[...] Schon zu
diesem Zeitpunkt betonte er die ausserordentliche Rolle, die der Film bei der Verwirklichung
der ideologischen und politischen Ziele der Nationalsozialisten zu spielen hätte:
“Von allen Künsten ist für uns der Film die wichtigste.”(Leiser, S. 16). Aus diesem Grund
wurden Film und Filmindustrie im Dritten Reich auch allumfassend im Dienste der Nazi-Propaganda
instrumentalisiert.
Diese Arbeit soll einen Einblick in das Propagandasystem im filmischen Bereich unter
Goebbels geben und aufzeigen, wie unter dessen Leitung die deutsche Filmindustrie nach und
nach verstaatlicht wurde. Inwiefern wussten Goebbels und sein Stab, die propagandistischen
Ziele der Partei und Adolf Hitlers unter das Volk zu bringen und dieses letztlich zu aktivieren
und mobilisieren.
Besonders zwei Filmprodukte des Dritten Reiches werden allgemein als Beispiele der
deutschen Propagandamaschinerie oft erwähnt und analysiert. Beiden ist gemein, dass sie zur
Zeit ihrer Entstehung und Veröffentlichung als Dokumentarfilme deklariert wurden. Triumph
des Willens von Leni Riefenstahl gilt einerseits als künstlerisches Meisterwerk und
andererseits als gefährlicher Propagandafilm. Obwohl dieser Film nicht unter Goebbels`
sondern unter Hitler`s Anweisung entstand und somit kein typisches Produkt aus dem
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) ist, ist er eines der
wichtigsten “Dokumente” aus seiner Zeit, welcher nicht nur hinsichtlich seiner Ästhetik
sondern auch im Hinblick auf seine propapandistische Wirkung betrachtenswert ist. Der
zweite Film, der in dieser Arbeit im Bezug auf seine dokumentarischen und propagandistischen
Elemente untersucht werden soll ist Der ewige Jude von Dr. Fritz Hippler. Dieser Film
ist Ausdruck der erfolgreichen Hetzkampagne der Nationalsozialisten gegen die Juden und
zeigt Propaganda in ihrer erschreckendsten Ausprägung.
Die folgenden Abschnitte sollen folgende Fragen beantworten: Wie sahen Prinzipien und
System der (Film)Propaganda im Dritten Reich aus? Was ist ein Propaga nda- bzw.
Dokumentarfilm? Ist Triumph des Willens ein Dokumentar- oder ein Propagandafilm? Warum
ist Der ewige Jude definitiv ein Propagandafilm und keinesfalls ein Dokumentarfilm?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Filmpropaganda im Dritten Reich
3. Definitionen
3.1 Propagandafilm
3.2 Dokumentarfilm
4. Triumph des Willens – Propaganda- oder Dokumentarfilm
4.1 Allgemeine Hintergründe zum Film
4.2 Struktur des Films
4.3 Analyse
5. Der ewige Jude – Hetzpropaganda
5.1 Allgemeine Informationen zum Film
5.2 Analyse
6. Fazit
7. Literatur
8. Medienverzeichnis
1. Einleitung
Am 28. März 1933 sprach Joseph Goebbels erstmalig als Reichspropagandaminister des nationalsozialistischen Deutschlands[1] vor Vertretern der deutschen Filmindustrie. Schon zu diesem Zeitpunkt betonte er die ausserordentliche Rolle, die der Film bei der Verwirklichung der ideologischen und politischen Ziele der Nationalsozialisten zu spielen hätte:
“Von allen Künsten ist für uns der Film die wichtigste.” (Leiser, S. 16). Aus diesem Grund wurden Film und Filmindustrie im Dritten Reich auch allumfassend im Dienste der Nazi-Propaganda instrumentalisiert.
Diese Arbeit soll einen Einblick in das Propagandasystem im filmischen Bereich unter Goebbels geben und aufzeigen, wie unter dessen Leitung die deutsche Filmindustrie nach und nach verstaatlicht wurde. Inwiefern wussten Goebbels und sein Stab, die propagandistischen Ziele der Partei und Adolf Hitlers unter das Volk zu bringen und dieses letztlich zu aktivieren und mobilisieren.
