Ein Schwangerschaftsabbruch stellt für jede Frau eine endgültige Entscheidung und ein Dilemma dar, denn es geht immer um Leben und Tod. Kompromisslösungen wie in anderen gesellschaftlichen Konflikten sind bei dieser Thematik nicht möglich. Ob die durch den §219 bestehende Beratungspflicht bei einem Schwangerschaftsabbruch psychologisch sinnvoll und moralisch konsensfähig ist, bleibt weiterhin sehr umstritten. Der Gesetzgeber gibt den Frauen die Möglichkeit, die Schwangerschaft nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle straffrei zu beenden. Hierbei folgt die Beratungsregelung der Erkenntnis, dass ungeborenes Leben in der Frühphase der Schwangerschaft nur mit der Frau und nicht gegen sie zu schützen ist (bmfsfj 2007, S.11) In meiner Arbeitsstätte, einer gynäkologischen Arztpraxis mit Hebammenbetreuung und Schwerpunkt Pränataldiagnostik erlebe ich immer wieder Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, und sich nun in der Zwangslage befinden, eine schnelle Entscheidung für oder gegen das Kind treffen zu müssen. Die Mehrzahl dieser Frauen nimmt die Beratung gerne an, andere dagegen möchten den Abbruch am liebsten ohne Gespräch oder Reflektion so schnell wie möglich „hinter sich bringen“. In dieser Arbeit möchte ich darstellen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen zum §219 sind und praxisrelevant umgesetzt werden.
Nach eingehender Erläuterung des §219 werde ich die geschichtliche Entwicklung der Abtreibungspolitik bis heute schildern. Anschließend erörtere ich Berührungspunkte mit anderen Vorschriften, der §219 ist hier untrennbar mit einigen anderen verbunden. In den Kommentaren werden kritische Stellungnahmen zum Paragraphen aufgezeigt. Um einen praktischen Bezug zum Paragraphen herstellen zu können, habe ich sowohl bei Donum Vitae als auch Pro Familia intensive Gespräche mit Beraterinnen geführt. Die Gespräche fand ich für diese Arbeit sehr aufschlussreich, sie gaben mir einen tiefen Einblick in die praktische Umsetzung des Paragraphen, die Methoden der Beratung und deren Auswirkungen auf die Frauen. Anschließend zeige ich zur Untermauerung des Praxisbezuges drei Fallbeispiele auf, die mir sowohl von den Beraterinnen genannt wurden, als mir auch aus meiner persönlichen Erfahrung aus der Praxis bekannt sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Erläuterung und Anwendungsbereich des §219StGB
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Berührungspunkte mit anderen Vorschriften
2.3 Kommentare
3. Beratungsstellen
3.1 Praxisreflexion anhand von Donum Vitae und Pro Familia
3.2 Fallbeispiele
4. Statistiken
5. Kritische Würdigung
6. Fazit
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Anja Pflaum (Author), 2009, Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage nach §219, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214627
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