerbstätigen ist auffällig.[14]
- Befristete Arbeitsverhältnisse nahmen insgesamt zu.[15] Dabei hatten mit fast 14Prozent im Jahr 2001 erheblich mehr ostdeutsche Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag.[16] Gut jeder fünfte abhängig Beschäftigte (ohne Auszubildende) in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen war 2001 in einem befristeten Arbeitsverhältnis.[17]
- Selbstständige Erwerbsformen haben außerhalb des Landwirtschaftssektor seit den 80er Jahren einen Bedeutungszuwachs zu verzeichnen. Vor allem wuchs der Anteil Selbstständiger ohne Mitarbeiter. Unter ihnen wird eine steigende Zahl sogenannter Schein-Selbstständiger vermutet.[18] Der Frauenanteil an den Existenzgründern ist gering, wenn auch mit steigender Tendenz.[19]
- Zwei von drei Erwerbstätigen sind dem Dienstleistungsbereich zuzuordnen.[20] 80Prozent der abhängig erwerbstätigen Frauen arbeiten im tertiären Sektor.[21]
- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben allein zwischen 1992 und 1997 um 40Prozent zugenommen.[22]
- Die Kurzarbeit hat vor allem in Ostdeutschland drastisch abgenommen.[23] Seit Anfang der 80er Jahre ist eine starke Zunahme der Beschäftigung im Bereich Zeitarbeit festzustellen.[24] Die Anzahl der Zeitarbeitsfirmen ist von 1995 bis 2000 kontinuierlich gestiegen.[25] Die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer stieg nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit von 133 734 (1991) auf 339 022 (2000). Das entspricht einer Zunahme von 153Prozent.[26]
Die Beschäftigungsformen werden vielfältiger während das Normalarbeitsverhältnis an Gewicht verliert. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Debatte steht die Frage, welche Konsequenzen sich aus den Veränderungsprozessen ergeben.[27]
„In der fordistischen Arbeitsgesellschaft ist Erwerbsarbeit zum Dreh- und Angelpunkt gesellschaftlicher Fortschrittsvisionen und individueller Lebensentwürfe geworden“, charakterisiert Eva Senghaas-Knobloch die gesellschaftliche Schlüsselstellung der Erwerbsarbeit.[28] Vier zentrale Funktionen erfülle die Erwerbsarbeit: a) das individuelle existenzsichernde Einkommen, b) die psychosoziale Integration, c) die soziale Absicherung durch das soziale Anrechtssystem, das an Erwerbsarbeit gekoppelt ist und d) die bürgerschaftliche Integration.[29] Senghaas-Knobloch stellt unterschiedliche Strategien zur Bewältigung von Arbeitslosigkeit vor und unterscheidet hierbei erwerbszentrierte und neubewertungsorientierte Ansätze, die für eine Neubewertung anderer Tätigkeiten als auch der Lohnarbeit eintreten. Senghaas-Knobloch favorisiert letztere, da sie in ihnen drei entscheidende Vorteile sieht: a) die gerechtere Verteilung der bezahlten Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern, b) die Höherbewertung der bisher unbezahlten, aber „sinnvollen und notwendigen“ Tätigkeiten und c) die gerechtere Verteilung der Haus- und Versorgungsarbeit zwischen Frauen und Männern.[30]
Auch Wolfgang Bonß analysiert die zentrale Stellung der Erwerbsarbeit in der postindustriellen Gesellschaft, ihre maßgebliche Funktion für die Vergesellschaftung und skizziert den Strukturwandel, dem sich die Erwerbsarbeit unterzieht. Die Globalisierung, Ökologisierung, Digitalisierung, Individualisierung und Politisierung seien die fünf Stichworte, die die Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Strukturwandels abstecken. Vier Szenarien illustrieren denkbare Entwicklungspfade.[31]