Besonders zwei Filmprodukte des Dritten Reiches werden allgemein als Beispiele der deutschen Propagandamaschinerie oft erwähnt und analysiert. Beiden ist gemein, dass sie zur Zeit ihrer Entstehung und Veröffentlichung als Dokumentarfilme deklariert wurden. Triumph des Willens von Leni Riefenstahl gilt einerseits als künstlerisches Meisterwerk und andererseits als gefährlicher Propagandafilm. Obwohl dieser Film nicht unter Goebbels` sondern unter Hitler`s Anweisung entstand und somit kein typisches Produkt aus dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) ist, ist er eines der wichtigsten “Dokumente” aus seiner Zeit, welcher nicht nur hinsichtlich seiner Ästhetik sondern auch im Hinblick auf seine propapandistische Wirkung betrachtenswert ist. Der zweite Film, der in dieser Arbeit im Bezug auf seine dokumentarischen und propagandistischen Elemente untersucht werden soll ist Der ewige Jude von Dr. Fritz Hippler. Dieser Film ist Ausdruck der erfolgreichen Hetzkampagne der Nationalsozialisten gegen die Juden und zeigt Propaganda in ihrer erschreckendsten Ausprägung.
Die folgenden Abschnitte sollen folgende Fragen beantworten: Wie sahen Prinzipien und System der (Film)Propaganda im Dritten Reich aus? Was ist ein Propaganda- bzw. Dokumentarfilm? Ist Triumph des Willens ein Dokumentar- oder ein Propagandafilm? Warum ist Der ewige Jude definitiv ein Propagandafilm und keinesfalls ein Dokumentarfilm?
2. Filmpropaganda im Dritten Reich
Schon vor der tatsächlichen Machtergreifung der Nazis unter Adolf Hitler wurde der Propaganda eine äusserst wichtige Funktion eingeräumt. In seinem Buch Mein Kampf (1924) erläuterte Hitler seine Gedanken zur Propaganda, deren Wesen, Funktion und Ziele:
“Es ist deshalb die erste Verpflichtung für eine auf dem Boden einer völkischen Weltanschauung beruhende, neue Bewegung, dafür zu sorgen, dass die Auffassung über das Wesen und den Daseinszweck des Staates eine einheitliche, klare Form erhält.” (Leiser, S. 16).
Diese einzig geltende Weltanschauung, deren Inhalte unter anderem das Führerprinzip, das Prinzip vom Lebensraum, der Volksgemeinschaft und die Rassendoktrin waren, sollten, so Hitler, durch die
“Unterordnung und Verdrängung des Verstandes und der Persönlichkeit durch einprägsam-überwältigenden Einsatz von Symbolik (wie des Hakenkreuzes) und berauschende Massenveranstaltungen mit den Konsequenzen für die Senkung des geistigen Niveaus” (zitiert in Bracher, S. 271)
erreicht werden.
Die Gründung des Propagandaministeriums sollte also eine konzentrierte und einheitliche Zusammenfassung aller publizistischen Wirkungsmittel im Sinne eines Totalbegriffes staatlich monopolisierter Propaganda errichten. Definiert wurde dieser Totalbegriff von Goebbels selbst in einer Nürnberger Rede am 7. September 1934, in der er sich folgendermaßen äusserte: “Die Propaganda rangiert unter den Künsten, mit denen man ein Volk regiert, mit an erster Stelle.” Das Reichspropagandaministerium ist “ganz in nationalsozialistischem Geist gedacht und aus ihm heraus geschaffen.” Es bedeutet “die organisatorische Zusammenfassung von Massendemonstration, Presse, Film, Rundfunk, Schrifttum, Theater und so weiter… in einer Hand.” (zitiert in Bracher, S. 289). Hitler und sein Minister stimmten in den Grundprinzipien ihrer nationalsozialistischen Propaganda überein, dennoch gab es besonders bei der Frage der Filmpropaganda einen entscheidenden Unterschied. Nach Hitlers Vorstellung sollte diese direkt gestaltet werden, um effektiv zu sein. Goebbels war aber der Meinung, dass man die Propaganda weniger offensichtlich gestalten müsse, sie eher verstecken sollte, denn wenn sie als solche erkannt wird, würde sie ihre Wirkung verlieren (Bergfelder, S. 178). Triumph des Willens ist ein Beispiel der Filmgestaltung nach Hitlers Vorstellungen, die vielen Unterhaltungsfilme des Dritten Reiches wurden allerdings nach Goebbels` Vorgaben und unter dessen Anweisung produziert.
