Trotz der außerordentlichen und immer noch stark zunehmenden Bedeutung des Internets und der damit verbundenen Technologien gibt es in Deutschland keine einheitliche Meinung wie die Ausgaben für die Erstellung und die Weiterentwicklung einer Website bilanziell zu behandeln sind. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die vorherrschende Rechtsauffassung zur bilanziellen Behandlung von Internetauftritten zu geben. Außerdem sollen die Probleme, die durch die bilanzielle Erfassung eines Internetauftritts entstehen, aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Abkürzungen
- Einleitung
- Zielsetzung
- Untersuchungsgegenstand
- Überblick über die Technik
- Technik des Internets
- Aufbau und Funktion einer Webpage
- Parallelen zu anderen Vermögensgegenständen
- Vorbemerkung
- Klassifizierung als Software
- Systemsoftware
- Anwendersoftware
- Klassifizierung als Datensammlung
- Resümee
- Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
- Probleme bei der Bestimmung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit
- Definition Vermögensgegenstand
- Wirtschaftsgutqualität von Internetauftritten
- Vermögenswert
- Greifbarkeit
- Vorbemerkung
- Veräußerbarkeit und Verwertbarkeit
- Einzelbewertbarkeit und Abgrenzung der Bewertungseinheiten
- Ergebnis
- Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
- Vorbemerkung
- Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern
- Sachliche Zuordnung
- Personelle Zuordnung
- Materielle versus immaterielle Wirtschaftsgüter
- Anlagevermögen versus Umlaufvermögen
- Entgeltlicher Erwerb versus Eigenerstellung
- Zusammenfassung
- Bilanzierung von Internetauftritten der Höhe nach
- Bewertung der Erstkosten für die Anschaffung
- Aufwendung für die Wartung des Internetauftritts
- Abschreibung von Internetauftritten
- Planmäßige Abschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibung
- Ausgaben für die Erlangung eines Domainnamens
- Definition des Begriffs Domain
- Bilanzielle Behandlung der Ausgaben für einen Domainnamen
- Zusammenfassung
- Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Studienarbeit befasst sich mit der Frage, wie die Ausgaben für die Erstellung und Weiterentwicklung einer Website in der Bilanz zu behandeln sind. Die Arbeit analysiert die vorherrschende Rechtsauffassung zur bilanziellen Behandlung von Internetauftritten und zeigt die damit verbundenen Herausforderungen auf.
- Bilanzielle Behandlung von Internetauftritten
- Klassifizierung von Internetauftritten als Vermögensgegenstände
- Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit
- Bewertung und Abschreibung von Internetauftritten
- Bilanzierung von Domainnamen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der bilanziellen Behandlung von Internetauftritten ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit. Kapitel 2 gibt einen Überblick über die Technik des Internets und den Aufbau einer Webpage. Kapitel 3 untersucht Parallelen zwischen Internetauftritten und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere im Hinblick auf Software und Datensammlungen.
Kapitel 4 beleuchtet die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit von Internetauftritten, indem es die Kriterien der Greifbarkeit, Veräußerbarkeit und Einzelbewertbarkeit analysiert. In Kapitel 5 wird die konkrete Bilanzierungsfähigkeit behandelt, wobei Aspekte wie Zurechenbarkeit, Sachliche Zuordnung, Anlagevermögen versus Umlaufvermögen und Eigenerstellung versus Entgeltlicher Erwerb berücksichtigt werden.
Kapitel 6 befasst sich mit der Bewertung der Erstkosten für die Anschaffung eines Internetauftritts sowie den Aufwendungen für die Wartung. Kapitel 7 behandelt die Abschreibung von Internetauftritten, sowohl planmäßig als auch außerplanmäßig. Kapitel 8 befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Ausgaben für die Erlangung eines Domainnamens.
Schlüsselwörter
Internetauftritt, Website, Bilanzierung, Vermögensgegenstand, Software, Datensammlung, Greifbarkeit, Veräußerbarkeit, Einzelbewertbarkeit, Zurechenbarkeit, Abschreibung, Domainname, Rechtsauffassung, Herausforderungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Internetauftritte bilanziell behandelt?
Die bilanzielle Behandlung hängt von der Einordnung als Software oder Datensammlung ab. Es wird zwischen Anschaffungskosten bei entgeltlichem Erwerb und Herausforderungen bei der Eigenerstellung unterschieden.
Gilt eine Website als Vermögensgegenstand?
Um als Vermögensgegenstand zu gelten, muss ein Internetauftritt die Kriterien der Greifbarkeit, Einzelbewertbarkeit und Veräußerbarkeit erfüllen, was in der Rechtsauffassung oft diskutiert wird.
Wie werden Ausgaben für Domainnamen bilanziert?
Ausgaben für die Erlangung eines Domainnamens werden gesondert betrachtet. Die Arbeit analysiert, ob diese als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu aktivieren sind.
Können Websites abgeschrieben werden?
Ja, Internetauftritte unterliegen der planmäßigen Abschreibung über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei dauerhafter Wertminderung können auch außerplanmäßige Abschreibungen anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen Anschaffung und Eigenerstellung einer Website?
Während entgeltlich erworbene Websites aktiviert werden müssen, bestehen bei selbst erstellten Internetauftritten oft Aktivierungsverbote oder -wahlrechte für immaterielle Anlagewerte nach deutschem Bilanzrecht.
- Quote paper
- Thomas Reitmayer (Author), 2004, Bilanzielle Behandlung von Internetauftritten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24408