Betrachtet man die europäische Entwicklungspolitik in der Vergangenheit, so ist auffällig, dass die EG und spätere EU ihr Engagement bei der Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit stark einseitig auf die sogenannten AKP- Staaten konzentriert hat. Gemeint sind damit die ehemaligen afrikanischen-, karibischen- und pazifischen Kolonien der früheren europäischen Kolonialmächte. Diesen Staaten versuchte man nach Gründung der EWG durch finanzielle Hilfe und Handelspräferenzen eine positive Entwicklung zu ermöglichen. Europäische Entwicklungspolitik fand auch für andere Entwicklungsregionen in der Welt statt, so zum Beispiel in Osteuropa, den Mittelmeeranrainerstaaten, sowie in Asien und Lateinamerika. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die einzelnen Regionen spiegelt die Interessenlage Europas bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wieder. Wie Tabelle 1) 1 im Anhang zeigt, dominierte die Politik gegenüber den AKP-Staaten zumindest bis Ende der neunziger Jahre die europäische Entwicklungspolitik. Diese Zusammenarbeit, die seit 1975 in den vier Abkommen von Lomé vertraglich geregelt wird und mehrfach angepasst und modifiziert wurde, galt lange Zeit als ein besonders vorbildliches Modell von Nord- Süd-Entwicklungszusammenarbeit. In der vorliegenden Arbeit sollen sowohl die Hintergründe für die Art der europäischen Entwicklungshilfe herausgearbeitet werden, als auch versucht werden die Prioritätensetzung der EG/ EU nachzuvollziehen. Zu diesem Zweck wird in Abschnitt 2 die Vorgeschichte der europäischen Entwicklungspolitik skizziert, um dann im Verlauf sukzessive die Lomé- Abkommen I- IV mit deren konkreten Maßnahmen und Instrumenten vorzustellen und einer Beurteilung zu unterziehen. Im Rahmen des festzustellenden Wandels in der europäischen Entwicklungspolitik wird die aktuelle Lage beschrieben, sowie auch versucht wird Perspektiven der Lomé- Zusammenarbeit und deren bisherige Erfolge aufzuzeigen.
Gliederung
Die europäische EntwicklungspolitikVorgeschichte, Umsetzung und Perspektiven der Lomé- Abkommen
1. Einleitung
2. Vorgeschichte der europäischen Entwicklungspolitik
3. Die Lomé- Abkommen I- IV
3.1. Maßnahmen und Instrumente
4. Perspektiven der Lomé- Kooperation
5. Resümee
6. Anhang
7. Abkürzungsverzeichnis
8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Betrachtet man die europäische Entwicklungspolitik in der Vergangenheit, so ist auffällig, dass die EG und spätere EU ihr Engagement bei der Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit stark einseitig auf die sogenannten AKP- Staaten konzentriert hat. Gemeint sind damit die ehemaligen afrikanischen-, karibischen- und pazifischen Kolonien der früheren europäischen Kolonialmächte. Diesen Staaten versuchte man nach Gründung der EWG durch finanzielle Hilfe und Handelspräferenzen eine positive Entwicklung zu ermöglichen. Europäische Entwicklungspolitik fand auch für andere Entwicklungsregionen in der Welt statt, so zum Beispiel in Osteuropa, den Mittelmeeranrainerstaaten, sowie in Asien und Lateinamerika. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die einzelnen Regionen spiegelt die Interessenlage Europas bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wieder. Wie Tabelle 1)1im Anhang zeigt, dominierte die Politik gegenüber den AKP-Staaten zumindest bis Ende der neunziger Jahre die europäische Entwicklungspolitik. Diese Zusammenarbeit, die seit 1975 in den vier Abkommen von Lomé vertraglich geregelt wird und mehrfach angepasst und modifiziert wurde, galt lange Zeit als ein besonders vorbildliches Modell von Nord- SüdEntwicklungszusammenarbeit. In der vorliegenden Arbeit sollen sowohl die Hintergründe für die Art der europäischen Entwicklungshilfe herausgearbeitet werden, als auch versucht werden die Prioritätensetzung der EG/ EU nachzuvollziehen. Zu diesem Zweck wird in Abschnitt 2 die Vorgeschichte der europäischen Entwicklungspolitik skizziert, um dann im Verlauf sukzessive die Lomé- Abkommen I- IV mit deren konkreten Maßnahmen und Instrumenten vorzustellen und einer Beurteilung zu unterziehen. Im Rahmen des festzustellenden Wandels in der europäischen Entwicklungspolitik wird die aktuelle Lage beschrieben, sowie auch versucht wird Perspektiven der Lomé- Zusammenarbeit und deren bisherige Erfolge aufzuzeigen.
