Im Hinblick auf stetig wachsende Arbeitslosenzahlen, sich verfestigenden Armutstendenzen und einer prekären Finanznot der öffentlichen Haushalte, entwickelt sich der Soziaalstaat abermals zum Reizthema. Ausgelöst u.a. durch die erlahmende Weltwirtschaft befindet sich Deutschland in der größten wirtschaftlichen Krise, seit Bestehen der Bundesrepublik. Der geplante Konsolidierungskurs unter Bundeskanzler Gerhard Schröder erscheint immer schwieriger einzuhalten. Die Konvergenzkriterien von Maastricht können aufgrund der Neuverschuldung in Jahre 2004 zum dritten Mal infolge nicht eingehalten werden und auch für 2005 scheint Deutschland den Euro-Stabilitätspakt zum vierten Mal zu verfehlen. Das diesjährige Wirtschaftswachstum fällt mit geschätzten 1,4 % geringer aus als erwartet; entlastende Impulse für den Arbeitsmarkt sind noch nicht zu erwarten, da erst ab einer Marke von über 2% mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen gerechnet werden kann. Die Blockade-Politik im Bundesrat, der politikverdrossene Bürger sowie die Partikularinteressen der Verbände sind verantwortlich für das Unvermögen der Politik die seit Jahren notwendigen Modulationen an den veränderten sozialökonomischen Gegebenheiten vorzunehmen. Ein chronischer Reformstau, der in signifikanter Weise die gegenwärtige Politik charakterisiert, könnte Deutschlands Entwicklung nachhaltig hemmen.
Seit dem 14. März 2003 manifestiert sich der politische Wille eine Trendwende einzuleiten. Mit der Agenda 2010 versucht die Bundesregierung verstärkt das Land an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Mittlerweile sind zentrale Gesetzgebungen verabschiedet und Teile der Agenda in Kraft getreten. Eine Welle von Novellierungen, Konzeptionen und Positionspapieren, ist los getreten. Auswirkungen und Qualität der Reformen sind im Einzelnen nur noch schwer zu überschauen geschweige denn zu beurteilen, infolge dessen zeigen sich die Bürger stark verunsichert,
was sich nicht zuletzt am Wahlverhalten und an der stagnierenden Binnenkonjunktur ablesen lässt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Arbeit und psychische Störungen/ Behinderungen
2.1.1. Das Konzept der psychischen Störungen und Behinderungen
2.1.2 Der Stellenwert von Arbeit im allgemeinen
2.1.3 Bedeutung und Funktion von Erwerbsarbeit für Menschen mit psychischen Störungen
2.2 Bewertung
3. Formen der Integration/ Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung
3.1 Rehabilitation/ Teilhabe von Menschen mit psychischen Störungen - Behinderungen
3.2 Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung
3.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
3.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im engeren Sinne / berufliche Rehabilitation
3.2.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im weiteren Sinne/ Sonstige Hilfen zur Arbeit
3.3 Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung am Beispiel der Stadt Köln
4. Positionsbestimmung zur beruflichen Integration
4.1 Aktueller Stand der Beruflichen Integration
4.2 Arbeits- und Beschäftigungssituation
4.3 Leistungsdaten zur Teilhabe am Arbeitsleben
4.4 Hauptaspekte der Positionsbestimmung zur beruflichen Integration
5. Einfluss Aktueller Novellierungen und Reformen auf die berufliche Integration
5.1 Agenda 2010
5.2 Hartz
5.2.1 Hartz I
5.2.2 Hartz II
5.2.3 Hartz III
5.2.4 Hartz IV
5.3 Reform der Sozialhilfe
5.4 Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
6. Soziale Arbeit im Handlungsfeld der Beruflichen Integration- Rehabilitation
6.1 Grundlagen
6.2 Case Management
6.2.1 Integrierter Behandlungs- und Rehaplan und das neue Hilfeplanverfahren des LVR
6.3 Beratung
6.3.1 Klientenzentrierte Gesprächsführung
7. Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
1. Einleitung
Im Hinblick auf stetig wachsende Arbeitslosenzahlen, sich verfestigenden Armutstendenzen und einer prekären Finanznot der öffentlichen Haushalte, entwickelt sich der Soziaalstaat abermals zum Reizthema. Ausgelöst u.a. durch die erlahmende Weltwirtschaft befindet sich Deutschland in der größten wirtschaftlichen Krise, seit Bestehen der Bundesrepublik. Der geplante Konsolidierungskurs unter Bundeskanzler Gerhard Schröder erscheint immer schwieriger einzuhalten. Die Konvergenzkriterien von Maastricht können aufgrund der Neuverschuldung in Jahre 2004 zum dritten Mal infolge nicht eingehalten werden und auch für 2005 scheint Deutschland den Euro-Stabilitätspakt zum vierten Mal zu verfehlen.
Das diesjährige Wirtschaftswachstum fällt mit geschätzten 1,4 % geringer aus als erwartet; entlastende Impulse für den Arbeitsmarkt sind noch nicht zu erwarten, da erst ab einer Marke von über 2% mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen gerechnet werden kann.
Die Blockade-Politik im Bundesrat, der politikverdrossene Bürger sowie die Partikularinteressen der Verbände sind verantwortlich für das Unvermögen der Politik die seit Jahren notwendigen Modulationen an den veränderten sozialökonomischen Gegebenheiten vorzunehmen. Ein chronischer Reformstau, der in signifikanter Weise die gegenwärtige Politik charakterisiert, könnte Deutschlands Entwicklung nachhaltig hemmen.
Seit dem 14. März 2003 manifestiert sich der politische Wille eine Trendwende einzuleiten. Mit der Agenda 2010 versucht die Bundesregierung verstärkt das Land an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Mittlerweile sind zentrale Gesetzgebungen verabschiedet und Teile der Agenda in Kraft getreten. Eine Welle von Novellierungen, Konzeptionen und Positionspapieren, ist los getreten. Auswirkungen und Qualität der Reformen sind im Einzelnen nur noch schwer zu überschauen geschweige denn zu beurteilen, infolge dessen zeigen sich die Bürger stark verunsichert, was sich nicht zuletzt am Wahlverhalten und an der stagnierenden Binnenkonjunktur ablesen lässt.
