Ein Jahr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center und das Pentagon wurde von der Bush-Administration die Neue Nationale Sicherheitsstrategie (NSS) veröffentlicht, die eine Antwort auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen darstellen sollte. Den Kern dieser Strategie bildet das Konzept der „vorbeugenden Selbstverteidigung“, in der sich die USA ein Recht auf Präventivkriegsführung vorbehalten. Ein präventives Selbstverteidigungsrecht gegen so genannte „Schurkenstaaten“ und Terroristen bildet laut amerikanischer Vorstellungen neben den Strategien von „containment“ und „deterrence“ eine legitime Grundlage in der „Bush-Doktrin“.
In den Militärschlägen gegen den Irak im Jahr 2003 machten die USA mit Unterstützung anderer Staaten ihre neuen Sicherheitsvorstellungen deutlich. Ziel dieses Krieges war der Sturz des irakischen Diktators Saddam Hussein, dem der Besitz von Massenvernichtungswaffen und Verbindungen zum Terrornetzwerk Al Qaida vorgeworfen wurden. Der Feldzug wurde ohne Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt und löste weltweit heftige Debatten über seine Rechtmäßigkeit aus. Während Kritiker die Aktion als Widerspruch zu den Normen der UN-Charta und zum geltenden Völkerrecht werteten, stützten sich Befürworter auf das in der UN-Charta verankerte Selbstverteidigungsrecht. Die amerikanische bzw. britische Regierung rechtfertigte den Irakkrieg zu Beginn des Konfliktes auf zwei Arten: Erstens mithilfe des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der UN-Charta, indem die vermuteten Massenvernichtungswaffen und die angebliche Verbindung zum Terrornetzwerk Al Qaida des irakischen Regimes als eine Bedrohung dargestellt wurden. Die angemessene Antwort auf diese Bedrohung wäre laut USA und Großbritannien ein Krieg gegen den Irak als vorbeugende Selbstverteidigung. Zweitens könne eine Autorisierung für einen Krieg aus den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates abgeleitet werden, gemäß Kapitel VII der UN-Charta.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, der Frage nachzugehen, ob es sich bei den Militärschlägen gegen den Irak 2003 um eine legale Vorgehensweise von Seiten der USA und deren Verbündeten handelte. Es soll grundsätzlich untersucht werden, inwieweit die Rechtfertigungen der „coalition of the willing“ einer völkerrechtlichen Prüfung standhalten können.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Völkerrechtliche Aspekte
3. Rechtfertigung des Militärschlages nach Art. 51 der UN-Charta
3.1. Der Besitz von Massenvernichtungswaffen
3.2. Die Verbindung zum Terrornetzwerk Al Qaida
4. Rechtfertigung über Kap. VII der UN-Charta
4.1. Resolution 678 vom 28.11.1990 und 687 vom 03.04.1991
4.2. Resolution 1441 vom 08.11.2002
5. Entmachtung des Regimes
6. Humanitäre Gründe
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.