[...] Die außerordentlich bedrückende Lage, daß zunehmend Kinder und
Jugendliche sich zu Übergriffen auf Ausländer hinreißen lassen
und Gefahr laufen, rechtsextreme Konzepte zu übernehmen,
gebietet geradezu eine Veränderung des Blickwinkels. In der weiteren Betrachtung dürfen nicht nur die bisherigen
Opfer, sondern müssen vielmehr die Täter und Tatursachen im
Zentrum des Interesses stehen, und das gerade, weil es gilt, die
Opfer zu schützen und rechtsradikale Gewalt zu stoppen.
Das grundsätzliche Ignorieren und Ausgrenzen von Jugendlichen
mit derartigen Orientierungen ist ein sträflicher Fehler. Die
Ausgrenzung gerade der Jugendlichen, deren Einstellungen sich
noch nicht verfestigt haben und die noch für pädagogisches
Handeln erreichbar sind, würde die Situation unbedingt
verschärfen. Obwohl Gefahr im Verzuge ist, wäre an dieser Stelle
falscher Aktionismus, der vermeintliche Handlungsfähigkeit
signalisiert und doch nur planloses und unkoordiniertes
Reagieren darstellt, unangemessen.
Rufe nach verschärfter Heimerziehung und einer verschärfenden
Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes werden laut und spiegeln
doch nur die Kurzsichtigkeit und Überforderung der Menschen
wieder. Gerade angesichts der derzeitigen Exzesse erfordert die
Situation eine genaue und zutreffende Problem- und
Ursachenanalyse, aus der adäquate Interventionsstrategien und
Präventionskonzepte gewonnen werden können.
Die wachsende Zahl involvierter Jugendlicher und gewaltbereiter
Kinder lenkt die Aufmerksamkeit der Wissenschaften auf die
ernstzunehmenden Probleme der Heranwachsenden.
Eine Einordnung des jugendlichen, rechtsextremistischen Handelns
als ein von der Norm abweichendes Verhalten führt zu den
Ergebnissen der Verwahrlosungsforschung, die sich schon seit
langem mit den verschiedenen Ursachen delinquenten Verhaltens
von Jugendlichen beschäftigt.
In dieser Arbeit werden Forschungsergebnisse der Verwahrlosungsund
der Extremismusforschung zusammengeführt, verglichen und
hinsichtlich der Entstehung und der Ausprägung von abweichendem
Verhalten Rückschlüsse auf mögliche Übereinstimmungen und
Zusammenhänge gezogen.
Mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse aus unterschiedlichen
Disziplinen sollen Wirkungs- und Entstehungszusammenhänge
transparent und nachvollziehbar gemacht werden, um so der
Kriminalisierung von Jugendlichen entgegenzuwirken und Zugänge
zu adäquaten Präventionskonzepten anzubieten.
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1. BEGRIFFSKLÄRUNG
1.1 Begriffliche Grundlagen zum Thema Jugendverwahrlosung
1.1.1 Verwahrlosung im allgemeinen Sprachgebrauch
1.1.2 Juristische Begriffsbestimmung
1.1.3 Pädagogische Begriffsbestimmung
1.1.4 Psychologische Begriffsbestimmung
1.1.5 Soziologische Begriffsbestimmung
1.1.6 Verwahrlosung in Abgrenzung zu den Begriffen: "abweichendes Handeln", "Dissozialität", "Delinquenz", "Abnormität" und "Kriminalität"
1.2 Begriffliche Grundlagen zum Themenbereich Rechtsextremismus
1.2.1 Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus
1.2.2 Ideologische Kernelemente des Rechtextremismus: "Rassismus", "Nationalismus", "Faschismus" und "Antisemitismus"
1.2.3 Neonazismus und Neofaschismus
2. SYMPTOMATIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN VON JUGENDVERWAHRLOSUNG UND RECHTSEXTREMISTISCHEN ORIENTIERUNGEN BEI JUGENDLICHEN
2.1 Jugendkulturen mit Berührungspunkten zum Rechtsextremismus
2.1.1 Skinheads
2.1.2 Fußballfans und Hooligans
2.2 Organisierte rechtsextreme Jugendgruppen
2.2.1 Bund Heimattreuer Jugend (BHJ)
2.2.2 "Wiking-Jugend" (WJ)
2.3 Neonazistische Jugendorganisationen, Parteizugehörigkeit
2.4 Ein Vergleich der Symptome
2.5 Ein Geschlechtervergleich
3. THEORIEN ZUR ERKLÄRUNG VON ABWEICHENDEM VERHALTEN
3.1 Biologische Theorien
3.1.1 Der biologische Ansatz in der Verwahrlosungs- forschung
3.1.2 Der biologische Ansatz in der Rechtsextremismus- forschung
3.2 Psychologische Erklärungstheorien
3.2.1 Der psychoanalytische Ansatz
3.2.1.1 Der psychoanalytische Ansatz in der Verwahrlosungsforschung
3.2.1.2 Der psychoanalytische Ansatz in der Rechtsextremismusforschung
3.2.2 Das lerntheoretische Erklärungsmodell
3.2.2.1 Die Lerntheorie in der Verwahrlosungsforschung
3.2.2.2 Der lerntheoretische Ansatz in der Rechtsextremismusforschung
3.3 Soziologische und sozialpsychologische Erklärungsansätze
3.3.1 Das sozialisationstheoretische Konzept der Rechtsextremismusforschung
3.3.2 Die Anomietheorie
4. KRISENBEWÄLTIGUNGSSTRATEGIEN
4.1 Problembewältigungsversuche durch den Jugendlichen
4.1.1 Die Instrumentalisierungsthese
4.1.2 Das Phänomen der Gewaltakzeptanz
4.1.3 Die Theorie der Bandendelinquenz oder die besondere Bedeutung der Gruppe
4.2 Bewältigungsstrategien der Gesellschaft
4.2.1 Therapie und Präventionsansätze in der Verwahrlosungsforschung
4.2.2 Prävention im Kontext von Kriminaltätstheorien
4.2.3 Projekte und Konzeptionen zur Eindämmung rechtsextremistischer Orientierungen
5. SCHLUßBETRACHTUNG
6. LITERATURVERZEICHNIS
EINLEITUNG
Seit dem Frühjahr 1989 rückt das Thema Rechtsextremismus wieder in das Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit.
