Die bereits aus dem Jahre 1979 stammende Aussage, dass immaterielle
Güter die „ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts“1 sind, besitzt nach
wie vor Gültigkeit. Diese Aussage ist heute sogar auf die internationale
Rechnungslegung auszudehnen. So stellt der Ansatz von immateriellen
Gütern eines der bedeutendsten und zugleich umstrittensten
Bilanzierungs-probleme bei der internationalen Harmonisierung der
Rechnungslegung dar.
Mit der vorliegenden Arbeit werden die Ansatzgrundsätze und
Ansatzvorschriften von immateriellen Gütern in Deutschland und nach
IASC rechtsvergleichend analysiert.
Nimmt man einen Vergleich der Rechnungslegung vor, ist es durchaus
möglich, 150 – 200 aber auch mehr Unterschiede zwischen der
Rechnungslegung nach IAS einerseits und nach dem HGB andererseits zu
zeigen. Ohne eine gleichzeitige ausführliche Darstellung der
Rechnungslegung nach IAS und HGB hat es wenig Sinn, detailliert die
Unterschiede aufzuzeigen. Deshalb beschränkt sich diese Arbeit auf die
wesentlichen Unterschiede.
In einem ersten Schritt werden die Definitionen und Klassifikationen der
Investitionen in immateriellen Vermögensgegenstände aufgezeigt.
Dann im nächsten Schritt werden jeweils getrennt für die zwei betrachteten
Rechnungslegungssysteme die Ansatzgrundsätze und Ansatzvorschriften
für immaterielle Güter untersucht. Da sich die Rechnungslegungssysteme
grundlegend voneinander unterscheiden, wird dann eine
Zusammenfassung der Unterschiede dargestellt.
Am Ende dieser Arbeit wird aus den ermittelten Unterschieden eine
Zusammenfassung und ein Ausblick abgeleitet.
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
A. Einführung
B. Investitionen in immateriellen Vermögensgegenstände
I. Begriff der Investition
II. Arten der Investition
1. Objektbezogene Investitionen
2. Wirkungsbezogene Investitionen
3. Sonstige Investitionen
III. Investitionen in immateriellen
Vermögensgegenstände
C. Immaterielle Güter in der internationalen
Rechnungsauslegung
I. Internationaler Kapitalmarkt und internationale
Rechnungslegung
1. Systeme internationaler Rechnungslegung
2. Unterschiedliche Philosophien von deutscher
und internationaler Rechnungslegung
III. Immaterielle Vermögensgegenstände im IAS
1. Einführung
2. Entwicklung
3. Begriff
4. Ansatz
5. Bewertung im Zugangsjahr
6. Bewertung in den Folgejahren
a) Bevorzugte Methode (benchmark treatment)
b) Zulässige Alternative (allowed alternative treatment)
7. Abschreibungen
8. Zuschreibungen
a) Bevorzugte Methode
b) Zulässige Methode
9. Abgänge
10. Angaben
IV. Immaterielle Vermögensgegenstände im HGB
1. Begriff
2. Ausweis
3. Ansatz und Bewertung
4. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögens- gegenstände
5. Geschäfts- oder Firmenwert
6. Sonderposten: Aufwendungen für die Ingang- setzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
7. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
8. Sonstiges
9. Angaben
V. Zusammenfassung
D. Schlusswort und Ausblick
LITERATURVERZEICHNIS
A. Einführung
Die bereits aus dem Jahre 1979 stammende Aussage, dass immaterielle Güter die „ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts“ [1] sind, besitzt nach wie vor Gültigkeit. Diese Aussage ist heute sogar auf die internationale Rechnungslegung auszudehnen. So stellt der Ansatz von immateriellen Gütern eines der bedeutendsten und zugleich umstrittensten Bilanzierungs-probleme bei der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung dar.
Mit der vorliegenden Arbeit werden die Ansatzgrundsätze und Ansatzvorschriften von immateriellen Gütern in Deutschland und nach IASC rechtsvergleichend analysiert.
