Durch die ansteigende Anzahl von Unternehmensakquisitionen im Zeitablauf wird belegt, dass Unternehmens- und Anteilskauf in zunehmendem Maße zum festen Bestandteil der strategischen Handlungsalternativen zur Neuausrichtung und Umstrukturierung von Geschäftsfeldportfolios geworden ist. 1 Controlling gewinnt, in der Unternehmenspraxis als Führungsinstrument zur Bewältigung des steigenden Koordinationsumfanges von Planungs- & Kontrollaufgaben, zunehmende Bedeutung und stellt derzeit einen wichtigen Untersuchungsgegenstand der betriebswirtschaftlichen Forschung dar. 2 Wenn man diese Tatsachen betrachtet, kommt dem Beteiligungscontrolling eine hohe Stellung zu.
Die Steuerung eines Unternehmens, welches eine umfangreiche Diversifikationsstrategie durch Akquisitionen und Beteiligungen verfolgt, stellt eine hohe Anforderung an sein Führungskonzept. Die Komplexität eines sogenannten Konzerns birgt die Gefahr des Auseinandertreibens, der unter Umständen global tätigen und unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzten Gesellschaften. Das Resultat dieser Vorstellung wäre, dass die dezentralen Beteiligungsgesellschaften dem Gesamtziel des Konzerns keinen Beitrag leisten könnten. Dem Beteiligungscontrolling stellt sich hier nun die Aufgabe, die Subsysteme so zu steuern, dass diese das Gesamtziel gemeinschaftlich unterstützen.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Problemstruktur wird das Beteiligungs-Controlling als Koordination, Unterstützung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung der Konzernziele verstanden.
Diese Hausarbeit versucht den in der Einleitung dargestellten Sachverhalt näher zu erläutern. Von Kapitel zu Kapitel wird immer klarer was die Aufgaben und Ziele des Akquisitions- und Beteiligungscontrolling sind. Zum Schluss wird durch das Fazit das Thema dieser Hausarbeit noch mal aufgegriffen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
2 Begriffserklärung und Begriffsabgrenzung
2.1 Der Begriff des Controlling
2.2 Der Begriff des Beteiligungscontrolling und der Akquisition
2.3 Der Begriff der Beteiligung
2.4 Abgrenzung von Beteiligungs- und Akquisitionscontrolling
3 Aufgaben und Ziele des Beteiligungscontrolling
3.1 Formelle und materielle Aufgaben des Beteiligungscontrolling
3.2 Sachziele und Formalziele
4 Instrumente des Akquisitions- und Beteiligungscontrollings
4.1 Instrumente in der Akquisitionsphase
4.1.1 Due Diligence
4.1.2 Traditionelle Methoden der Unternehmensbewertung
4.1.2.1 Marktwertverfahren
4.1.2.2 Substanzwertverfahren
4.1.2.3 Ertragswertverfahren
4.1.2.5 Cash – Flow – Verfahren
4.1.2.6 Economic Value Added (EVA) – Verfahren
4.2 Instrumente in der Beteiligungsphase
4.2.1 Das Berichtssystem
4.2.2 Traditionelle & Wertorientierte Kennzahlen
4.2.3 Portfolioanalyse
5 Beteiligungs- und Akquisitionsstrategien
5.1 Beteiligungsstrategien
5.2 Akquisitionsstrategien und Akquisitionsmotive
6 Beteiligungszyklus
7 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Beteiligungsquote und Einflusspotential S.
Abb. 2: Zusammenfassende Charakteristika der vier Portfolio – Felder und daraus ableitbare Normstrategien (mit Produktlebenszyklus – Bezug) S.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
Durch die ansteigende Anzahl von Unternehmensakquisitionen im Zeitablauf wird belegt, dass Unternehmens- und Anteilskauf in zunehmendem Maße zum festen Bestandteil der strategischen Handlungsalternativen zur Neuausrichtung und Umstrukturierung von Geschäftsfeldportfolios geworden ist.[1] Controlling gewinnt, in der Unternehmenspraxis als Führungsinstrument zur Bewältigung des steigenden Koordinationsumfanges von Planungs- & Kontrollaufgaben, zunehmende Bedeutung und stellt derzeit einen wichtigen Untersuchungsgegenstand der betriebs-wirtschaftlichen Forschung dar.[2] Wenn man diese Tatsachen betrachtet, kommt dem Beteiligungscontrolling eine hohe Stellung zu.
