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Inhalt und Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht von GmbH-Geschäftsführern

Title: Inhalt und Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht von GmbH-Geschäftsführern

Seminar Paper , 2003 , 15 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Pitt Denecke (Author)

Business economics - Law
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In diesem Buch werden Inhalte und Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis und der Vertretungsmacht von GmbH-Geschäftsführern herausgearbeitet, wobei die beiden Domänen zur besseren Veranschaulichung gesondert betrachtet werden.

Zunächst wird die Vertretung der GmbH durch ihre Geschäftsführer erläutert. Gestaltungsmöglichkeiten, zu beachtende Besonderheiten wie etwa das Verbot der Selbstkontraktion und die Grenzen der Vertretungsmacht bilden den Kern dieses Kapitels.

Die Geschäftsführung mit deren Umfang, Inhalt und zustimmungsbedürftige Geschäfte seitens der Gesellschafterversammlung sind Bestandteile des Kapitels über die Geschäftsführungsbefugnis.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Die Vertretung

2.1 Einzel- oder Gesamtvertretung

2.2 Selbstkontrahieren – Das Insichgeschäft

2.3 Grenzen der Vertretungsbefugnis

3. Die Geschäftsführung

3.1 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

3.2 Zustimmungsbedürftige Geschäfte

3.3 Inhalt der Geschäftsführung

3.3.1 Die Betriebsleitung

3.3.2 Das Rechnungswesen

3.3.3 Der gesellschaftsrechtliche Bereich

4. Die Wirkung von Handelsregistereintragungen

5. Schlussbemerkung

6. Literaturverzeichnis

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht von GmbH-Geschäftsführern systematisch zu analysieren.

  • Rechtliche Grundlagen der Vertretung und Geschäftsführung in der GmbH
  • Differenzierung zwischen Einzel- und Gesamtvertretung
  • Die Problematik des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) bei Geschäftsführern
  • Umfang der Geschäftsführungsbefugnis und zustimmungsbedürftige Geschäfte
  • Die Bedeutung und Schutzfunktion von Handelsregistereintragungen

Auszug aus dem Buch

2.1 Einzel- oder Gesamtvertretung

Nach dem Gesetz wird die GmbH „durch die Geschäftsführer“ vertreten und zwar gerichtlich wie auch außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Es besteht dem Grundsatz nach also Gesamtvertretung. Verfügt die GmbH über nur einen Geschäftsführer, so ist dieser dazu befähigt, die GmbH allein zu vertreten (Einzelvertretung). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt und enthält die Satzung keine besonderen Vorschriften über die Vertretung, so wird die GmbH durch alle Geschäftsführer vertreten (Gesamtvertretung). Erklärungen und Zeichnungen müssen durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen (§ 35 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Ist gegenüber der GmbH eine Erklärung abzugeben, so genügt es, wenn dieselbe an einen Geschäftsführer erfolgt (§ 35 Abs. 2 Satz 3 GmbHG).

Die Gesamtvertretung schreibt aber nicht vor, dass alle Geschäftsführer gleichzeitig handeln müssen, wenn sie für die GmbH eine Willenserklärung abgeben möchten. Es besteht die Möglichkeit, dass sie sich untereinander bevollmächtigen (schriftlich, mündlich, ausdrücklich, stillschweigend). Die Erteilung der Vollmacht ist an keine Form gebunden (§167 Abs. 2 BGB). Damit können die Geschäftsführer, denen nur Gesamtvertretungsmacht eingeräumt wurde, erreichen, dass sie für bestimmte Geschäfte die GmbH allein vertreten können.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Einführende Darlegung der Zielsetzung, die Domänen der Vertretung und Geschäftsführung gesondert zu betrachten.

2. Die Vertretung: Untersuchung der Außenvertretung der GmbH, inklusive der Grundsätze zur Gesamtvertretung, dem Verbot des Insichgeschäfts sowie deren gesetzlicher Grenzen.

3. Die Geschäftsführung: Analyse des Innenverhältnisses, der Befugnisse des Geschäftsführers, der Mitwirkung der Gesellschafter und der inhaltlichen Aufgabenbereiche.

4. Die Wirkung von Handelsregistereintragungen: Erläuterung der Publizitäts- und Schutzwirkung des Handelsregisters für den Rechtsverkehr.

5. Schlussbemerkung: Zusammenfassende Betrachtung der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten durch den Gesellschaftsvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

6. Literaturverzeichnis: Auflistung der für die Arbeit herangezogenen juristischen Fachquellen.

Schlüsselwörter

GmbH, Geschäftsführer, Vertretungsmacht, Geschäftsführungsbefugnis, Gesamtvertretung, Insichgeschäft, § 181 BGB, Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Haftung, Außenverhältnis, Innenverhältnis, Jahresabschluss.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Organisationsgrundlagen von GmbHs, wobei der Fokus spezifisch auf den Befugnissen und Grenzen der Geschäftsführung und Vertretung liegt.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die Einzel- und Gesamtvertretung, das Verbot des Insichgeschäfts, der Umfang der Geschäftsführung sowie die publizistische Wirkung von Handelsregistereintragungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die rechtlichen Domänen der Vertretung und Geschäftsführung voneinander abzugrenzen und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Gesellschaftsvertrags aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzesvorschriften (GmbHG, BGB, HGB) und relevanter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Was umfasst der inhaltliche Schwerpunkt im Hauptteil?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Vertretungsregeln nach außen und die Geschäftsführung im Innenverhältnis, inklusive der betrieblichen und gesellschaftsrechtlichen Aufgaben.

Welche Schlüsselbegriffe sind für die Arbeit prägend?

Wichtige Begriffe sind GmbH-Geschäftsführer, Vertretungsmacht, Gesamtvertretung, Insichgeschäft, Gesellschaftsvertrag und Publizität des Handelsregisters.

Wie ist die Vertretung bei einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern standardmäßig geregelt?

Sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen trifft, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung, bei dem Erklärungen von sämtlichen Geschäftsführern gemeinsam abgegeben werden müssen.

Kann ein Geschäftsführer trotz Gesamtvertretungsmacht Geschäfte alleine abschließen?

Ja, durch eine wechselseitige Bevollmächtigung unter den Geschäftsführern, die an keine bestimmte Form gebunden ist, kann die GmbH in bestimmten Fällen auch durch einen einzelnen Geschäftsführer vertreten werden.

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Details

Title
Inhalt und Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht von GmbH-Geschäftsführern
College
University of Marburg  (Institut für Handels- und Gesellschaftsrecht)
Course
Rechtliche Organisationsgrundlagen mittelständischer Unternehmen
Grade
2,0
Author
Pitt Denecke (Author)
Publication Year
2003
Pages
15
Catalog Number
V24261
ISBN (eBook)
9783638271769
ISBN (Book)
9783638747820
Language
German
Tags
Inhalt Grenzen Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsmacht GmbH-Geschäftsführern Rechtliche Organisationsgrundlagen Unternehmen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Pitt Denecke (Author), 2003, Inhalt und Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht von GmbH-Geschäftsführern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24261
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