In der vorliegenden Arbeit werde ich genauer auf die Markenform der dreidimensionalen Marke eingehen. Nach einer einführenden Darstellung der rechtlichen Grundlagen, werde ich das Verfahren zur Eintragung einer solchen Marke darstellen und dabei insbesondere die Problematik der fehlenden Unterscheidungskraft von Marken problematisieren. Ein Schwerpunkt dieser Ausarbeitung liegt weiterhin auf dem Schutz der Ausstattung für die Erbringung von Dienstleistungen. Hier werde ich insbesondere die aktuelle Rechtsprechung darstellen, um einen Ausblick auf mögliche Entscheidungen zu geben, die anhängig sind.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Darstellung von Marken und dreidimensionalen Marken
2.1 Was ist eine Marke?
2.2 Was ist eine dreidimensionale Marke?
2.3 Abgrenzung der 3D-Marke zum Geschmacksmuster
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Markengesetz
3.2 Markenverordnung
3.3 Europäische und internationale Grundlagen
4. Das Verfahren zur Eintragung einer Marke
5. Schutzfähigkeit dreidimensionaler Marken
6. Schutz der Ausstattung für die Erbringung von Dienstleistungen
6.1 Beispiele der Rechtsprechung
6.1.1 SMART-Turm
6.1.2 Bürogebäude
6.1.3 Apple-Stores
6.2 Ausblick und Zukunft des Schutzes der Ausstattung für die Erbringung von Dienstleistungen
7. Zusammenfassung und Ausblick
8. Quellen/ Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine dreidimensionale Marke?
Es handelt sich um eine Markenform, bei der die dreidimensionale Gestaltung eines Produkts oder seiner Verpackung als Marke geschützt wird.
Wie grenzt sich die 3D-Marke vom Geschmacksmuster ab?
Während das Geschmacksmuster das Design schützt, dient die Marke primär als Herkunftshinweis für den Verbraucher.
Was ist das Problem der „fehlenden Unterscheidungskraft“?
Viele Formen werden vom Verbraucher nur als technische Lösung oder bloße Gestaltung wahrgenommen, nicht aber als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen.
Kann die Ausstattung eines Geschäfts als Marke geschützt werden?
Ja, die Arbeit behandelt dazu aktuelle Rechtsprechung, wie zum Beispiel den Schutz der Gestaltung von Apple-Stores.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für 3D-Marken?
Maßgeblich sind in Deutschland das Markengesetz (MarkenG) und die Markenverordnung (MarkenV) sowie europäische Richtlinien.
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- Pascal Bothe (Author), 2013, Der Schutz dreidimensionaler Marken unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Ausstattung für die Erbringung von Dienstleistungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231060