Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Männern benachteiligt, sie arbeiten unter schlechteren Arbeitsbedingungen und für eine geringere Entlohnung. Zwar sind viele Frauen berufstätig, viele geben aber ihre Berufstätigkeit auf, sobald sie eine Familie gründen und schaffen es kaum wieder in ihre berufliche Stellung zurück nachdem sie ihre Kinder aufgezogen haben. In führenden Positionen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert und eine Änderung dieser Tatsache ist nicht in Sicht.
Doch wie entsteht diese soziale Ungleichheit und kann sie aufgehoben werden?
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Aspekt der sozialen Schließung, die geschlechtsspezifische Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt enstehen lässt und reproduziert.
Inhalt
1. Einleitung
2. Deutschland: ein konservativer Sozialstaat
2.1 Definition
2.2 Prinzipien des deutschen Sozialstaates
3. Soziale Schließung
3.1 Der Begriff der sozialen Schließung
3.2. Schließungsstrategien
3.3 Gruppenidentität
3.4 Folgen von Schließungsprozessen
4. Ausschließung der Frauen aus dem Arbeitsmarkt
4.1 Geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation durch Soziale Schließung
4.2 Geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation durch Ausbeutung
5. Schluss
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, was viele Studien aufweisen. Sie arbeiten unter schlechteren Arbeitsbedingungen als Männer und werden schlechter entlohnt. Zwar sind viele Frauen heute berufstätig, allerdings geben viele ihre Berufstätigkeit auf, sobald sie eine Familie gründen und schaffen es kaum wieder in ihren Beruf zu kommen, nachdem sie ihre Kinder aufgezogen haben. In führenden Positionen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert und es sieht nicht so aus, als würde sich diese Tatsache in nächster Zeit ändern.
Doch woran liegt diese soziale Ungleichheit, wodurch entsteht sie und wie kann sie aufgehoben werden?
Die vorliegende Arbeit soll einen Aspekt, wodurch geschlechtsspezifische Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt besteht und reproduziert wird, näher erläutern, nämlich den Aspekt der sozialen Schließung.
Zunächst sollen das System des deutschen Sozialstaates, seine Aufgaben und Ziele und die traditionellen Leitbilder, die dahinter stehen, dargestellt werden.
Im anschließenden Kapitel soll das Konzept der sozialen Schließung näher erläutert werden. Daraufhin soll gezeigt werden in welcher Hinsicht soziale Schließung zur bestehenden Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt beiträgt.
Abschließend wird aufgezeigt, inwiefern der deutsche Sozialstaat mit seinen traditionellen Vorstellungen und Leitideen zur geschlechtsspezifischen Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt beiträgt.
2. Deutschland: ein konservativer Sozialstaat
Als erstes soll der Begriff des Sozialstaates definiert werden. Anschließend werden seine Prinzipien und Leitideen verdeutlicht.
2.1 Definition
Der Begriff Sozialstaat bezeichnet einen Staat, der gemäß seiner Verfassung soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit in den gesellschaftlichen Verhältnissen und die Verringerung bzw. den Abbau sozialer Ungleichheit durch eine aktive Sozialpolitik anstrebt.
