Wie bereits dem Titel entnommen werden kann, versucht dieses kurze Essay zwei der bedeutsamsten Ökonomen in der Geschichte der Menschheit gegenüberzustellen und in Hinblick auf ihre staats- und gesellschaftstheoretischen Konzeptionen zu vergleichen:
Adam Smith (1723 – 1790), ein schottischer Philosoph, der als Begründer der klassischen Nationalökonomie angesehen wird und dessen Hauptwerk Der Wohlstand der Nationen (1776) als theoretisches Fundament der Wirtschaftswissenschaften bezeichnet werden kann und Karl Marx (1818 – 1883), ebenfalls Philosoph, der als bedeutsamster Theoretiker des wissenschaftlichen Sozialismus/Kommunismus gilt und dessen Hauptwerk Das Kapital (1867) die Geschichte des 20. Jahrhunderts weitreichend beeinflusste.
Im Fokus stehen dabei die Fragen, ob es bei diesen auf den ersten Blick völlig gegensätzlichen Staatstheorien Anknüpfungspunkte gibt. Was trennt beide Gesellschafts- und Staatstheorien, welche Gemeinsamkeiten weisen sie auf? Worin besteht die Kritik von Marx an Smith?
In Form einer kurzen Gegenüberstellung möchte ich beide Staatskonzeptionen vergleichen. Daraus soll ersichtlich werden, welche Elemente beide Theoretiker trennen, vor allem aber welche sie verbinden. Auch persönliche Einschätzungen möchte ich an der einen oder anderen Stelle äußern. Die Ergebnisse werden am Ende dieses Essays in einem Fazit knapp zusammengefasst. Angesichts der Komplexität beider Theorien, die eine ganze Bibliothek füllen könnte, soll diese Analyse angesichts des begrenzten Umfanges bewusst nur als grober Überblick und Einstieg in die Thematik dienen.
1. Einleitung
Wie bereits dem Titel entnommen werden kann, versucht dieses kurze Essay zwei der bedeutsamsten Ökonomen in der Geschichte der Menschheit gegenüberzustellen und in Hinblick auf ihre staats- und gesellschaftstheoretischen Konzeptionen zu vergleichen:
Adam Smith (1723 – 1790), ein schottischer Philosoph, der als Begründer der klassischen Nationalökonomie angesehen wird und dessen Hauptwerk Der Wohlstand der Nationen (1776) als theoretisches Fundament der Wirtschaftswissenschaften bezeichnet werden kann und Karl Marx (1818 – 1883), ebenfalls Philosoph, der als bedeutsamster Theoretiker des wissenschaftlichen Sozialismus/Kommunismus gilt und dessen Hauptwerk Das Kapital (1867) die Geschichte des 20. Jahrhunderts weitreichend beeinflusste.
Im Fokus stehen dabei die Fragen, ob es bei diesen auf den ersten Blick völlig gegensätzlichen Staatstheorien Anknüpfungspunkte gibt. Was trennt beide Gesellschafts- und Staatstheorien, welche Gemeinsamkeiten weisen sie auf? Worin besteht die Kritik von Marx an Smith?
In Form einer kurzen Gegenüberstellung möchte ich beide Staatskonzeptionen vergleichen. Daraus soll ersichtlich werden, welche Elemente beide Theoretiker trennen, vor allem aber welche sie verbinden. Auch persönliche Einschätzungen möchte ich an der einen oder anderen Stelle äußern. Die Ergebnisse werden am Ende dieses Essays in einem Fazit knapp zusammengefasst. Angesichts der Komplexität beider Theorien, die eine ganze Bibliothek füllen könnte, soll diese Analyse angesichts des begrenzten Umfanges bewusst nur als grober Überblick und Einstieg in die Thematik dienen.
2. Marx vs. Smith: Ein staatstheoretischer Vergleich
Obgleich Marx im Titel der erstgenannte ist, möchte ich in historisch korrekter Reihenfolge zunächst die Staatskonzeption von Adam Smith vorstellen:
Smith vertritt die Auffassung, dass ein System natürlicher Freiheiten am besten geeignet ist, um gesellschaftlichen Wohlstand und Reichtum zu verwirklichen (Bohlender 2007: 118f). Der Einzelne – obwohl er lediglich auf sein eigenes Wohl bedacht ist – erfülle öffentliche Interessen besser als ein Staatskörper selbst es je tun könnte. Aus dieser Überlegung resultiert letztlich die Konzeption eines bürgerlichen Rechtsstaates, der nur in geringfügigem Ausmaß und in besonderen Einzelfällen öffentliche Aufgaben übernimmt und dessen Wirken sich sonst lediglich auf die Bereitstellung gesellschaftliche Rahmenbedingungen beschränkt. Smith beschreibt dieses System der natürlichen Freiheit wie folgt:
„Gibt man daher alle Systeme der Begünstigung und Beschränkung auf, so stellt sich ganz von selbst das einsichtige und einfache System der natürlichen Freiheit her. Solange der Einzelne nicht die Gesetze verletzt, lässt man ihm völlige Freiheit, damit er das eigene Interesse auf seine Weise verfolgen kann (...).“ (Smith 1993: 371)
Für die Regierung bzw. die herrschende Schicht – so Smith - bedeutet dies:
„Der Herrscher wird dadurch vollständig von einer Pflicht entbunden, (…) zu deren Erfüllung keine menschliche Weisheit oder Kenntnis jemals ausreichen könnte, nämlich der Pflicht oder Aufgabe, den Erwerb privater Leute zu überwachen und ihn in Wirtschaftszweige zu lenken, die für das Land am nützlichsten sind.“ (Smith 1993: 371)
