Die folgende Arbeit stützt sich primär auf das Buch von Löffler, Martin: „Pressrecht“. 2 Auflage, 1969. Ziel der Arbeit ist es die Ursprünge der Pressefreiheit von der Antike, bis hin zur heutigen Entwicklung der Presse in der Bundesrepublik zu verfolgen. Orientiert an die historischen Entwicklungen, soll die wechselhafte Geschichte der Presse und der Freiheit der Presse geschildert werden. Verstanden in erster Linie als Abwehrrecht gegen den Staat, musste das Recht zur Pressefreiheit einen langen und steinigen Weg gehen und sich gegen viele einschränkende Maßnahmen wie Zensur, Lizenzzwang und Sonderbesteuerungen durchschlagen, bis die Pressefreiheit erst 1949 in Art 5, Abs.1 des Grundgesetzes verankert wurde und damit durch die Verfassung garantiert ist.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung
2. Die Anfängen in der Antike
3. Das kirchliche Mittelalter
4. Die Erfindung Gutenbergs
5. Die Aufklärung
6. Die Presse im Bismarckschen Kaiserreich
7. Pressefreiheit in der Weimarer Republik
8. Die Presse während des Nationalsozialismus
9. Das Lizenzierungs-System der Besatzungsmacht
10. Die Entwicklung der Presse in der BRD
11. Literaturverzeichnis
1. Einführung
Die folgende Arbeit stützt sich primär auf das Buch von Löffler, Martin: „Pressrecht“. 2 Auflage, 1969. Ziel der Arbeit ist es die Ursprünge der Pressefreiheit von der Antike, bis hin zur heutigen Entwicklung der Presse in der Bundesrepublik zu verfolgen. Orientiert an die historischen Entwicklungen, soll die wechselhafte Geschichte der Presse und der Freiheit der Presse geschildert werden.
Das Presserecht unterlag über die Jahrhunderte einen ständigen Wandel. Verstanden in erster Linie als Abwehrrecht gegen den Staat, musste das Recht zur Pressefreiheit einen langen und steinigen Weg gehen und sich gegen viele einschränkende Maßnahmen wie Zensur, Lizenzzwang und Sonderbesteuerungen durchschlagen, bis die Pressefreiheit erst 1949 in Art 5, Abs.1 des Grundgesetzes verankert wurde und damit durch die Verfassung garantiert ist.
2. Die Anfänge in der Antike
In der Antike bestand bereits ein blühender Buchhandel mit den Zentren Athen, Alexandria und Rom. Vervielfältigungsfirmen ermöglichten durch gleichzeitiges Diktieren an zahlreiche Schreiber die Herstellung größerer Buchauflagen, die in der ganzen damaligen Welt verbreitet wurden. Bereits Alexander der Große ließ die neuesten Nachrichten sammeln und auf Papyrusrollen niederschreiben. Diesem Vorbild folgten auch die Römer. Nach Vorbild von Alexandria wurde in Rom die erste Staatsbibliothek errichtet. In eine „römische Staatszeitung“, die im ganzen Imperium verbreitet wurde, erschienen regelmäßig amtliche Bekanntmachungen.
Die antiken Autoren kannten keinen Urheberechtschutz. Ihre Werke waren ungeschützt. Ein Presserecht wurde auch nicht entwickelt. Die Redefreiheit wurde als das Recht des freien Bürgers verstanden. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde nach griechischem Vorbild in der römischen Republik sogar gesetzlich Anerkannt. Lediglich in Bestimmungen zum Schutze des römischen Ehrgefühls, hatte der Beleidigte einen Anspruch auf Bußgeld. Im Jahre 411 v. Chr. fand in Athen eine erste bekannte Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras, der sich kritisch gegen die etablierten Vorstellungen von den Göttern geäußert hatte. Dieses Akt soll aber nur zur Protest gedient haben und blieb eine Ausnahme.
Die antike Freiheit fand ihren Ende, als das Christentum unter Konstantin 324 n. Chr. zur Staatsreligion erhoben wurde. Seitdem wurden alle nichtchristlichen Schriften einer harten Verfolgung ausgesetzt.
