„Aller Anfang ist schwer“. Dies gilt nicht nur für den berühmten ersten Satz beim Schreiben einer Seminararbeit, sondern dies galt auch für die Gründung des Völkerbundes, mit dessen Implementierung, Aufgaben, Organisation und Scheitern ich mich im ersten Hauptteil dieser Arbeit widmen werde. Um die Stringenz zu gewährleisten, ist diese eher deskriptive Betrachtungsweise notwendig, um dann im zweiten Teil den Versuch zu wagen, analytisch die Gründe der Abkehr Deutschlands vom Prinzip der kollektiven Sicherheit aufzuzeigen, in deren Mittelpunkt ohne Zweifel der Austritt aus dem Völkerbund steht. Da der zur Verfügung stehende Platz doch sehr knapp bemessen war, musste der Rahmen um diese Seminararbeit etwas enger gesteckt werden, weshalb es mir leider nicht möglich war in die gewünschte Tiefe des Themengebietes vorzudringen. [...]
Inhaltsverzeichnis:
I Vorwort
II Forschungsstand / Stand der Literatur
III Einleitung
IV Der Völkerbund – Von der Idee bis zu seiner Auflösung
IV. 1 These A
IV. 2 Ideengeschichte und Gründung
IV. 3 Organisation, Arbeitsweise, Aufgaben und Kompetenzen
IV. 4 Die Gründe für das Scheitern
IV. 5 Bilanz / Synthese A
V Deutschlands Abkehr vom System kollektiver Sicherheit
V. 1 These B
V. 2 Deutschland im Völkerbund
V. 3 Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund
V. 4 Synthese B
VI Schlusswort
VII Abbildungsverzeichnis
VIII Literaturverzeichnis
IX Ehrenwörtliche Erklärung
I Vorwort
„Aller Anfang ist schwer“. Dies gilt nicht nur für den berühmten ersten Satz beim Schreiben einer Seminararbeit, sondern dies galt auch für die Gründung des Völkerbundes, mit dessen Implementierung, Aufgaben, Organisation und Scheitern ich mich im ersten Hauptteil dieser Arbeit widmen werde. Um die Stringenz zu gewährleisten, ist diese eher deskriptive Betrachtungsweise notwendig, um dann im zweiten Teil den Versuch zu wagen, analytisch die Gründe der Abkehr Deutschlands vom Prinzip der kollektiven Sicherheit aufzuzeigen, in deren Mittelpunkt ohne Zweifel der Austritt aus dem Völkerbund steht. Da der zur Verfügung stehende Platz doch sehr knapp bemessen war, musste der Rahmen um diese Seminararbeit etwas enger gesteckt werden, weshalb es mir leider nicht möglich war in die gewünschte Tiefe des Themengebietes vorzudringen.
II Forschungsstand / Stand der Literatur
Deutsche Werke über den Völkerbund sind eher Mangelware. Eine neuere Gesamtdarstellung seiner Entstehung, seines institutionellen Aufbaus und seiner Geschichte ist schwer zu finden. Dies liegt unter Umständen daran, dass sich die zeitgeschichtliche Forschung nach 1945 vorrangig Fragen der Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges, der nationalsozialistischen Ideologie oder der faschistischen Bewegungen widmete. Einen zufrieden stellenden Überblick mit einer Auswahlbibliographie findet sich in Pfeil, Alfred (1976)[1]. Poeggel, Walter (1995) beschreibt vornehmlich die Aufgaben des Völkerbundes. Einen theologisch orientierten Standpunkt zum Thema „Völkerbund und Friedensforschung“ bezieht Beestermöller, Gerhard (1995). Zur Übersicht der Arbeit des Völkerbundes während der Zeit von 1919 bis 1939 ist das Werk von Barros, James (1979) bestens geeignet. Zum Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund ist sowohl die Arbeit von Dengg, Sören (1986), als auch jene von Fraser, Christine (1969) zu empfehlen. Eine Chronik über die Geschehnisse des Zweiten Weltkrieges liefern unter anderem Gilbert, Martin (1989) und Broszat, Martin (1983). Zur Klärung politikwissenschaftlicher Terminologie empfiehlt sich das Lexikon von Nohlen / Schultze (2002).
Alle oben genannten Werke wurden neben vielen anderen zur Erstellung dieser Seminararbeit verwand. Eine detaillierte Auflistung findet sich im Literaturverzeichnis.
III Einleitung
„ Kollektive Sicherheit, in der klassischen Bedeutung bezeichnet der Begriff ein System mit universeller oder regionaler Reichweite, das jedem seiner Mitgliedsstaaten Schutz vor jedweder zwischenstaatlichen Aggression verspricht.“[2]
Sollen Systeme kollektiver Sicherheit heutzutage vor allem Sicherheitsrisiken wie Proliferation, Terrorismus oder Wirtschaftsrisiken einschränken oder verhindern[3], hatten Überlegungen in diese Richtung nach Ende der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges eine andere Intention. Idealerweise gründen sich Systeme kollektiver Sicherheit auf die „von der Vernunft geleiteten Einsicht[4] “, dass im Rahmen eines Kosten-Nutzen-Kalküls (Realismustheorie) eine friedliche Konfliktlösung von größerem Vorteil ist. Während wir heute wissen, dass solche Systeme auf einem Vertrage fußen müssen, welcher bezwecken soll, dass ein Gewaltverbot innerhalb der Mitgliedstaaten einzuhalten ist und dass jeglicher Verstoß gegen dieses Gebot sofort gemeinsame Aktionen welcher Art auch immer gegen den Aggressor zur Folge hat[5], sollten solche Systeme der Nachkriegszeit des Ersten Weltkrieges vor allem der Überwindung zwischenstaatlicher Anarchie und der Errichtung einer Rechtsordnung dienen[6].