Staatliches Eingreifen in ökonomische Funktionsmechanismen - selbst wenn es eine gerechtere Ordnung zum Ziel hätte und demokratisch legitimiert wäre - ist demzufolge nicht nur überflüssig, es würde sich gegen den „natürlichen Lauf der Dinge“ (Bohlender 2007: 106) richten und zerstörerische Folgen für den Einzelnen sowie die Allgemeinheit mit sich bringen. Künstliche Abweichungen (auch als politische Ökonomie bezeichnet) von diesem natürlichen Lauf würden folglich als Barrieren und Hindernisse einen realen Durchbruch verzögern (Bohlender 2007: 119). Smith begründet diese klar gegen den merkantilistischen Geist seiner Zeit gerichtete Auffassung durch das Wirken der berühmten unsichtbaren Hand (engl. invisible hand), die nach dem unsichtbaren Prinzip eines natürlichen, freien und vollständigen Tausches zwangsweise den Effekt hat, die Interessen aller gesellschaftlichen Klassen zu verfolgen und folglich das Gemeinwohl zu stärken (Bohlender 2007: 117). Keines der Individuen strebe in seiner Funktion als Marktteilnehmer in erster Linie danach, das Volkseinkommen zu maximieren, da jeder Mensch vordergründig nur seinen eigenen Konsumbedarf zu decken versucht. Der Marktmechanismus, der dem System der natürlichen Freiheit unterliege, würde jedoch durch seine unsichtbare Hand einen volkswirtschaftlichen Optimalzustand ermöglichen und das vordergründig eigennützige Streben des Einzelnen in den Dienst der gesamten Gesellschaft fließen lassen. Der Staat und seine Gesetze innerhalb eines solchen Systems bewältigen spezifische Erfordernisse ohne den politischen Körper in seiner Ganzheit zu regulieren. Der Mensch innerhalb dieser Ordnung ist Bürger, Eigentümer und Rechtssubjekt (Bohlender 2007: 110).
Trotz aller Zurückhaltung in wirtschaftlichen Fragen, ganz frei von Pflichten ist der Staatskörper nicht. Der Staat habe die Aufgaben zu erfüllen, die durch private Initiativen nicht oder nur unzureichend ausgeführt werden würden. Der Staat sei in der Pflicht „(…) gewisse öffentliche Werke und Anstalten zu errichten und zu unterhalten, deren Errichtung und Unterhaltung niemals in dem Interesse eines Privatmannes oder einer kleinen Zahl von Privatleuten liegen kann, weil der Profit daraus niemals einem Privatmanne oder einer kleinen Zahl von Privatleuten die Auslagen ersetzen würde, obgleich er in einer großen Gesellschaft oft mehr als die Auslagen ersetzen würde.“ (Smith 1923: 555-556)
Dazu zählen:
1. Der Bildungsauftrag
Aufgrund fortschreitender Arbeitsteilung und Spezialisierung sieht Smith die Gefahr einer zunehmenden Verdummung der unteren Schichten. Die Arbeitsteilung würde seiner Meinung nach zunehmend dazu führen, dass die Tätigkeiten der vor allem in der Industrie beschäftigten Arbeiter auf einige wenige Arbeitsgänge und Handgriffe reduziert werden. Die monotonen und stupiden Handlungen hätten eine geistige Verkümmerung zur Folge (Smith 1993: 662-664). Soziale und kulturelle Tätigkeiten, die für das zivile und gesellschaftliche Leben von größter Bedeutung sind, würden verlernt oder gar nicht erst erlernt werden. Freilich erkennt Smith, dass die Gefahr der Verdummung in höheren sozialen Schichten nicht besteht (Smith 1993: 664). Daher sei es in einer entwickelten und kommerzialisierten Gesellschaft die Aufgabe des Staatskörpers, die Erziehung und Grundausbildung insbesondere des einfachen Volkes zu gewährleisten. Smith spricht sich für eine Schulpflicht aus, die sicher stellt, dass Grundfächer wie Lesen, Schreiben, Rechnen schon früh von der gesamten Bevölkerung erworben werden. In jeder Gemeinde sollten seiner Vorstellung nach kleine Schulen eingerichtet werden, in denen Kinder gegen ein Schulgeld, welches so gering ist, dass es jedes Gesellschaftsmitglied entbehren könne, die elementaren Grundlagen erlernen. Um die Qualität und Effektivität des Bildungssystems zu erhalten, befürwortet Smith eine Art Anreizsystem. Lehrer sollten lediglich zu einem Teil durch staatliche Gelder finanziert werden, wodurch die gewissenhafte Ausübung ihrer Tätigkeit erzwungen werden solle. Besonders begabte Schüler sollten durch kleine Prämien belohnt und ermutigt werden (Smith 1993: 665).
2. Die Verteidigungsaufgabe
Smith geht nicht nur von einer Verdummung der Arbeiterklasse im Zuge der industriellen Entwicklung aus. Auch der Wehrwille würde einem Großteil der Bevölkerung abhandenkommen. Smith drückt sich in diesem Punkt unsachlich aus, beschreibt nicht wehrwillige Menschen als Feiglinge, deren Charakter und Geist verstümmelt sei (Smith 1993: 666f). Der Staat müsse daher explizit Wert auf eine militärische Ausbildung legen und dafür sorgen, dass eine ausreichend große Anzahl an Menschen jeder Zeit bereit und in der Lage ist, im Kriegsfalle das Land zu verteidigen. Die Verteidigungsaufgabe ist „ (…)die Pflicht, die Gesellschaft, gegen die Gewalttätigkeiten und Angriffe anderer unabhängiger Gesellschaften zu schützen.“ (Smith 1923: 555)
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- Quote paper
- Karsten Stöber (Author), 2012, Marx vs. Smith, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263257
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