In den vergangenen Jahren haben sich die Möglichkeiten der polizeilichen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten deutlich verbessert. Die technischen Fortschritte eröffnen den Ermittlungsbehörden immer neue Wege zur Strafverfolgung. Mittlerweile lebt der Mensch in einer Zeit, in der sogar damit zu rechnen ist, dass es möglich ist das tiefste Geheimnis ans Tageslicht kommen zu lassen. Die Gesellschaft ist an einen Punkt geraten an dem darüber nachgedacht wird mittels technischer Hilfsmittel die Gedanken eines Menschen auswerten zu können. Man denke an die fast schon pervers erscheinende Idee des Lügendetektors. Diese neuen Möglichkeiten lassen die Frage aufkommen, ob diese denn eher einen gesellschaftlichen Vor- oder Nachteil darstellen.
Daher ist es aktuell noch nie so wichtig wie zu dieser Zeit gewesen einen gesetzlichen Rahmen für diese Eingriffe zu schaffen. Dieser Grundgedanke eines letzten Kernes, der absolut unantastbar für jede staatliche Behörde ist, soll hier analysiert werden. Besonderes Augenmerk wird in dieser Seminararbeit darauf gelegt, ob es sich bei dem Kernbereich privater Lebensgestaltung um ein Konzept handelt, dass für jeden ähnlichen Fall objektivierbar ist oder einzelfallabhängig speziell erwägt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung in seinem historischen Kontext
- C. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung in seinem grundrechtlichen Zusammenhang
- D. Die „Drei-Sphären-Theorie“
- 1. DNA-Analyse
- 2. Wohnraumüberwachung / „Großer Lauschangriff“
- 3. Telekommunikationsüberwachung
- 4. Staatstrojaner
- 5. Die Verwertung von privaten Schriftstücken
- E. Kritik an der „Drei-Sphären-Theorie“ und alternative Ansätze
- F. Fälle aus der Praxis
- 1. Der Tagebuchfall 1
- 2. Der Tagebuchfall 2
- 3. Der Selbstgesprächs-Fall
- G. Das „Zweistufenkonzept“ in der polizeilichen Praxis
- H. Kritik
- I. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert den Kernbereich privater Lebensgestaltung im Kontext polizeilicher Ermittlungen. Der Fokus liegt auf der Frage, ob dieses Konzept objektiv anwendbar ist oder eine einzelfallbezogene Betrachtung erfordert. Die Arbeit untersucht die historischen und grundrechtlichen Grundlagen, beleuchtet die „Drei-Sphären-Theorie“ und alternative Ansätze, und diskutiert praxisrelevante Fälle.
- Historische Entwicklung des Konzepts des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- Grundrechtlicher Schutz des Kernbereichs im Zusammenhang mit Artikel 1 I GG (Menschenwürde)
- Analyse der „Drei-Sphären-Theorie“ und ihrer Kritikpunkte
- Bewertung der Anwendbarkeit des Konzepts im Einzelfall
- Diskussion des „Zweistufenkonzepts“ in der polizeilichen Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein und beschreibt die steigenden Möglichkeiten polizeilicher Ermittlungen durch technische Fortschritte. Sie stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Objektivierbarkeit oder Einzelfallbezogenheit des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und betont die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen in diesem Bereich.
B. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung in seinem historischen Kontext: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Konzepts eines unantastbaren Bereichs der Persönlichkeit. Es verfolgt die Ideen Otto von Gierkes und die Entwicklung der Rechtsprechung, beginnend mit der Weimarer Republik bis hin zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (SächsVerfGH). Der Fokus liegt auf der Abgrenzung staatlicher Eingriffe und dem Schutz der individuellen Freiheit.
C. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung in seinem grundrechtlichen Zusammenhang: Das Kapitel untersucht die grundrechtlichen Aspekte des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, insbesondere im Kontext des Artikels 1 I GG (Menschenwürde). Es diskutiert die Frage nach der Definition von Menschenwürde und deren Relevanz für die Abgrenzung des unantastbaren Bereiches. Der enge Zusammenhang zwischen dem Kernbereich und dem Menschenwürdesatz wird herausgestellt.
