Nachdem im Jahr 1964 durch die Legalisierung des Antikontrazeptivums
„Pille“ als Verhütungsmittel bei Menschen im fortpflanzungsfähigen Alter
eine neue Art der Lebensplanung ermöglicht wurde, entschieden sich immer
mehr Frauen im gebärfähigen Alter, die berufliche Karriere an die erste
Stelle ihrer Lebensziele zu stellen. 1
Das Bild von Elternschaft und der Rolle der Frau in der Gesellschaft wurde
dadurch erstmals erheblich verändert.
In der Bundesrepublik Deutschland nutzten zum damaligen Zeitpunkt viele
Frauen diese Möglichkeit der Familienplanung, ohne sich darüber im Klaren
zu sein, dass die Chance, ab einem Alter von 35 Jahren und darüber hinaus
schwanger zu werden, erheblich abnimmt, da ihrem Körper - und damit
ihrem Kinderwunsch - Grenzen gesetzt sind.2
In der damaligen DDR waren aufgrund der Doppelbelastungen der Mütter
durch Arbeit und Kindererziehung ein Geburtenrückgang zu verzeichnen, der
1975 sein Tief von 52,3 Geburten je 1000 Frauen erreichte.3 Auf Beschluss
des IX. Parteitages der SED im Jahre 1976 wurden weitgreifende soziale
Maßnahmen wirksam.
Diese beinhalteten beispielsweise die Erhöhung der Geburtenbeihilfe,
zinslose Ehekredite für Familien, Erweiterung des Wohnungsbaues,
Förderung der staatlichen Kinderbetreuung sowie bei der Geburt des zweiten
Kindes ein Jahr Freistellung von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung.
Danach war ein Geburtenanstieg zu verzeichnen, der im Jahre 1980 bereits
bei 67,4 /1000 Frauen lag. 4
Durch die Wiedervereinigung beider deutschen Staaten im Jahre 1990
änderte sich besonders in den neuen Bundesländern die Lage. Ausgelöst durch tiefgreifende soziale und politische Umstrukturierungen und
damit ausgelöste Existenzängste dürfte Deutschland in den Jahren 1990 –
1995 die niedrigste Geburtenrate der Welt gehabt haben. 5
Inzwischen ist die Anzahl der geborenen Kinder in den neuen Bundesländern
wieder angestiegen, hat jedoch noch nicht wieder den Stand von 1989
erreicht. [...]
1 Vgl. Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg, Ausg. 5/01, Oktober 2001
2 ebd.
3 Vgl. Peter Borowsky „Zeiten des Wandels“
4 Vgl. Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg, Ausg. 5/01, Oktober 2001
5 Vgl. Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg, Ausg. 5/01, Oktober 2001
Inhalt
1. Einleitung
1.1. Wozu brauchen wir die Reproduktionsmedizin?
1.2. Verfahren der Reproduktionsmedizin
1.3. Statistische Erhebungen
1.4. Fallbeispiele
2. Optionen und Alternativen
2.1. Adoption
2.2. Verzicht
2.3. Fehlhandlungen
3. Rechtliche Grundlagen
3.1. Grundgesetz
3.2. Embryonenschutzgesetz
3.3. Strafgesetz
3.4. Richtlinien der Bundesärztekammer
3.5. Sozialgesetz
3.6. Christliche Dogmen
4. Pro und Contra zur Reproduktionsmedizin
5. Die ethische Diskussion
6. Schlussfolgerungen
7. Erklärung medizinischer Fachbegriffe
8. Quellenverzeichnis
1. Einleitung:
1.1. Wozu brauchen wir die Reproduktionsmedizin?
Nachdem im Jahr 1964 durch die Legalisierung des Antikontrazeptivums „Pille“ als Verhütungsmittel bei Menschen im fortpflanzungsfähigen Alter eine neue Art der Lebensplanung ermöglicht wurde, entschieden sich immer mehr Frauen im gebärfähigen Alter, die berufliche Karriere an die erste Stelle ihrer Lebensziele zu stellen.[1]
Das Bild von Elternschaft und der Rolle der Frau in der Gesellschaft wurde dadurch erstmals erheblich verändert.
In der Bundesrepublik Deutschland nutzten zum damaligen Zeitpunkt viele Frauen diese Möglichkeit der Familienplanung, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass die Chance, ab einem Alter von 35 Jahren und darüber hinaus schwanger zu werden, erheblich abnimmt, da ihrem Körper - und damit ihrem Kinderwunsch - Grenzen gesetzt sind.[2]
In der damaligen DDR waren aufgrund der Doppelbelastungen der Mütter durch Arbeit und Kindererziehung ein Geburtenrückgang zu verzeichnen, der 1975 sein Tief von 52,3 Geburten je 1000 Frauen erreichte.[3] Auf Beschluss des IX. Parteitages der SED im Jahre 1976 wurden weitgreifende soziale Maßnahmen wirksam.