Die Steuerung eines Unternehmens, welches eine umfangreiche Diversifikations-strategie durch Akquisitionen und Beteiligungen verfolgt, stellt eine hohe Anforderung an sein Führungskonzept. Die Komplexität eines sogenannten Konzerns birgt die Gefahr des Auseinandertreibens, der unter Umständen global tätigen und unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzten Gesellschaften. Das Resultat dieser Vorstellung wäre, dass die dezentralen Beteiligungsgesellschaften dem Gesamtziel des Konzerns keinen Beitrag leisten könnten. Dem Beteiligungscontrolling stellt sich hier nun die Aufgabe, die Subsysteme so zu steuern, dass diese das Gesamtziel gemeinschaftlich unterstützen.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Problemstruktur wird das Beteiligungs-Controlling als Koordination, Unterstützung und Überwachung der Beteiligungs-gesellschaften im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung der Konzernziele verstanden.[3]
Diese Hausarbeit versucht den in der Einleitung dargestellten Sachverhalt näher zu erläutern. Von Kapitel zu Kapitel wird immer klarer was die Aufgaben und Ziele des Akquisitions- und Beteiligungscontrolling sind. Zum Schluss wird durch das Fazit das Thema dieser Hausarbeit noch mal aufgegriffen.
2 Begriffserklärung und Begriffsabgrenzung
2.1 Der Begriff des Controlling
1931 wurde in den USA das Controller Institute of America gegründet, das den wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Controllings nahm.[4]
Erste Controllerstellen wurden schon gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingerichtet. Wenn gleich anfangs noch sehr eng mit Finanzierungsfragen verbunden (Controlling & Treasuring wurden häufig als zwei Unterfunktionen des Financial Management aufgefasst), stand bereits zu dieser Zeit die Lösung der mit wachsender Unter-nehmensgröße verstärkt auftretenden Koordinations- und Abstimmungsprobleme im Vordergrund.
In jüngerer Zeit bezeichnet der Begriff Controlling weit mehr Aktionsbereiche als noch vor einigen Jahren. Während der Arbeitsbereich des Controllers in den 50´er & 60´er Jahren sich hauptsächlich auf den Bereich der (Konzern-) Bilanzierung konzentrierte, wurde die Bedeutung seit den 80´er Jahren auf zusätzliche Funktionen und Kenntnisse wie Durchsetzungsvermögen und analytische Fähigkeiten bei Tätigkeiten wie Soll-Ist-Vergleichen, Abweichungsanalysen und der Kosten-überwachung erweitert.[5]
Nach neuerem Verständnis lässt sich das Controlling beschreiben als ein unterstützendes Subsystem der Führung, Planung, Kontrolle und Informations-Versorgung koordiniert.[6]
2.2 Der Begriff des Beteiligungscontrolling und der Akquisition
Der Begriff des Beteiligungscontrolling ist bisher in der Theorie nicht hinreichend untersucht worden. So wird er z.B. in dem Controlling-Standardwerk von Horváth (Controlling 1996) nicht behandelt. Während Beiträge aus der Wissenschaft nur vereinzelt zu verzeichnen sind, befassen sich Autoren aus der Unternehmenspraxis zunehmend mit diesem Thema.[7]
Das Beteiligungscontrolling verfügt über verschiedene Definitionen. Hier nur zwei Beispiele:
„Das Beteiligungscontrolling ist ein funktionsübergreifendes, integrierendes Subsystem des koordinationsorientierten Controlling mit konsequenter Ausrichtung der Führungsebenen auf die entscheidungsrelevanten Parameter zur Planung, Steuerung und Kontrolle sämtlicher Beteiligungen. Dabei sind im Zuge einer permanenten Portfolioanalyse auch die Chancen und Risiken von Akquisitionen und Deinvestitionen sowie von alternativen Kooperationsformen, wie z.B. strategischen Allianzen, zu evaluieren“.[8]
„Mit dem Begriff ‚Beteiligungscontrolling‘ ist in der Praxis ein funktionsübergreifendes Informations- und Steuerungsinstrument zur Koordination und Unterstützung von Tochtergesellschaften im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung von gesetzten Unternehmenszielen gemeint.“[9]
Der Begriff der Beteiligung wird handelsrechtlich als Anteile an anderen Unternehmen verstanden. Diese sind bestimmt, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen.[10] Im Vordergrund steht der Erwerb von Anteilen am Kapital eines anderen Unternehmens, um eine dauerhafte Geschäftsverbindung, zur Förderung des eigenen Geschäftsbetriebs zu schaffen.[11]
