Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der in Theorie und Praxis bedeutendsten
Methoden der Währungsumrechnung und ihre Auswirkungen auf die Darstellung
der wirtschaftlichen Lage des Konzerns.
Zunächst soll eine kurze Darstellung der möglichen Arten von Umrechnungskursen
erfolgen. Anschließend werden die theoretischen Grundlagen der Zeitbezugsmethode
und der Stichtagskursmethode erläutert und die Auswirkungen der
Wahl der Umrechnungsmethode sowie der Behandlungsformen der Umrechnungsdifferenzen
auf die Darstellung im Konzernabschluss anhand eines einfachen,
aber umfassenden Beispiels veranschaulicht.
Eine wachsende Zahl von Konzernunternehmen macht von der Befreiungsregel
des § 292a HGB Gebrauch und stellt den Konzernabschluss nicht nach den handelsrechtlichen, sondern nach den alternativen Vorschriften des FASB oder
des IASB auf. Der somit zunehmenden Bedeutung der Methode der funktionalen
Währung, welche von beiden alternativen Rechnungslegungsstandards vorgeschrieben
wird, soll durch dessen Behandlung in Kapitel 3.3 Rechnung getragen
werden.
Anhand von zwei ausgewählten Geschäftsberichten soll abschließend ein Blick in
die Handhabung der Währungsumrechnung in der Praxis erfolgen. Dazu sollen
die Angaben gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB in den Anhängen der Konzernabschlüsse
der Bayer AG und der Siemens AG näher betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
TABELLENVERZEICHNIS
ANLAGENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
1.1 DIE GRUNDSÄTZLICHE PROBLEMSTELLUNG
1.2 ZIEL UND AUFBAU DER ARBEIT.
2 DIE UNTERSCHIEDLICHEN UMRECHNUNGSKURSE
3 DIE UMRECHNUNGSMETHODEN
3.1 DIE ZEITBEZUGSMETHODE
3.1.1 VORGEHENSWEISE BEI DER ZEITBEZUGSMETHODE
3.1.2 BEHANDLUNG DER UMRECHNUNGSDIFFERENZEN BEI DER ZEITBEZUGSMETHODE
3.2 DIE STICHTAGSKURSMETHODE
3.3 DAS KONZEPT DER FUNKTIONALEN WÄHRUNG
4 EIN BLICK IN DIE PRAXIS
5 SCHLUSSBEMERKUNGEN
ANHANG
LITERATURVERZEICHNIS
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Eröffnungsbilanz, HB II und GuV II eines TU in US-$
Tabelle 2 Jahresabschluss der Muttergesellschaft per 31.12.01 in Euro
Tabelle 3: Vorläufige, in Euro umgerechnete Bilanz des TU im Fall einer $-Abwertung
Tabelle 4: Vorläufige, in Euro umgerechnete GuV II des TU im Fall einer $-Abwertung
Tabelle 5: Ermittlung der zusätzlichen Niederstwertabschreibungen
Tabelle 6: Der endgültige, nach der Zeitbezugsmethode in Euro umgerechnete Jahresabschluss II des Tochterunternehmens
Tabelle 7: Der konsolidierte Konzernabschluss. Abschluss des TU nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet
Tabelle 8: Abschluss des TU per 31.12.01 in Euro - umgerechnet nach der reinen Stichtagskursmethode mit dem Kurs zum Bilanzstichtag
Tabelle 9: Konsolidierter Konzernabschluss per 31.12.01 in Euro. Abschluss des TU nach der reinen Stichtagskursmethode umgerechnet
Tabelle 10: Abschluss des TU per 31.12.01 in Euro - umgerechnet nach der modifizierten Stichtagskursmethode mit differenzierten Kursen zum Bilanzstichtag
Tabelle 11: Konsolidierter Konzernabschluss per 31.12.01 - Abschluss des TU nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet
Tabelle 12: Eigenkapital des Bayer Konzerns (vgl. BAYER AG, Geschäftsbericht 2001, 51)
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Auszug aus dem Anhang des Konzernabschlusses 2001 der Bayer AG.