Diese Diplomarbeit setzt sich vor dem oben skizzierten Hintergrund mit den beruflichen Perspektiven psychisch erkrankter Menschen auseinander. Sie versucht die Auswirkungen der gesellschaftspolitischen Veränderungen auf die berufliche Integration dieser Klientel darzulegen und zu bewerten.
Zunächst gilt es, innerhalb des zweiten Kapitels die Grundlagen zu erörtern, etwa ob Arbeit für Menschen mit psychischen Störungen ratsam ist, oder in wie fern diese Menschen eine berufliche Perspektive benötigen. Das dritte Kapitel behandelt die bestehenden Hilfen zur beruflichen Teilhabe. Hier entwickelte sich in den letzten Jahren ein differenziertes System. Anhand der Stadt Köln wird exemplarisch die Ausgestaltung in der Praxis dargestellt. Das vierte Kapitel schildert den „Ist-Stand“ der beruflichen Integration von Menschen mit psychischen Störungen. Es können Aussagen zur Beschäftigungssituation auf dem ersten Arbeitsmarkt getroffen werden, maßgeblich aber auch Daten zu den in Anspruch genommen Hilfen dieser Klientel. Bis hierhin liefert die Diplomarbeit eine Basis, von der aus schließlich die aktuellen Reformen und deren Einfluss auf die berufliche Integration betrachtet werden.
Für die Soziale Arbeit im Handlungsfeld ist eine Auseinandersetzung mit den Reformen und deren Auswirkungen, von großem Interesse. Einige Hilfen der beruflichen Integration fußen demnächst auf abgeänderten gesetzlichen Grundlagen oder sind mitunter von monetären Kürzungen betroffen. Im Sinne der Klientel ist es ferner sinnvoll, Transparenz in das Dickicht der unterschiedlichen Veränderungen zu bringen.
Das vorletzte Kapitel befasst sich nochmals im speziellen mit Sozialer Arbeit im Handlungsfeld der beruflichen Integration von Menschen mit psychischen Störungen. Hier werden Methoden, Konzepte und Positionen besprochen.
Zu den Begrifflichkeiten möchte ich anführen, dass ich die Termini „psychische Erkrankung“ und „psychische Störung“ synonym verwende. In rechtlichen Definitionen, Texten wird überwiegend von den „seelischen Behinderungen“ etc gesprochen, hier verbleibe ich beim Begriff der „psychischen Behinderungen“ um keine Verwirrung zu stiften. Eine genauere Beschreibung des Konzeptes der psychischen Störungen und Behinderungen erfolgt im Grundlagenkapitel. Anstelle der Begriffe „Sozialpädagogik“ und „Sozialarbeit“ setzte ich einheitlich den der „Sozialen Arbeit“. Für die hierin tätigen Personen benutze ich statt der Doppelnennung „Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter“ den Terminus „Sozialarbeiter“.
Ich bitte es mir ferner nachzusehen, die geschlechterspezifischen Feinheiten in den Begrifflichkeiten zu Gunsten der Lesbarkeit vernachlässigt zu haben. Eine Doppeldenomination erschien mir als zu lang und die Variante mit dem großen „I“ als nur ungenügend lesbar. Nichtsdestotrotz werden von mir natürlich generell Frauen als auch Männer angenommen.
Abschließend gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank der „CariTec“ für die im Feldprojekt erworbenen Einblicke zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit psychischen Störungen.
2 Grundlagen
2.1 Arbeit und psychische Störungen/ Behinderungen
Der Zusammenhang von Arbeit und psychischen Störungen ist überaus vielschichtig. Betrachtet man den Begriff Arbeit, so ist dieser schon mit unzähligen divergierenden Assoziationen verbunden und wird im wissenschaftlichen Diskurs je nach Normen, Kenntnissen, Ideologien und Forschungsrichtungen unterschiedlich definiert. Psychische Störungen, werden nicht weniger kontrovers diskutiert, verschiedene Ausrichtungen der Psychologie und Medizin sorgen für eine polyparadigmatische Lehre.
Im Verhältnis zwischen Arbeit und psychischen Störungen stehen die krankmachenden Faktoren von Arbeit oftmals im Vordergrund. Selbst innerhalb der psychiatrisch professionellen Behandlung werden die positiven Bedeutungen und Funktionen von Arbeit weit unterschätzt und in oben genanter Stoßrichtung einseitig wahrgenommen.[1]
Nicht zuletzt Erfahrungen aus der Arbeitslosenforschung indes liefern stichhaltige Hinweise auf die durch Arbeit hervorgerufenen positiven Effekte. Diese sind bei gesunden und erkrankten Menschen grundsätzlich ähnlicher Natur, können individuell jedoch erheblich variieren. Zunächst sollen im folgenden beide Termini getrennt fokussiert werden, um ein Fundament zu schaffen, auf dem in den nächsten Kapiteln, die rechtlichen, politischen, organisatorischen, Umrisse erörtert werden.
2.1.1. Das Konzept der psychischen Störungen und Behinderungen
Die Population von psychischen Störungen ist grenzüberschreitend. Betroffen sind Menschen jeder Couleur in allen Regionen der Welt. Jeder vierte Patient, der eine ärztliche Praxis aufsucht, leidet entsprechenden Statistiken der WHO zufolge an einer psychischen Störung. Allgemein wird ein Anstieg erfasst, der häufig als Folgeerscheinung moderner Lebensumstände gedeutet wird, sich aber auch durch intensivere diagnostische Methoden erklärt.[2]
Der Terminus „Störung“ ist relativ zu sehen. Er tritt ein, um problematische Begriffe wie „Krankheit“ oder „Erkrankung“ zu vermeiden. Die Verwendung in der Konzeption des ICD 10 soll einen klinisch erkennbaren Komplex von Symptomen oder Verhaltensauffälligkeiten anzeigen. Diese sind immer auf der individuellen und oft auch auf der sozialen Ebene mit Belastungen und Beeinträchtigungen von Funktionen einhergehend. Das kann z.B. eine Minderung im Antrieb, eine Veränderung der Wahrnehmung oder Schwankungen im Erleben betreffen.[3]
Als vornehmlich anerkannte Klassifikationssysteme psychischer Störungen gelten das DSM IV sowie das voranstehend genannte Kapitel 5 (F) des ICD 10. Falls es mir innerhalb dieser Arbeit sinnvoll erscheint, favorisiere ich aufgrund ihrer Reichweite und der Verknüpfung mit dem ICIDH, die Klassifikationen der ICD 10.
