Die zentrale Aufgabe des Anwaltes ist es seinem Mandanten eine allgemeine,
umfassende und auch möglichst erschöpfende Beratung und Belehrung zu bieten. Eine
solche Beratung setzt jedoch voraus, dass der Mandant den RA mit allen erforderlichen
Informationen betraut, die für den Sachverhalt notwendig sind. Sowohl die Prüfung und
die Beurteilung der Rechtslage als auch das Anraten weiterer rechtlicher Schritte obliegt
dem RA, wobei der Mandant selbst entscheiden muss, welchen Weg er gehen möchte.
Jedoch kann und darf der Mandant von seinem Anwalt in der Beratung erwarten, dass er
über jegliche Folgen und Umstände seines weiteren Verhaltens aufgeklärt wird.
Unterläuft nun dem Anwalt während seiner Tätigkeit ein Fehler und es kommt zum
Schaden, entstehen gegen den Anwalt Schadenersatzansprüche aufgrund positiver
Forderungsverletzung aus dem Anwaltsvertrag (§ 280 BGB).
Mögliche Schadensachverhalte sind:
§ unrichtige oder unzureichende Beratung
§ fehlerhafte Prozessführung
§ Terminversäumnisse jeglicher Art
§ fehlerhafte Abfassung von Verträgen.
Die Haftung des RAs erstreckt sich jedoch nicht nur auf seine Tätigkeit, sondern auch
auf die seiner Gehilfen, juristischen Mitarbeiter und des sonstigen Kanzleipersonals, für
die er einzustehen hat.
Die Pflicht zum Schadenersatz entsteht dem Anwalt jedoch nur dann, wenn seine
Pflichtverletzung schuldhaft, d.h. bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und für den Schaden
kausal war.
Inhaltsverzeichnis
- Anwaltshaftung
- Allgemeines
- Haftungsverjährung
- Sozietäten
- Definition Sozietät
- Sozienhaftung
- Anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung
- Allgemeines
- Definition echter Vermögensschaden
- Anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung
- Gegenstand der Versicherung
- Versicherungs Umfang
- Selbstbehalt und Gebührenselbstbehalt
- Örtliche Geltung
- Ausschlüsse vom Versicherungsumfang
- Versicherungssumme
- Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme
- Versicherungsfall
- Definition Verstoẞtheorie
- Sozien, Juristische Mitarbeiter, Sonstiges Büropersonal
- Sozien
- Mitarbeiter
- Prämie
- Beginn der Versicherung
- Vorwärtsversicherung
- Rückwärtsversicherung
- Vertragsdauer und Beendigung der BHV
- Allgemeines
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung und der damit verbundenen Anwaltshaftung. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen der Haftung, die verschiedenen Aspekte der Berufshaftpflichtversicherung und die wichtigsten Punkte im Rahmen der Versicherungspraxis.
- Haftung des Anwalts
- Rechtliche Grundlagen der Anwaltshaftung
- Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung
- Versicherungsvertrag und seine Bedingungen
- Risikomanagement in der Anwaltskanzlei
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Anwaltshaftung im Allgemeinen. Es definiert die zentrale Aufgabe des Anwalts und beleuchtet die verschiedenen Schadensverläufe, die zu Schadenersatzansprüchen führen können. Zudem werden die Haftungsverjährung und die Besonderheiten der Sozienhaftung behandelt.
Im zweiten Kapitel widmet sich die Arbeit der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung. Zunächst werden die wichtigsten Begriffe, wie der echte Vermögensschaden, definiert und die Pflichtversicherung erläutert. Anschließend werden der Gegenstand und der Umfang der Versicherung sowie die wichtigen Ausschlüsse vom Versicherungsumfang betrachtet. Weitere Themen sind die Versicherungssumme, der Versicherungsfall und die Verstoẞtheorie. Abschließend werden die Prämien und die Vertragsdauer der BHV behandelt.
Schlüsselwörter
Anwaltshaftung, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden, Sozietät, Sozienhaftung, Versicherungsvertrag, Versicherungsumfang, Ausschlüsse, Versicherungssumme, Versicherungsfall, Verstoẞtheorie, Prämie, Vertragsdauer.
Häufig gestellte Fragen
Wann haftet ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten?
Ein Anwalt haftet bei schuldhaften Pflichtverletzungen aus dem Anwaltsvertrag, wie Fehlberatung, Terminversäumnissen oder fehlerhafter Prozessführung.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte Pflicht?
Ja, in Deutschland ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Was ist ein „echter Vermögensschaden“?
Ein Schaden, der weder Personen- noch Sachschaden ist, sondern einen rein finanziellen Verlust des Mandanten darstellt (z.B. durch einen verlorenen Prozess).
Haftet ein Anwalt auch für seine Mitarbeiter?
Ja, die Haftung erstreckt sich auch auf Fehler des Kanzleipersonals, juristischer Mitarbeiter und Gehilfen.
Was besagt die „Verstoßtheorie“ im Versicherungsfall?
Sie besagt, dass der Zeitpunkt des beruflichen Fehlers (des Verstoßes) entscheidend dafür ist, welcher Versicherer für den Schaden aufkommen muss.
- Quote paper
- Melanie Freund (Author), 2003, Anwaltshaftung und anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22843