Anlage 2: Auszug aus dem Anhang des Konzernabschlusses der Siemens AG zum 30. September 2002
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Die grundsätzliche Problemstellung
Bedingt durch die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, gibt es in der Bun-desrepublik Deutschland immer mehr multinationale Konzerne. Diese haben, dem Weltabschlussprinzip folgend, sämtliche Tochtergesellschaften in ihren Konzern-abschluss mit einzubeziehen. Dieser Konsolidierungszwang ist in den §§ 294 Abs. 1, 310 und 311 HGB festgeschrieben. Als Konzernberichtswährung schreibt der § 244 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB den Euro vor. Viele der zu konsolidierenden Konzernunternehmen haben aber ihren Sitz außerhalb der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion und erstellen ihre Abschlüsse in einer fremden Wäh-rung. Daher sind die Einzelabschlüsse dieser Tochtergesellschaften in Euro umzurechnen, bevor sie zum Summenabschluss addiert und anschließend konso-lidiert werden können. Die Wechselkurse dieser fremden Währungen zum Euro unterliegen teils starken Schwankungen und haben somit einen nicht unerhebli-chen Einfluss auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns. Verschiedene mögliche Wechselkurse, fehlende gesetzliche Normen bezüglich der zu verwendenden Währungsumrechnungsverfahren sowie der Behandlung möglicher Umrechnungsdifferenzen eröffnen dem Bilanzpolitiker einen scheinbar mächtigen bilanzpolitischen Spielraum. Dem Bilanzanalytiker wird dagegen die Analyse der tatsächlichen Vermögens- und Ertragslage des Konzerns erheblich er-schwert.
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der in Theorie und Praxis bedeutendsten Methoden der Währungsumrechnung und ihre Auswirkungen auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns.
Zunächst soll eine kurze Darstellung der möglichen Arten von Umrechnungskursen erfolgen. Anschließend werden die theoretischen Grundlagen der Zeitbezugsmethode und der Stichtagskursmethode erläutert und die Auswirkungen der Wahl der Umrechnungsmethode sowie der Behandlungsformen der Umrechnungsdifferenzen auf die Darstellung im Konzernabschluss anhand eines einfachen, aber umfassenden Beispiels veranschaulicht.
Eine wachsende Zahl von Konzernunternehmen macht von der Befreiungsregel des § 292a HGB Gebrauch und stellt den Konzernabschluss nicht nach den handelsrechtlichen, sondern nach den alternativen Vorschriften des FASB oder des IASB auf. Der somit zunehmenden Bedeutung der Methode der funktionalen Währung, welche von beiden alternativen Rechnungslegungsstandards vorge-schrieben wird, soll durch dessen Behandlung in Kapitel 3.3 Rechnung getragen werden.
Anhand von zwei ausgewählten Geschäftsberichten soll abschließend ein Blick in die Handhabung der Währungsumrechnung in der Praxis erfolgen. Dazu sollen die Angaben gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB in den Anhängen der Konzernabschlüsse der Bayer AG und der Siemens AG näher betrachtet werden.
2 Die unterschiedlichen Umrechnungskurse
Der Wechselkurs drückt den Preis einer ausländischen Währung in Einheiten der inländischen Währung aus. GRÄFER und SCHELD kategorisieren die Wechselkurse nach der Art und nach ihrem Zeitbezug (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 221). Nach ihrer Art unterschieden werden der Geldkurs als Devisenankaufskurs der Kredit-institute und der Briefkurs als Kurs für den Devisenverkauf. Auf diese Differen-zierung wird jedoch in der Praxis bei der Währungsumrechnung meist verzichtet und man bedient sich eines Mittelkurses aus Geld- und Briefkurs. Interessanter und weit bedeutsamer ist die Unterscheidung der Umrechnungskurse nach ihrem Zeitbezug, deren jeweilige Anwendung unmittelbar mit der Wahl des Umrech-nungsverfahrens zusammenhängt, wie sich in den folgenden Kapiteln noch zeigen wird. Es handelt sich hierbei zum einen um den historischen Umrechnungskurs
(KH) als Wechselkurs zum Zeitpunkt der Entstehung eines Wertes. Später eintre-tende Wechselkursschwankungen haben keine Auswirkungen auf die Jahresab-schlusspositionen, die mit diesem Kurs umgerechnet wurden. Nach GRÄFER und SCHELD ist ein Umrechnungsrisiko bei Verwendung dieses Kurses somit ausge-schaltet (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 223). Der Bilanzstichtagskurs (KS) bezeich-net den Wechselkurs am Abschlussstichtag des Konzerns. Die mit diesem Kurs umgerechneten Posten sind im Konzernabschluss einem Umrechnungsrisiko aus-gesetzt, da deren Wertansatz durch Wechselkursschwankungen nach dem Zu-gangszeitpunkt der jeweiligen Vermögensgegenstände bzw. Schulden beeinflusst wird (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 223). Den Kurs am jeweiligen Umsatz- oder Verbrauchstag stellt der Tageskurs (KT) dar. Darüber hinaus findet als gewichteter oder ungewichteter Periodendurchschnittskurs ein vereinfachter Durchschnitts-kurs (KD) Anwendung.