Evident erscheint, dass nicht Menschen mit vorübergehenden akuten Erschütterungen hier in dieser Arbeit besprochen werden, sondern Betroffene mit meist kontinuierlichen Krankheiten z.B. eine paranoiden Schizophrenie. Menschen mit überwiegend chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die über den akuten Verlauf hinaus auf Dauer bestehen oder durch massive Rezidive gekennzeichnet sind. Hieraus resultieren zumeist soziale Beeinträchtigungen, die außer einer medizinischen Basisbehandlung rehabilitative und soziotherapeutische Hilfen, etwa geschützte Arbeits- und Wohnmöglichkeiten, über längere Zeiträume unentbehrlich machen.[4]
Die Soziale Arbeit benötigt Konzepte und Methoden sowie eindeutige Arbeitsaufträge. Mit der Beschreibung und Definition einer psychischen Behinderung wird sozialrechtlich ein deutlicher Arbeitsauftrag angezeigt. Menschen mit Behinderungen stehen gesicherte Ansprüche und Schutzrechte zu, die natürlich auch für das Handlungsfeld der beruflichen Teilhabe und Integration relevant sind. Im § 2 SGB IX wird eine Behinderung wie folgt dargestellt..
„(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt...“
Die Anerkennung des Behindertenstatus kann als Ausgleich für erfahrene Benachteiligung gelten, der Behindertenstatus bietet Schutz vor Willkür und verschafft gewisse Optionen. Die Annerkennung ist freiwillig und nicht statisch für alle Zeit fixiert. Falls bestimmte Prämissen entfallen, kann auch der Status der Behinderung widerrufen werden.
Im fachlichen Diskurs existieren Vorbehalte gegenüber dem Begriff. Es wird befürchtet, dass Betroffene weitere Stigmatisierungen und Diskriminierungen erfahren könnten. Als ein Grund wird die Definition in der deutschen Gesetzgebung betrachtet.[5] Sie ist leider eindimensional und defizitorientiert verfasst. Behinderung wird lediglich als Abweichung vom Normalen als Malum dargestellt. Diese Schwäche wirkt mit unter diskriminierend und ist verbesserungswürdig.[6] Die Klassifikation der WHO ist differenzierter, im ICIDH behandelt sie verschiedene Dimensionen der Behinderung vgl. Abb.1.
Nach dem ICIDH hat eine Behinderung unterschiedliche Ursachen: ein angeborenes Leiden, eine Verletzung, oder eine Krankheit. Der resultierende Schaden, „Impairment“ bringt eine funktionelle Einschränkung mit sich, „Disabilities“.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Behinderung[8]
Es kommt bei psychischen Störungen unter anderem zu Beeinträchtigungen des Denkens, des Erlebens, des Fühlens, der Wahrnehmung, etc. Je nach Intensität des Schadens, der funktionellen Einschränkung und der eventuellen medizinischen Behandlung, entstehen soziale Beeinträchtigungen, auch „Handicap“. Das ICIDH teilt die sozialen Beeinträchtigungen in drei Kategorien ein, siehe Tabelle1 diese sind nicht rigide von einander zu trennen, und greifen häufig ineinander.[9] Am Beispiel einer schizophren Störung soll im folgenden das ICIDH Konzept noch einmal veranschaulicht werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Soziale Beeinträchtigung/ Handicap[10]
Die Ursache der Schizophrenie ist bis heute nicht eindeutig. Man spricht von einer multifaktoriellen Genese, die sich aus diversen biologischen und psychosozialen Faktoren zusammensetzt. Diese führen zu einer erhöhten Vulnerabilität. Wenn ungünstige psychosoziale Stressoren auf einen Menschen mit einer erhöhten Vulnerabilität einwirken und wenig Bewältigungsmöglichkeiten vorhanden sind, kann es zum Ausbruch einer schizophrenen Psychose kommen. Der Schaden befindet sich im Gehirn: eine Gehirnfunktionsstörung (Neurotransmitterstörung). Funktionelle Einschränkungen, die aus dem Schaden resultieren sind u.a. Halluzinationen, formale Denkstörungen, Konzentrations-, Denk- und Gedächtnisstörungen, Minderbelastbarkeit, sozialer Rückzug, etc. Durch die funktionellen Einschränkungen treten mitunter soziale Beeinträchtigungen auf. Ein Mensch mit einer schizophrenen Störung ist durch seine Minderbelastbarkeit und seine Konzentrations-, Denk- und Gedächtnisstörungen oft arbeitsunfähig woraus wiederum finanzielle Folgeprobleme entstehen. Neben diesen treten oftmals Probleme im sozialen Miteinander auf; die Angehörigen sind vielfach überfordert, weshalb die Option eines Wohnheimes wahrgenommen werden muss.
Die WHO- Definition ist allgemein verbreitet und anerkannt. Sie illustriert den Effekt sozialer Faktoren, eine Schädigung besteht ein Handicap entsteht. Diskutiert wird die stärke der kausalen Verknüpfung. Eine Schädigung muss nicht zwangsläufig zur Fähigkeitsstörung und diese nicht zur sozialen Beeinträchtigung führen.[11]
2.1.2 Der Stellenwert von Arbeit im allgemeinen
„Arbeit“ ist eine fundamentale Tätigkeit im Leben des Menschen. Sie hat ihn zu allen Zeiten, in mannigfacher Art und zu unterschiedlichen Bedingungen begleitet, sogar bestimmt. Der Mensch sichert hiermit sein Dasein durch planvoll vorsorgendes Tun und verwandelt somit seine Lebenswelt und zugleich eigene Lebensbedingungen und Mittel.[12]
Arbeit erfolgt häufig innerhalb eines Berufes, also einer längerfristigen, auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit. In der Regel bildet der Beruf die finanzielle Existenzgrundlage eines Menschen.[13] Im Alltag wird Arbeit oft synonym für „Erwerbsarbeit“ gebraucht, und ein nicht geringer Teil der durch sie evozierten Assoziationen ist durch Stereotype besetzt. Der Stellenwert von Arbeit und Beruf ist durchaus geschlechtsspezifisch, obwohl die Grenzen diffuser werden und man nicht speziell von einem weiblichen oder männlichen Arbeitsethos sprechen kann. Im Laufe der Zeit erfuhren die Tätigkeit und der Begriff unterschiedlichste Zuschreibungen und Bedeutungen. An dieser Stelle sei zunächst eine etymologische Auseinandersetzung vorangestellt.
