Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wurde die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nach IFRS 5 untersucht. Dazu wurden zunächst die unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen definiert. Zum einen gehören zu diesen zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche, zum anderen auch solche aufgegebenen Geschäftsbereiche, die als „veräußert“ oder „stillgelegt“ eingestuft wurden. Anschließend wurde auf die Bewertung dieser unter IFRS 5 fallen-den Vermögenspositionen eingegangen. Diese Bewertung erstreckt sich ausschließlich auf die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Sie erfolgt grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Planmäßige Abschreibungen sind ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation auszusetzen. Anschließend wurden noch kurz die wesentlichen Ausweis- und Anhangsvorschriften des IFRS 5 behandelt und anhand der DAX30-Unternehmen und der Deutschen Post AG veranschaulicht. An entsprechender Stelle wurde jeweils auf kritische Aspekte eingegangen und festgestellt, dass durch IFRS 5 zum Teil erhebliche bilanzpolitische Spielräume gegeben sind, die dem Ziel der IFRS – den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen – nicht förderlich sind. Dennoch können aus bilanzierten IFRS 5-Posten durchaus einige entscheidungsnützliche Informationen gewonnen werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Überblick über die unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen und ihre bilanzielle Behandlung
3. Definition und Klassifikation der unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen
3.1 Langfristige Vermögenswerte
3.2 Veräußerungsgruppen
3.3 aufgegebene Geschäftsbereiche
3.4 Kriterium „zur Veräußerung gehalten“
3.5 Kriterien „veräußert“ und „stillgelegt“
3.6 Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation
4. Bewertung nach IFRS 5
4.1 Erstbewertung nach IFRS 5
4.1.1 Ermittlung des Buchwertes unmittelbar vor dem Zeit- punkt der erstmaligen Klassifikation
4.1.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten im Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation
4.1.3 Bewertung mit dem niedrigeren Betrag aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräuße- rungskosten
4.2 Folgebewertung nach IFRS 5
4.2.1 Ermittlung des Buchwertes unmittelbar vor dem Zeit- punkt der Folgebewertung
4.2.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten im Zeitpunkt der Folgebewertung
4.2.3 Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten, sofern die Wertobergrenze nicht überschritten wird
4.3 Bewertung im Zeitpunkt der Veräußerung
4.4 Bewertung bei Wegfall der Klassifizierung als „zur Veräuße- rung gehalten“
5. Ausweis und Angaben nach IFRS 5
5.1 Ausweis- und Anhangsvorschriften für langfristige Vermö- genswerte und Veräußerungsgruppen
5.2 Ausweis und Anhangsvorschriften für aufgegebene Ge- schäftsbereiche
5.3 Ausweis von IFRS 5-Posten in den Abschlüssen deutscher DAX30-Unternehmen
5.4 Ausweis von IFRS 5-Posten im Konzernabschluss der Deutschen Post AG 2008
6. Kritische Würdigung der Gesamtkonzeption von IFRS 5
7. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Rechtsquellen
Eidesstattliche Erklärung
- Quote paper
- Henning Wiese (Author), 2012, Die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nach IFRS 5, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232174