In der jüngsten Vergangenheit hatte der BFH mehrfach die Aufgabe zu in der Rechtsprechung Finanzverwaltung und der Rechtsliteratur sehr umstrittenen Fragen bezüglich der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern und/ oder Gesellschaftsanteilen sich zu positionieren und eindeutig Stellung zu nehmen. Mit dem Urteil vom August 2001 (AZ: IV R 41/11) konnte der BFH konkret Stellung zu einem Fall beziehen, der die vorweggenommene Erbfolge und die Fragestellung betrifft, inwieweit § 6 Abs 3 EStG mit § 6 Abs 5 EStG gleichzeitig anwendbar sind. Dabei hat der Senat seine bisherige Haltung zur Gesamtplanrechtsprechung weitgehend aufgegeben. Fraglich ist, welche Auswirkung und Folgen das Urteil auf Entscheidungen die der Rechtspraxis hat. Dafür ist es erforderlich den Sachverhalt genau zu betrachten, der dem Urteil vom 02.08.20012 (AZ: IV R 41/11) zu Grunde lag (Kap. 2). Zudem müssen der Anwendungsbereich und die Anwendungsmöglichkeiten des § 6 Abs. 3 EStG (Kap. 3) und des § 6 Abs. 5 EStG (Kap. 4) beleuchtet, die vorherrschende Auffassung der Finanzverwaltung betrachtet (Kap. 5), die bewegründe des BFH beurteilet (Kap. 6) und die erfolgten Resonanzen der Rechtsliteratur ausgewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sachverhalt
- 3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge nach § 6 Abs. 3 EStG
- 3.1. Persönlicher Anwendungsbereich
- 3.2. Sachlicher Anwendungsbereich
- 4. Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
- 5. Auffassung der Finanzverwaltung
- 6. Entscheidung des BFH
- 6.1. Getrennte Beurteilungen der zeitlich gestaffelten Übertragungsvorgänge
- 6.2. Taggleiche Ausgliederung gem. § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG
- 6.3. Mitübertragen von Sonderbetriebsvermögen
- 6.4. Auswirkung des Urteils auf die Gesamtplanrechtsprechung
- 7. Resonanz der Rechtsliteratur
- 8. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere im Kontext des Urteils vom 02.08.2012, IV R 41/11. Sie analysiert die Anwendung dieser Vorschriften im Bereich der unentgeltlichen Unternehmensnachfolge und der Übertragung von Wirtschaftsgütern, wobei die Auffassungen der Finanzverwaltung und der Rechtsliteratur berücksichtigt werden.
- Analyse des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 3 EStG
- Untersuchung der Regelungen zur Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
- Bewertung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Hinblick auf die getrennte Beurteilung zeitlich gestaffelter Übertragungsvorgänge
- Beurteilung der Auswirkung des Urteils auf die Gesamtplanrechtsprechung
- Zusammenfassung der Resonanz in der Rechtsliteratur
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema und stellt den relevanten Sachverhalt dar. Anschließend werden die Vorschriften zur unentgeltlichen Unternehmensnachfolge nach § 6 Abs. 3 EStG und die Regelungen zur Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG erläutert. Die Arbeit beleuchtet die Auffassungen der Finanzverwaltung und analysiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, insbesondere die getrennte Beurteilung zeitlich gestaffelter Übertragungsvorgänge. Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen des Urteils auf die Gesamtplanrechtsprechung und fasst die Resonanz der Rechtsliteratur zusammen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit folgenden Schlüsselbegriffen: § 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG, unentgeltliche Unternehmensnachfolge, Übertragung von Wirtschaftsgütern, BFH-Rechtsprechung, Gesamtplanrechtsprechung, Finanzverwaltung, Rechtsliteratur.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt § 6 Abs. 3 EStG?
Er ermöglicht die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zur Buchwertfortführung, was die Steuerbelastung bei der Unternehmensnachfolge minimiert.
Was ist der Inhalt von § 6 Abs. 5 EStG?
Diese Vorschrift regelt die steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen oder zwischen Mitunternehmer und Gesamthandsvermögen.
Was entschied der BFH im Urteil IV R 41/11?
Der BFH entschied, dass § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG nebeneinander anwendbar sein können und gab damit seine bisherige strenge "Gesamtplanrechtsprechung" weitgehend auf.
Welche Bedeutung hat das Sonderbetriebsvermögen bei der Übertragung?
Die Arbeit untersucht, inwieweit Sonderbetriebsvermögen zwingend mitübertragen werden muss, um die Steuerneutralität der Nachfolge nicht zu gefährden.
Wie reagierte die Rechtsliteratur auf das BFH-Urteil?
Das Urteil wurde positiv aufgenommen, da es die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen flexibler macht und die Risiken durch die Gesamtplanrechtsprechung senkt.
- Arbeit zitieren
- Ben Hamm (Autor:in), 2013, Das Verhältnis zwischen § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG im Hinblick auf die BFH Rechtsprechung (Urt. v. 02.08.2012, IV R 41/11), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264023