Der Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solche bei der Errichtung der Stiftung
auftritt und auf deren Willen sie beruht. Stifter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige
Person sein. Das heißt neben den natürlichen Personen kommen auch juristische Personen
sowie teilrechtsfähige Personenhandelsgesellschaften und Erwerbsgesellschaften in Betracht 1.
Der Stifter ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich. Die Stiftungsurkunde ist in die
Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen2. Der Stifter hat folgende Rechte, die ihm
vorbehalten sind: das Recht auf Änderung der Stiftungserklärung3 und das Recht zum
Widerruf der Privatstiftung, unter der Voraussetzungen, dass dies in der Stiftungsurkunde
festgeschrieben wird. Die Rechte des Stifters sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem
Tod4.
Ist der Stifter eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Österreich, so ist er gemäß § 1 Abs 2 EStG in Österreich unbeschränkt
einkommenssteuerpflichtig. Handelt es sich beim Stifter um eine Körperschaft, so unterliegt
sie nach § 1 Abs 2 KStG der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht, wenn sie in
Österreich ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat.
Die Zuwendungen des Stifters an die liechtensteinische Stiftung können sowohl aus dem
Privatvermögen wie auch aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Bei Zuwendungen aus dem
Betriebsvermögen des Stifters ist weiters zu unterscheiden zwischen betrieblich oder nicht
betrieblich veranlasster Vermögensübertragung. Bei Kauf, Tausch, Miete oder
Darlehensgewährung liegt indes keine Zuwendung vor5.
1 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 170.
2 Vgl. § 12 Abs. 2 Z. 1 PSG.
3 Vgl. § 33 PSG.
4 Vgl. § 34 PSG.
5 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 178.
Inhaltsverzeichnis
- DER STIFTER
- Der österreichische Stifter
- Zuwendungen von Betriebsvermögen
- Zuwendungen von Privatvermögen
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Der österreichische Stifter
- DIE LIECHTENSTEINISCHE STIFTUNG
- Die liechtensteinische Stiftung nach liechtensteinischem Recht
- Die liechtensteinische Stiftung nach nationalem Recht
- Das Abkommensrecht
- DER ÖSTERREICHISCHE BEGÜNSTIGTE
- Der Begünstigte
- Der Letztbegünstigte
- Zuwendungen der Privatstiftung
- Ertragssteuerliche Erfassung der Zuwendungen bei natürlichen Personen
- Kapitaleinkünfte bzw. sonstige Einkünfte
- Betriebliche Einkünfte
- Erfassung der Zuwendungen bei Körperschaften
- Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften
- Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften
- Ertragssteuerliche Erfassung der Zuwendungen bei natürlichen Personen
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- AUFLÖSUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN STIFTUNG
- Allgemeines
- Schenkungssteuer
- Ertragssteuern bei der liechtensteinischen Stiftung
- Ertragssteuern beim Zuwendungsempfänger
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von österreichischen Stiftungen, die Vermögen in eine liechtensteinische Stiftung übertragen. Ziel ist es, die relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte dieser Transaktionen zu beleuchten.
- Die steuerlichen Auswirkungen der Vermögensübertragung aus österreichischem Betriebs- und Privatvermögen auf die liechtensteinische Stiftung
- Die steuerliche Behandlung der Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung an österreichische Begünstigte
- Die Erbschaft- und Schenkungssteuer bei der Errichtung und Auflösung der liechtensteinischen Stiftung
- Die Bedeutung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein in diesem Zusammenhang
- Die steuerliche Behandlung von stiller Reserven bei Vermögensübertragungen in eine liechtensteinische Stiftung
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: "Der Stifter" behandelt die rechtliche und steuerliche Situation des Stifters, sowohl bei Zuwendungen aus dem Betriebs- als auch aus dem Privatvermögen. Es wird auch die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Übertragung von Vermögen in eine liechtensteinische Stiftung beleuchtet.
- Kapitel 2: "Die liechtensteinische Stiftung" befasst sich mit der rechtlichen Grundlage liechtensteinischer Stiftungen und deren Unterscheidung nach liechtensteinischem und nationalem Recht. Außerdem wird das Abkommensrecht zwischen Österreich und Liechtenstein im Kontext der Stiftungstätigkeit untersucht.
- Kapitel 3: "Der österreichische Begünstigte" beleuchtet die steuerliche Behandlung der Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung an österreichische natürliche Personen und Körperschaften. Dabei werden die verschiedenen Einkunftsarten und die Frage der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht im Detail behandelt.
- Kapitel 4: "Auflösung der liechtensteinischen Stiftung" befasst sich mit den steuerlichen Folgen der Auflösung einer liechtensteinischen Stiftung. Die relevanten Steuerarten wie Schenkungssteuer, Ertragssteuern in Liechtenstein und Österreich werden dabei näher betrachtet.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Textes sind: liechtensteinische Stiftung, österreichische Privatstiftung, Vermögensübertragung, Zuwendungen, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Ertragssteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, stille Reserven, Betriebsvermögen, Privatvermögen, Begünstigter, unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht.
- Quote paper
- Elisabeth Schauer (Author), 2003, Die liechtensteinische Stiftung aus Sicht von in Österreich ansässigen Stifter und Begünstigten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22656