3 Die Umrechnungsmethoden
Die möglichen Umrechnungsverfahren lassen sich in zwei Gruppen einteilen: die reine Stichtagskursmethode, als einziges Verfahren mit einem für alle Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einheitlichen Umrechnungskurs am Bilanzstichtag sowie sämtliche andere Verfahren, bei denen differenzierte Kurse zur Anwendung kommen. Dazu gehören insbesondere die Zeitbezugsmethode, das Konzept der funktionalen Währung, die Fristigkeitsmethode und die Nominalwert-Sachwert-Methode (vgl. GRÄFER/SCHELD 2000, 224).
Im Mittelpunkt der theoretischen und praktischen Diskussionen stehen die Zeitbe-zugs- und die Stichtagskursmethode sowie das Konzept der funktionalen Wäh-rung. Diese werden in der Praxis fast ausschließlich angewandt (vgl. GRETH 1996, 168). Daher werden die Ausführungen im folgenden auf diese drei Metho-den beschränkt.
Die Zulässigkeit der in der Theorie vorherrschenden Methoden orientiert sich mangels gesetzlicher Spezialnormen (lex specialis) an der Generalnorm des § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB (lex generalis). Diese schränkt das faktisch vorhandene handelsrechtliche Methodenwahlrecht in der Weise ein, dass der Konzernab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln hat (vgl. SCHILDBACH 1996, 117). Ledig-lich § 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB schreibt vor, im Konzernanhang die Grundlagen der Währungsumrechnung anzugeben.
3.1 Die Zeitbezugsmethode
Die Einheitstheorie des § 297 Abs. 3 S. 1 HGB besagt, dass der Konzern trotz rechtlicher Selbständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen als Einheit anzu-sehen ist. Nach SCHILDBACH versteht sich die Zeitbezugsmethode als konsequente Anwendung der Einheitstheorie auf die Währungsumrechnung (vgl. SCHILDBACH 1996, 123). Die Umrechnung kann bei Anwendung dieser Methode, welche der sogenannten globalen Theorie des Konzerns zuzuordnen ist, als ein Bewertungs-vorgang angesehen werden. Die in den ausländischen Abschlüssen abgebildeten Geschäftsvorfälle der Tochterunternehmen sollen derart in die Berichtswährung umgerechnet werden, als wären sie unmittelbar in dieser gebucht worden (vgl. BAETGE 1995, 154). Ziel ist es, die konzerneinheitlichen Bewertungs- und Bilan-zierungsvorschriften der Muttergesellschaft auf die Geschäftsvorfälle der Kon zernunternehmen anzuwenden. GRÄFER und SCHELD sprechen in diesem Zusam menhang von dem „Prinzip der Rechnungslegungsäquivalenz“ (vgl. GRÄ FER/SCHELD 2000, 228). Um sicherzustellen, dass die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften eingehalten werden, sind zwei Schritte erforderlich. Zu-nächst wird jeder Position der Bilanz sowie jeder Position der Gewinn- und Ver-lustrechnung ein bestimmter Wechselkurs zugeordnet, mit dem diese Posten später umzurechnen sind. Der zweite Schritt beinhaltet die Kontrolle der Einhal-tung der äquivalenten handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze im umgerechne-ten Abschluss (vgl. BUSSE VON COLBE/ORDELHEIDE 1993, 146). Hierzu sind für die Aktiva Niederstwerttests und für die Passiva Höchstwerttests durchzuführen.
3.1.1 Vorgehensweise bei der Zeitbezugsmethode
Durch die Anwendung differenzierter Umrechnungskurse wird die Tatsache be-rücksichtigt, dass die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-rechnung einen unterschiedlichen zeitlichen Bezug besitzen. So werden die zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanzierten Aktiva und Passiva mit dem historischen Kurs, liquide Mittel sowie Forderungen und Verbindlichkeiten, denen Tageswerte zugrunde liegen, mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die Um-rechnung der Aufwendungen und Erträge erfolgt ebenfalls mit den historischen Kursen zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Transaktion. Vereinfachend kann hier aber auch ein Periodendurchschnittskurs verwendet werden (vgl. WORTMANN 1992, 45). Eine Ausnahme bilden die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, welche aus Bilanzposten resultieren. Sie werden immer mit den Kursen umge-rechnet, die den entsprechenden Bilanzposten zugrunde liegen. Das ist beispiels-weise regelmäßig bei Abschreibungen der Fall. Das Jahresergebnis wird nach BUSSE VON Colbe und ORDELHEIDE vereinfachend zum Stichtagskurs am Bilanz-stichtag umgerechnet (vgl. BUSSE VON COLBE/ORDELHEIDE 1993, 152).