Das RMVP stellte ein “Monstreministerium” dar, in welchem Presse, Rundfunk, Film und Theater in einer einzigen Organisation vereinigt waren. Hauptaufgabe war die Bildung der öffentlichen Meinung unter zentraler Regie (Bracher, S. 548-549). Wichtigstes Prinzip im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Organisation des Ministeriums und seiner Einzelkammern war deshalb das der Gleichschaltung. Während des Prozesses der Gleichschaltung wurden alle deutschen Institutionen vereinheitlicht, so dass sie sich der Naziideologie anpassten (Bergfelder, S. 173).
Die Reichskulturkammer wurde am 22. September 1933 gegründet und war dem RMVP untergeordnet. Goebbels war nun in der Lage, alle Bereiche, die die Propaganda betrafen, unter seine Obrigkeit zu stellen. Sieben verschiedene Kammern wurden geschaffen: die Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichstheaterkammer, Reichsrundfunkkammer, Reichsmusikkammer, Reichsfilmkammer (RFK), Reichskammer für Bildende Künste. Durch die Einrichtung dieser Kammern konnte das Reich die geistige Führung seines Volkes mittels des RMVP in seine Hand nehmen. Wer in einem dieser Bereiche arbeiten wollte, der musste auch Mitglied in einer Kammer werden und Deutscher sein. (Bracher, S.291). Die Aufgaben der Kammern waren also die Registrierung der Mitglieder, die Prüfung deren Herkunft, die Ausgabe der Arbeitserlaubnisse und die Finanzierung (Balfour, S. 17). Goebbels als Präsident aller Kammern hatte in jeglichen Fragen letzte Entscheidungsgewalt, seine Weisungen gingen direkt zu den unteren Ebenen (Welch, S. 10).
Da Goebbels selbst ein “Filmfanatiker” war und ihm die Einflussmöglichkeiten durch den Film bewusst waren, lag ihm besonders die RFK am Herzen. Alle Fäden im Bereich der Filmproduktion liefen bei ihm persönlich zusammen.
"Wir sind der Überzeugung, dass der Film momentan zu den modernsten und wissenschaftlichsten Mitteln gehört, um die Masse zu beeinflussen. Eine Regierung kann deswegen den Film nicht sich selbst überlassen." (http://www.goethe.de/in/d/frames/gaz/didak1937.html, 22/01/2004)
Deshalb standen auch alle Bereiche der Filmproduktionen im Zusammenhang mit der RFK und damit unter staatlicher Kontrolle.
Ein Jahr nach der Errichtung der RFK kam es zur Formulierung des Reichslichtspielgesetzes, durch welches die Position des Reichsdramaturgen eingerichtet wurde. Dieser kontrollierte vor Produktionsbeginn die Skripte und setzte Änderungen durch, falls die Skripte nicht mit den ideologischen Vorstellungen des Ministeriums konform waren (Fraenkel, S. 71).