Nimmt man einen Vergleich der Rechnungslegung vor, ist es durchaus möglich, 150 – 200 aber auch mehr Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach IAS einerseits und nach dem HGB andererseits zu zeigen. Ohne eine gleichzeitige ausführliche Darstellung der Rechnungslegung nach IAS und HGB hat es wenig Sinn, detailliert die Unterschiede aufzuzeigen. Deshalb beschränkt sich diese Arbeit auf die wesentlichen Unterschiede.
In einem ersten Schritt werden die Definitionen und Klassifikationen der Investitionen in immateriellen Vermögensgegenstände aufgezeigt.
Dann im nächsten Schritt werden jeweils getrennt für die zwei betrachteten Rechnungslegungssysteme die Ansatzgrundsätze und Ansatzvorschriften für immaterielle Güter untersucht. Da sich die Rechnungslegungssysteme grundlegend voneinander unterscheiden, wird dann eine Zusammenfassung der Unterschiede dargestellt.
Am Ende dieser Arbeit wird aus den ermittelten Unterschieden eine Zusammenfassung und ein Ausblick abgeleitet.
B. Investitionen in immateriellen Vermögensgegenstände
I. Begriff der Investition
Der betriebswirtschaftliche Investitionsbegriff wird in der Literatur unterschiedlich verwendet.
Die etymologische Wurzel ist im Lateinischen „investire = einkleiden“ zu suchen, während im allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch unter Investition „Kapitalverwendung“ oder „langfristige Kapitalanlage zur Gewinnerzielung“ verstanden wird.[2]
In der betrieblichen Praxis wird unter Investition nur die langfristige Anlage von Geldkapital im Anlagevermögen verstanden.
Dabei wird der „moderne Investitionsbegriff“ auch auf das weitere Vermögen der Unternehmung, d.h. Sachinvestitionen, Finanzinvestitionen und immaterielle Investitionen ausgedehnt.[3]
Der Investitionsbegriff in der betriebswirtschaftlichen Literatur zeigt[4]:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten rein finanzwirtschaftliche Aspekte (zahlungsbestimmt), die
Schneider folgendermaßen beschreibt „...Eine Investition ist durch einen Zahlungsstrom gekennzeichnet, der mit Ausgaben beginnt[5] und Ruhti verfolgt diesen Aspekt und schreibt „...Die Ausgaben für Anlagen, Stoffe und Dienste stellen Investitionen dar.“[6] und „..Jede Ausgabe ist eine Investition, jede Einnahme ist eine Desinvestition“[7].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten rein leistungswirtschaftliche (kombinationsbestimmt), die
Ballmann als „...die Umformung der transzendenten Unternehmensidee in die Gestalt der Betriebsapparatur, die durch eine Kombination von materiellen Anlagegütern erfolgt“[8], definiert und
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten gemischt finanz-leistungswirtschaftliche Aspekte (vermögensbestimmt), die le Coutre als jegliche „Verwendung bzw. Anlage des Unternehmenskapitals im Betriebe“[9] versteht.
Aufgrund der dem unternehmerischen Handeln zugrundeliegenden finanzwirtschaftlichen Zielsetzungen, dominiert der zahlungsbestimmte Ansatz, bei dem im weiteren Verlauf unter Investition der zielgerichtete Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern des Strukturvermögens verstanden werden soll.[10]
II. Arten der Investition
In folgenden Abbildung sind die verschiedenen Arten von Investitionen aufgeführt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Arten der Investitionen
1. Objektbezogene Investitionen
Bei der Objektbezogenen Investitionen wird die Einteilung verschiedenen Investitionsarten anhand des Investitionsobjekts vorgenommen[11], wobei folgende Gruppen entstehen:
- Sachinvestitionen, die am Leistungsprozess des Unternehmens direkt beteiligt sind – beispielweise als Maschinen – oder den Leistungsprozess ermöglichen – beispielweise als Gebäude.[12]
- Finanzinvestitionen, die sich auf das Finanzanlage-vermögen des Unternehmens beziehen. Sie umfassen Forderungsrechte – beispielweise Bankguthaben, festverzinsliche Wertpapiere, gewährte Darlehen – und Beteiligungsrechte – beispielsweise Aktien und sonstige Beteiligungen an Unternehmen.[13]
- Immaterielle Investitionen, die dazu dienen, das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten bzw. seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.[14] Sie beziehen sich vor allem auf drei Bereiche:
- Den Personalbereich, durch den Investitionen in geeignete Mitarbeiter, Aus- und Fortbildungsinvestition sowie Sozialinvestitionen erfolgen.