Diese beinhalteten beispielsweise die Erhöhung der Geburtenbeihilfe, zinslose Ehekredite für Familien, Erweiterung des Wohnungsbaues, Förderung der staatlichen Kinderbetreuung sowie bei der Geburt des zweiten Kindes ein Jahr Freistellung von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung.
Danach war ein Geburtenanstieg zu verzeichnen, der im Jahre 1980 bereits bei 67,4 /1000 Frauen lag.[4]
Durch die Wiedervereinigung beider deutschen Staaten im Jahre 1990 änderte sich besonders in den neuen Bundesländern die Lage.
Ausgelöst durch tiefgreifende soziale und politische Umstrukturierungen und damit ausgelöste Existenzängste dürfte Deutschland in den Jahren 1990 – 1995 die niedrigste Geburtenrate der Welt gehabt haben.[5]
Inzwischen ist die Anzahl der geborenen Kinder in den neuen Bundesländern wieder angestiegen, hat jedoch noch nicht wieder den Stand von 1989 erreicht.
Laut statistischem Bundesamt „... nehmen seit 1995 die Geburtenzahlen in den neuen Ländern und Berlin-Ost wieder zu: 1995 wurden 6,5 % mehr Kinder geboren als 1994 und 1996 11,3 % mehr als 1995. 1996 wurden dort 93.300 Kinder lebend geboren, allerdings immer noch weniger als halb so viele wie im Jahr 1989.“[6]
Bei der Unvereinbarkeit von Arbeits- und Privatbiographie in der heutigen Gesellschaft ist jedoch das Problem des unerfüllten Kinderwunsches bei vielen Frauen im fortgeschrittenen Alter an die erste Stelle gerückt. Nach dem Aufbau einer beruflichen Karriere und der damit entstandenen sozialen Sicherheit fehlt nur noch die abgeschlossene Familienplanung, um auch das private Glück zu vervollkommnen.
Hier kommen nun die Reproduktionsmediziner und ihr Beitrag zur Steigerung der Geburtenraten zum Einsatz.
Kinderlosen Paaren wurde Ende der 70-er Jahre mit der Entwicklung der In-vitro-Fertilisation (IVF) eine Möglichkeit gegeben, doch noch ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Jedoch kann diese Alternative eine vorschnelle Euphorie auslösen.
Am 25. Juli 1978 wurde im englischen Manchester das Mädchen Louise Brown geboren. Das 5086g schwere Baby der 30-jährigen Lesley Brown war das weltweit erste Kind, das durch eine In-vitro-Fertilisation entstand.
Inzwischen hat sich das vor 20 Jahren noch heftig diskutierte Verfahren in vielen Ländern durchgesetzt. Mittlerweile werden auf der ganzen Welt mehr als 300.000 auf diesem Weg gezeugte Kinder gezählt.[7]
Das erste deutsche „Baby aus dem Reagenzglas“, Oliver Wimmelbacher, wurde am 27.April 1982 in der Frauenklinik der Universität Erlangen geboren.[8]
Doch auch mehr als zwei Jahrzehnte nach Etablierung der Reproduktionsmedizin in der medizinischen Wissenschaft stellt sich nach wie vor die Frage, ob der Wunsch nach einem eigenen Kind über alle ethischen Bedenken hinaus so konsequent verfolgt werden sollte?
1.2. Verfahren der Reproduktionsmedizin
Zur assistierten Reproduktionsmedizin sollen hier zwei Verfahren kurz vorgestellt werden, die in der Anwendung alle anderen reproduktionsmedizinischen Techniken weit hinter sich gelassen haben: die bereits eingangs erwähnte In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermatozoen-Injektion (ICSI).
Andere Methoden, wie zum Beispiel das reproduzierende und therapeutische Klonen, sollen hier nur genannt werden, aber nicht Thema dieser Arbeit sein.
Die früher angewandte Insemination, das Einbringen besonders aufbereiteter Spermien in die Gebärmutter, wurde von den neueren und verbesserten Verfahren weitgehend abgelöst.
