Über 20 Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit liegen der Rentenberechnung immer noch unterschiedliche Berechnungsmethoden zu Grunde. Die aktuelle Bundesregierung hat ihn ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine einheitliche Rentenberechnung für das gesamte Bundesgebiet einzuführen. Ein Vorhaben, das bisher nicht umgesetzt wurde.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Konzeption der regionalen Teilung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und die grundsätzlichen Annahmen hinter dieser Konzeption darzulegen und anschließend zu diskutieren. Es soll erläutert werden,mit welchen Zielsetzungen die unterschiedlichen Arten der Rentenberechnung zu Stande kamen und welche Konzepte und Annahmen dahinter stehen.
Abschließend soll bewertet werden, ob eine regionale Teilung der GRV noch zu rechtfertigen ist und wie der Übergang in eine einheitliche Rentenberechnung aussehen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Unterschiede der Rentenberechnung in den neuen Bundesländern – Analyse und Diskussion
- Teilhabe- und Beitragsäquivalenz als Effizienzmaß
- Der Status-quo der Rentenberechnung
- Lohnkonvergenz als zentrale Annahme der unterschiedlichen Berechnung
- Beurteilung der unterschiedlichen Berechnungen
- Rentenwert
- Entgelthochwertung
- Bemessungsgrenze
- Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Problematik der unterschiedlichen Berechnungen
- Reformvorschläge zur Schaffung einer einheitlichen Rentenberechnung
- Verschiedene Reformkonzepte
- Der Vorschlag des Sachverständigenrats
- Zur Bewertung des Vorschlags
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die regionale Zweiteilung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und diskutiert die unterschiedlichen Rentenberechnungsmethoden in Ost- und Westdeutschland. Sie beleuchtet die Motivation und die zugrundeliegenden Annahmen des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) und bewertet, ob die regionale Teilung der GRV noch zeitgemäß ist.
- Analyse der Unterschiede in der Rentenberechnung zwischen Ost- und Westdeutschland
- Bewertung der Konzeption des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG)
- Diskussion der zentralen Annahme der Lohnkonvergenz
- Bewertung der unterschiedlichen Rentenberechnungsmethoden im Hinblick auf Rentenwert, Entgeltumrechnung und Beitragsbemessungsgrenze
- Vorstellung und Diskussion von Reformoptionen zur Einführung einer einheitlichen Rentenberechnung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der regionalen Teilung der GRV ein und stellt die Forschungsfrage nach der Zeitgemäßheit dieser Zweiteilung. Sie erläutert die Zielsetzung der Arbeit und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
Kapitel 2 analysiert die Unterschiede in der Rentenberechnung zwischen den neuen Bundesländern und den alten Bundesländern. Es beleuchtet die Konzeption des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) und die dahinter stehende Motivation. Außerdem werden die Kriterien der Teilhabe- und Beitragsäquivalenz als Bewertungsmaßstäbe für die Effizienz der Rentenberechnung eingeführt.
Kapitel 3 befasst sich mit Reformvorschlägen zur Schaffung einer einheitlichen Rentenberechnung. Es werden verschiedene Reformkonzepte vorgestellt und der Vorschlag des Sachverständigenrats genauer analysiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit der regionalen Teilung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland, dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG), der Lohnkonvergenz, der Rentenberechnung, der Teilhabe- und Beitragsäquivalenz, dem Rentenwert, der Entgeltumrechnung, der Beitragsbemessungsgrenze und Reformoptionen für eine einheitliche Rentenberechnung.
Häufig gestellte Fragen
Warum gibt es Unterschiede in der Rentenberechnung zwischen Ost und West?
Die Unterschiede basieren auf dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG), das nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, um das niedrigere Lohnniveau im Osten durch eine Hochwertung der Entgelte auszugleichen.
Was bedeutet der Begriff „Lohnkonvergenz“?
Lohnkonvergenz bezeichnet die Angleichung des Lohnniveaus in den neuen Bundesländern an das Niveau der alten Bundesländer – eine zentrale Annahme für die Rentenangleichung.
Was ist der aktuelle Status-quo des Rentenwerts?
Es existieren weiterhin zwei verschiedene Rentenwerte (Ost und West), was bedeutet, dass für die gleiche Anzahl an Entgeltpunkten unterschiedliche Rentenbeträge ausgezahlt werden.
Welche Reformvorschläge gibt es für eine einheitliche Rente?
Diskutiert werden Konzepte wie der Vorschlag des Sachverständigenrats, der eine schrittweise Angleichung des Rentenwerts bei gleichzeitigem Wegfall der Entgelthochwertung vorsieht.
Ist die regionale Zweiteilung heute noch gerechtfertigt?
Die Arbeit diskutiert kritisch, ob die Fortführung der getrennten Berechnung über 20 Jahre nach der Einheit noch zeitgemäß ist oder die Prinzipien der Beitragsäquivalenz verletzt.
- Quote paper
- Yannick Bury (Author), 2013, Ist die regionale Zweiteilung der gesetzlichen Rentenversicherung noch zeitgemäß?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262459