Schlüsselwörter
Kernbereich privater Lebensgestaltung, Grundrechte, Menschenwürde, Polizieilicher Eingriff, Überwachung, Datenschutz, Drei-Sphären-Theorie, Zweistufenkonzept, Rechtsprechung, BVerfG, SächsVerfGH, Objektivierbarkeit, Einzelfallprüfung.
Häufig gestellte Fragen zum Dokument: Kernbereich Privater Lebensgestaltung
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit analysiert den Kernbereich privater Lebensgestaltung im Kontext polizeilicher Ermittlungen. Der Fokus liegt auf der Frage, ob dieses Konzept objektiv anwendbar ist oder eine einzelfallbezogene Betrachtung erfordert. Untersucht werden die historischen und grundrechtlichen Grundlagen, die „Drei-Sphären-Theorie“ und alternative Ansätze sowie praxisrelevante Fälle.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung des Konzepts, den grundrechtlichen Schutz (insbesondere Art. 1 I GG), die „Drei-Sphären-Theorie“ (inkl. DNA-Analyse, Wohnraumüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Staatstrojaner und Verwertung privater Schriftstücke) und deren Kritik, alternative Ansätze, Fallbeispiele (Tagebuchfälle, Selbstgesprächs-Fall), das „Zweistufenkonzept“ in der polizeilichen Praxis und abschließende Kritikpunkte.
Was ist die „Drei-Sphären-Theorie“ und welche Kritikpunkte werden genannt?
Die „Drei-Sphären-Theorie“ ist ein Konzept zur Abgrenzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Kontext staatlicher Eingriffe. Die Arbeit analysiert diese Theorie anhand von Beispielen wie DNA-Analysen, Wohnraumüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Staatstrojanern und der Verwertung privater Schriftstücke. Die Arbeit nennt und diskutiert die Kritikpunkte an diesem Theorieansatz.
Welche Rolle spielt Artikel 1 I GG (Menschenwürde)?
Artikel 1 I GG (Menschenwürde) spielt eine zentrale Rolle, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung eng mit dem Schutz der Menschenwürde verbunden ist. Die Arbeit untersucht den grundrechtlichen Zusammenhang und die Relevanz der Menschenwürde für die Abgrenzung des unantastbaren Bereiches.
Was ist das „Zweistufenkonzept“ und wie wird es bewertet?
Das „Zweistufenkonzept“ beschreibt einen Ansatz in der polizeilichen Praxis. Die Arbeit beschreibt dieses Konzept und diskutiert dessen Bewertung und Anwendbarkeit.
Welche Fallbeispiele werden behandelt?
Die Arbeit analysiert mehrere praxisrelevante Fälle, darunter mindestens zwei Tagebuchfälle und einen Selbstgesprächs-Fall, um die Anwendung des Konzepts des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu veranschaulichen und zu diskutieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Kernbereich privater Lebensgestaltung, Grundrechte, Menschenwürde, Polizeilicher Eingriff, Überwachung, Datenschutz, Drei-Sphären-Theorie, Zweistufenkonzept, Rechtsprechung, BVerfG, SächsVerfGH, Objektivierbarkeit, Einzelfallprüfung.
Welche Forschungsfrage steht im Mittelpunkt?
Die zentrale Forschungsfrage ist, ob das Konzept des Kernbereichs privater Lebensgestaltung objektiv anwendbar ist oder ob eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich ist.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit ist in Kapitel (A-I) gegliedert, beginnend mit einer Einleitung und einer Beschreibung der Zielsetzung und Themenschwerpunkte, gefolgt von Kapiteln zur historischen und grundrechtlichen Einordnung, der Analyse der Drei-Sphären-Theorie und alternativen Ansätzen, der Darstellung von Fallbeispielen, dem Zweistufenkonzept und einer abschließenden Kritik und einem Fazit.
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- Christian Demir (Author), 2013, Kernbereich privater Lebensgestaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264101