Das germanische Verb „arbejo“, mit der Bedeutung "bin verwaistes und daher aus Not zu harter Arbeit gezwungenes Kind" gilt als das Urwort für Arbeit. Damit stellt sich eine Verbindung her zum indo-europäischen „orbh“, verwaist, Waise.[14] Es zeigt wiederum eine enge Verwandtschaft mit den altslavischen Begriffen „raba“, was soviel heißt wie Knecht, Diener, Sklave und „rabota“ Knechtschaft, Sklaverei. Aus diesem angenommenen Verb entstand dann nach und nach „ar_ejidiz/ arbejidiz“, also Mühsal, Not und daraus letztlich das althochdeutsche „arbeit“, „arabeit“. Es bezeichnet Mühsal, Plage, Leid, Erdulden. Es ist hier eindeutig negativ und inaktiv besetzt. Dieser Charakter bleibt teilweise bis ins Neuhochdeutsche bestehen; erst gegen Ende des Mittelalters und mit Luther verliert das Wort Arbeit seine bis dahin weitgehend herabsetzende Bewertung.[15]
Hiermit wird eine Epoche benannt die das Verständnis von Arbeit nachhaltig veränderte. Um fernerhin aufzuzeigen, dass Arbeit kein statischer Begriff ist, sondern im Laufe der Geschichte mit variablen Konnotationen belegt wurde, ist ein Blick auf die Kulturgeschichte hilfreich.
In der griechischen Mythologie wurden Könige als große Handwerker gerühmt und harte Landarbeit als Aufgabe geschätzt. Mit dem Aufkommen des Hellenismus verkehrte sich diese Haltung. Körperlich tätige Arbeit erscheint hier als niedere Tätigkeit, sie soll lediglich von Sklaven verrichtet werden, dem freien Bürger hingegen gebührt es, sich mit philosophisch-politischen Tätigkeiten zu beschäftigen. Infolgedessen entstand ein Klassenunterschied zwischen fremdbestimmter Handarbeit und selbstbestimmter Kopfarbeit, der bis ins heutige Werteverständnis der Menschen einwirkt.[16]
In frühen jüdisch-christlichen Vorstellungen, galt Arbeit als das normale Los des Menschen. Sie sei ein Resultat der Erbsünde, ferner erwartete man für das Weltende Ruhe von aller Arbeit. Die Benediktinerregel „ora et labora“ und weitere christliche Gebote prägten das abendländische Arbeitsverständnis nachhaltig. Es bildete sich ein Ethos, in dem Arbeit als menschliches Schicksal akzeptiert wird, und wie bereits aus der etymologischen Betrachtung sichtbar, einhergeht mit Erdulden und Leid.[17]
Mit der Reformation begann eine Veränderung des Glaubens und der Religionsausübung, überdies wandelte sich das Verständnis von Arbeit fundamental. Überdies bildeten sich diverse Berufe aus. Für Luther ist Arbeit sinnverwandt mit dem Gottesdienst, unerheblich ob niedere Arbeit oder das Tagewerk der Bischöfe. Im puritanischen Protestantismus steigerte sich das Arbeitsethos zu einem zentralen Element. Es heißt dort: Prädestination, also Gnadenwahl, ihr versichert man sich durch eine strenge Askese, und eine rational-, methodische-, systematische Lebensführung. Das irdische Leben erfuhr Sinn vor allem in der Berufsausübung, wobei die Pflichtausübung im Beruf die höchste Stufe der Sittlichkeit darstellte. Eine Zuspitzung erfuhr die Berufspflicht im Calvinismus. Wer Erfolg im Beruf hat kann sich dort seine Seligkeit zwar nicht erkaufen, aber es als deutliches Zeichen seiner Prädestination werten. Somit verliert der Gläubige den schädlichen Zweifel und kann sicherer sein. Damit wurde eine Arbeitsauslegung freigesetzt, die typisch ist für kommende industrielle Gesellschaftsformen. Nach Max Weber ist diese Arbeitsauffassung kausal für das Aufkommen des Kapitalismus im Okzident.[18]
Durch den Siegeszug der Industrialisierung wurde Arbeit im 19 Jh. zu einem zentralen Begriff. Die Berufe differenzierten sich stetig aus. Philosophie und Ökonomie vergeistigten den Sinn des Wortes und konstruieren unterschiedliche Theorien mit Arbeit als zentralem Element. Der junge Marx erklärte Arbeit als Entfremdung des Menschen von der Natur, da der Mensch in der Klassengesellschaft dazu gezwungen werde seine Arbeitskraft zu verkaufen. Später erkannte er jedoch, dass Arbeit als materielle Tätigkeit unaufhebbar ist, die sich aber menschenwürdig gestalten lasse.[19]
Mit diesen und weiteren Annahmen wurde der Begriff zur Erbschaft für das 20 Jh. Die Korrektur der frühkapitalistischen Lohnarbeit, die durch inhaltsarme fremdbestimmte Tätigkeiten gekennzeichnet war, vollzog sich. Physische Kraftanstrengungen konnte durch Technik ersetzt werden.
Hannah Arendt hat als Erste in den 1960er Jahren von einer „Arbeitsgesellschaft“ gesprochen, der die Arbeit ausgegangen sei. Diese Analyse hat auch heute nichts ihrer Aktualität eingebüßt. Art und Menge der verfügbaren Arbeit reichen nicht mehr aus, um Gesellschaften und das individuelle Leben zu strukturieren. Allgemeine, historisch gewachsene Arbeitskonzepte haben sich allerdings bis heute erhalten; sie sind zum Gemeingut geworden. Das gilt für die Menschen ebenso wie für das Steuersystem und die sozialen Strukturen.[20]
Im Dilemma zwischen traditionellen Arbeitskonzepten, ein konglomarat aus der beschriebenen Kulturgeschichte, und veränderten strukturellen Beschäftigungsbedingungen, haben es besonders leistungseingeschränkte Gruppen schwer, ihre Identität zu finden. Menschen mit psychischen Störungen und Behinderungen streben in der Vielzahl eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt an, ganz dem Ideal ihrer Sozialisation entsprechend. Durch ihre Schädigung werden sie jedoch, wie im Kapitel 4 noch ausführlich zu behandeln, häufig vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen, Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Obschon sie wichtige Ressourcen für Betriebe mitbringen, scheitern sie oft an den hohen Barrieren des ersten Arbeitsmarktes.