Unter Akquisition („mergers & acquisitions“) ist der Erwerb von Verfügungsrechten über bestehende Faktorpotentiale, in Form ganzer Unternehmen oder geschlossener Unternehmensteile zu verstehen.[12] In der amerikanischen Managementliteratur impliziert der Begriff Akquisition, dass Management des zu akquirierenden Unternehmens mit einem Verkauf des Unternehmens grundsätzlich einverstanden ist.[13]
Von einer Akquisition wird dann gesprochen, wenn der Käufer durch die Transaktion einen beherrschenschenden Einfluss auf das Zielunternehmen („Target“) erlangt. Das akquirierte Unternehmen verliert somit durch diesen Vorgang seine wirtschaftliche Selbständigkeit und Entscheidungsautonomie. Ab einer Kapitalbe-teiligung von 50% wird von einer Akquisition gesprochen.[14]
Eine Akquisition kann auf gesellschaftlicher oder auf vermögensrechtlicher Basis erfolgen. Im 1. Fall werden Gesellschaftsanteile des Unternehmens verkauft, im 2. Fall erfolgt die Akquisition durch den Erwerb der Vermögensgegenstände des Akquisitionsobjektes.[15] Eine Akquisition auf gesellschaftlicher Basis kann durch Konzernierung oder durch eine Fusion erfolgen. Bei der Konzernierung verliert das akquirierte Unternehmen durch die Eingliederung in das erwerbende Unternehmen seine wirtschaftliche Selbständigkeit, wobei die rechtliche Eigenständigkeit erhalten bleibt. Bei der Fusion geht auch die rechtliche Eigenständigkeit des akquirierten Unternehmens unter, da es mit dem erwerbenden Unternehmen rechtlich vereinigt wird.[16]
Bei der Strukturierung des Unternehmenskaufs resp. –verkaufs wird national und international zwischen einem „Share Deal“ (Anteilskauf) und einem „Asset Deal“ (Kauf von Sachen & Rechten, die dem Unternehmen dienen; Unternehmenskauf i. e. S.) unterschieden.[17]
Eine andere Form der Akquisition ist der MBO und der MBI. Beim MBO handelt es sich um eine Übernahme durch die eigenen leitenden Mitarbeiter und beim MBI erfolgt die Akquisition durch ein externes qualifiziertes Team von Managern. Das Motiv eines MBOs ist einleuchtend: ehemalige Manager werden zu Eigentümern.[18]
2.3 Der Begriff der Beteiligung
Der Begriff der Beteiligung ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch juristisch definierbar.[19]
Im Rahmen des Gesellschaftsrechts, definiert es einen bestimmten Prozentsatz am Gesellschaftskapital eines selbständigen Unternehmens, wobei sich in Abhängigkeit von dem prozentualen Anteil an den gesamten Stimmrechten die folgende Klassifizierung vornehmen lässt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Beteiligungsquote und Einflusspotential[20]
Unter Beteiligungen werden nach Handelsrecht „Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen“[21], verstanden. Die Form der Beteiligung ist dabei unerheblich, sondern es gilt die widerlegbare Vermutung für das Vorliegen einer Beteiligung bei Anteilen die 20% des Nennkapitals der Gesellschaft übersteigen.[22] Diese handelsrechtliche Definition wird jedoch als nicht weitreichend genug betrachtet. Horváth stellt u.a. fest, dass das Prinzip der Dauerhaftigkeit nicht mehr den Anforderungen an eine flexible Unternehmensführung entspricht.[23]
Kleinschnittger zählt unter dem erweiterten Begriff des betriebswirtschaftlichen Controlling u.a. folgende Kriterien auf:
- das Recht der Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik der Beteiligungsgesellschaft,
- das Recht auf einen Anteil am Bilanzgewinn,
- die Pflicht der Haftung für Bilanzverluste zumindest in Höhe des anteiligen nominellen Kapitals,
- das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös bei Gesellschaftsauflösung.[24]
Eine Beteiligung in idealtypischer Form liegt vor, wenn alle Merkmale gleichzeitig erfüllt sind. In der Literatur wird zum Teil davon ausgegangen, dass für das Vorliegen einer Beteiligung ein Vorhandensein nicht aller Merkmale gegeben sein muss.[25]
2.4 Abgrenzung von Beteiligungs- und Akquisitionscontrolling
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, zwischen einem Beteiligungscontrolling bei bereits vorhandenen Konzerntöchtern und einem Akquisitionscontrolling (also bezogen auf mögliche Akquisitionsobjekte) zu unterscheiden. Die Meinungen hierüber gehen in der Literatur auseinander.
