Durch die Globalisierung bekommen Geschäftsbeziehungen von Wirtschaftsunternehmen eine zunehmende Komplexität. Ihre Wirtschaftsbeziehungen zu weltweiten Handelspartnern zwecks Investitionen beziehungsweise potenziellen Abnehmern intensivieren sich. Damit Unternehmen besser bewertet werden können, bedarf es einer international vergleichbaren Rechnungslegung, die aussagekräftige und umfangreiche Informationen für interessierte Dritte, beispielsweise potenzielle Investoren, liefert (vgl. Weiß 2009, S. 1).
Das deutsche Handelsgesetzbuch war in seiner Fassung vor dem Jahr 2009 mit veralteten Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß und ließ nur eine eingeschränkte Aussagekraft, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen vor dem Hintergrund internationaler Verflechtungen zu. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – kurz BilMoG genannt – ersetzte der Gesetzgeber diese Bestimmungen durch international üblichere Regelungen und setzte gleichzeitig die EU-Richtlinien 2006/46/EG und 2006/43/EG in nationales Recht um. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde vom Bundestag am 26.03.2009 verabschiedet und der Bundesrat gab seine Zustimmung am 03.04.2009 (vgl. DER BETRIEB 2009, S. 4). Am 29.05.2009 trat das deutsche Gesetz in Kraft (vgl. BilMoG 2009).
Vor diesem Hintergrund thematisiert die folgende Arbeit die Auswirkungen des BilMoG auf den HGB-Einzelabschluss mit dem Ziel, einen Überblick über die durch BilMoG induzierten Änderungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Industrieunternehmen zu geben. Auf Besonderheiten für Kreditinstitute nach § 340 HGB und Versicherungsunternehmen nach § 341 HGB wird nicht eingegangen. Im Rahmen des Überblicks werden die Änderungen kritisch beurteilt, um eine Praxisreflexion zu ermöglichen. Es wird nicht in gleichem Umfang auf alle angesprochenen Änderungen eingegangen, vielmehr wird der Fokus auf einzelne Änderungen gelegt, um diese detaillierter zu beleuchten. Zudem stellt es kein Ziel der Arbeit dar, alle Änderungen durch BilMoG aufzuführen und zu thematisieren. Vielmehr wird sich auf eine Auswahl wichtiger Änderungen beschränkt, welche für Unternehmen in der Vergangenheit die größten Auswirkungen im Jahresabschluss nach HGB zur Folge hatten und daher besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (vgl. PWC 2011, S. 10).
Inhaltsverzeichnis
1. Vorstellung der Arbeit
1.1 Gegenstand und Ziel
1.2 Aufbau.
2. BilMoG – Zweck und Ziele.
3. Änderungen durch BilMoG – Überblick, kritische Bewertung, Praxisreflexion.
3.1 Bilanzgliederungsschema.
3.2 Wegfall des Maßgeblichkeitsgrundsatzes.
3.3 Immaterielle Vermögensgegenstände.
3.4 Abschreibungen und Wertaufholungen.
3.5 Latente Steuern.
3.6 Eigenkapital – Ausschüttungssperre.
3.7 Rückstellungen.
3.8 Bildung von Bewertungseinheiten.
4. Schlussbetrachtung.
Literaturverzeichnis.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)?
Das BilMoG zielte darauf ab, das HGB-Bilanzrecht an internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) anzunähern, die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu erhöhen und gleichzeitig die Kosten für Unternehmen zu begrenzen.
Was änderte sich bei den latenten Steuern durch das BilMoG?
Das BilMoG führte das Temporary-Konzept ein, bei dem latente Steuern auf Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Buchwert angesetzt werden, um künftige Steuerbelastungen oder -entlastungen besser abzubilden.
Dürfen immaterielle Vermögensgegenstände nun aktiviert werden?
Ja, für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z. B. Entwicklungskosten) wurde ein Aktivierungswahlrecht eingeführt, verbunden mit einer Ausschüttungssperre zum Gläubigerschutz.
Was bedeutet der Wegfall des Maßgeblichkeitsgrundsatzes?
Durch das BilMoG wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen dürfen nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden, was zu einer realistischeren Darstellung der Vermögenslage führt.
Wie werden Rückstellungen nach BilMoG bewertet?
Rückstellungen müssen nun mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr abgezinst werden.
- Quote paper
- Steffen Schneider (Author), 2013, Umfang und Auswirkungen des BilMoG auf den HGB-Einzelabschluss, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262078