Die vorliegende Arbeit verschafft einen kurzen Überblick der Entwicklung des österreichischen Rechtssystems seit dem Jahr der Paulskirchenversammlung vom 1848. Mit diesem Datum kam zu der sog. „Pillensdorf’schen Verfassung“, die ein Zweikammerparlament vorsah. Anschließend wird über die Zeitperiode von 1861 bis 1867 berichtet, in denen für Österreich viele sog. „Staatsgrundgesetze“ erlassen wurden, wie z.B. das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, das noch heute in Kraft ist. Danach wird über abgeschlossenen Vertrag des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 15. 3. 1867 über das staatsrechtliche Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn dargestellt. Mit diesem Vertrag wurde dadurch das bisherige Kaisertum Österreich in die so genannte Doppelmonarchie (bis 1918) umgewandelt. Diese Form der konstitutionellen Monarchie dauerte bis zum 21. Oktober 1918, bis die deutschsprachigen Abgeordneten des Reichsrates von 1911 in einer Vollversammlung zusammentraten und feierlich erklärten, einen eigenen unabhängigen Staat Deutschösterreich zu bilden. Durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform wurde die österreichische Republik proklamiert. In Artikel 1 dieses Gesetzes wurde bestimmt, dass „Deutschösterreich eine demokratische Republik ist. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt“. Es wird über die Erwartungen der österreichischen Politiker dargestellt, die sich künftig Deutschland anschließen wollten, was durch den Staatsvertrag von Saint German (10.09.1919) zerstört wurde. Mit diesem Vertrag wurde dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn und dem Deutschen Kaiserreich die Alleinschuld am Krieg zugewiesen. Aufgrund dessen musste der Name des Staates Deutschösterreich in Republik Österreich abgeändert werden, was am 21. Oktober 1919 mit der offiziellen Ratifizierung Österreichs einherging. Am 01. Oktober 1920 beschloss die Nationalversammlung das Bundesverfassungsgesetz. Die Entwürfe hierzu kamen vom Juristen Hans Kelsen, dem christlich - sozialen Michael Mayr und dem amtierenden Staatskanzler Karl Renner. Das Gesetz trat am 10. November 1920 in Kraft und gilt – bis auf wenige Abänderungen – noch heute. Österreich definiert sich darin, als republikanischer, demokratischer und bundesstaatlicher Verfassungsstaat. Das Ende dieser Arbeit verweist auf den Weg der Bundesgesetzgebung in Österreich.
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
2. Die historische Entwicklung des österreichischen Rechtssystems in der Zeitperiode 1848 – 1918
3. Die historische Entwicklung des österreichischen Rechtssystems in der Zeitperiode 1918 – 1938
4. Die historische Entwicklung des österreichischen Rechtssystems in der Zeitperiode 1938 – 1945
5. Die historische Entwicklung des österreichischen Rechtssystems in der Zeitperiode 1945 – 1955
6. Die historische Entwicklung des österreichischen Rechtssystems in der Zeitperiode 1955 – 1995
7. Der Weg der Bundesgesetzgebung in Österreich
8. Die Grundprinzipien der heutigen österreichischen Bundesverfassung.
9. Zuständigkeit der österreichischen Gerichte
10. Zusammenfassung
11. Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was war die Bedeutung der Pillersdorf’schen Verfassung von 1848?
Sie war ein erster Schritt hin zu einem konstitutionellen System in Österreich und sah ein Zweikammerparlament vor, was die politische Mitbestimmung grundlegend veränderte.
Was änderte sich durch den österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867?
Das Kaisertum Österreich wurde in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt, was eine neue staatsrechtliche Basis für das Verhältnis der beiden Reichshälften schuf.
Welche Rolle spielte Hans Kelsen für die österreichische Verfassung?
Der Jurist Hans Kelsen war maßgeblich an den Entwürfen für das Bundesverfassungsgesetz von 1920 beteiligt, das Österreich als demokratische und bundesstaatliche Republik definierte.
Warum musste der Name „Deutschösterreich“ 1919 geändert werden?
Der Staatsvertrag von Saint-Germain untersagte den Anschluss an Deutschland und forderte die Änderung des Staatsnamens in „Republik Österreich“.
Was sind die Grundprinzipien der heutigen österreichischen Bundesverfassung?
Österreich definiert sich als republikanischer, demokratischer, bundesstaatlicher und rechtsstaatlicher Verfassungsstaat, in dem alles Recht vom Volk ausgeht.
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- LL.M. Islam Qerimi (Author), 2013, Einführung in die geschichtliche Entwicklung des österreichischen Rechtssystems, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214580