Als Abschluss dieser Arbeit ist eine kritische Würdigung der umfassenden europäischen Entwicklungspolitik im allgemeinen und der Lomé- Zusammenarbeit im besonderen vorgesehen.
Ergänzend sei festgehalten, dass in dieser Arbeit die Begriffe Europäische Gemeinschaft (EG) und Europäische Union (EU) im Folgenden als synonym behandelt werden und dem zeitlichen Kontext entsprechend verwandt werden. Die unter dem Sammelbegriff AKP- Staaten zusammengefassten Entwicklungsländer, die an der Lomé- Kooperation beteiligt waren, beziehungsweise sind, werden im Anhang 2) im einzelnen aufgeführt.
2. Vorgeschichte der europäischen Entwicklungspolitik
Europäische Entwicklungspolitik ist in dieser Arbeit als eine gemeinsam festgelegte Politik der verschiedenen Staaten in Übereinstimmung zu verstehen. Bis zum Jahr 1958 bestand Entwicklungspolitik in Europa aus den einzelnen Politiken der europäischen Länder, vornehmlich gegenüber deren ehemaligen Kolonien. Eine Kooperation auf diesem Gebiet begann erst nach der Gründung der EWG und entstand aus der Notwendigkeit heraus, die abhängigen Staaten, gemeint sind die ehemaligen Kolonien, nicht von ihren Mutterländern abzutrennen, von denen sie bis dahin unterstützt worden waren. Es war von immenser Bedeutung die AKP- Staaten auch weiterhin bei ihrer positiven Entwicklung zu unterstützen.
In den Römischen Verträgen wurde der grundsätzlich zollfreie Zugang von Waren aus den AKP- Staaten in die EG vereinbart. Ergänzend wurde der (EEF) eingerichtet.2
Nachdem die AKP- Länder Anfang der sechziger Jahre ihre Unabhängigkeit erlangt hatten, wurde in den beiden Abkommen von Jaoundé (1963/ 1969) die Fortsetzung der Sonderbeziehungen zwischen den AKP- Staaten und der EG vereinbart. Inhalte dieser Abkommen waren die Gewährung von Handelspräferenzen, sowie Vereinbarungen über finanzielle und technische Hilfe. Es partizipierten 18 AKPStaaten und 6 Staaten aus der EG.3
Im Jahr 1973 sorgte der Beitritt Großbritanniens zur EG für eine Veränderung und Herausforderung für die europäische Entwicklungspolitik. Der Kreis der in die Entwicklungszusammenarbeit miteinzubeziehenden Länder erweiterte sich um eine Vielzahl von früheren britischen Kolonien. Die Vereinbarungen von Jaoundé bedurften somit einer Neuregelung. Zu dieser kam es 1975 im ersten Abkommen von Lomé.
