„Preemptive action“ – zu deutsch: Präventivkrieg. Das englische Wort für diese
besondere Methode der Kriegsführung wurde bewusst als Übertitel für diese Arbeit
gewählt. Es soll auf die aktuellen Ereignisse in den USA hinweisen, die einen
Präventivkrieg gegen den Irak führen wollen. Die Definition für einen
Präventivkrieg wird im ersten Punkt dieser Arbeit behandelt. Die Diskussion, ob
eine solche Maßnahme ein gerechter Krieg sein kann, ist durch die
offensichtlichen amerikanischen Absichten wieder neu entflammt. Bis heute
streiten sich Philosophen, Politiktheoretiker und Journalisten über diese Frage. In
der Ausgabe 35/2002 des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hat beispielsweise
Herausgeber Rudolf Augstein in seinem Kommentar „Die Präventiv-Kriegstreiber“
die aktuelle Lage diskutiert und warf die Frage auf: „Bedroht Bagdad die USA?“1.
Der Bedrohungsfaktor ist, wie sich zeigen wird, eines der entscheidenden Kriterien
für einen gerechten Kriegsgrund. In der vorliegenden Arbeit sollen die Ansichten
von Hugo Grotius und Michael Walzer zu diesem Thema dargestellt werden. Die
beiden Theoretiker nehmen in der Frage „Kann ein Präventivkrieg gerecht sein?“
unterschiedliche Positionen ein. Während Grotius den Präventivkrieg generell
verurteilt, erklärt Walzer, dass es durchaus Szenarien gebe, in denen ein
Präventivkrieg nicht nur die beste Lösung, sondern auch gerecht sein könne. Zum
Abschluss dieser Arbeit wird das Thema „Wäre ein Präventivkrieg gegen den Irak
gerecht?“ noch einmal genauer untersucht, wobei die Argumente von Hugo
Grotius und Michael Walzer in die Diskussion mit einfließen und an diesem
Beispiel miteinander verglichen werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist ein Präventivkrieg?
3. Die Problematik eines Präventivkriegs in ausgewählten Theorien
3.1. Hugo Grotius
3.2.1. Kurzbiographie
3.2.2. Gerechter Krieg und Präventivkrieg bei Grotius
3.2. Michael Walzer
3.3.1. Kurzbiographie
3.3.2. Gerechter Krieg und Präventivkrieg bei Walzer
4. Schluss: Wäre ein Präventivkrieg gegen den Irak gerecht?
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Preemptive action“ – zu deutsch: Präventivkrieg. Das englische Wort für diese besondere Methode der Kriegsführung wurde bewusst als Übertitel für diese Arbeit gewählt. Es soll auf die aktuellen Ereignisse in den USA hinweisen, die einen Präventivkrieg gegen den Irak führen wollen. Die Definition für einen Präventivkrieg wird im ersten Punkt dieser Arbeit behandelt. Die Diskussion, ob eine solche Maßnahme ein gerechter Krieg sein kann, ist durch die offensichtlichen amerikanischen Absichten wieder neu entflammt. Bis heute streiten sich Philosophen, Politiktheoretiker und Journalisten über diese Frage. In der Ausgabe 35/2002 des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hat beispielsweise Herausgeber Rudolf Augstein in seinem Kommentar „Die Präventiv-Kriegstreiber“ die aktuelle Lage diskutiert und warf die Frage auf: „Bedroht Bagdad die USA?“[1]. Der Bedrohungsfaktor ist, wie sich zeigen wird, eines der entscheidenden Kriterien für einen gerechten Kriegsgrund. In der vorliegenden Arbeit sollen die Ansichten von Hugo Grotius und Michael Walzer zu diesem Thema dargestellt werden. Die beiden Theoretiker nehmen in der Frage „Kann ein Präventivkrieg gerecht sein?“ unterschiedliche Positionen ein. Während Grotius den Präventivkrieg generell verurteilt, erklärt Walzer, dass es durchaus Szenarien gebe, in denen ein Präventivkrieg nicht nur die beste Lösung, sondern auch gerecht sein könne. Zum Abschluss dieser Arbeit wird das Thema „Wäre ein Präventivkrieg gegen den Irak gerecht?“ noch einmal genauer untersucht, wobei die Argumente von Hugo Grotius und Michael Walzer in die Diskussion mit einfließen und an diesem Beispiel miteinander verglichen werden sollen.