Im ersten Schritt werden die durch die Umrechnung sämtlicher Bilanzposten mit dem historischen Kurs. Lediglich die Umrechnung des Jahresüberschusses erfolgt mittels Stichtagskurs. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Periodendurchschnittskurs in die Konzernberichtswährung umgerechnet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen bilden die Ausnahme. Hier erfolgt die Umrechnung entsprechend ihrer zugehörigen Bilanzpositionen mit dem historischen Kurs.
Die Kontrolle der Einhaltung der (äquivalenten) handelsrechtlichen Bewertungs-grundsätze in der umgerechneten Bilanz erfolgt im zweiten Schritt, in dem sämtli-che Vermögensgegenstände der Aktiva einem Niederstwerttest unterzogen werden. Die zuvor ermittelten H) werden jeweils einzeln mit ihren S) verglichen. Der jeweils niedrigere von ihnen kommt zum Ansatz. Diese Vorgehensweise fasst BAETGE in einer Entscheidungsregel wie folgt zusammen:
Wähle min {$-AW · KH; $-TW · KS}!
(vgl. BAETGE 1995, 156). Entsprechend ist für das Fremdkapital ein Höchstwerttest durchzuführen.
Ein Beispiel, in Anlehnung an BAETGE, soll die Vorgehensweise bei der Umrech-nung und die Auswirkungen auf den Konzernabschluss bei der Verwendung der Zeitbezugsmethode verdeutlichen (vgl. BAETGE 1995, 156 ff.). Tabelle 1 zeigt als Ausgangssituation eine in US-$ aufgestellte Eröffnungsbilanz einer ausländischen Tochtergesellschaft und den entsprechenden Einzelabschluss per 31.12.01, der be-reits an die handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB an-gepasst wurde sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Diese sollen als Grundlage für alle in dieser Hausarbeit dargestellten Beispiele dienen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Eröffnungsbilanz, HB II und GuV II eines TU in US-$
Den vereinfachten Beispielen liegen zudem noch die folgenden Annahmen zu-grunde:
- Stille Reserven respektive stille Lasten sind in den Positionen der Bilanz des Tochterunternehmens nicht enthalten. Die US-$-Anschaffungswerte entsprechen daher den US-$-Tageswerten am Stichtag.
- Die Aufwendungen und Erträge fielen gleichmäßig während der betrachteten Periode an und sind als sofort zahlungswirksam einzustufen. Mit Ausnahme der Abschreibungen können die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung daher vereinfachend mit dem Periodendurchschnittskurs umgerechnet werden.
- Die Vorräte werden nach der Lifo-Methode bewertet. Der Lagerbestand ist über das ganze Jahr konstant.
- Die kurzfristigen Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Saldo des Kontokorrentkontos.
- Die Maschinen werden linear mit jährlich 500 US-$ abgeschrieben.
- Es erfolgt eine Abwertung des US-$: zu Beginn des Jahres 01 notierte der De- visenmittelkurs bei 1,10 H) steht ein Kurs zum Bilanzstichtag (KS) am 31.12.01 in Höhe von 0,90 ! Daraus ermittelt sich ein ungewichteter Periodendurchschnittskurs (KD) von 1,00 s bleibt bis zur Jahresmitte konstant und sinkt dann dauerhaft auf den Stichtagskurs ab.
- Im Beispiel zur Zeitbezugsmethode soll die Konzerntochter als weitgehend unselbständig und in die Geschäftstätigkeit der Muttergesellschaft integriert angesehen werden, während bei Anwendung der Stichtagskursmethode von einem relativ selbständig operierenden Tochterunternehmen auszugehen ist.
Um später die Konsolidierung zu einem Konzernabschluss durchführen zu können, ist auch der Abschluss der Muttergesellschaft angegeben. Diese erstellte den folgenden vereinfachten Jahresabschluss:
[...]
- Arbeit zitieren
- Dirk Wollny (Autor:in), 2003, Die Auswirkungen der Währungsumrechnungsmethoden auf die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Konzernabschluss - Dargestellt anhand eines praktischen Beispiels, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21911
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