Jedes Individuum gilt als Träger von Menschenrechten, welche für alle Menschen weltweit gleich sind. Erwachsene Menschen und Kinder sind ohne Frage gleichwertig, jedoch sind sie in Bezug ihrer Rechte ebenfalls gleichartig?
Da in den letzten Jahren die Verankerung spezieller Kinderrechte im Grundgesetz verstärkt in den Fokus politischer Grundsatzdiskussionen gerückt ist, thematisiere ich die Entstehung, Entwicklung und Perspektiven von Kinderrechten.
Ich gehe der Frage über den Ursprung, sowie der Ratifizierung und der Umsetzung von Kinderrechten nach. Des Weiteren möchte ich insbesondere klären, welche Rechte Kinder haben und worin die Notwendigkeit individueller Rechte für Kinder besteht.
Um den Beweggrund meiner Themenauswahl aufzugreifen, gehe ich abschließend auf die Frage zur Umsetzung einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein.
Der Schwerpunkt dieser Hausarbeit liegt darin, den Verlauf der Entwicklung, die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention, sowie die Umsetzung von Kinderrechten darzustellen.
Die Grundlage meiner Ausarbeitung bildet ausschließlich wissenschaftliche Literatur.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition Kinder und Jugendliche
3. Zur Geschichte der Menschen- und Kinderrechte
3.1 Die Pioniere der Kinderrechte
3.1.1 Eglantyne Jebb und die Genfer Deklaration des Völkerbundes von 1924
3.1.2 Janusz Korczak
4. Die UN-Kinderrechtskonvention
4.1 Inhalt und Struktur
5. Kinderrechte in der europäischen Union
6. Kinderrechte in Deutschland
6.1 Kinderrechte ins Grundgesetz?
7. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Entstehung, Entwicklung und den aktuellen Perspektiven von Kinderrechten. Das primäre Ziel ist es, den Ursprung sowie die Ratifizierung und Umsetzung von Kinderrechten zu analysieren, die Notwendigkeit individueller Rechte für Kinder zu klären und die aktuelle Debatte zur Verankerung dieser Rechte im deutschen Grundgesetz kritisch zu hinterfragen.
- Historische Entwicklung der Kinderrechte
- Die Rolle der UN-Kinderrechtskonvention
- Umsetzung von Kinderrechten in der EU
- Kinderrechte in der deutschen Gesetzgebung
- Diskussion über eine Verankerung im Grundgesetz
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Eglantyne Jebb und die Genfer Deklaration des Völkerbundes von 1924
Der Völkerbund mit Hauptsitz in Genf ist im Jahre 1920, aufgrund der Kriegsverheerungen des ersten Weltkrieges und des großen Wunsches nach Frieden und Verständigung der Völker, als Vorreiter der Vereinten Nationen gegründet worden.
Die britische Aktivistin Eglantyne Jebb (1876-1928) gründete 1919 angesichts der katastrophalen Folgen für Kinder, die die Nahrungsmittelblockade gegen Deutschland und seine Verbündeten mit sich brachte, in London Organisationen wie „Fight the Famine Council“ und „Save the Children Fund“. Im Jahre 1920 gründete sie in Genf anschließend der erste internationale Lobbyverband mehrerer internationaler Hilfsorganisationen mit dem Namen „Save the Children International Union“. Aus der daraus erhaltenen Hilfe einiger Länder und der Auseinandersetzung der Interessenvertretung von Kindern, entsprang 1924 in Genf die weltweit erste Deklaration für die Rechte des Kindes. Im Vordergrund der Anfänge über Kinderrechte standen somit zunächst die Versorgung und der Schutz von Kindern. Eglantyne Jebb entwarf ein kurzgefasstes 5-Punkte-Programm, welches diesen Schutz und die Versorgung durch die Deklaration unter internationale Aufsicht stellte. Soziales Engagement mit Hinblick auf Gerechtigkeit und Mitleid für die Schwächsten, stand für sie im Fokus dieses Durchbruchs (vgl. Kerber-Ganse 2009, S. 36-39).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Kinderrechte ein und stellt die Forschungsfrage nach der Notwendigkeit eigenständiger Rechte für Kinder sowie deren Verankerung im Grundgesetz.