2. Was ist ein Präventivkrieg?
„Ein Krieg, den der die erste Kriegshandlung vornehmende Staat unter Berufung darauf eröffnet, daß er dem Kriegsbeginn durch den gegen ihn rüstenden Gegner zuvor kommen müsse, bevor dieser ein Übergewicht erlangt habe. Der P. ist, wenn er nicht einem unmittelbar drohenden Angriff als Verteidigung begegnet, ein verbotener Angriffskrieg“[2]. So ist das Wort „Präventivkrieg“ in der Brockhaus Enzyklopädie definiert. Zwei Aspekte aus dieser Definition sind ausschlaggebend: Erstens, dass der Angriff dem Gegner zuvor kommt. Das heißt, dass der Krieg auch so, nur etwas später, beginnen würde. Der Staat gegen den Präventivkrieg geführt wird, muss also die feste Absicht haben, einen Krieg zu beginnen. Zweitens, der Aspekt des noch nicht erreichten Übergewichts. Der Staat der Präventivkrieg führt sieht sich noch im Vorteil gegen einen anderen rüstenden Staat. Würde er ihn nicht sofort angreifen, würde dieser Übergewicht bekommen, was später verheerende Folgen für den präventiv angreifenden Staat haben würde. Es ist also der Blick in die Zukunft, der einen Präventivkrieg zu rechtfertigen scheint. Zumindest rechtfertigt er ihn aus der Sicht des angreifenden Staates. Das Völkerrecht nämlich verbietet einen solchen Angriff: „Nach der XXIX. UNO-Vollversammlung angenommenen Aggressionsdefinition (Resolution Nr. 3314 vom 14.12. 1974) begeht grundsätzlich der Staat eine Aggression, der entgegen der UNO-Charta zuerst bewaffnete Gewalt gegen einen Staat anwendet“[3]. In der UNO-Resolutuion heißt es im Artikel 5 eindeutig: „No consideration of whatever natur, whether poltical, economic, military or otherwise may serve as a justification for aggression“[4]. Schon seit dem Westfälischen Frieden 1648 ist ein Präventivkrieg nicht mehr rechtmäßig. Der Aggressor ist also, wie schon erwähnt, derjenige Staat, der zuerst militärische Gewalt anwendet. Historisch gesehen ist die politische Methode des Präventivkriegs seit dem Werk des Thukydides quellenmäßig bezeugt. Das Wort stammt wohl aus der Diplomatensprache des 18. und 19. Jahrhunderts[5]. Bei der Frage, was ein Präventivkrieg ist, soll auch das Problem des Missbrauchs der Definition angesprochen werden. Denn durch was man behaupten kann, ein anderer Staat stehe kurz vor einem Angriff auf den eigenen Staat, weshalb ein Präventivkrieg die einzige Lösung sei, ist objektiv kaum zu beurteilen. Ob ein Staat sich wirklich so bedroht fühlt, um nur diese Maßnahme ergreifen zu können, ob es noch andere Möglichkeiten gegeben hätte, oder ob er einen Präventivkrieg gar nur zu seinem eigenen Vorteil anstatt zur Verteidigung nutzt? All das sind Fragen, zu denen es von Fall zu Fall auch in Zukunft noch Diskussionen geben wird.
3. Die Problematik eines Präventivkriegs in ausgewählten Theorien
In diesem Abschnitt der Arbeit werden die Stellungen von Hugo Grotius und Michael Walzer zum Thema Präventivkrieg untersucht. Wie sich zeigen wird, haben die beiden in ihren Theorien verschiedene Ansichten über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme.
3.1. Hugo Grotius
Hugo Grotius ist als „Vater des Völkerrechts“ oder „Vater des Naturrechts“ betitelt in die Geschichte eingegangen. „Allerdings werden sein Leben und Werk oft in klischeehafter Vereinfachung behandelt“[6]. So wird seine Karriere als Politiker und Jurist oft vergessen. Sein bekanntestes Werk ist „De iure belli ac pacis“, zu deutsch „Vom Recht des Krieges und des Friedens“, das er zwischen 1622 und 1625 verfasste. Zunächst soll hier kurz auf sein Leben eingegangen werden. Danach wird die Bewertung eines Präventivschlags in seinem oben genannten Buch in Betracht gezogen.