2.1.3 Bedeutung und Funktion von Erwerbsarbeit für Menschen mit psychischen Störungen
Um den Leitgedanken dieses Kapitels fortzuführen, und den Nutzen von Arbeit für Menschen mit psychischen Störungen aufzuzeigen, ist eine Differenzierung verschiedener Bedeutungen und Funktionen hilfreich. Grundsätzlich sind diese bei Betroffenen und Nichtbetroffenen ähnlicher Natur und erfüllen weit mehr als die monetäre Absicherung. Diesbezüglich lieferte Marie Jahoda bereits in den 40er Jahren des letzten Jh. fundamentale Erkenntnisse. Verschiedene Autoren entwarfen auf ihrer Grundlage Modelle, in denen sie die Funktion und Bedeutung von Erwerbsarbeit für Menschen mit psychiatrischem Hintergrund darlegten.
- Ökonomische Rahmenbedingungen
Eine nahliegende Funktion von Arbeit ist natürlich, dass sie den Menschen ein Einkommen verschafft, mit dem sie selbständig ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet ein Einkommen aus Arbeit durchgängig größere finanzielle Spielräume als die Sozialhilfe. Hiermit können Personen lebensnotwendige Güter konsumieren und leichter am Gesellschaftlichen Leben partizipieren. In den Einrichtungen der Rehabilitation erhalten die Beschäftigten zur Sozialhilfe oft nur einen kleinen Hinzuverdienst, der jedoch viele motiviert einer Arbeit nachzukommen.[21]
- Status und Identität
Es gibt ein natürliches Bedürfnis von Menschen nach Status und Funktion. Jedes Mitglied der Gesellschaft, so auch ein Mensch mit psychischen Störungen braucht das Gefühl, dass er einen bestimmten Status oder eine bestimmte Position der Gesellschaft ausfüllt und ihr von nutzen ist.[22]
Arbeit hat die Funktion, Menschen Status, Identität sowie eine Rolle in der Gemeinschaft zuzuschreiben. Sie gewährt das Gefühl an den Dienstleistungen und Produktionen für die Gesellschaft beteiligt zu sein, ihr anzugehören.[23] Für viele Menschen mit psychiatrischem Hintergrund stellt Arbeit eine Möglichkeit da, die internalisierte Patientenrolle abzugeben, und sich als aktives Mitglied der Gesellschaft zu fühlen. Die Arbeitsrolle mobilisiert eine Reihe von psychischen Kräften, die durch das Gefühl der Beteiligung, Orientierung und Sinngebung geprägt ist. Partizipation an der Gestaltung von Ergebnissen, sich den Anforderungen des Lebens entgegenzustellen, wird schon in der Salutogenese als wichtiges Element angeführt, um Ressourcen der Gesundheitserhaltung zu entwickeln.[24] Hieraus kann man folgern, dass Arbeit, im adäquaten Ausmaß, durchaus gesundheitsförderliche Momente impliziert.
Das im Laufe einer Sozialisation erworbene Arbeitsethos ist ein Konglomerat von internalisierten Rollen, Erwartungen und moralischen Verpflichtungen gegenüber der Familie, der Gesellschaft und dem Staat. Dieser Teil der menschlichen Identität ist individuell unterschiedlich ausgeprägt. In vielen Fällen ist ihm eigen, dass Arbeit als Selbstverständlichkeit empfunden wird, die zum Leben dazugehört. Eine nicht Ausübung wird oftmals mit einer negativen Herabsetzung des Selbstwertes verbunden.[25]
- Struktur
C. Berne ist der Meinung, dass die Menschen eine Strukturierung ihrer Zeit bedürfen. Die wohl am meisten verbreitete, praktischste, bequemste und nützlichste Methode hierzu sei Arbeit.[26] Sie hat eine ordnende, orientierende Funktion und vermittelt realistische Zeiterfahrungen. Arbeit bringt Kontrast in das Zeiterleben, sorgt für eine regelmäßige Einteilung in Tage und Wochen. Begriffe wie Ruhe, Freizeit und Urlaub erhalten erst dementsprechend einen Sinn und einen Wert, man muss sie sich erst „verdienen“.[27] Ein Übermaß an freier Zeit wie sie auch Arbeitslose erfahren müssen, führt zum Zerfall des Zeitbewusstseins. Nichts muss mehr schnell gehen, weshalb viele Verrichtungen sich verlangsamen. Die Folgen sind die, dass die Menschen unpünktlich werden; Zeit dehnt sich erlebnisarm aus, wirkt kräftezehrend.
Arbeit ist, wenn auch fremdbestimmt wie eine Krücke, die den Tag eines Menschen mit psychischen Störungen gestaltet. Ihrer Zeitstruktur kann man sich nicht entziehen. Sie zwingt zur Aktivität und erfordert, sich um seine Kondition zu bemühen. Für Menschen bei denen Zeit, Tag und Nacht eine ganz eigene Bedeutung hat, soll Arbeit ein Mittel sein, um sich verstärkt an den Rhythmus der Welt zu gewöhnen.[28]
- Sozialkontakte
Arbeitsbeziehungen weisen eine besondere Struktur auf, die in erster Linie emotional distanziert erfolgen. Sie sind ein Ausgleich zu intensiveren Sozialbeziehungen, denen nebst positiven Funktionen oft auch ein höheres Konfliktpotential innewohnt.[29]
Häufig haben Personen mit psychischen Störungen Schwierigkeiten in der zwischenmenschlichen Kommunikation sowie Interaktion. Arbeit gibt sozial zurückgezogenen Menschen eine Chance, ihre psychischen und sozialen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten, zu entwickeln, aber auch intensivere Sozialkontakte aufzubauen.[30]
So soll die berufliche Rehabilitation nicht nur zum Erlangen von fachlichen Kompetenzen beitragen, sondern vielmehr das Verbessern von sozialen Verhaltensweisen und Kompetenzen fördern. Durch Arbeit besteht eine Notwendigkeit sich mit anderen Personen zu verständigen, mit ihnen zu kooperieren. Arbeit vermag hierbei Solidarität, Kompromisse und Kommunikation trainieren. Es können sozial-kommunikative Strategien im Umgang mit Schwierigkeiten erlernt und ins Privatleben transformiert werden. Diese Kompetenzen dienen zwar vornehmlich der Arbeitswelt, letztlich aber auch der Gesundheit und dem Privatleben.[31]
Grundsätzlich ist eine intakte Arbeitsgemeinschaft entlastend und kann von alltäglichen Sorgen ablenken. In der funktional differenzierten Arbeitswelt ist es ein Gewinn sich als Teil der Gemeinschaft zu fühlen, in der man gemeinsam effektiv wirkt.
