Nach Dodd (1998) umfasst der Terminus Interkulturelle Kommunikation „(…) the influence of cultural variability and diversity on interpersonally oriented communication outcomes. Differences in communication and social style, world view, customs, expectations, rules, roles, and myths illustrate a few of the elements that explain how culture shapes the communication process.” (S. 4, Hervorh. nicht im Original).
Einen Begriff von Interkultureller Kommunikation zu haben setzt (so auch in obiger Definition) ein Verständnis davon voraus, was jeweils unter Kultur zu verstehen ist. Die begriffliche Festsetzung von „Kultur“ ist jedoch nicht unproblematisch, weil hier die Möglichkeit der politischen Instrumentalisierung besteht (siehe hierzu Waldow 2002). Im diskursiv akzeptierten Kulturbegriff liegt immer schon eine Quasilegitimation für die Etikettierung von „Fremder Kultur“ mitsamt den daraus abgeleiteten Rechten für die Zugehörigen (bspw. Hoheitsansprüche) bzw. Pflichten (bspw. Integrationsgebot) für die Nicht-Zugehörigen und somit Potential für rassistische Argumentationen. Sind Angehörige einer Gruppe (häufig Minoritäten) erst einmal als „fremde Kultur“ deklariert, erscheinen Ausgrenzungsproblematiken zwangsläufig als „selbstverständlich“ und als „in der Sache liegend“.
Nach Dodd (1998) umfasst der Terminus Interkulturelle Kommunikation „(…) the influence of cultural variability and diversity on interpersonally oriented communication outcomes. Differences in communication and social style, world view, customs, expectations, rules, roles, and myths illustrate a few of the elements that explain how culture shapes the communication process.” (S. 4, Hervorh. nicht im Original).
Einen Begriff von Interkultureller Kommunikation zu haben setzt (so auch in obiger Definition) ein Verständnis davon voraus, was jeweils unter Kultur zu verstehen ist. Die begriffliche Festsetzung von „Kultur“ ist jedoch nicht unproblematisch, weil hier die Möglichkeit der politischen Instrumentalisierung besteht (siehe hierzu Waldow 2002). Im diskursiv akzeptierten Kulturbegriff liegt immer schon eine Quasilegitimation für die Etikettierung von „Fremder Kultur“ mitsamt den daraus abgeleiteten Rechten für die Zugehörigen (bspw. Hoheitsansprüche) bzw. Pflichten (bspw. Integrationsgebot) für die Nicht-Zugehörigen und somit Potential für rassistische[1] Argumentationen. Sind Angehörige einer Gruppe (häufig Minoritäten) erst einmal als „fremde Kultur“ deklariert, erscheinen Ausgrenzungsproblematiken zwangsläufig als „selbstverständlich“ und als „in der Sache liegend“[2].
Ein Verständnis von Interkultureller Kommunikation und somit von Kultur zu entwickeln erfordert (ähnlich wie beim Identitätsbegriff) ferner die Suche nach Differenzierungskriterien[3]. Die Antworten, die auf diese Suche gegeben werden enthalten (zumindest potentiell) auch rassistische Elemente. Wer die Definitionsmacht besitzt und bestimmen kann, was jeweils unter Kultur zu verstehen ist, der legt gleichzeitig die Demarkationslinie dafür fest, wer jeweils zu „meiner“ Kultur gezählt werden und wer „draußen“ bleiben muss[4]. So ist in jeder Definition von Kultur neben einer Gegenstandsbestimmung (deskriptiver Aspekt) zusätzlich eine Einschließungs- und Ausgrenzungsproblematik (normativer Aspekt) enthalten (siehe hierzu auch Waldow 2003, S. 19 ff., 27 f.). Während auf einer manifesten Ebene vornehmlich intersubjektive Erfahrungen (mit Fremden und Fremdheit an sich) aufgearbeitet und systematisiert werden, erfolgt auf einer latenten Ebene eine Bestätigung der Vertrautheit vs. Fremdheit Dichotomie (i.e.S. eines Frames) – und damit die Konstruktion der Voraussetzungen für eben jene Erfahrungen[5]. Mit anderen Worten drückt Mecheril (1997, S. 514) dies folgendermaßen aus:
„Individuelle Konsequenzen von Rassismuserfahrungen sind Funktion der subjektiven Aneignung von und des subjektiven Umgangs mit Rassismuserfahrungen. Subjekte werden von Erfahrungen nicht schlicht geformt, sondern nehmen Einfluß auf diese, indem sie interpretativ in ein gestaltendes Verhältnis zu den Erfahrungen treten. Doch wird dieser Interpretationsspielraum von politisch-diskursiv-kulturellen Vorgaben geprägt. Diese sind in der Regel nicht übergehbar.“
Hier muss sich nun die Psychologie fragen lassen, nach welchen Kriterien sie zur Begriffsbildung beiträgt. In der Psychologie werden traditionellerweise Individuum und Gesellschaft als voneinander unabhängig gegenübergestellt. Mit dieser „Denkverirrung“ wird die Tatsache übersehen, dass Aneignung und Realisierung individueller Handlungsmöglichkeiten immer in Bezug zur je individuellen gesellschaftlichen Position stehen (vgl. Osterkamp 1997). Mit dem Begriff des „institutionellen Rassismus“[6] versucht Osterkamp (ebd.) deutlich zu machen, dass „(…) rassistische Denk- und Handlungsweisen nicht Sache der persönlichen Einstellung von Individuen, sondern in der Organisation des gesellschaftlichen Miteinanders verortet sind, welche die Angehörigen der eigenen Gruppe systematisch gegenüber den Nicht-Dazugehörigen privilegieren.“ (S. 95). Passt man sich solchen Bedingungen an, die einen gegenüber anderen bevorzugen, beteiligt man sich (wenngleich häufig unreflektiert) an den alltäglichen Diskriminierungspraxen und erhält diese aufrecht. Statt nun die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse von vornherein als nicht hinterfragbare Bedingungen individuellen und wissenschaftlichen Denkens und Handelns zu akzeptieren und sich somit an der Legitimierung der Ausgrenzungspraxen zu beteiligen, sollten diese Verhältnisse selbst auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. (vgl. ebd., S. 108). Hierbei ergibt sich jedoch (insbesondere auch in der Psychologie) das Problem dass „(…) allen, die die gesellschaftliche Dimension individuellen Handelns in die Debatte zu bringen suchen, (…) der Ausschluß aus dem Kreis der ‚Etablierten’ bzw. der scientific community“ (droht, d. Verf.) (ebd., S. 109.).
[...]
[1] Rassismus bezeichnet eine Haltung, die Angehörige einer Gruppe von Menschen a) als genetisch oder kulturell bedingt anders zur Kenntnis nimmt, und b) diese Andersartigkeit negativ (oder positiv) bewertet, wobei dies c) aus der Position der Macht heraus erfolgt (vgl. Jäger 1992, S. 6).
Siehe auch Waldows (2002) Ausführungen zur Möglichkeit der politischen Instrumentalisierung
[2] Man denke hierbei an die nicht unproblematische Fassung homosexueller Lebenspraxen oder körperlich Behinderter als (Sub-)Kulturen.
[3] Soweit ich das überblicken kann sind den gängigen Kulturdefinitionen im Kern zumeist intergruppale Unterschiede in Normen, Symbolik und Bezugsrahmen (Frames) als Differenzierungskriterien inhärent.
[4] Wie Ergebnisse der sozialpsychologischen Gruppenforschung zeigen, sind mit der Frage der Gruppenzugehörigkeit auch Fragen der (Sozialen-)Identität und somit der eigenen Wertigkeit verbunden (siehe Smith & Mackie 2000, Kapitel 6). Daher ist die Vorstellung von einer wertneutralen, d.h. ohne emotionale Begleitphänomene erlebten Zugehörigkeit/Nicht-Zugehörigkeit als euphemistische Illusion zu betrachten.
[5] Ich möchte hier nicht die Existenz von Fremdheitserfahrungen in Frage stellen. Vielmehr geht es mir darum, auf den zirkulären Charakter solcher Definitionsversuche und den darin grundsätzlich enthaltenen Aspekt einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung hinzuweisen.
[6] Vergleiche hierzu auch Holzkamps (1994) Begriff des „strukturellen Rassismus“, in dem das klassische sozialpsychologische Einstellungskonzept zu einem Klammerbegriff wird.
- Arbeit zitieren
- Christoph Herrmann (Autor:in), 2003, Die Verstrickung der Psychologie in rassistische Diskurse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25427
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