In den vergangenen Jahrzehnten ist die Weltgemeinschaft stetig zusammengewachsen: Die weltweite Industrialisierung und die damit verbundene Ausweitung des Weltmarktes haben die Beziehungen der Nationalstaaten immer enger miteinander verknüpft. So wie Gesellschaft und Wirtschaft immer weiter über den nationalen Rahmen hinaus gewachsen sind, haben ebenso die Umweltprobleme an Ausmaß zugenommen – das Ozonloch, die Verschmutzung der Ozeane oder die Zerstörung der Urwälder sind nur wenige Beispiele. Neu an diesen globalen Umweltproblemen ist, dass der einzelne Staat als autonom handelnde Einheit diese Gefahren nicht beseitigen kann und zudem nicht in der Lage ist, sich von den globalen Interpendenzen zu befreien (Rittberger/Zangl 2003:81). Denn der Trend der Globalisierung verbunden mit einer gesellschaftlichen Denationalisierung hat auch dazu geführt, dass die Kapazität von Nationalstaaten, bestimmte Regierungsleistungen zu gewährleisten, zunehmend begrenzt wird (Beisheim 2004:291). Nationale Politiken sind immer weniger in der Lage, die angestrebten Zustände zu erreichen; der Staat verliert an Steuerungskapazität, zentrale Steuerungsressourcen sind außerhalb der nationalen Grenzen verteilt. Dies gilt auch für den Umweltbereich, da globale Umweltprobleme die Steuerungsfähigkeit einzelner Regierungen überfordern, und es noch an ausreichend effektiven internationalen Regelwerken mangelt (Beisheim 2004:291). Ein zentraler Trend der vergangenen Jahrzehnte ist die wachsende Institutionalisierung der zwischenstaatlichen Politik zum Schutz der Umwelt – im Rahmen einer entstehenden „Weltumweltordnung“ regeln heute nahezu 900 multi- und bilaterale Verträge das Verhalten der Staaten (Biermann 2003:270). Die meisten Verträge sehen jedoch nur schwache Sanktionierungen vor, enthalten oft nur schwer überprüfbare Pflichten oder schreiben Standards vor, die die meisten Staaten ohne besondere Anstrengungen erfüllen können. Andererseits funktionieren viele globale Umweltverträge auch ohne spektakuläre Sanktionen, etwa durch nichtrechtliche Prozesse (Biermann
2003:270). So konzentrierten sich die Akteure in vielen Bereichen des
grenzüberschreitenden Umweltschutzes auf die Gründung von internationalen
Regimen, das heißt sie vereinbaren, sich an gewisse Prinzipien, Normen und
Regeln sowie Entscheidungsprozeduren zu halten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Internationale Umweltregime
1.1 Beispiele für internationale Umweltregime
1.1.1 Internationales Regime zum Schutz des Klimas (UNFCCC) (1992)
1.1.2 Regime über die biologische Vielfalt (CBD) (1992)
1.1.3 Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) (1973)
1.2 Institutionen
1.3 Prozesse & Strukturen
1.4 Relevante Akteure
1.4.1 Globale Institutionen
1.4.2 Nationalstaaten
1.4.3 Interessenverbände
1.5 Leitende Interessen
1.6 Ressourcen
2. Strukturmerkmale transnationaler Umweltproblematiken
2.1 Policy-Problem
2.2 Umfang
2.3 Komplexität (Strukturelle Wirkungszusammenhänge)
2.4 Betroffenheit
3. Bewertung der Leistungsfähigkeit von globalen Umweltregimen
3.1 Qualität von Entscheidungen
3.1.1 Grad der Verrechtlichung
3.2.1 Gerechtigkeit
3.2 Qualität der Umsetzung
3.2.1 Einhaltung
3.3 Wirkungsfähigkeit
3.3.1 Verhaltenswirksamkeit
3.4 Zusammenfassung: Bewertung der Leistungsfähigkeit
4. Fazit & Ausblick
Quellenverzeichnis
- Quote paper
- Michaela Sankowsky (Author), 2013, Die Leistungsfähigkeit globaler Umweltregime in der Weltumweltpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233327
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