3. Das kirchliche Mittelalter
Die christliche Freiheitsgedanke unterschied sich grundlegend vom Freiheitsbegriff der Antike. Freiheit bedeutete nach christlichem Verständnis die Befreiung der Seele von der Sünde. Demzufolge war das christliche Freiheitsbegriff mit sozialer und politischer Unfreiheit durchaus vereinbart.
Jede Abweichende religiöse oder wissenschaftliche Anschauung wurde durch die Kirche überwacht und verfolgt. Diese Intoleranz gegenüber Andersdenkenden führte zu einer jahrhundertelanger Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Durch die Einführung der Inquisition durch Papst Lucius III in 1184 n. Chr. wurden alle als „ketzerisch“ erklärten Schriften vernichtet und die Autoren zum Feuertod verurteilt. Man ging viel weiter, indem man mittels Folter sogar die geheimen Gedanken erzwungen wollte und somit nicht nur die freie Meinungsäußerung, sondern auch die Denkfreiheit einzuschränken versuchte.
Zur Zeiten der Reformation richtete sich die Hauptaufmerksamkeit der Inquisitoren auf die Anhänger der Lehre Martin Luthers. Seine vor allem vom Papst und vom römisch-deutschen Kaiser als ketzerisch verstandenen Schriften sowie später auch seine in Eisenach entstandene Bibel-Übersetzung sollten vernichtet werden.
Die von der Inquisition ausgeübte Nachzensur reichte zu dieser Zeit völlig aus, um die wenigen handschriftlich hergestellten Werke kontrollieren zu können.
4. Die Erfindung Gutenbergs
Das Zeitalter der Presse begann für den europäischen Kulturkreis mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Metallettern durch Johannes Gutenberg in Mainz um 1450. Die Drucktechnik war älter und auch in anderen Kulturkreisen bekannt. Jedoch fand erst die Vervielfältigung von Druckerzeugnissen auf der Grundlage von Gutenbergs Technik großräumige Ausbreitung. Durch verbilligten und beschleunigten Buchdruck, wurden die Schriften zu einem Massenkommunikationsmittel.
Die kirchliche Nachzensur reichte gegenüber der Flut von Druckerzeugnissen nicht mehr aus. Um sich an der technischen Massenvervielfältigung anpassen zu können, ging man von der Nachzensur zur Vorzensur über. Von nun an durfte keine Druckschrift ohne vorher erteilte bischöfliche Erlaubnis hergestellt und verteilt werden. Die Schriften wurden sorgfältig geprüft und mussten den Druckerlaubnis, den Namen und Vornamen sowie den Wohnort des Druckers tragen. Als Geburtstunde der Vorzensur wird das Jahr 1486 bezeichnet, als durch eine Verordnung von 4. Januar 1486 der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg eine gesetzliche Zensurkommission für seine Erzdiözese einsetzte.
Trotz intensiver Bemühungen und Einführung der Vorzensur im gesamten Bereich der Kirche, konnte die Flut der Bücher jedoch nicht aufgehalten werden. Um die Katholische Allgemeine Lehre zu schützen, wurde auch der Staat zu Hilfe gerufen. Es folgten mehreren staatliche Presseverordnungen, darunter das „Wormser Edikt“ von 1521, nach dem Luthers Bücher verbrannt werden sollten und den „Nürnberger Reichsabschied“ von 1524 gegen Schmähschriften und Schandegemälde. Der „Augsburger Reichsabschied“ von 1530 verpflichtete die Reichsfürsten, dafür zu sorgen, dass „nicht Neues in Sachen des Glaubens in ihren Fürstentümern gedruckt, feilgehalten oder verkauft werde“.
Jedoch waren auch diese gesetzlichen Maßnahmen zum Scheitern verurteilt, nicht zuletzt weil die selbständigen Territorialgewalten selbst am Druckgewerbe gut verdient haben.
Während die Erfindung Gutenbergs als teuflisches Werk im deutschen Reich verurteilt wurde, wurde sie in Frankreich mit besonderer Freude aufgenommen. Paris hatte die Bedeutung einer Weltuniversität und der Bedarf nach Bücher war groß. Die Vorzensur wurde von der theologischen Fakultät in Paris übernommen und diente in Frankreich nicht nur zur Schutz der kirchliche Lehre, sondern auch zur Sicherung der königlichen Autorität und der staatlichen Ordnung.
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- Quote paper
- Snejana Iovtcheva (Author), 2003, Historische Entwicklung der Pressefreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26356
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