3. Die Lomé- Abkommen I- IV
Lomé I
Das erste Abkommen von Lomé wurde 1975 zwischen 9 EG- und 46 AKP- Staaten geschlossen.4Ziele dieses Vertragsschlusses waren der Ausbau der bisherigen Hilfe und der Präferenzen, um den Entwicklungsländern ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und sie in die weltweite Arbeitsteilung einzugliedern. Das Lomé I- Abkommen besitzt vier zentrale Elemente:
1. Die Kooperation/ Hilfe in der Handelspolitik
2. Die Kooperation/ Hilfe auf dem industriellen Sektor
3. Die Kooperation/ Hilfe in der Landwirtschaft
4. Das STABEX- System zur Stabilisierung der Exporterlöse
Lomé II
In der Folge wurde diese Entwicklungszusammenarbeit weiter ausgebaut, so dass 1980 für nunmehr 57 AKP- Staaten die Entwicklungshilfe im zweiten LoméAbkommen vertraglich geregelt wurde.5Neuerungen waren die höhere Finanzausstattung (5,6 Milliarden ECU) gegenüber Lomé I (3,4 Milliarden ECU)6und die Einführung des Systems SYSMIN, welches die Stabilisierung der Bergbauerlöse gewährleisten sollte, die nicht vom STABEX- System getragen wurde.7
Lomé III
Da für das zweite Lomé- Abkommen ebenso wie für das erste eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren beschlossen worden war, stand 1985 die erneute Fixierung der Entwicklungszusammenarbeit an. Dieses dritte Vertragswerk weist zu den vorherigen keine entscheidenden Änderungen auf. Nennenswert ist in diesem Zusammenhang die erneute Erhöhung der Finanzausstattung auf 8,5 Milliarden ECU8. Des weiteren wurde eine Deklaration zum Schutz der Menschenrechte, zur Teilhabe der Bevölkerung am Entwicklungsprozess und zur demokratischen
Kontrolle in den Vertrag aufgenommen.9Die Vertragspartner waren 10 EG- und 65 AKP- Staaten.10
Lomé IV
Das vierte Lomé- Abkommen wurde 1989 geschlossen und trat 1990 in Kraft. Dieser Vertrag hatte erstmals eine Laufzeit von 10 Jahren (März 1990- Februar 2000).11Über die zu vergebenden Finanzmittel sollte jedoch nach der Hälfte der Zeit, sprich nach fünf Jahren, neu entschieden werden. Für die erste Hälfte wurden 12 Milliarden ECU beschlossen, das zweite Finanzprotokoll erhielt eine Ausstattungssumme von rund 15 Milliarden ECU12. Neben der geänderten Laufzeit wies das Lomé IVAbkommen noch eine weitere wichtige Änderung gegenüber den vorangegangenen auf. Die weitere Zusammenarbeit mit den AKP- Staaten wurde an die Bedingung geknüpft, dass diese ihrerseits das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern akzeptieren und verwirklichen. Dieser Vertag wurde von 12 europäischen- und 69 AKP- Staaten unterzeichnet.13
[...]
1 Hildegard Lingau, Europäische Union, in: Reinold E. Thiel, Entwicklungspolitiken. 33 Geberprofile, Hamburg, 1996, S.81
2vgl. Lingau, in: Reinold E. Thiel, 1996 S.78
3 vgl. Susanna Wolf, Begrenzter Erfolg der Lomé- Abkommen, Frankfurt, 1996, S.22
4vgl. Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hrsg.), Europa von A- Z, Bonn, 1997, S. 120
5vgl. Wolf, 1996, S. 22
6vgl. Ebenda, S.30
7siehe 3.1.7.
8 vgl. Elke Thiel, Die Europäische Union, Kirchheim, 1996, S.246
9vgl. Karl Engelhard, in: Wolfgang W. Mickel (Hrsg.), Handlexikon der Europäischen Union, Köln, 1998, S. 337
10vgl. Wolf, 1996, S.22
11vgl. Weidenfeld/ Wessels, 1997, S. 120
12vgl. Lingau, in: Reinold E. Thiel, 1996, S. 84
13 vgl. Weidenfeld/ Wessels, 1997,S. 120
- Arbeit zitieren
- Benjamin Siegert (Autor:in), 2003, Die europäische Entwicklungspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24193
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