Das Thema der vorliegenden Arbeit ist das „System der Mitbestimmung in den
Niederlanden und das Verhältnis zur Mitbestimmung in der Europäischen
Aktiengesellschaft“. Ziel der Ausarbeitung ist es, die Mitbestimmung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer1 in den Niederlanden komprimiert darzustellen und
die Auswirkungen aufzuzeigen, die sich durch die Verabschiedung der Mitbestimmung in
der Europäischen Aktiengesellschaft für die Niederländischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer ergeben. Zur Einleitung werden die Verordnung und die Richtlinie zum
Statut der Europäischen Aktiengesellschaft vorgestellt. Die Zusammenfassung im letzten
Kapitel soll es möglich machen, die Auswirkungen des neuen Erlasses auf Deutsche und
Niederländische Arbeitnehmer zu vergleichen. Im Rahmen einer Hauptseminararbeit
können leider nur die grundlegenden Aspekte dieser Materie dargestellt werden.
Die Verordnung und die Richtlinie zur Mitbestimmung die dem Statut der Europäischen
Aktiengesellschaft zugrunde liegen, sind erst vor knapp sechs Monaten verabschiedet
worden, nämlich am 10. November 20012. Das Thema dieser Arbeit ist somit hochaktuell.
Leider bedeutet diese Aktualität aber auch, dass zu dem Thema noch keine Literatur
existiert, die sich auf die definitiv verabschiedeten Gesetzestexte bezieht. Daher wurden
zur theoretischen Abdeckung des Themas mehrere Quellen aus dem Internet
herangezogen. Um die Elektronischen Veröffentlichungen mit wissenschaftlicher Literatur
zu hinterlegen wurden Werke genutzt, die in den Jahren 1992 bis 2001 veröffentlicht
wurden3. Um schließlich eine empirische Abdeckung der Angaben über die
Mitbestimmung in den Niederlanden zu gewährleisten, wurden zwei kurze Interviews mit
Arbeitnehmern durchgeführt, die in Amsterdam in Niederländischen Betriebsräten tätig
sind. Es handelt sich hierbei um Peter Clark von der Medienproduktionsfirma Endemol
und um Sigrid Colenbrander4, vom European Data Collection Center (EDCC), einem
Europaweit agierenden Marktforschungsinstitut. Die kompakten Interviews wurden per
Email-Fragebogen auf Englisch durchgeführt und sind im Anhang einsehbar. [...]
1 Wenn im Folgenden die Subjektsformen lediglich in der maskulinen Form genannt werden, sind natürlich
auch die femininen Personen gemeint. Diese Vereinfachung soll der Übersichtlichkeit des Textes dienen.
2 Vgl Richtlinie 2001/86/EG Artikel 16
3 Ein Werk stammt aus den 70er Jahren
4 Die Angaben der Interviewpartner sind vertraulich zu behandeln
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Liste der verwendeten Niederländischen Begriffe
Prolog
Die Europäische Aktiengesellschaft
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft
Mitbestimmung in den Niederlanden
Welche Veränderungen in der Mitbestimmung ergeben sich in Europäischen Aktiengesellschaften?
Epilog
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung1: Verteilung der Niderländsichen Gewerkschaftsmitglieder
Abkürzungsverzeichnis:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Liste der verwendeten Niederländischen Begriffe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Prolog
Das Thema der vorliegenden Arbeit ist das „System der Mitbestimmung in den Niederlanden und das Verhältnis zur Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft“. Ziel der Ausarbeitung ist es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[1] in den Niederlanden komprimiert darzustellen und die Auswirkungen aufzuzeigen, die sich durch die Verabschiedung der Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft für die Niederländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Zur Einleitung werden die Verordnung und die Richtlinie zum Statut der Europäischen Aktiengesellschaft vorgestellt. Die Zusammenfassung im letzten Kapitel soll es möglich machen, die Auswirkungen des neuen Erlasses auf Deutsche und Niederländische Arbeitnehmer zu vergleichen. Im Rahmen einer Hauptseminararbeit können leider nur die grundlegenden Aspekte dieser Materie dargestellt werden.