Im Gegensatz zum Wohlfahrtsstaat bindet der Sozialstaat die soziale Sicherung jedoch an die individuelle Leistungsfähigkeit und Lage.[1]
Der Begriff Wohlfahrtsstaat dagegen charakterisiert einen Staat, der sich die Sicherung der materiellen Existenz der Bürger zur umfassenden Aufgabe gemacht hat. Ziel des Wohlfahrtsstaates ist es, allgemeine soziale Gleichheit zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen schaltet sich der Staat in ökonomische und soziale Vorgänge regulierend ein. Im Gegensatz zum Sozialstaat greift der Wohlfahrtsstaat mit dem „Prinzip generalisierter Arbeitsmarkteilnahme“ stark in die Strukturen gesellschaftlicher Arbeitsteilung ein.[2]
2.2 Prinzipien des deutschen Sozialstaates
Deutschland ist ein Beispiel für ein konservatives Modell des Sozialstaates. Man kann es sogar als katholischen Sozialstaat bezeichnen. Der Katholizismus spielt in Deutschland eine große Rolle und nimmt Einfluss auf die Sozialpolitik hinsichtlich der charakteristischen Organisation von Arbeit, sozialer Sicherung und Familie[3]. Der deutsche Sozialstaat ist gekennzeichnet durch eine Verbindung von Staat, Gewerkschaften und Kirchen. Außerdem stützt er sich auf das Prinzip der Subsidiarität, das sich gegen einen totalen Zentralismus des Staates hinsichtlich der sozialen Fürsorge wendet. Statt dessen sollen sich die Individuen gegenseitig helfen und eigenverantwortliches Handeln aufweisen. Der Staat tritt nur subsidiär, d.h. unterstützend ein.[4]
Weiterhin hat dieser Sozialkatholizismus die institutionelle Struktur des deutschen Sozialstaats mit seiner bezeichnenden Arbeitnehmer – und Ehezentrierung mitbestimmt. Dies führte zur Ausgrenzung der Frauen aus dem Erwerbsleben und zur sozialen Sicherung der Frau durch den erwerbstätigen Mann.[5] Durch dieses konservative sogenannte „Familienernährermodell“ bzw. „Hausfrauenmodell der Versorgerehe“ erfolgt eine Trennung zwischen Privatem bzw. Familie einerseits und Öffentlichkeit bzw. Beruf und Staat andererseits. Hiermit erfolgt eine strikte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung: Männer sind für die entlohnte Erwerbsarbeit zuständig, Frauen für die nicht entlohnte Haus- und Reproduktionsarbeit. Frauen sind also abhängig von der Versorgung, die durch die Ehe gesichert ist.[6]
Der deutsche Sozialstaat wurde stärker durch Transferleistungen aufgebaut als durch Dienstleistungen. Das heißt, dass Transferzahlungen von einer aktiven erwerbstätigen Bevölkerung an eine andere, inaktive soziale Gruppe geleistet werden, z.B. durch den Generationenvertrag, der die Sicherung der Rentengeneration durch die Zahlungen der Gruppe der Erwerbstätigen gewährleistet. Diese Transferleistungen werden v.a. durch gesteigerte Produktivität in der Industrie verrichtet. Die soziale Infrastruktur dagegen ist im Vergleich zu anderen Wohlfahrtsstaaten, kaum ausgebaut. Ein beträchtlicher Teil der sozialen Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung oder Altenpflege, wird in den Verantwortungsbereich der privaten Haushalte, also den der Frauen übertragen. Statt einer ausreichenden sozialen Infrastruktur werden steuerliche Vergünstigungen für die Nichterwerbstätigkeit von Frauen geschaffen.
Somit ist das Modell des konservativen Sozialstaates aufgrund seiner Konstruktion ein „Vollbeschäftigungswohlfahrststaat für Männer“[7]. Frauen waren und sind immer noch aus der Gruppe der Lohnerwerbstätigen ausgeschlossen. Zwar ist die Erwerbsquote der Frauen in Deutschland seit den 60er Jahren merklich angestiegen, da dies allerdings hauptsächlich durch Zunahme der Teilzeitarbeit erfolgte, durch die keine eigenständige Existenzsicherung gewährleistet ist, bleibt die soziale Sicherung der Frauen weiterhin an die Vollerwerbstätigkeit bzw. die Ehe gebunden und somit das traditionelle Leitbild weiterhin bestehen.
[...]
[1] vgl. Schäfers, S.208ff
[2] vgl. Graßl, S.181
[3] vgl. Graßl, S. 184
[4] vgl. Schäfers, S. 216f
[5] vgl.Graßl, S.185f
[6] vgl. Graßl, S.215
[7] Graßl, S.186
- Arbeit zitieren
- Magistra Artium Melanie Kindermann (Autor:in), 2000, Geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25515
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