Mit dem Eintritt in das 16. Jahrhundert begann die Verfolgung Minderjähriger, das heißt Kinder, die gerade mal ein Alter von drei Jahren hatten. Wobei das so nicht ganz richtig erscheinen mag, gab es doch schon in der Antike Kinderopfer im Zusammenhang mit Hexenprozessen.
Egal welche Religion religionsgeschichtlich näher beleuchtet wird, tauchen immer wieder Gottheiten auf, denen Kinder zum Opfer fielen. Wie beispielsweise der jüdischen Gottheit Lilith, welche Kinder gemordet hatte oder der Göttin Diana, die sowohl Geburtshelferin als auch eine Todesgöttin darstellte.
Mit dem eintreten der Hexenverfolgungen und der juristischen Änderungen beziehungsweise Neuheiten, wie zum Beispiel dem Hexenhammer von Heinrich Kramer oder der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karl. V, der sogenannten Constitutio Criminalis Carolina, tauchen immer häufiger Kinder als passiver Zeugen der Hexenprozesse vor Gericht auf. Erst mit einer Wende der Indizienlehre treten die Kinder nicht mehr als passive sondern als aktive Zeugen hervor. Diese Änderung brachte das Verhängnis für die Heranwachsenden mit sich. Denn mit dem Eintritt in die aktive Rolle, bedeutete dies auch zugleich die volle Strafmündigkeit vor Gericht und schlimmstenfalls die Todesstrafe nach der Tortur.
Die Kinder aber waren zu dieser Zeit nicht nur Opfer der Hexenverfolgung, sondern auch zugleich Initiator ganzer Verfolgungswellen. Durch ihre Strafmündigkeit, wurden ihre teils phantastischen Aussagen für voll genommen und als Indizien gegen beschuldigte Erwachsene verwendet. Somit erhielten die Kinder ebenfalls die Rolle der Kläger, die auch direkte Familienangehörige der Hexerei beschuldigten.
Die Forschung geht davon aus, dass es sich bei den Akten über Kinderhexenprozesse zwar um reale Beschreibungen dessen handelt, welche Tortur die Kinder durchzumachen hatten. Jedoch ist sie sich aber nicht über den Wahrheitsgehalt der von den Kindern gemachten Aussagen sicher, da diese nur unter der Folter stattgefunden hatten. Somit lässt sich berechtigt nach der Authentizität der Aussagen der Kinder fragen!
Inhaltsverzeichnis
1. Vom Kind zur Kinderhexe
2. Einleitung
3. Forschungsstand
4. Gesellschaftsstruktur der Frühen Neuzeit mit Blick auf die Kindheit
4.1. Auswirkungen bzw. Einflüsse auf die Hexenverfolgungen/ -prozesse?
5. Die Rolle des Kindes in den Hexenprozessen
5.1. Ankläger
5.2. Opfer
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter wurden Kinder als Hexen verfolgt?
In der Frühen Neuzeit (ab dem 16. Jahrhundert) wurden bereits Kinder ab einem Alter von drei Jahren in Hexenprozesse verwickelt und verfolgt.
Welche Rolle spielten Kinder in den Hexenprozessen?
Kinder traten in zwei Rollen auf: als Opfer, die selbst angeklagt und gefoltert wurden, und als aktive Ankläger, deren Aussagen zur Verhaftung von Erwachsenen (oft den eigenen Eltern) führten.
Was änderte sich durch die „Wende der Indizienlehre“?
Früher galten Kinder nur als passive Zeugen. Mit der Änderung der Rechtsauffassung wurden sie als aktive Zeugen zugelassen, was jedoch auch ihre volle Strafmündigkeit und die Gefahr der Todesstrafe bedeutete.
Sind die Aussagen der Kinder in den Prozessakten glaubwürdig?
Die Forschung bezweifelt die Authentizität vieler Aussagen, da diese meist unter schwerer Folter (Tortur) oder durch Suggestion seitens der Richter zustande kamen.
Was war die „Constitutio Criminalis Carolina“?
Es war die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., die rechtliche Grundlagen für Hexenprozesse und den Einsatz der Folter im 16. Jahrhundert schuf.
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- Pamela Bentlage (Author), 2011, Hexenverfolgung. Vom Kind zur Kinderhexe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262152