Da die finanzielle Lage der Filmindustrie Anfang der 30er Jahre aufgrund der Wirtschaftskrise relativ schlecht war, die Zuschauerzahlen zurückgingen und es somit an Kapital mangelte, man aber dennoch propagandistische Filme brauchte, wurde 1933 die Filmkreditbank (FKB) eingerichtet. “Unter Mithilfe einiger Großbanken und des RMVP begann nun die staatliche Finanzunterstützung des Filmwesens.” (http://www.geschichte.uni-hannover.de/studierendenrat/Avalist09.pdf, S. 11, 22/01/2004)[2]. Die FKB unterstützte vor allem jene Filme, die mit der Ideologie des Dritten Reiches übereinstimmten. Dies führte zu einer zusätzlichen Selbstzensur innerhalb der Filmindustrie (Welch, S. 11).
Ausserdem wurde ein Prädikatsystem[3] eingerichtet, wodurch die Filme in verschiedene Kategorien und Bewertungsschemata eingeordnet wurden. Bei besonders guten Bewertungen konnten die Produktionsfirmen von Steuervorteilen profitieren. Zusätzlich hatten die Prädikate auch den Zweck, auf Publikumsseite passende Reaktionen und Erwartungen zu etablieren und sie gaben Auskunft über den politischen und propagandistischen Inhalt der Filme (Welch, S. 16).
Ab 1936 begann rückte auch die (Film)Kritik in den Fokus des Propagandaministers, indem dieser Kritiken generell verbot und forderte, dass nur noch „Kunstkritiken“ bzw. „positive Kritiken“ geschrieben würden. Die Filme wurden umfassend vor und nach der Veröffentlichung besprochen und das Ministerium gab Definitionen und Sprachdirektiven vor, um die Rezensionen zu vereinheitlichen. Aus Filmkritik wurde Filmwerbung (Welch, S. 16-17).
Bis Kriegsbeginn wurde die Filmindustrie nach und nach zentralisiert und gleichgeschalten, ohne, dass dies in der Öffentlichkeit bekannt wurde. Gab es vor der Machtübernahme noch viele große und kleine Filmfirmen, so konzentrierte sich die Filmproduktion von 1933 an hauptsächlich bei nur 4 Firmen (Ufa, Bavaria, Tobis und Terra), welche selbst im Laufe der Zeit durch Aktienankäufe in den Besitz des Staates übergingen (Bergfelder, S.174). Da das Filmgeschäft bis vor Kriegsbeginn wenig Gewinne einbrachte und die Filmkreditbank nur staatskonforme und größere Firmen finanzierte, gingen kleinere unabhängige Filmfirmen schließlich unter. Die Ufa, eine der grössten Produktions- und Vertriebsfirmen, wurde 1937 von den Nazis einverleibt. Waren noch im Jahre 1935 gerade 42% aller Filme deutsche, so ist dieser Anteil bis 1939 auf 79% gestiegen (Fraenkel, S. 72). Bis 1939 waren dann alle wichtigen Firmen in der Filmindustrie „staatsmittelbar“ geworden, damit wurden sie zwar vom Staat kontrolliert gehörten diesem aber nicht. Um die Filmproduktion aber noch effizienter im Sinne der Propaganda zu gestalten, übernahm der Staat Anfang 1942 die Filmindustrie total, indem die gigantische Holding-Firma Ufa-Film GmbH (Ufi) gegründet wurde. Der Staat hatte somit die absolute Kontrolle erlangt (Welch, S. 26-27).
[...]
[1] Der Beschluss zur Gründung eines Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde am 11. März von Adolf Hitler gefasst und mit der Gründung des Ministeriums am 13. diesen Monats vollzogen.
[2] Geförderte Filme 1934 40,5%, 1936 73,2%. Kreditbetrag 1934 1,8 Mio. Reichsmark, 1936 21,4 Mio. Reichsmark (http://www.geschichte.uni-hannover.de/studierendenrat/Avalist09.pdf, S. 11, 22/01/2004).
[3] Es gab die Prädikate „Film der Nation“, „staatspolitisch“, „künstlerisch besonders wertvoll“ (Gruppe I) sowie „staatspolitisch wertvoll“, „künstlerisch wertvoll“, „kulturell wertvoll“, „volkstümlich wertvoll“, „anerkennenswert“, „volksbildend“ (Gruppe II) und „Jugendwert“, „Lehrfilm“ (Gruppe III).
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