Es wird vermutet, dass mindestens 49 % der weltweit, etwa 42 Millionen Flüchtlinge Frauen und Mädchen sind (vgl. Die Bundesregierung, 2012: o.S.).
Festzustellen ist, dass Frauen aus den gleichen Gründen flüchten wie Männer. Auch sie flüchten aufgrund der Unterdrückung ihrer politischen Überzeugung oder weil sie einer ausgegrenzten Ethnie oder Religion angehören. Weiterhin gibt es bei Frauen noch speziellere Verfolgung, die sogenannte geschlechtsspezifische Verfolgung, aufgrund von z. B. Vergewaltigungen oder Ehebruch. Dies sind Verfolgungen die sich speziell auf ein Geschlecht beziehen. Unsere Recherchen ergaben, dass dies meist das weibliche Geschlecht ist. Weiterhin gibt es in einzelnen Fällen auch geschlechtsspezifische Verfolgung von Männern z. B. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
In vielen Ländern wie z. B. Kanada, Großbritannien, Australien und den USA wird schon seit Längerem bei geschlechtsspezifischer Verfolgung der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt.
In der folgenden Erarbeitung stellen wir einige Merkmale geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung dar und geben einen Einblick in die Praxis. Dabei beziehen wir uns auf Urteile aus der Vergangenheit, die sich genau mit dieser Thematik ausei-nandersetzen und stellen die Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse dar. Wie stellt sich die Anerkennungspraxis von Asylanträgen in Deutschland in Bezug auf ge-schlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung anhand von vorliegenden Tatbe-ständen dar?
Wir untersuchen also Urteile zur geschlechtsspezifischen und nichtstaatlichen Verfol-gung, mit Hilfe von typisch vorliegenden Tatbeständen, um eine qualitative Übersicht über die Anerkennungspraxis in Deutschland zu bekommen. Dazu definieren wir erst, was überhaupt unter Verfolgungshandlungen zu verstehen ist, um weiterhin zu zeigen, was geschlechtsspezifische und nichtsstaatliche Verfolgung bedeutet. Danach gehen wir anhand der von uns definierten Tatbestände näher auf die aktuelle Anerkennungs-praxis in Deutschland ein und münden in einem Resumee, in dem wir bedeutsame Aspekte und Ereignisse zusammentragen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir nur die weibliche oder männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern. Damit beabsichtigen wir keinesfalls die Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer dürfen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition von Verfolgungshandlungen
2.1 Geschlechtsspezifische Verfolgung
2.2 Nichtstaatliche Verfolgung und inländische Fluchtalternative
2.3 Anthropologie geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung
3. Ehebruch als Verfolgungsmerkmal
3.1 Häusliche Gewalt und Zwangsehe
3.2 Ehrenmord und Zwangsehe
4. Andere Gründe für die Flüchtlingsanerkennung
4.1 Genitalverstümmelung
4.2 Zwangsprostitution und Frauenhandel
4.3 Verwestlichung als Merkmal der Flüchtlingseigenschaft
5. Resumee
Quellenverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter geschlechtsspezifischer Verfolgung?
Dies bezieht sich auf Verfolgungsgründe, die spezifisch ein Geschlecht betreffen, wie z. B. Vergewaltigung, Zwangsehe, Genitalverstümmelung oder Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Was ist der Unterschied zwischen staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung?
Nichtstaatliche Verfolgung geht von privaten Akteuren (z. B. Familie, Clans) aus, gegen die der Staat keinen ausreichenden Schutz bietet oder bieten will.
Wird geschlechtsspezifische Verfolgung in Deutschland als Asylgrund anerkannt?
Die Arbeit untersucht die deutsche Anerkennungspraxis anhand von Urteilen zu Tatbeständen wie häuslicher Gewalt, Ehrenmorden und Zwangsprostitution im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention.
Welche Rolle spielt die inländische Fluchtalternative?
Es wird geprüft, ob die verfolgte Person in einem anderen Teil ihres Heimatlandes Schutz finden könnte, was oft ein Hindernis für die Anerkennung des Flüchtlingsstatus darstellt.
Können Männer auch Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung sein?
Ja, die Recherche zeigt, dass Männer beispielsweise aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geschlechtsspezifisch verfolgt werden können.
- Quote paper
- Friedemann Korte (Author), 2013, Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214142