- Den Forschungs- und Entwicklungsbereich, in dem die Schaffung neuer Erzeugnisse und neuer, günstiger Fertigungsverfahren als Investitionen erfolgt.
- Den Marketingbereich, der werbende und imageverbessernde Investitionen vornimmt.
2. Wirkungsbezogene Investitionen
Nach ihrer Wirkung lassen sich folgende Arten von Investitionen unterscheiden[15]:
- Nettoinvestitionen, die erstmals im Unternehmen vorgenommen werden und zwar als Gründungs- und Erweiterungsinvestitionen[16].
- Reinvestitionen, die ein Wiederauffüllen des verminderten Bestandes an Produktionsfaktoren darstellen. Reinvestitionen können Rationalisierungs-, Umstellungs-, Diversifizierungsinvestitionen, wie auch Ersatzinvestitionen im engeren Sinne sein[17].
- Bruttoinvestition, die sich aus den Nettoinvestitionen und Reinvestitionen ergibt, sie stellt also die Gesamtheit der in einer Wirtschaftsperiode erfolgenden Investitionen dar[18].
3. Sonstige Investitionen
Als weitere Arten von Investitionen lassen sich vor allem unterscheiden[19]:
- Hierarchiebezogene Investitionen[20]
- Investorbezogenen Investitionen[21]
- Umschlagbezogene Investitionen[22]
- Umfangbezogene Investitionen[23], usw.
III. Investitionen in immateriellen Vermögensgegenstände
Stellten früher Sachanlagen das dominierende Element des Anlagevermögens der meisten Unternehmen dar, gewinnen seit geraumer Zeit immaterielle Vermögensgegenstände, so bspw. Patente und Marken, zunehmend an Bedeutung. Wesentliche Ursachen für diese Entwicklung sind vermehrte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nahezu aller Unternehmen sowie das generelle Wachstum des tertiären Sektors. Neben diesen Faktoren hat aber auch die in den letzten Jahren zu verzeichnende Zunahme von Firmenkäufen und –zusammen-schlüssen einen wesentlichen Einfluss auf die gestiegene Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände und Investition in diese.[24]
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen bspw.: Patente, Urheberrechte, Handelsmarken oder – Namen, Konzessionen, Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen, Adressdateien über Kunden und Zulieferer, Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote, geheime Formeln oder Fertigungsverfahren und Geschäfts- oder Firmenwert.
Darausfolgend kann festgestellt werden, dass die Immaterielle Investition eine Investition in ein immaterielles Gut ist.[25] Solche immateriellen Güter sind im allgemeinen als Potentialfaktoren anzusehen. Die wichtigsten immateriellen Investitionen erfolgen für die Gewinnung von Wissenspotential im Bereich Forschung und Entwicklung, für die Schaffung von Mitarbeiterpotentialen im Bereich Personalwesen und Ausbildung und für den Aufbau eines Kundenstammes oder Firmen-Images im Absatzbereich.
C. Immaterielle Güter in der internationalen Rechnungsauslegung
I. Internationaler Kapitalmarkt und internationale Rechnungslegung
In den letzten Jahren – insbesondere seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ – ist eine zunehmende internationale Verflechtung der Wirtschaft festzustellen.[26] Im Zuge dieser Globalisierung bzw. Internationalisierung wachsen nicht nur die Gütermärkte, sondern auch die Finanzmärkte immer mehr zusammen. Das Kapital kann – nicht zuletzt durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken - sekundenschnell weltweit transferiert werden. Dies hat zur Konsequenz, dass Kapitalanleger weltweit nach den günstigsten Anlagealternativen suchen und kapitalnachfragende Unternehmen bestrebt sind, sich weltweit möglichst kostengünstig zu finanzieren.[27] Diese Informationen gewinnen sie zu einem erheblichen Teil aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen. Wollen sich die deutschen Großunternehmen zu günstigen Konditionen[28] am internationalen Kapitalmarkt finanzieren, müssen sie einen international verständlichen Jahresabschluss vorlegen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen[29] deutscher Unternehmen auf internationalen Kapitalmärkten hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG)[30] reagiert. Durch den mit diesem Gesetz neu eingeführten § 292 a HGB ist es deutschen Konzernmüttern, die internationale Kapitalmärkte in Anspruch nehmen, nunmehr erlaubt, wahlweise einen Konzernabschluss nach deutschem HGB oder nach international akzeptierten Rechnungslegungsnormen aufzustellen.