- Förderung
M. Kohn und C. Schooler behaupteten, dass die inhaltliche Komplexität der Arbeit die geistige Beweglichkeit der Menschen erheblich beeinflusst und diese wiederum erheblich beeinflusst.[32]
Die vorgenommene Kategorisierung der Funktionen und Bedeutungen von Arbeit ist in der Realität nicht so strikt zu differenzieren. Bei einer individuellen Betrachtung werden die Grenzen diffus und Funktionen bedingen sich gegenseitig. Die Konstrukte dienen jedoch einer besseren Übersicht und nutzen der inhaltlichen Auseinandersetzung.
Arbeit und ihre Qualität bezüglich ihrer Funktionen ist vielfältig. Nicht jede Arbeitssituation weist die umfassende Palette der genannten Funktionen und Bedeutungen auf, ebenso erfahren diese eine unterschiedlich starke Ausprägung. Ferner können Tätigkeiten für die eine Person eine monotone Belastung darstellen, während sie für eine andere als Herausforderung gelten.[33]
2.2 Bewertung
Im Dilemma zwischen den traditionellen Arbeitskonzepten und strukturellen Veränderungen haben es besonders leistungseingeschränkte Menschen schwer, ihre Position zu finden. Sie werden häufig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, obwohl auch in ihrem Leben Arbeit einen hohen Stellenwert einnimmt und ihr Selbstwert sich mitunter über Arbeit definiert.
Die förderlichen Funktionen von Erwerbsarbeit wurden beschrieben. Arbeit erfüllt eine Reihe von fundamentalen menschlichen Bedürfnissen, die Nichtarbeitende nur mit Mühe befriedigen können.[34] Sie liefert besonders für Menschen mit psychischen Störungen nützliche Komponenten, wie Struktur, Status oder soziale Kontakte, die andernfalls in Ersatzbehandlungen kompensiert werden müssen.[35]
Eine logische, effektive und effiziente Konsequenz ist es demnach, anstelle Ersatzbehandlungen zu initiieren, die Menschen am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Da der veränderte Arbeitsmarkt für beeinträchtigte Menschen eine große Hürde zur Erfüllung dieses Anliegens darstellt, gilt es, Hilfestellungen anzubieten. Hierzu bildete sich ein differenziertes System aus, das ausführlich im nächsten Kapitel dargestellt werden soll.
Abschließend sei festgehalten, dass Arbeit nicht zu einem Dogma erhoben werden darf. Nicht für jeden Menschen mit einer psychischen Störung ist es angezeigt, einer Arbeit nachzugehen. Die Frage nach einer Tätigkeit muss in jedem Fall individuell erörtert und geklärt werden. So ist es natürlich immer möglich, dass ein Mensch nicht mehr arbeitet. Außerdem ist zu bedenken, dass Arbeit immer nur ein Aspekt im Leben des Menschen seien kann, so dürfen andere Aspekte nicht vernachlässigt werden.
3. Formen der Integration/ Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung
3.1 Rehabilitation/ Teilhabe von Menschen mit psychischen Störungen - Behinderungen
Im Allgemein wird Rehabilitation als die Wiedereingliederung Behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen in Arbeit und Gesellschaft definiert.[36] Der Begriff ist abgeleitet von „rehabilitatio“ (lat.), was Wiederherstellung bedeutet. Seit der ersten Anwendung 1844 auf kranke Menschen durch Ritter von Buß veränderte sich das Verständnis von Rehabilitation erheblich. Professionelle Helfer entwickelten unterschiedlichste Erklärungen und Konzepte.[37]
Auch hier gibt die weit verbreitete WHO-Definition weiteren Aufschluss und erste Orientierung:
„Rehabilitation ist die Anwendung einer koordinierten Gesamtheit medizinischer, sozialer, pädagogischer und beruflicher Maßnahmen, die darauf abzielen, den Behinderten eine möglichst vollständige Wiederherstellung einer oder mehrerer beeinträchtigter Funktionen zu sichern.“[38]
Nach diesem Verständnis soll Rehabilitation möglichst ganzheitlich auf eine Person eingehen, was meint, die drei Ebenen „impairment“, „disabillity“ sowie „handicap“ entsprechend einzuschließen.
Prinzipiell gilt es, die Differenz zwischen dem individuellen Handlungsvermögen und den Anforderungen des Alltags, sowie Handlungsbedingungen des angestrebten Alltags zu verringern. Neben individuumsbezogenen Maßnahmen kann dasselbe auch unter Einbeziehung der Lebenswelt geschehen, wie z.B. die Einbindung der Eltern in einen Rehabilitationsprozess. Aufgrund der rechtlichen Leistungsarten sind lebensweltbezogene Maßnahme noch selten. Eine Orientierung nach dem ICIDH-Modell besagt, dass alle Leistungen über die Krankenbehandlung hinaus zur Rehabilitation und zur Bewältigung der Krankheitsfolgen dienen und zu diesem Zweck entwickelt werden. Dies gilt auch für die medizinischen Leistungen.[39]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Theorienmodell der Rehabilitation[40]
Mit der Einführung des SGB IX im Juni 2001 erfolgten diverse Modifikationen in der rechtlichen Terminologie. So wird der Wortlaut der Teilhabe behinderter Menschen synonym für den Begriff der Rehabilitation verwand. Die Sozialgesetzgebung orientiert sich nicht länger an behinderungsbedingten Defiziten, sondern am Leben in der Gemeinschaft. Der Terminus der Rehabilitation gilt im Diskurs als nicht unproblematisch da er Menschen mit Behinderungen diskriminiere, weil lediglich deren Defizite erfasst werden. Insoweit vollzog sich mit dem SGB IX eine partizipative Weiterentwicklung der deutschen Sozialgesetzgebung.[41]
Das aktuelle, dem Sozialrecht zugrunde liegende Verständnis von der Teilhabe behinderter Menschen ist im § 10 SGB I ausformuliert:
„Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf die Hilfe, die notwendig ist um...