Ulrich Beck konstatiert ebenfalls einen grundlegenden Wandel unserer Gesellschaft, doch sieht er die Gesellschaft im Umbruch von der Erwerbsgesellschaft zur Wissensgesellschaft, deren Grundlage – so seine Hauptthese – permanente Unsicherheit sein werde. Es handele sich um eine „reflexive Modernisierung der Arbeitsgesellschaft“[32], deren zentrale Ressource und Motor Wissen sein werde. Die Erosion des Fordismus[33] als Produktionsform und Gesellschaftsmodell sieht Beck als Ursache des Wandels. Die Informationstechnik, die Individualisierung und die Globalisierung kennzeichnet er als wesentliche Einflussfaktoren.[34]
Die Autoren stellen alle einen einschneidenden, gesellschaftlichen Wandel fest. Die Erwerbsformen und ihr Stellenwert verändern sich und mit ihnen die zentralen Merkmale unserer bislang erwerbsarbeitzentrierten Gesellschaft. Doch sind sie sich in der Analyse der Richtung uneins. Verschiedene Entwicklungen sind denkbar: zur Tätigkeitsgesellschaft (Senghaas-Knobloch, Dettling), zur Wissensgesellschaft und damit laut Beck zur „Ökonomie der Unsicherheit“ oder die Szenarien von Bonß diesseits und jenseits der Erwerbsgesellschaft und bringen verschiedene Implikationen mit sich.
Andere Verfasser sehen die Probleme des deutschen Arbeitsmarktes nicht im Wandel des gesellschaftlichen Organisationsprinzips „Erwerbsarbeit“ bedingt durch den Wandel der Erwerbsformen, sondern in der blockierten Modernisierung der postindustriellen Arbeitsgesellschaft begründet.[35] Rolf G. Heinz und Wolfgang Streeck machen versäumte Reformen verantwortlich für das schlechte Abschneiden Deutschlands im internationalen Vergleich und schlagen verschiedene „Bausteine einer expansiven Beschäftigungsstrategie“[36] vor, womit sie den Eindruck erwecken, ein einfaches Rezept könne die aufgekommenen Probleme lösen. Die gesellschaftliche Fokussierung auf die Erwerbsarbeit und ihre Vergesellschaftungsfunktion wird von ihnen nicht thematisiert.
[...]
[1] Gender Glossar: http://www.wien.gv.at/ma57/gender_mainstreaming/glossar.htm#gvert (Letzter Zugriff: 24.10.03).
[2] Rantalaiho, 1993, 2. Zitiert nach Gottfried/O’Reilly, 2002, 31.
[3] S. hierzu Statistisches Bundesamt Deutschland, 2003b, 533-540.
[4] S. hierzu Abschnitt 2.3.
[5] „Zu den Erwerbstätigen zählen danach alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienangehörigen mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen. Personen, die nur eine geringfügige Tätigkeit ausüben oder als Aushilfe nur vorrübergehend beschäftigt sind, zählen ebenfalls als Erwerbstätige. Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt und unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z.B. Personen im Mutterschutzurlaub und Erziehungsurlaub, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben) als erwerbstätig.“ Statistisches Bundesamt: http://www.destatis.de/basis/d/erwerb/erwerbtxt.htm (Letzter Zugriff: 02.11.03)
[6] Hoffmann/Walwei, 2002, 135.
[7] Privathaushalte umfassen „Personengemeinschaften, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, auch Einzelpersonen, die alleine wohnen und wirtschaften (nicht aber Anstalten).“ Als Anstaltshaushalte gelten Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, sowie Alters- und Invalidenheime. Statistisches Bundesamt, 1995. Zitiert nach Petzold, 2001, 16.
[8] Ich halte mich an die Definition von Lebensformen des Mikrozensus 2002: „Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine solche Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Zu den Lebensformen der Bevölkerung zählen im Einzelnen Paare (Ehepaare und Lebensgemeinschaften) mit Kindern, Paare ohne Kinder, allein Erziehende mit Kindern und allein Lebende. Hinzu kommen Personen, die ohne Kinder und ohne Lebenspartner/in gemeinsam mit anderen verwandten und/oder nicht verwandten Personen im Mehrpersonenhaushalt leben.“
[9] Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002. Deutscher Bundestag, 2002, 216. Hoffmann/Walwei, 1998. Kleinhenz, 2002, 136.