1. Systeme internationaler Rechnungslegung
Wenn von internationaler Rechnungslegung gesprochen wird, sind hiermit zwei Normensysteme gemeint:
- Die „International Accounting Standards“ (IAS) und
- Die „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP)
Die IAS werden vom International Accounting Standards Committee (IASC) mit Sitz in London herausgegeben. Das IASC ist eine 1973 gegründete Vereinigung berufsständischer Organisationen aus dem Bereich der Rechnungslegung. Ihr gehören mittlerweile rund 140 Berufsverbände aus dem Bereich der Rechnungslegung aus über 100 Ländern.[31] Deutschland wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer und von der Wirtschaftsprüferkammer vertreten.
Sowohl die IAS als auch die US-GAAP sind angelsächsisch[32] geprägt und verfolgen eine vom deutschen HGB abweichende Bilanzierungsphilosophie. Da die IAS und US-GAAP aber derselben Bilanzierungsphilosophie folgen, bestehen zwischen beiden Normensystemen viele Gemeinsamkeiten. Im folgenden werden die IAS in ihren Grundzügen erläutert und der HGB-Rechnungslegung gegenübergestellt.[33] Hierfür sprechen zwei Gründe:
- Deutsche Unternehmen, die ihre Rechnungslegung international ausrichten, verwenden mehrheitlich die IAS.[34]
- Bei den IAS handelt es sich um eine „echte“ internationale Rechnungslegung. Gleichwohl werden die nationalen Rechnungslegungsgrundsätze der US-GAAP auf die Fortentwicklung der IAS Einfluss nehmen, so dass sich beide Systeme aneinander annähern werden.
2. Unterschiedliche Philosophien von deutscher
und internationaler Rechnungslegung
Die kontinentaleuropäisch[35] geprägte deutsche Rechnungslegung stellt den Gläubigerschutz in den Mittelpunkt der Bilanzierung. Durch eine vorsichtige Bilanzierung und die Bildung stiller Rücklagen soll die Haftungssubstanz hoch gehalten werden. Die Interessen der Fremdkapitalgeber werden über die der Eigenkapitalgeber gestellt.[36]
Die angelsächsisch geprägte internationale Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP stellt gegenüber der deutschen Rechnungslegung die Bedürfnisse der Eigenkapitalgeber in den Mittelpunkt des Interesses.[37] Diese unterschiedliche Stoßrichtung der Rechnungslegung resultiert nicht zuletzt aus einer anderen Finanzierungstradition, nämlich während in Deutschland die Bankenfinanzierung (und damit die Fremdfinanzierung) dominiert, finanzieren sich angelsächsische Unternehmen stärker über den Eigenkapitalmarkt.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt in der unterschiedlichen Normensetzung. Die Rechnungs-legungsvorschriften in Kontinentaleuropa werden primär vom Gesetzgeber erlassen.[38] Die Gesetzgeber sind dabei bestrebt, möglichst einen allgemeingültigen, systematischen Rahmen der Rechnungslegung zu setzen (code law). Die handelsrechtlichen Regelungen dienen auch als Grundlage zur Bemessung der Ertragsteuern (Maßgeblichkeitsgrundsatz).[39]
Im Gegensatz dazu erfolgt die Normensetzung im angelsächsischen Raum durch private Organisationen.[40] Die verabschiedeten Normen folgen dabei, der anglo - amerikanischen Rechtstradition entsprechend, einer einzelfallspezifischen Regelungstechnik (case law). Eine Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Normen für die Ertragsbesteuerung ist nicht vorgesehen.
