Die steuerliche Behandlung von betriebseigenen Fahrzeugen ist ein umstrittenes
Gebiet. Durch die große Bandbreite der betroffenen Personen kommt es oft zu
Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen.
Eine Fülle von Finanzgerichts- und BFH-Urteilen sowie die
Beteiligung des Europäischen Gerichtshofes zeigen die Relevanz dieses Themas.
Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG ist definiert als der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Betriebsvermöge n am Ende eines Wirtschaftsjahres und dem am
Anfang eines Wirtschaftsjahres, vermehrt um die Entnahmen und vermindert um
die Einlagen. Hierbei dient das Betriebsvermögen unter anderem dazu, eine
Abgrenzung zwischen dem betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich
herzustellen. Die Einlagen und Entnahmen kann man somit als Bewegungen
zwischen diesen beiden Bereichen bezeichnen.
Was nun zum Betriebsvermögen gehört, bestimmt sich danach, ob die Nutzung
des Wirtschaftsgutes betrieblich veranlasst ist. Es müssen ein sachlicher Bezug
zum Betrieb und eine betriebliche Nutzungsabsicht bzw. sonstige betriebliche
Gründe nachweislich bestehen. 1 Andernfalls wird das Wirtschaftsgut dem
Privatvermögen des Unternehmers zugeordnet.
Eine Aufteilung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen bei
beweglichen Wirtschaftsgütern ist grundsätzlich nicht möglich. Dies bestimmt
§ 12 Nr. 1 EStG mit dem Grundsatz der Unteilbarkeit von beweglichen
Wirtschaftsgütern. Demnach können Aufwendungen, die nicht eindeutig und
einfach von der privaten Lebensführung zu trennen sind, nicht als
Betriebsausgaben erfasst werden. 2 Resultat dieser Vorschrift ist somit die
Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zu einem der beiden Bereiche nach seiner
prozentualen Nutzung. Wird das Wirtschaftsgut zu me hr als 50 % betrieblich
genutzt, stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 % liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Das
Wirtschaftsgut kann dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Nach einem
neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ist auch bei Steuerpflichtigen, die ihren
Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, entgegen der Richtlinienregelung (R 13
Abs. 16 EStR 2001) die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen möglich.3
Bei einer Nutzung von weniger als 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor.4 [...]
1 Vgl. BFH X R 20/86 BStBl II 90, 128
2 Vgl. R 117 EStR 2001
3 Vgl. BFH vom 2.10.2003, IV R 13/03.
4 Vgl. R 13 Abs. 1 EStR 2001.
Inhaltsverzeichnis
- 1. EINLEITUNG
- 2. ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PRIVATNUTZUNG VON BETRIEBLICHEN PKW.
- 2.1. ANWENDUNGSBEREICH DER § 4 ABS. 5 Nr. 6 ESTG UND § 6 ABS. 1 Nr. 4 S. 2+3 ESTG
- 2.2. WAHL DER ERMITTLUNGSMETHODE
- 2.3. DIE PAUSCHALIERUNGSMETHODE (1%-REGELUNG)
- 2.3.1. Berechnung des Privatanteils nach der 1%-Regelung
- 2.3.2. Nutzung mehrerer betrieblicher Kfz
- 2.3.3. Einbeziehung Fahrten Wohnung - Betriebsstätte
- 2.3.4. Kostendeckelung
- 2.4. DIE FAHRTENBUCHMETHODE
- 2.4.1. Berechnung des Privatanteils nach der Fahrtenbuchmethode
- 2.4.2. Anforderung und Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches
- 2.4.3. Fahrtenbuchmethode führt zu unzutreffenden Ergebnissen?
- 2.5. 1%-REGELUNG ODER FAHRTENBUCHMETHODE?
- 2.6. VERFASSUNGSMÄßIGKEIT DER PAUSCHALIERUNGSMETHODE
- 3. UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PRIVATNUTZUNG VON BETRIEBLICHEN PKW.
- 3.1. ZUORDNUNG DES PKW ZUM UNTERNEHMEN
- 3.2. ANSCHAFFUNG VOR DEM 01.04.1999
- 3.2.1. Ermittlung der Umsatzsteuer nach der 1%-Regelung
- 3.2.2. Ermittlung der Umsatzsteuer nach der Fahrtenbuchmethode
- 3.2.3. Ermittlung der Umsatzsteuer anhand der sachgerechten Schätzung
- 3.3. ANSCHAFFUNG NACH DEM 31.03.1999
- 3.4. BEHANDLUNG NACH DEM 31.12.2002 UND NACH STEUERÄNDERUNGS-GESETZ 2003
- 4. SCHLUSS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Studienarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von betrieblichen Personenkraftwagen (PKW) durch den Unternehmer. Sie untersucht die ertrag- und umsatzsteuerlichen Vorschriften in diesem Bereich und beleuchtet die Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen. Dabei werden die gesetzlichen Einzelvorschriften vorgestellt und erläutert, insbesondere die 1%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode.
- Die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung der privaten PKW-Nutzung durch den Unternehmer
- Die Anwendung der 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode
- Die Auswirkungen der privaten Nutzung auf den Steuerpflichtigen
- Die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen
- Die Unterscheidung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Thematik der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen. Kapitel 2 befasst sich mit der ertragssteuerlichen Behandlung der privaten PKW-Nutzung. Hier werden die Anwendbarkeit der relevanten Gesetze, die Wahl der Ermittlungsmethoden und die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen behandelt. Kapitel 3 geht auf die umsatzsteuerliche Behandlung der privaten PKW-Nutzung ein, wobei die Zuordnung des PKW zum Unternehmen, die Ermittlung der Umsatzsteuer bei unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten und die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2003 beleuchtet werden.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beleuchtet die Themengebiete der privaten PKW-Nutzung, Betriebsvermögen, Privatvermögen, 1%-Regelung, Fahrtenbuchmethode, Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Steueränderungsgesetz 2003, Gewinnbegriff, Abgrenzung, Nutzungsentnahme, Einzelunternehmer.
- Quote paper
- Rolf Lehmann (Author), 2004, Die private Nutzung der zum Betriebsvermögen gehörenden PKW durch den Unternehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26417