Dies ist eine Unterweisung während eines Maschinebaustudium im 5. Semester im Fach Sondergebiete der Personalführung. Die Unterweisung wurde mit der IHK durchgeführt und als Klausur gewertet.
Inhaltsangabe:
1. Adressatenanalyse
2. Didaktische Analyse
3. Methodische Analyse
4. Lernziele
4.1 Richtlernziel
4.2 Groblernziel
4.3 Feinlernziel
5. Geplanter Unterweisungsverlauf:
5.1 Stufe 1: „Das Vorbereiten“
5.2 Stufe 2: „Das Vorführen“
5.3 Stufe 3: „Das Nachmachen und Erklären lassen durch die Auszubildende“
5.4 Stufe 4: „Das selbstständige Üben mit Kontrolle und Transfer“
5.5 Arbeitszeitgliederung
6. Schlüsselqualifikation
6.1 Fachkompetenz
6.2 Methodenkompetenz
6.3 Sozialkompetenz
7. Anlagen
1. Adressatenanalyse:
Die Auszubildende zur Technischen Zeichnerin der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenbau hat den Realschulabschluss erfolgreich abgelegt und ist 17 Jahre alt. Sie ist im 2. Ausbildungsjahr und hat schon wenige Informationen zum Thema des rechnergestützten Zeichnens in ihrer Freizeit gesammelt.
Der Ausbilder ist schon einige Jahre für die Ausbildung der Technischen Zeichner verantwortlich. Auszubildende und Ausbildender sind sich bereits bekannt und sind „per Du“.
Die Auszubildende hat bis jetzt sehr gute Leistungen bei den bisher behandelten Themen gezeigt und ist stets motiviert, neues zu lernen. Außerdem ist ihr soziales Verhalten vorbildlich.
Sie ist ein visueller Lerntyp.
Besonders aufgefallen sind bis jetzt ihre guten Kenntnisse im Umgang mit einem Computer im Allgemeinen.
2. Didaktische Analyse:
Das Unterweisungsthema „Geometrische Elemente rechnergestützt manipulieren (kopieren, drehen, spiegeln)“ findet sich im Ausbildungsrahmenplan (ARP) unter der Nummer 13 a) wieder. Das hier behandelte Thema ist der Einstieg in das Zeichnen und konstruieren des Technischen Zeichners am Computer. Es ist folglich für die Ausbildung ein einleitendes Thema zu einer sehr wichtigen Aufgabe in dem Berufsfeld.
Vorraussetzung für diese Aufgabe ist die Beherrschung der Zeichnung von einfachen Grundkonstruktionen (ARP-Nr. 13 a)). Diese Grundfertigkeiten wurden in einer vorherigen Unterweisung gelehrt.
Die bei dieser Belehrung durchgeführten rechnergestützten Manipulationen von Zeichnungsteilen sind der zweite Teil. Es werden Zeichnungsteile kopiert, gedreht und gespiegelt. In dem dritten noch folgenden Teil werden die Teile noch positioniert, bewegt, skaliert und getrimmt.
Dieses Thema wird im Rahmenlehrplan (RLP) der Berufsschule zu Beginn des 1. Lehrjahres behandelt und wird unter der Nummer 1.3 geführt.
Die Unterweisung wird mittels der Vier-Stufen-Methode durchgeführt und dauert ca. 20 Minuten.
3. Methodische Analyse:
Nach dem theoretischen Unterricht bezüglich dieses Themas im Berufsschulunterricht zu Beginn des 1. Lehrjahres folgt nun in dieser Unterweisung die praktische Ausführung des Themas. Das Manipulieren von geometrischen Grundkörpern ist im Ausbildungsverlaufsplan erhalten und muss später sicher von den Technischen Zeichnern beherrscht werden
4. Lernziele:
4.1 Richtlernziel:
Das Richtlernziel ist es, Grundkenntnisse im rechnergestützten Umgang mit geometrischen Elementen zu erlangen.
4.2 Groblernziel:
Das Groblernziel ist es, einfache geometrische Elemente am Computer zu manipulieren.
4.3 Feinlernziel:
Das Feinlernziel ist es, Kenntnisse im rechnergestützten Manipulieren von geometrischen Elementen in Form von kopieren, drehen und spiegeln zu gewinnen.
Zum Ende ist die Auszubildende selbstständig in der Lage, Elemente rechnergestützt in Form von Drehungen, Kopien und Spiegelungen zu manipulieren.
Das Lernziel ist erreicht, wenn die Bearbeitung der geometrischen Elemente am Ende schnell und sicher erfolgt.
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- Arbeit zitieren
- Dipl.-Ing. (FH) Daniel Diers (Autor:in), 2004, Geometrische Elemente rechnergestützt manipulieren (kopieren, drehen, spiegeln) (Unterweisung Technischer Zeichner / -in), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23853
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