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
2. Einschränkungen der Erwerbstätigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.
3. ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern.
4. ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ihre möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen und zu erleichtern sowie
5. Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken“
Ein Rehabilitationsprozess kann in vier Leistungsgruppen unterschieden werden, die miteinander einen komplexen Verlauf bilden. Dieser wird differenziert zwischen medizinischer, schulischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation. Diese Einteilung erfreut sich weiterhin einer großen Verbreitung und sondert sich nur unwesentlich von der aktuellen Subsumierung im SGB IX ab. Die folgende Tabelle unterbreitet eine Einteilung der Leistungen nach dem SGB IX.[42]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Zuständigkeitsbereiche der Rehabilitationsträger[43]
3.2 Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung
Weiterführend werden aus verschiedenen Leistungsgruppen der Teilhabe behinderter Menschen Hilfen dargestellt, die maßgeblich sind für die Integration psychisch behinderter Menschen in Arbeitsverhältnissen. Sie haben eine lange kulturabhängige Entwicklung durchlaufen und im Laufe der Zeit viele Ausführungen in der Praxis zu Tage gefördert.
Im weiteren erfolgt die Darstellung der Grundlagen sowie der zentralen Inhalte, auf eine detaillierte Erklärung von Konzeptionen etc. muss Angesichtes ihres Umfanges verzichtet werden.
3.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stehen sowohl vom Leistungsbudget als auch in der öffentlichen Wahrnehmung an vorderster Stelle. Sie bilden neben der Teilhabe am Arbeitsleben eine der beiden Hauptsäulen im Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht.[44]
„Medizinische Rehabilitation soll den Schaden, die funktionellen Einschränkungen, die Beeinträchtigungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, des Berufslebens und bei der gesellschaftlichen Integration beseitigen, verringern oder von vornherein verhindern“.[45]
Das SGB IX verwendet trotz allgemeinen Paradigmenwechsels gleichbleibend den Begriff der medizinischen Rehabilitation. Mit dem 4. Kapitel des SGB IX regelt es deren Handhabung. Nachstehende Grundaussage zum Wesen der medizinischen Rehabilitation ergibt sich aus diversen Gesetzestexten:
„Sie erfolgt fachlich-medizinisch unter ärztlicher Verantwortung, nach einem ärztlichen Behandlungsplan und je nach dem individuellem Bedarf unter Einsatz sowohl medizinischer Mittel als auch pädagogischer und psychosozialer Hilfen. Mittels physischer aber auch geistig-seelischer Einwirkung auf den Versicherten bietet ihm ein für die jeweilige Aufgabe besonders ausgebildetes Personal Hilfestellung bei der Entwicklung eigener Abwehr, Heilungs- und Widerstandskräfte.“[46]
Neben dem bekannten Spektrum, etwa der Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Verbandsmittel und Arznei existieren Medizinische Leistungen wie die Belastungserprobung, Arbeitstherapie, Beschäftigungstherapie, die weniger offensichtlich dem medizinischen Leistungsspektrum angehören. Sie sind in der Praxis vereinzelt schwierig zu unterscheiden von Leistungen der beruflichen Teilhabe. Unabhängig jedoch wichtige Elemente zur beruflichen Integration.
- Belastungserprobungen
Belastungserprobungen sind im § 26 Abs. 2 Ziff. 7 SGB IX aufgeführt: Sie sollen das Leistungsspektrum des behinderten Menschen diagnostizieren. Es sind mehrwöchige Maßnahmen, die meist in Rehabilitationseinrichtungen erfolgen. Neben biodiagnostischen Verfahren, wie etwa der Ergometrie, erfolgen arbeitsplatzbezogene Erprobungen, bei denen Klienten einer graduell höheren Belastung ausgesetzt werden, um ihre Grenzen zu erfahren.[47]
Psychologische Untersuchungen zielen auf eine Einschätzung der kognitiven, affektiven und motorischen Fähig- und Fertigkeiten sowie der eventuellen Einschränkungen aufgrund psychischer Störungen[48]
Arbeitsversuche können im diagnostischen Sinne den Charakter von Belastungserprobungen haben, wobei sie zu den medizinischen Maßnahmen i. S. d. § 42 SGB V zählen. Sie können jedoch genauso gut mit veränderter Akzentuierung den Charakter einer Arbeitserprobung besitzen. In diesem Falle gehören sie gemäß § 33 Abs. 4 SGB IX zum Auswahlverfahren der berufsfördernden Leistungen.[49]
- Arbeitstherapie
Arbeitstherapie ist ebenfalls im § 26 Abs. 2 Ziff. 7 SGB IX aufgeführt. Es geht hierbei um den Erhalt und die Förderung basaler Fertigkeiten, die für eine berufliche Wiedereingliederung bedeutend sind. Diese sollen durch dosiertes Training stabilisiert werden.
[...]
[1] Vgl. Weber, P./ Steier, F. (HG.) : Arbeit schaffen. Initiativen, Hilfen, Perspektiven für psychisch Kranke. Bonn, 1998, S.10
[2] Vgl “ Psychische Störungen."Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993-2000 Microsoft Corporation
[3] Vgl. WHO / Dilling, H. (HG): Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10, Kapitel V (F). Klinisch-diagnostische Leitlinien, Bern, 4 Aufl.. 2000, S. 22f
[4] Vgl. Schwarzer, W (Hg.) / Trost, A (Hg.): Psychiatrie und Psychotherapie für Psycho-soziale und pädagogische Berufe, Dortmund, 2 Aufl. 2002, S.11
[5] siehe neben § 2 SBG IX auch z.b. § 39 Abs. 1 BSHG
[6] Vgl. Hörning, M.: Grundlagen der Sozialmedizin- Gesundheit, Krankheit, Behinderung, Public Health, in Lehrbuch der Sozialmedizin von Schwarzer, W. ( Hg.), Dortmund, 4. verbesserte, überarbeitete Aufl. 2002, S. 26
[7] Vgl. Hörning, M., a.a.O. S. 27
[8] Nach, International Classification of Impairments and Handicaps. WHO, in: Rehabilitation Behinderter. BAG für Rehabilitation (HG.), 1994, S. 25
[9] Vgl. Hörning ebd.