2. Definition Kinder und Jugendliche: Dieses Kapitel definiert anhand rechtlicher Grundlagen, ab welchem Alter ein Mensch als Kind oder Jugendlicher gilt.
3. Zur Geschichte der Menschen- und Kinderrechte: Es wird der historische Ursprung der Menschenrechte beleuchtet und der Leitgedanke individueller Kinderrechte vor dem Hintergrund der Weltkriege dargestellt.
3.1 Die Pioniere der Kinderrechte: Dieser Abschnitt widmet sich den einflussreichen Persönlichkeiten, die sich frühzeitig für Kinderrechte stark gemacht haben.
3.1.1 Eglantyne Jebb und die Genfer Deklaration des Völkerbundes von 1924: Fokus auf die Arbeit von Eglantyne Jebb und die Entstehung der ersten Deklaration für die Rechte des Kindes.
3.1.2 Janusz Korczak: Darstellung der pädagogischen Ansätze von Janusz Korczak, der die Würde des Kindes als gleichwertig mit der des Erwachsenen forderte.
4. Die UN-Kinderrechtskonvention: Hier wird der Weg zur Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) im Jahr 1989 nachgezeichnet.
4.1 Inhalt und Struktur: Erläuterung der 54 Artikel der Konvention, unterteilt in die vier Rechtsbereiche Survival, Development, Protection und Participation.
5. Kinderrechte in der europäischen Union: Analyse der problematischen und langwierigen Umsetzung der KRK innerhalb der EU-Staaten.
6. Kinderrechte in Deutschland: Untersuchung der Situation in der Bundesrepublik, einschließlich gesetzlicher Reformen und der noch bestehenden Defizite.
6.1 Kinderrechte ins Grundgesetz?: Diskussion über die Forderungen des Aktionsbündnisses „Kinderrechte ins Grundgesetz“ und die juristischen Konsequenzen einer Verfassungsänderung.
7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung der Kinderrechte und das Plädoyer für eine notwendige Verankerung im Grundgesetz.
Schlüsselwörter
Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention, Menschenrechte, Genfer Deklaration, Janusz Korczak, Eglantyne Jebb, Kindeswohl, Partizipation, Grundgesetz, Kinderschutz, EU-Politik, Rechtsverbindlichkeit, Entwicklung, Schutzrechte, Förderung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der geschichtlichen Entwicklung von Kinderrechten und deren aktueller Bedeutung sowie der Umsetzung in internationalen Verträgen und der nationalen Gesetzgebung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die historische Rolle von Pionieren wie Jebb und Korczak, die Struktur der UN-Kinderrechtskonvention sowie die politische Debatte über die Verankerung von Kinderrechten im deutschen Grundgesetz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich Kinderrechte von reinen Schutzinstrumenten zu eigenständigen Partizipationsrechten entwickelt haben und warum diese Entwicklung durch eine Verfassungsänderung in Deutschland vervollständigt werden sollte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung relevanter wissenschaftlicher Fachliteratur zum Thema Kinder- und Menschenrechte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Herleitung, die Analyse der UN-Kinderrechtskonvention, die europäische Perspektive sowie die spezifische Situation in Deutschland inklusive der Debatte über das Grundgesetz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kinderrechte, Kindeswohl, UN-Kinderrechtskonvention, Partizipation, Grundgesetz und Kinderschutz.
Welchen Einfluss hatte Janusz Korczak auf die heutige Sichtweise?
Korczak veränderte die Sichtweise maßgeblich, indem er Kinder nicht nur als schutzbedürftige Wesen betrachtete, sondern als vollwertige Menschen mit dem Recht auf Achtung und freie Meinungsäußerung.
Warum wird die Verankerung im Grundgesetz kritisch diskutiert?
Kontrahenten fürchten eine Abschwächung des Elternrechts und eine zu starke Einmischung des Staates, während Befürworter die bessere Einklagbarkeit und den stärkeren Schutz des Kindeswohls betonen.
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- Nadine Horn (Author), 2012, Kinderrechte. Entstehung, Entwicklung und Perspektiven, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264660