Die nachfolgende Arbeit soll sich mit der Institution des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beschäftigen. In Anbetracht gewisser Umstände – etwa die äußerst dürftige Quellenlage, oder auch der Rahmen, den diese Arbeit einhalten soll – muß sich die Darstellung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Wesentlichen auf die Arbeitsweise und die Zusammensetzung beschränken. Dabei soll aber nicht vergessen werden, kurz auf die Entstehungsgeschichte des Gerichtshofes als Organ der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR)
Schlußteil
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Institution des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Arbeitsweise und der internen Zusammensetzung des Gerichts sowie auf dessen historischer Entwicklung als Organ der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Historischer Kontext und Entstehung der EMRK
- Struktur und Funktionsweise des EGMR
- Unterscheidung zwischen Individual- und Staatenbeschwerden
- Bedeutung der EMRK für die nationale Rechtsprechung der Mitgliedstaaten
- Verhältnis des EGMR zur Europäischen Union
Auszug aus dem Buch
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde in seiner ersten Form am 21.01.1959 gegründet und durch das 11. ZP 1998 reformiert. Seinen Sitz hat er in Straßburg. Zu seinen Aufgaben, als Organ der EMRK, gehört es, die Europäische Menschenrechtskonvention anzuwenden und zu interpretieren.
Gegenwärtig besteht der Gerichtshof aus 41 Richtern. Die relativ hohe Zahl der vollzeitbeschäftigten Richter erklärt sich aus Art. 20 der EMRK, der besagt, dass „die Zahl der Richter des Gerichtshofs derjenigen der Hohen Vertragsparteien entsprechen muß“.
Das Auswahlverfahren der Richter erfolgt nach strengen Kriterien, die ebenfalls in der EMRK festgelegt sind: „Die Richter müssen hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein.“
Die endgültige Auswahl wird von der parlamentarischen Versammlung des Europarats aus einer Liste von drei Kandidaten des jeweiligen Mitgliedslands übernommen. Die Amtszeit der Richter beträgt in der Regel sechs Jahre, kann aber durch einen Beschluß der parlamentarischen Versammlung gemäß Art. 23,3 EMRK auf mindestens drei Jahre und höchstens neun Jahre begrenzt bzw. erweitert werden. Art. 23,6 bestimmt außerdem das Ausscheiden des Richters mit der Vollendung des 70. Lebensjahres.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Dieses Kapitel skizziert die Zielsetzung der Arbeit, die sich auf die Funktionsweise und Zusammensetzung des EGMR konzentriert und die Entstehungsgeschichte der EMRK kurz beleuchtet.
Die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK): Es wird die historische Genese der EMRK nach dem Zweiten Weltkrieg erläutert und ihre Bedeutung als völkerrechtlicher Vertrag sowie das Beschwerdesystem dargelegt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Dieses Kapitel beschreibt den Aufbau, die Auswahl der Richter, die verschiedenen Gremien wie Kammern und Ausschüsse sowie die Arten der Beschwerdeverfahren.
Schlußteil: Das Fazit unterstreicht den Erfolg der Individualbeschwerde und die indirekte, aber maßgebliche Rolle des EGMR beim Schutz der Menschenrechte, auch im Verhältnis zur Europäischen Union.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, EMRK, Menschenrechte, Europarat, Individualbeschwerde, Staatenbeschwerde, Straßburg, Rechtssprechung, Konvention, Menschenrechtsschutz, Zusatzprotokoll, Richter, Ministerkomitee, Rechtssicherheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Institution des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und untersucht dessen organisatorischen Aufbau sowie die zentralen Arbeitsprozesse.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Zentrum stehen die Entstehungsgeschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Struktur des Gerichtshofs und die unterschiedlichen Verfahrenswege bei Beschwerden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine fundierte Darstellung der Funktionsweise und der institutionellen Rolle des EGMR als zentrales Organ des Menschenrechtsschutzes in Europa.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse und Auswertung primär- sowie sekundärrechtlicher Quellen zum Menschenrechtsschutz und der Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EMRK, die organisatorische Struktur des EGMR, die Richterwahl sowie die Erläuterung von Individual- und Staatenbeschwerden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Menschenrechte, EMRK, EGMR, Individualbeschwerde, Europarat und die rechtliche Bindungswirkung der Gerichtshofurteile.
Wie unterscheiden sich Individual- und Staatenbeschwerden in der Praxis?
Während die Staatenbeschwerde ein klassisches völkerrechtliches Instrument ist, erlaubt die Individualbeschwerde auch Einzelpersonen und Organisationen den Klageweg, was eine signifikante Stärkung der Bürgerrechte darstellt.
Welchen Einfluss hat der EGMR auf die Europäische Union?
Obwohl der EGMR kein Organ der EU ist, übt er indirekt Einfluss aus, da die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht die EMRK-Vorgaben einhalten müssen, um Klagen vor dem Gerichtshof zu vermeiden.
- Quote paper
- Boris Queckbörner (Author), 2002, Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22004