In der vorliegenden Arbeit umreiße ich die Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die in der Regel durch einen Betriebsrat in einem Unternehmen wahrgenommen werden. Dabei gehe ich explizit auf die §§ 111 - 113 BetrVG ein, die als Voraussetzung für Mitbestimmung die Betriebsänderung beinhalten, ebenso wie den Interessenausgleich, Sozialplan und einen möglichen Nachteilsausgleich. Gerade bei dem
§ 112 BetrVG besitzt ein Mitbestimmungsorgan ein erzwingbares MBR, während die §§ 106
- 110 und §§ 111 und 113 BetrVG lediglich Beratungs- und Informationsrechte darstellen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt meiner Untersuchung auch auf dem § 112 BetrVG, wie auch dem § 111 BetrVG, der eine MBR überhaupt erst auszulösen vermag.
Durch einen breitgefächerten Blick in die verbreitete Literatur, will ich die herrschende Meinung zu diesem Thema nachzeichnen, Kontroversen aufdecken und letzt lich einen guten Gesamtüberblick schaffen. Daher habe ich keine spezifischen Fälle aus der Praxis auf- oder nachbereitet, sondern versucht, durch die Angabe von Beispielen sowie Rechtsprechungen den Sachverhalt zu transportieren und manifestieren. Die §§ 111 - 113 BetrVG finden bei Tendenzbetrieben nicht die gleiche Anwendung. Ebenso verhält sich dies im Falle einer Unternehmensinsolvenz. Auf diese besonderen Tatbestände werde ich in der Arbeit nicht eingehen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsabgrenzungen
- Übersicht
- Die Betriebsänderung
- Voraussetzungen
- Definierte Tatbestände
- Stilllegung oder Einschränkung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile
- Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
- Zeitpunkt und Art der Unterrichtung
- Der Interessenausgleich
- Der Nachteilsausgleich
- Der Sozialplan
- Begriff und Zweck
- Zeitpunkt und Form
- Freiwillig vereinbarter Sozialplan
- Erzwingbarer Sozialplan
- Die E-Stelle
- Ermessensrichtlinien
- Ausnahmen
- Andere Formen von Sozialplänen
- Rechtliche Wirkung und Beendigung
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere im Kontext von Betriebsänderungen. Der Fokus liegt auf den §§ 111-113 BetrVG, die die Mitbestimmung bei Betriebsänderungen regeln, einschließlich des Interessenausgleichs, Sozialplans und des möglichen Nachteilsausgleichs.
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahren
- Zusammenspiel von betrieblichen Interessen und Arbeitnehmerrechten
- Relevanz des § 112 BetrVG und die Rolle des Betriebsrats
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Mitbestimmung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ein, wobei der Fokus auf die §§ 111-113 BetrVG gelegt wird. Die Bedeutung des § 112 BetrVG und die Rolle des Betriebsrats werden hervorgehoben.
- Begriffsabgrenzungen: Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition des Betriebs und des Unternehmens im Kontext des BetrVG. Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff des Betriebs nicht im BetrVG definiert, sondern vorausgesetzt wird.
- Übersicht: Hier werden die relevanten Gesetzesbestimmungen ( §§ 106-113 BetrVG) zusammengefasst. Die Rolle des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten wird beschrieben, sowie der Unterschied zwischen Informations- und Beratungsrechten und Mitbestimmungsrechten.
- Die Betriebsänderung: Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen und Tatbestände für eine Betriebsänderung, die zur Mitbestimmung des Betriebsrats führen können. Es geht dabei auch auf die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers ein.
- Der Interessenausgleich: Hier wird der Interessenausgleich als Instrument zur Abwendung oder Gestaltung von Betriebsänderungen im Sinne der Arbeitnehmerinteressen erläutert. Die Bedeutung des Interessenausgleichs bei der Abwägung von betrieblichen Interessen und Arbeitnehmerrechten wird betont.
- Der Nachteilsausgleich: Dieses Kapitel behandelt den Nachteilsausgleich als Mittel zur Minderung oder zum Ausgleich von Nachteilen für Arbeitnehmer im Falle einer Betriebsänderung.
- Der Sozialplan: Dieses Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Arten von Sozialplänen, ihrer rechtlichen Wirkung und Beendigung. Dabei werden der Begriff und Zweck des Sozialplans erläutert, sowie die rechtlichen Möglichkeiten der E-Stelle zur erzwingbaren Aufstellung eines Sozialplans.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Themen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich, § 112 BetrVG, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Unternehmen, Betrieb und Arbeitnehmerinteressen. Die Arbeit beleuchtet das Zusammenspiel von betrieblichen Interessen und Arbeitnehmerrechten im Kontext von Betriebsänderungen.
- Quote paper
- Thorsten Feldmann (Author), 2003, Die betriebliche Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23835