[...]
[1] Moxter, Immaterielle Anlagewerte, S. 1102.
[2] Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 617 f.
[3] Olfert, Investition, S. 24 ff.
[4] Lücke, Investitionslexikon, S. 151 f.
[5] Schneider, Investition, Finanzierung und Besteuerung, S. 20; vgl. auch Boulding,
Time and Investment, S. 196;
[6] Ruchti, Erfolgsermittlung, S. 500.
[7] Ruchti, Erfolgermittlung, S. 500 f.
[8] Ballmann, Beitrag zur Klärung des betriebswirtschaftlichen Investitionsbegriffes und
zur Entwicklung einer Investitionspolitik der Unternehmung, S. 5; vgl. Schmalenbach,
Kapital, S. 85.
[9] le Coutre, Grundzüge der Bilanzkunde, S. 7.
[10] Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, S. 29;
[11] Wöhe, S. 620 f.
[12] Vgl. z.B. Priewasser, Investitionsentscheidungen, S. 18 ff.; Brandt,
Investitionspolitik, S. 12.
[13] Olfert, S. 30.
[14] Olfert, S. 30 f.
[15] Lücke, S. 162.
[16] Albers, Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, S. 247.
[17] Olfert, S. 32 f.
[18] Albers, Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, S. 247.
[19] Olfert, S. 33.
[20] z.B. Strategische, Taktische oder Operative Investitionen.
[21] z.B. Investitionen der Unternehmungen, der Öffentlichen Hand oder der privaten Haushalte.
[22] z.B. Schnell, Mittelfristig und langsam umschlagende Investitionen.
[23] z.B. Routine und Unternehmenspolitische Investitionen.
[24] Achleitner/Behr, S. 111 f.
[25] Lücke, S. 154.
[26] Vgl. dazu ausführlich Großfeld, Bilanzrecht, S. 112 (119).
[27] Born, Rechnungslegung international, S. 23f; ausführlich dazu Pellens, Internationale Rechnungslegung, S. 15 f.
[28] Durch die Übermäßige Betonung des Gläubigerschutzgedankens im HGB und die daraus resultierende zentrale Stellung des Vorsichtsprinzips gibt der HGB – Abschluss ein pessimistisch verzerrtes Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
[29] Der HGB-Abschluss gibt ein pessimistisch verzerrtes Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch die übermäßige Betonung des Gläubigerschutzgedankens im HGB und daraus resultierende Stellung des Vorsichtsprinzip.
[30] Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz – KapAEG vom 20.04.1998, BGBl. I, S. 707. Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen.
[31] darunter alle größeren Industrienationen; vgl. Schierenbeck, Grundzüge der Betriebs- wirtschaftlsehre, S. 509; Förschle/Kroner/Mandler, Internationale Rechnungslegung, S. 94; siehe ferner auch Baukmann/Mandler, IAS, S. 10 ff.
[32] Vgl. Wöhe, S. 1008.
[33] Zu den US-GAAP vgl. Haller, A. , Die „Generally Accepted Accounting Principles“ – Die Normen der externen Rechnunglegung in den USA, zfbf 1990, S. 753 ff.
[34] Förschle/Glaum/Mandler, DB 1998, S. 2284 f.
[35] Wöhe, S. 1008.
[36] Wöhe, S. 897 ff.
[37] Eggloff, Bilanzierung nach HGB, IAS und US-GAAP im Vergleich, S. 17 f.
[38] Es sind allerdings inzwischen auch in Deutschland mit der Gründung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erste Schritte des Übergangs zu einer privatrechtlich organisierten Normensetzung eingeleitet worden. Zum DRSC vgl. Moxter, DB 1998, S. 1425 ff.
[39] Born, Rechnungslegung nach IAS, US-GAAP und HGB, S. 17; Wöhe, S. 904 f.
[40] So z.B. in den USA primär über das Financial Accounting Standards Board (FASB) und in Großbritannien primär über das Accounting Standards Board (ASB).
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