So versteht Baetge unter Beteiligungscontrolling allein das Controlling der bereits vorhandenen Konzerntöchter. Akquisitionscontrolling wird von ihm „als Vergleich von Plan- und Istdaten des Akquisitionsobjektes und der es umgebenden Konzernwelt, mit dem Ziel, einerseits den Akquisitionserfolg und seine Bestimmungsfaktoren herauszuarbeiten, andererseits im akquirierten Unternehmen bisher ungenutzte Potentiale zu identifizieren...“[26] gesehen. Andere Autoren sehen als primäre Aufgabe des Akquisitionscontrolling die Sicherstellung der Zielsetzungen, die im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen verfolgt werden.
[...]
[1] Vgl. Berens, W. / Brauner, H. U., Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 1998, S. V
[2] Vgl. Kleinschnittger, Dr. U., Beteiligungscontrolling, 1993, S. 1
[3] Vgl. Steinle, C. / Thiem, H. / Dunse, A., Beteiligungs-Controlling Grundlagen, Realtypen und
Gestaltungsempfehlungen, in: Controlling, 10. Jg., 1998, Heft 3, S. 140 f
[4] Vgl. Gabler Wirtschafts Lexikon, 13. Aufl., 1993, S. 689
[5] Vgl. Reichmann, T., Controlling mit Kennzahlen und Managementberichten, 1997, S. 2
[6] Vgl. Reichmann, T., Controlling mit Kennzahlen und Managementberichten, 1997, S. 2
[7] Vgl. Vogel, J., Marktwertorientiertes Beteiligungscontrolling, 1998, S. 15
[8] Vgl. Borchers, S., Beteiligungscontrolling, in: Die Betriebswirtschaft, 1999, S. 283
[9] Vgl. Busold, A./Biese, R. C., Beteiligungscontrolling, 1994, S.1131
12 Vgl. Dieckhaus, O.-T., Beteiligungslebenszyklus, 1993, S.255
13 Vgl. Gebhardt, G., Beteiligungscontrolling, 1995, S.2225
[10] siehe §271 Abs. 1 S.1 HGB.
[11] Vgl. Horváth, Dr. P., Intern. Beteiligungscontrolling, in: Controller Magazin, 22. Jg., 1997, Heft 2, S. 81
[12] Vgl. Pausenberger, E., Zur Systematik von Unternehmenszusammenschlüssen, in WISU, 18. Jg., 1998,
S. 621-626
[13] Vgl. Gabler Wirtschafts Lexikon, 13. Aufl., 1993, S. 72
[14] Vgl. Hoffmann, W. H., / Friedinger, A., Integrationsmanagement im Zuge von Akquisitionen, in: Controlling,
10. Jg., Heft 1, 1998, S. 20.
[15] Vgl. Sieben, G. / Sielaff, M., Unternehmensakquisition, 1989, S.1
[16] Vgl. Hoffmann, W. / Friedinger, Th., Integrationsmanagement im Zuge von Akquisitionen, in Controlling, 10.
Jg., Heft 1, 1998, S. 20
[17] Vgl. Berens, W. / Brauner, H. U., Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 1998, S. 23
[18] Vgl. Baetge, Dr. J., Akquisition und Unternehmensbewertung, 1991, S. 6
[19] Vgl. Borchers, S., Beteiligungscontrolling, in: Die Betriebswirtschaft, 1997, S. 12
[20] Vgl. Binder, C.U., Beteiligungsführung, 1994, S. 27
[21] siehe § 271 Abs. 1 S. 1 HGB
[22] siehe § 271 Abs. 1 S. 3 HGB
[23] Vgl. Horváth, Dr. P., Internationales Beteiligungscontrolling, in: CM, 22. Jg., Heft 2, 1997, S. 81
[24] Vgl. Kleinschnittger, U., Beteiligungs-Controlling , 1993, S. 16
[25] Vgl. Weber, E., Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Beteiligungen, 1980, S. 10
[26] Vgl. Borchers, S., Beteiligungscontrolling, in: Die Betriebswirtschaft, 1997, S. 26
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