„Wir sind verloren […] Wir werden in dieser schrecklichen Revolution zugrunde gehen“ Dies rief die Königin Marie Antoinette, Gemahlin von Ludwig XVI, als ihre Kammerzofe bei ihr eintraf. Der Grund dafür war, dass König Ludwig XVI. im August 1792 drei Tage lang mit seiner Familie in einer engen, stickigen Loge der Parlamentsschreiber festgehalten wurde, währenddessen: „[…] er Augenzeuge der Beschlüsse der Parlamentarier wurde, die zur Aufhebung der Monarchie führten.“ Im Verlauf der Tage wurde die Überwachung des Herrscherpaares immer strenger, bis schließlich Ende des Jahres die Schuld des Königs, wenn auch nicht für die gesamten Franzosen, so doch für die überwiegende Volksmeinung von Paris außer Zweifel stand.
Kann der König angeklagt werden? Diese Frage ist Grundlage der Debatte, die am 7. November 1792 begann und im Konvent breit diskutiert wurden ist. Im Verlauf dieser Arbeit soll die Debatte auf den juristischen Rahmen einer Möglichkeit des Königsprozesses untersucht werden. Dabei wird besonders auf die unterschiedlichen Argumentationen der Abgeordneten im Konvent eingegangen. Unterstützen sollen dabei vor allem die Quellen: Kann der König angeklagt werden? vom 7. November 1792, die Debatte über das Recht den König vor Gericht zu stellen vom 13. November 1792 und letztlich vom 3. Dezember 1792 die Quelle, Robespierre greift in die Debatte ein. Bei den Quellen handelt es sich um zeitgenössische Konventprotokolle.
Gliederung
1. Einleitung
2. Robespierre und die Debatte über den juristischen Rahmen des Prozesses Ludwig XVI
2.1 Abgeordneter Mahile
2.2 Girondist Morrison
2.3 Saint-Just und das Ende der Debatte
3. Die Beweislast gegen Ludwig XVI
4. Fazit
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Warum wurde König Ludwig XVI. angeklagt?
Nach der Aufhebung der Monarchie im August 1792 stand die Schuld des Königs für die Pariser Volksmeinung außer Zweifel; der Prozess sollte die rechtliche Grundlage für seine Bestrafung klären.
Darf ein König laut Gesetz überhaupt angeklagt werden?
Dies war die zentrale Frage der Debatte im Nationalkonvent, da die Verfassung von 1791 die Person des Königs eigentlich für unverletzlich erklärte.
Welche Rolle spielte Robespierre im Prozess?
Robespierre griff massiv in die Debatte ein und argumentierte, dass der König kein Angeklagter vor einem Gericht, sondern ein Feind der Republik sei, über den politisch entschieden werden müsse.
Wer waren die Hauptbeteiligten an der Debatte?
Zu den wichtigsten Rednern gehörten der Abgeordnete Mailhe, der Girondist Morrison sowie Saint-Just, der das Ende der rein juristischen Debatte forderte.
Was war das Ergebnis der Debatte im Konvent?
Die Debatte führte zur Entscheidung, dass der Konvent selbst als Gericht fungieren und über das Schicksal des Königs urteilen durfte.
- Quote paper
- Anna Yacoubou (Author), 2012, Die Debatte des Prozess Ludwig XVI., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233266