[10] Nach, International Classification of Impairments and Handicaps. WHO, ebd.
[11] Vgl. Hörning, M. a.a.O.S.28
[12] Vgl. Wiendieck, G.: Arbeits- und Organisationspsychologie. Berlin-München 1994, S. 0
[13] Vgl. Beruf."Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993-2000 Microsoft Corporation
[14] Vgl. Heide, H.(Hg.): Massenphänomen Arbeitssucht, Historische Hintergründe und aktuelle Bedeutung einer neuen Volkskrankheit, Bremen 2002. S. 14
[15] Vgl. Weingart, B.: Arbeit – ein Wort mit langer Geschichte, in: http://www.ethikprojekte.ch/texte/arbeit. (24.02.2004)
[16] Vgl. Wiendieck, G., a.a.O. S. 9 f.
[17] Vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Mannheim, Wien, Zürich. 9. völlig überarb. Aufl. 1975 S. 486 f.
[18] Vgl. Weber, M.: Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen 5. Aufl. 1972, S.321-381
[19] Vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon ebd
[20] Vgl. Dahrendorf, R.: Leben als Tätigkeit. Kapital ohne Arbeit, Arbeit ohne Kapital, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.12.2001, Nr. 299, S. 6
[21] Vgl. Zeelen, J./ Van Weeghel, J.: Berufliche Rehabilitation psychisch Behinderter. Eine programmatische Einführung, Weinheim-Basel 1994, S. 34
[22] Vgl. Bennet, D.: Die Bedeutung der Arbeit für die psychiatrische Rehabilitation, in: Sozialpsychiatrie vor der Enquete von Hoffmann-Richter, u.a. (Hg.). Bonn 1997, S.155
[23] Vgl. Haerlin, Ch.: Psychische Störungen als Folge von Arbeitslosigkeit, in: Psychosoziale Umschau Jg. 18 (03/2003) S.16 f.
[24] Vgl. Antonovsky, A.: Salutogenese. Zur Entmystifizierung der Gesundheit, Tübingen 1998 S. 60 ff.
[25] Vgl. Baros, W. u.a.: Jugend-Schule-Werkstatt-Beruf. Dritter Zwischenbericht des Projektes „Jugendwerkstätten – Hilfe bei der Passage in die Normalbiographie...“, Köln 2001, S. 106
[26] Vgl. Bennet, D. ebd.
[27] Vgl. Zeelen, J./Van Weeghel, J., a.a.O., S. 35
[28] Vgl. Jahoda, M.: Wieviel Arbeit braucht der Mensch? Arbeit und Arbeitslosigkeit im 20. Jahrhundert. Weinheim-Basel 1983, S. 46-47/:/ Vgl. Zeelen, J./Van Weeghel, J. ebd.
[29] Vgl. Zeelen, J./Van Weeghel, J., ebd.
[30] Vgl. Haerlin, Ch., ebd.
[31] Vgl. Weber, P./ Steier, F. (Hg): Arbeit schaffen. Initiativen, Hilfen, Perspektiven für psychisch Kranke. Bonn 1998, S.49-55
[32] Kohn, M. / Schooler, C.: Die wechselseitigen Einflüsse von Inhaltlicher Komplexität der Arbeit und geistiger Beweglichkeit im Langzeitvergleich, in: M. Kohn ( Hg.) Persönlichkeit, Beruf und Soziale Schichtung. Stuttgart 1981, S. 191
[33] Vgl. Zeelen, J./ Van Weeghel, J., a.a.O., S. 108
[34] Vgl. Zeelen, J./ Van Weeghel, J., ebd.
[35] Vgl. Haerlin, C., ebd.
[36] Vgl. Ronge, H.-G. / Schäfer, G.: Rehabilitation, in: Fachlexikon der sozialen Arbeit. Hrsg. Vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Stuttgart- Berlin- Köln, 4. Auflage 1997, S.769
[37] Vgl. Mühlum, A. / Gödekecker-Geenen, N.: Soziale Arbeit in der Rehabilitation. München 2003, S.18
[38] Kleinschmidt, H.: Handlungsfelder der Pflege. Rehabilitation. Berlin, 2 Aufl.2002 S. 3
[39] Vgl. Regus, M.: Rehabilitation bei Krankheit und Behinderung, in: Lehrbuch der Sozialmedizin, für Sozialarbeit, Sozial- und Heilpädagogik, Schwarzer, W (Hg.) Dortmund 4. verb. überarb. Aufl. 2002S. 375
[40] Aus Gerdes/ Weis, in: . Mühlum, A./ Gödekecker-Geenen, N, a.a.O., S. 20
[41] Vgl. Mühlum, A. / Gödekecker-Geenen, N, a.a.O., S. 19
[42] Vgl. Löschau, M./ Marschner, A.: Das neue Rehabilitation- und Schwerbehindertenrecht. Praxishandbuch zum neu eingeführten Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Neuwied-Kriftel 2001, S.4
[43] Nach Löschau, M./ Marschner, A, ebd. ./:/ Vgl. Ronge, H.-G. / Schäfer, G, ebd.
[44] Vgl. Löschau, M./ Marschner, A, a.a.O. S. 29
[45] Regus, M. a.a.O. S. 381
[46] Mrozynski, P.: Die Bedeutung des SGB IX für die psychiatrische Versorgung, in: Recht & Psychiatrie Jg. 20, (3/2002) S. 143
[47] Vgl. Thrun, M.: Belastungserprobung, in: Fachlexikon der sozialen Arbeit. Hrsg. Vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Stuttgart- Berlin- Köln, 4. Auflage 1997, S.123
[48] Vgl. Regus, M. a.a.O. S. 387
[49] Vgl. Mrozynski, P.: Die Bedeutung des SGB IX für die psychiatrische Versorgung. S.144
- Quote paper
- Lars Schmieding (Author), 2004, Berufliche Perspektiven für psychisch Kranke Menschen vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftspolitischer Veränderungen in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26085
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