[10] Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland, 2003b, 533.
[11] Vgl. Hoffmann/Walwei, 1998. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002. Kleinhenz, 2002, 136.
[12] Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist seit 1991 bis 2001 um 44Prozent gestiegen. Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 17.
[13] Vgl. Kleinhenz, 2002, 136. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 4/2000, Kapitel 2. http://www.arbeitsamt.de/hst/services/anba/jg_2000/heft042000_frauen/beschaeftigung2.html (Letzter Zugriff 03.11.2003).
[14] Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 16.
[15] Vgl. Kleinhenz, 2002, 136.
[16] Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 19.
[17] Vgl. ebd.
[18] Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 19.
[19] Vgl. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 4/2000, Kapitel 6.1. http://www.arbeitsamt.de/hst/services/anba/jg_2000/heft042000_frauen/beschaeftigung6.html (Letzter Zugriff 03.11.03).
[20] Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 15.
[21] Vgl. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 4/2000, Kapitel 3.1. http://www.arbeitsamt.de/hst/services/anba/jg_2000/heft042000_frauen/beschaeftigung2.html (Letzter Zugriff: 03.11.2003).
[22] Vgl. Deutscher Bundestag, 2002, 216f.
[23] Vgl. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 2002, Kurzarbeiter 1991 bis 2002. http://www1.arbeitsamt.de/hst/services/anba/jg_2003/jahreszahlen2002/r520.xls (Letzter Zugriff 03.11.03).
[24] Vgl. Dormann, 2001, 21.
[25] Vgl. ebd., 9f.
[26] Vgl. Deutscher Bundestag, 2002, 217.
[27] Vgl. Bonß, 2000, 327-415. Beck, 1999, 467-478. Senghaas-Knobloch, 2001, 22-47. Dettling, 2000, 202-214 u.a.
[28] Senghaas-Knobloch 2001, 22.
[29] Vgl. Senghaas-Knobloch, 2001, 24ff.
[30] Vgl. Senghaas-Knobloch, 2001, 33ff.
[31] Vgl. Bonß, 2000, 327ff.
[32] Beck, 1999, 471.
[33] „Terminus zur Bezeichnung der historischen Phase des Nachkriegskapitalismus mit seiner spezifischen Verknüpfung von Massenproduktion und Massenkonsum sowie wirtschaftlichem Wachstum und Vollbeschäftigung, die durch einen weitgehenden sozialen Konsens von Kapital, Gewerkschaften und Staat abgestützt und durch institutionelle Mechanismen (Korporatismus, Wohlfahrtsstaat) zu garantieren versucht wurden. Das keynesianische Akkumulationsregime der 30er bis 70er Jahre ist gekennzeichnet durch eine tayloristisch organisierte Massenproduktion (Fließband, Arbeitsteilung), die den sich ergebenden Kreislauf von Produktion und Massenkonsum national garantiert. Der Staat hat die Binnennachfrage zu stärken und ein soziales Sicherungssystem zu gewährleisten ("Sicherheitsstaat"). Der internationale Rahmen (z.B. das Bretton-Woods-Abkommen) schafft ein stabiles Währungssystem. Die Stagnation der Gewinne und die Sättigung des Konsumbedarfs führten zu einer Krise des Fordismus (Postfordismus).“ http://www.political-science.at/tutorien/SS02/lexikon.htm (Letzter Zugriff: 03.11.03).
[34] Vgl. Beck, 1999, 467-478.
[35] Vgl. Heinz/Streeck, 2000, 234-261. Baethge 2001, 23-44.
[36] Heinz/Streeck 2000, 258ff.
- Quote paper
- Eva Bretschneider (Author), 2003, Erwerbsformen, Lebensverhältnisse und der Geschlechtervertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26545
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