Die Verordnung und die Richtlinie zur Mitbestimmung die dem Statut der Europäischen Aktiengesellschaft zugrunde liegen, sind erst vor knapp sechs Monaten verabschiedet worden, nämlich am 10. November 2001[2]. Das Thema dieser Arbeit ist somit hochaktuell. Leider bedeutet diese Aktualität aber auch, dass zu dem Thema noch keine Literatur existiert, die sich auf die definitiv verabschiedeten Gesetzestexte bezieht. Daher wurden zur theoretischen Abdeckung des Themas mehrere Quellen aus dem Internet herangezogen. Um die Elektronischen Veröffentlichungen mit wissenschaftlicher Literatur zu hinterlegen wurden Werke genutzt, die in den Jahren 1992 bis 2001 veröffentlicht wurden[3]. Um schließlich eine empirische Abdeckung der Angaben über die Mitbestimmung in den Niederlanden zu gewährleisten, wurden zwei kurze Interviews mit Arbeitnehmern durchgeführt, die in Amsterdam in Niederländischen Betriebsräten tätig sind. Es handelt sich hierbei um Peter Clark von der Medienproduktionsfirma Endemol und um Sigrid Colenbrander[4] , vom European Data Collection Center (EDCC), einem Europaweit agierenden Marktforschungsinstitut. Die kompakten Interviews wurden per Email-Fragebogen auf Englisch durchgeführt und sind im Anhang einsehbar. Der Großteil der Literatur war in Deutsch erhältlich, lediglich ein Werk und einige Internetquellen wurden in Auszügen aus dem Niederländischen ins Deutsche übertragen.
Die Europäische Aktiengesellschaft
Nach dreißigjährigen Verhandlungen trat am 10. November 2001[5], das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-Statut)[6] in Kraft. Die Abkürzung SE steht für den lateinischen Ausdruck „Societas Europaea“, also Europäische Gesellschaft. Sie wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verwandt und auch im Firmennamen geführt[7]. Die Entwicklung des Statuts dauerte drei Dekaden, weil die Verordnung für alle Mitgliedstaaten akzeptabel und einführbar sein musste. Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen war die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die beispielsweise in Deutschland eine lange Tradition hat und durch die neue Gesellschaftsform der SE nicht gefährdet werden sollte. Die Limitierung der Mitbestimmung würde den sozialen Zielen der EU[8] widersprechen. Andere Länder wiederum waren besorgt, dass ihnen durch die Europäische Aktiengesellschaft eine verbindliche Arbeitnehmermitbestimmung aufgezwungen werden könne. Der Kompromiss der die Verabschiedung der Verordnung schließlich ermöglichte, wurde auf höchster politischer Ebene der EU, also im Europäischen Rat, bei einer Sitzung in Nizza geschlossen.
Sinn der Verordnung ist es, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem Gesellschaften aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU die Neuorganisation ihres Betriebes für den Europäischen Binnenmarkt planen und durchführen können.[9] Da dieses Ziel der Vereinheitlichung für die einzelnen Mitgliedsstaaten nur schwerlich realisierbar ist wurde im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips[10] die Europäische Union mit der Regelung dieser Maßnahme betraut. Die EU ist jedoch nur auf übergreifender Ebene für diese Verordnung zuständig. Die Ausführung der Bestimmungen findet auf der Dimension der Mitgliedsstaaten statt. Die Mitgliedsstaaten der EU haben bis spätestens zum 08. Oktober 2004 Zeit, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um den Bedingungen des Dekrets nachzukommen[11].
[...]
[1] Wenn im Folgenden die Subjektsformen lediglich in der maskulinen Form genannt werden, sind natürlich auch die femininen Personen gemeint. Diese Vereinfachung soll der Übersichtlichkeit des Textes dienen.
[2] Vgl Richtlinie 2001/86/EG Artikel 16
[3] Ein Werk stammt aus den 70e r Jahren
[4] Die Angaben der Interviewpartner sind vertraulich zu behandeln
[5] Vgl Richtlinie 2001/86/EG Artikel 16
[6] vgl. Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates der Europäischen Union
[7] Beispielsweise „ING Bank SE“
[8] vgl. Richtlinie 2001/86/EG Absatz 3
[9] vgl. Richtlinie 2001/86/EG Absatz 2
[10] Der Begriff der Subsidiarität beschreibt das Prinzip, das eine übergeordnete Gemeinschaftsform nur handeln soll, wenn die untergeordneten Einheiten die Aufgabe nicht erfüllen können. Juristisch handelt es sich hier oft um eine Behelfsform.
[11] vgl. Richtlinie 2001/86/EG Artikel 14
- Arbeit zitieren
- Sarah Pust (Autor:in), 2002, Das System der Mitbestimmung in den Niederlanden und das Verhältnis zur Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24809
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