3.1.1. Kurzbiographie
Huig de Groot (später lateinisiert: Hugo Grotius)[7] wurde am 10. April 1583 in Delft als Sohn einer angesehenen Juristenfamilie geboren. Dadurch bestimmte sich seine anfängliche Laufbahn. Bereits mit elf Jahren wurde er an der Universität in Leiden angenommen, wo er sich der klassischen Philologie und der Theologie widmete, auf Wunsch des Vaters aber mit dem Studium der Jurisprudenz begann. Mit 15 Jahren reiste er mit einer holländischen Gesandtschaft nach Frankreich, wo er als „le miracle de la hollande“[8] (deutsch: Das Wunder von Holland) vorgestellt wurde und ihm die Ehrenpromotion zum Doktor juris utriusque verliehen wurde. So kehrte er nach Holland zurück, um mit 16 Jahren als Rechtsanwalt in Holland tätig zu sein. Sein erstes öffentliches Amt bekam Grotius mit 24 Jahren, als er Staatsanwalt für Holland, Westfriesland und Seeland wurde und auch erstmals die Bühne der Politik betrat[9]. Doch die Interessensgebiete des Hugo Grotius blieben vielfältig: Er eignete sich unter anderem „eine genaueste Beherrschung des Neuen und Alten Testaments“[10] an, weshalb er sich intensiv mit dem Konfessionsstreit beschäftigte. Ein eben solcher spaltete das Land in zwei Teile. Grotius war mittlerweile zum Ratspensionär in Rotterdam berufen worden. „Grotius war neben van Oldenbarneveldt einer der Führer der Remonstranten“[11], was ihm nach der Niederlage seiner Seite eine lebenslange Gefängnisstrafe bescherte. In der Zeit zwischen 1619 und 1621, als ihm die Flucht nach Paris gelang, entstand in der Festung Löwestein eine Vielzahl seiner etwa 120 Werke. Dort verfasste er in Balagny „De jure belli ac pacis“. Sein Werk hatte aufgrund der brisanten politischen Lage, dem 30-jährigen Krieg, und seines großen Bekanntheitsgrades durchschlagenden Erfolg. Bis heute ist es in zwölf Sprachen übersetzt[12]. Erst Ende 1631 betrat er wieder holländischen Boden, war dort allerdings nicht erwünscht und ging nach Hamburg, wo er in Kontakt mit dem schwedischen König Gustav Adolf kam, der ihn für seine Dienste anwarb. Im Winter 1635, also inmitten des 30-jährigen Krieges, kam Grotius als schwedischer Botschafter nach Paris. Als er 1645 zurück nach Stockholm kam, bekam er den Auftrag nach Osnabrück zu reisen und an den Friedensverhandlungen teilzunehmen[13]. Doch dort ankommen sollte er nie. Sein Schiff kenterte und schwer angeschlagen setzte er seine Reise mit dem Wagen fort. In Rostock aber siegte die Krankheit und Grotius starb mit 62 Jahren am 18. August 1645.
[...]
[1] Augstein, Rudolf: Die Präventiv-Kriegstreiber, in: Der Spiegel, Nr. 35/2002, S. 110.
[2] Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 15, Wiesbaden, 171972, s.v. Präventivkrieg.
[3] Institut für internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR (Hg.): Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin, 1980, s.v. Präventivkrieg.
[4] Quelle: http://daccess-ods.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/739/16/IMG/NR073916.pdf?OpenElement
[5] Jeismann, Karl-Ernst: Das Problem des Präventivkrieges, München, 1957, S. 2.
[6] Hoffmann-Loerzer, Günter: Grotius, in: Maier, Hans [u.a.] (Hg.): Klassiker des politischen Denkens, Bd. 1: Von Plato bis Hobbes, München, 61986, S. 229.
[7] Hoffmann-Loerzer: Grotius, S. 230.
[8] Schätzel, Walter (Hg.): Klassiker des Völkerrechts, Bd.1: Hugo Grotius. De jure belli ac pacis, Tübingen, 1950, S. XV.
[9] Hoffmann-Loerzer: Grotius, S. 231.
[10] Grotius: Vom Recht des Krieges und des Friedens, S, XVI.
[11] ebd., S. XVII.
[12] Hoffmann-Loerzer: Grotius, S. 234.
[13] Grotius: Vom Recht des Krieges und des Friedens, S. XX.
- Arbeit zitieren
- Manuel März (Autor:in), 2002, "Preemptive Action" - Der Präventivkrieg und die Theorie des gerechten Krieges in den Theorien von Hugo Grotius und Michael Walzer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25086
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