IV Der Völkerbund – Von der Idee bis zu seiner Auflösung
IV. 1 These A
Bedingt durch seinen „Geburtsfehler“ sowie seiner eingeschränkten Handlungsvollmacht, seinem zögernden Eingreifen beziehungsweise seiner Teilnahmslosigkeit, misslang es dem Völkerbund nicht nur seinen Sicherheitsauftrag wahrzunehmen, er konnte es zudem nicht verhindern, dass ein Zweiter Weltkrieg mit all seinen schrecklichen Konsequenzen begann.
IV. 2 Ideengeschichte und Gründung
Friedenskonzepte, sowohl im positiven (aktive Stiftung von Frieden), als auch im negativen (Frieden als Opposition zum Kriegszustand) Sinne, reichen zurück bis ins Mittelalter. Als im 17. Jahrhundert die Nationalstaaten im Entstehen begriffen waren, zeigte sich immer deutlicher, dass die Regeln eines gemeinsamen Völkerrechts allein zur Friedenssicherung nicht ausreichen würden, sondern dass es institutioneller Verbindungen beziehungsweise bestimmter Ordnungsprinzipien bedarf. Zu den Vordenkern dieser „Völkerbundsprojekte“[7] zählen unter anderem Pierre Dubois (1250 – 1322), Duc de Sully (1560 – 1641), Emeric Crucé (1590 – 1648), William Penn (1644 – 1718), Abbé de Saint-Pierre (1658 – 1743), Jean Jacques Rousseau (1712 – 1778) und Jeremy Bentham (1748 – 1832). Der vielleicht berühmteste und zugleich wichtigste Vordenker der Völkerbundsidee war jedoch der deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724 – 1804) . In seinem 1795 erschienenen Traktat „Zum Ewigen Frieden“ forderte Kant den Zusammenschluss der Völker zu einem Bund, welcher von der „Vernunftsidee“ geleitet wird und somit eine „friedliche Gemeinschaft der Völker auf Erden“ gewährleistet. Dieser Bund sollte ein föderalistisch strukturierter Staatenbund sein, der auf dem Grundsatz der Nichteinmischung in das innere Verfassungsleben der Staaten beruht.[8] Diesen Gedanken Kants griff der amerikanische Präsident Woodrow Wilson auf, als er am 8. Januar 1918 die Gründung eines Völkerbundes als Vierzehnten der berühmten „14 Punkte“ seiner Regierung vorschlug. Wilson, sowie der südafrikanische Staatsmann Jan Christian Smuts hatten erheblichen Anteil an der Völkerbundssatzung[9], wie sie letzten Endes am 28.04.1919 als Bestandteil des Versailler Vertrages verabschiedet wurde. Dementsprechend zählten alle Unterzeichnerstaaten des Versailler Friedensvertrages zu den Gründerstaaten des Völkerbundes, welcher im November 1919 in Genf seine erste Vollversammlung abhalten konnte. Erster Generalsekretär des Völkerbundes wurde Sir Eric Drummond.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Woodrow Wilson Abbildung 2: Sekretariat des Völkerbundes in Genf Abbildung 3: Eric Drummond
IV. 3 Organisation, Arbeitsweise, Aufgaben und Kompetenzen
Die englische Bezeichnung „League of Nations“
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Struktur des Völkerbundes
hätte den Völkerbund charakteristisch besser umschrieben als sein deutsches Pendant, denn es
handelte sich beim Völkerbund um eine intergouvernementale Organisation und nicht um einen Bund als solchen. Organisatorisch bestand dieser aus der Bundesversammlung, welche gewöhnlich einmal im Jahr zusammentrat und zu der jedes Mitgliedsland drei Vertreter entsandte, sowie aus dem Völkerbundsrat und dem Sekretariat.
Dem Völkerbundsrat gehörten zunächst fünf ständige Mitglieder[10] (GB, F, I, J, CH) und vier nichtständige Mitglieder an, die von der Bundesversammlung auf jeweils drei Jahre gewählt wurden. Die Entscheidungsfindung im Rat wie auch in der Versammlung erforderte Einstimmigkeit. Das ständige Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze und seinen etwa 500 Mitarbeitern war das Verwaltungsorgan des Völkerbundes. Des weiteren gab es zahlreiche technische Neben- und Sonderorganisationen, wie zum Beispiel den Haager internationalen Gerichtshof oder das Hochkommissariat für Flüchtlingshilfen.[11]
[...]
[1] Auswahlbibliographie auf den Seiten 155 – 161.
[2] Nohlen / Schultze 2002, S. 412.
[3] Vgl. Schneider 1996, S. 16 ff.
[4] Jaberg 1999, S. 9.
[5] Vgl. Schaub 1995, S. 45.
[6] Vgl. Beestermöller 1995, S. 144.
[7] Pfeil 1976, S. 32
[8] Vgl. Kant, Immanuel: „Zum Ewigen Frieden“ , Berlin 1984, S. 7 ff.
[9] Diese umfasste 26 Artikel, wobei der Artikel 16 als „Eckstein“ des Systems der kollektiven Sicherheit angesehen werden konnte.
[10] Deutschland (1926) und der Sowjetunion (1934) wurde nach deren Beitritt jeweils ein ständiger Sitz im Völkerbundsrat zugesprochen.
[11] Beide Organisationen haben bis heute überdauert, zum einen das mit etwas anderen Kompetenzen ausgestattete Kriegsverbrechertribunal in Den Haag und zum anderen das UNHCR.
- Arbeit zitieren
- Christian Schwab (Autor:in), 2004, Der Völkerbund und die Abkehr Deutschlands vom Prinzip der kollektiven Sicherheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25358
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