Die IVF wird folgendermaßen durchgeführt:
1. Entnahme von Eizellen aus dem Eileiter nach mehreren Zyklen Hormontherapie per Punktion
2. Reaktion der Eizelle mit dem Spermium im Reagenzglas (In-vitro-Befruchtung)
3. Einbringen der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter (Embryonentransfer)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[9]
Maximal drei befruchtete Eizellen werden übertragen. Weitere können zur späteren Anwendung eingefroren (Kryokonservierung) werden.
Der Unterschied der ICSI im Vergleich zur IVF liegt in der Befruchtung der Eizelle. Da dieses Verfahren hauptsächlich angewendet wird, wenn die Ursache der Fertilitätsstörung beim Mann liegt, wird hier ein besonders aufbereitetes Spermium per Injektion in die Eizelle verbracht.
Auch hier werden mehrere befruchtete Eizellen (bis zu 3) zurücktransferiert, um die Schwangerschaftsrate zu erhöhen.[10]
1.3. Statistische Erhebungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[11]
Wie man aus nebenstehender Tabelle deutlich ersehen kann, sind Erstgebärende heute im Durchschnitt etwa
vier Jahre älter als noch vor zehn Jahren.
Durch die bereits eingangs erwähnte Trennung von Arbeits- und Privatbiographie werden Frauen immer älter, bis sich bei Ihnen der Kinderwunsch einstellt.
[12][13]
Dabei gibt es allerdings zu bedenken, dass ab einem Alter von Mitte 30 die Befruchtungsrate um etwa 5-10% jährlich sinkt.
Immer mehr Frauen nehmen daher die Dienste der Reproduktionsmediziner in Anspruch.
Inzwischen forscht ein französisches Ärzteteam unter Leitung von Dr. Jan Tesarik vom Laboratoir d`Eylau in Paris auch nach Möglichkeiten, reiferen Frauen zur späten Mutterschaft zu verhelfen.
Beim sogenannten Kerntransfer soll der Eizellkern einer älteren Frau mit dem Eizytoplasma einer jüngeren verschmolzen werden.
Im Tierversuch wurden nach dreijähriger Forschung erste Erfolge erzielt. Ob sich dieses Verfahren allerdings auch auf den Menschen anwenden lässt, wird zur Zeit von einem Mitglied des Teams, Dr. Zolt Nagy an der Klinik „Roger Abdelmassih“ im brasilianischen Saõ Paulo untersucht.12
In Frankreich ist - ebenso wie in Deutschland - die Forschung an Embryonen verboten.13
Nach dem Embryonenschutzgesetz dürfen immer nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie auch zum Transfer in die Gebärmutter bestimmt sind.
Damit sind der Wissenschaft natürlich Grenzen gesetzt, jedoch sollte man sich in diesem Zusammenhang fragen, wo das Experimentieren und Manipulieren an menschlichen Embryonen sonst noch endet.
An der Grafik kann man erkennen, dass die Möglichkeiten, mit fortschreitendem Alter ein Kind zu bekommen, auch nach reproduktionsmedizinischen Verfahren immer geringer wird.
Leider ist in diesem Beispiel nur die Schwangerschaftsrate, nicht jedoch die Anzahl der Lebendgeburten angegeben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[14]
Die Schwangerschaftsrate bei IVF mit 21.468 Behandlungszyklen wird beispielsweise mit 20,5% angegeben, wobei die leider unvollständig dokumentierte Lebendgeburtenrate nur bei 7,6% lag.[15]
Nach diesen Zahlen scheint es verständlich, dass Reproduktionsmediziner, um einen deutlich höheren Erfolg erzielen zu können, nicht nur eine befruchtete Eizelle in den Uterus der Mutter reimplantieren, sondern gleich mehrere, in der Hoffnung, dass die Austragung wenigstens eines gesunden Babys möglich ist.
So waren beispielsweise im Jahre 1998 unter 5.068 IVF-Kindern 1.768 Zwillinge, 432 Drillinge und vier Vierlinge.[16] Durch das Embryonenschutzgesetz von 1991 ist es in Deutschland verboten, mehr als drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter zurückzutransferieren.
1.4. Fallbeispiele
Durch diese gesetzliche Regelung bleiben uns hierzulande solche aufsehenerregenden Mehrlingsschwangerschaften mit bis zu acht(!) Kindern, wie zum Beispiel der Fall der 31-jährigen Italienerin Mariella Mazarra, die nach sechsjähriger Hormonbehandlung endlich schwanger wurde, erspart.[17]
Zur späteren Mehrbelastung der Mutter, in physischer als auch in psychischer Hinsicht, kann bei der Geburt aller acht Kinder nur gemutmaßt werden.
Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg für die Sizilianerin.
Ärzte rieten ihr jetzt dringend zu dem auch in Deutschland praktizierten Fetozid, bei dem einige Embryonen selektiv abgetötet werden, um das Leben der anderen und das der Mutter zu erhalten. Dies lehnt sie jedoch entschieden ab.
In diesem Fall stellt sich nun die Frage, ob der Kinderwunsch größer ist, als die Liebe zum eigenem Leben?
Einerseits ist die Freude über eine eintretende Schwangerschaft nach so langer Zeit sicherlich groß, aber muß man andererseits die eigene Gesundheit dafür aufs Spiel setzen?
In mehreren europäischen Ländern besteht nun seit dem Jahr 2000 mit der Entwicklung der Präimplantationsdiagnostik (PID) die Möglichkeit, unter den befruchteten Eizellen diejenige herauszufinden, welche von der genetischen Anlage her die größten Chancen bietet, zur Geburt eines gesunden Babys zu führen. Zu diesen Ländern gehören u.a. Dänemark, Großbrittanien und Belgien.
In Schweden und Finnland wird die Methode der „Embryonenschau“ so erfolgreich durchgeführt, dass nur der „vielversprechendste Achtzeller“ eingesetzt wird, und dabei die Lebendgeburtenrate jedoch genauso hoch ist, wie in Deutschland.[18]
Ein weiteres Beispiel ist der Fall der britischen Familie Hashmi, welche mit Hilfe der PID ein „maßgeschneidertes“ Kind zeugen wollte, da sie mit dessen genetisch identischen Stammzellen ihrem schwer kranken dreijährigen Sohn zur Genesung verhelfen könnten. Nicht nur in Großbritannien führte dieser Wunsch zu heftigen Diskussionen.[19]
Inzwischen ist die Entscheidung darüber zugunsten der Eltern ausgefallen.[20]
Somit könnte nun durch gezielte vorgeburtliche Diagnostik in Zusammenhang mit assistierter Reproduktion ein Menschenleben gerettet werden, andererseits stellt sich aber die Frage, was mit den überzähligen befruchteten Eizellen passiert.
Die Möglichkeiten der modernen Medizin sind - so mag man glauben - nahezu unbegrenzt.
In Großbritannien wurde sogar eine 56-jährige im vergangenen Jahr nach einer IVF- Behandlung mit Zwillingen schwanger.[21]
Da sie mit ihrem Mann bereits drei erwachsene Kinder hat, kann hier wohl kaum von einem übermäßigen Kinderwunsch nach langer Unfruchtbarkeit ausgegangen werden.
Man bedenke nur, dass die Mutter bereits Ende 60 sein wird, wenn ihre Kinder in die Pubertät kommen.
Wie lange werden sich die Eltern intensiv um ihre Kinder kümmern können?
[...]
[1] Vgl. Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg, Ausg. 5/01, Oktober 2001
[2] ebd.
[3] Vgl. Peter Borowsky „Zeiten des Wandels“
[4] Vgl. Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg, Ausg. 5/01, Oktober 2001
[5] Vgl. Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg, Ausg. 5/01, Oktober 2001
[6] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 02.10.1997
[7] Ärztezeitung vom 24.07.1998
[8] Vgl. Der Spiegel, Nr. 4, vom 21.01.2002
[9] Abb.: Zentrum für IVF und Reproduktionsmedizin, deutsche Klinik Bad Münster
[10] Vgl. Zentrum für IVF und Reproduktionsmedizin, Deutsche Klinik Bad Münster
[11] Abb.: Ärztezeitung vom 30.01.2002
[12] Ärztezeitung vom 30.01.2002
[13] Embryonenschutzgesetz vom 01.01.1991
[14] Abb.: Der Spiegel, Nr. 4 vom 21.01.2002
[15] DGGG,2000, aus Österreichische Hebammenzeitung, 7.Jg,Ausgabe 5/01, Oktober 2001
[16] Vgl. Berliner Zeitung, 09.02.2000
[17] Vgl. Die Welt, 10.04.2002, Art. „Entscheidung über Leben und Tod“
[18] Vgl. „Der Spiegel“, Nr.4, vom 21.01.2002
[19] Vgl. „Die Zeit“, Wissen 49/2001
[20] x-medias vom 24.02.2002
[21] Ärztezeitung vom 24.01.2001
- Quote paper
- Dana Russow (Author), 2002, 'Ein Kind um jeden Preis ?' Ethische Aspekte der Reproduktionsmedizin am Beispiel Deutschlands, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23799
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.