Der seit 1991 fremdenfeindliche Terror im Land verlangt nach Bearbeitung und aktuellen Lösungen.
Längst überwunden geglaubtes Gedankengut bricht erneut wieder auf und tyrannisiert Staat und Gesellschaft. Erschrocken und betroffen nehmen wir Kenntnis von einer zunehmenden und sich ausweitenden Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft. Vermehrte rechtsextremistische Ausschreitungen gegen Randgruppen der Gesellschaft prägen das Bild der heutigen gesellschaftlichen Situation und die große Zahl der beteiligten Jugendlichen erfüllt die Menschen mit Sorge und Angst.
Die außerordentlich bedrückende Lage, daß zunehmend Kinder und Jugendliche sich zu Übergriffen auf Ausländer hinreißen lassen und Gefahr laufen, rechtsextreme Konzepte zu übernehmen, gebietet geradezu eine Veränderung des Blickwinkels. In der weiteren Betrachtung dürfen nicht nur die bisherigen Opfer, sondern müssen vielmehr die Täter und Tatursachen im Zentrum des Interesses stehen, und das gerade, weil es gilt, die Opfer zu schützen und rechtsradikale Gewalt zu stoppen. Das grundsätzliche Ignorieren und Ausgrenzen von Jugendlichen mit derartigen Orientierungen ist ein sträflicher Fehler. Die Ausgrenzung gerade der Jugendlichen, deren Einstellungen sich noch nicht verfestigt haben und die noch für pädagogisches Handeln erreichbar sind, würde die Situation unbedingt verschärfen. Obwohl Gefahr im Verzuge ist, wäre an dieser Stelle falscher Aktionismus, der vermeintliche Handlungsfähigkeit signalisiert und doch nur planloses und unkoordiniertes Reagieren darstellt, unangemessen.
Rufe nach verschärfter Heimerziehung und einer verschärfenden Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes werden laut und spiegeln doch nur die Kurzsichtigkeit und Überforderung der Menschen wieder.
Gerade angesichts der derzeitigen Exzesse erfordert die Situation eine genaue und zutreffende Problem- und Ursachenanalyse, aus der adäquate Interventionsstrategien und Präventionskonzepte gewonnen werden können.
Die wachsende Zahl involvierter Jugendlicher und gewaltbereiter Kinder lenkt die Aufmerksamkeit der Wissenschaften auf die ernstzunehmenden Probleme der Heranwachsenden.
Eine Einordnung des jugendlichen, rechtsextremistischen Handelns als ein von der Norm abweichendes Verhalten führt zu den Ergebnissen der Verwahrlosungsforschung, die sich schon seit langem mit den verschiedenen Ursachen delinquenten Verhaltens von Jugendlichen beschäftigt.
In dieser Arbeit werden Forschungsergebnisse der Verwahrlosungsund der Extremismusforschung zusammengeführt, verglichen und hinsichtlich der Entstehung und der Ausprägung von abweichendem Verhalten Rückschlüsse auf mögliche Übereinstimmungen und Zusammenhänge gezogen.
Mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse aus unterschiedlichen Disziplinen sollen Wirkungs- und Entstehungszusammenhänge transparent und nachvollziehbar gemacht werden, um so der Kriminalisierung von Jugendlichen entgegenzuwirken und Zugänge zu adäquaten Präventionskonzepten anzubieten.
1. BEGRIFFSKLÄRUNG
1.1 Begriffliche Grundlagen zum Thema Jugendverwahrlosung
1.1.1 Verwahrlosung im allgemeinen Sprachgebrauch
Als "Verwahrlosung" dargestellte Sachverhalte sind Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Deshalb ist es nötig, dieses Phänomen aus unterschiedlichen Sichtweisen zu betrachten.
Ursprünglich aus dem althochdeutschen "wara" hergeleitet, was als "(Be)achtung" und "Achtgeben" übersetzt werden kann, signalisierte das Grundwort eine Haltung, die eingenommen oder jemandem entgegengebracht wird.
Deutlicher bringt dies das mittelhochdeutsche Verb "verwarlôsen" zum Ausdruck. Der Begriff wurde als "zielendes Zeitwort" benutzt, was den Erziehenden die Verantwortung für die Verwahrlosung ihrer Kinder zukommen ließ: Eltern verwahrlosen ihre Kinder.
Im Laufe der Zeit wurde der Begriff Verwahrlosung in ein "zielloses Zeitwort" überführt, so daß die Schuldhaftigkeit der Erziehungspersonen in den Hintergrund trat.
Um der ursprünglichen, weiteren Bedeutung von Verwahrlosung gerecht zu werden, wird im heutigen Sprachgebrauch der verwahrloste Mensch als ein sich in einer Mangelsituation befindlicher Mensch betrachtet. Es mangelt ihm an "Wahrung", Betreuung und Erziehung, was ihm eine gesunde Entwicklung seiner Persönlichkeit unmöglich macht.
Solche und ähnliche Definitionen erachtet HARTMANN als angemessen, da sie sowohl das Individuum als auch seine vergangenen und aktuellen Lebensbedingungen berücksichtigen.
"Wer dies tut, wird eine Verwahrlosung besser erkennen, weil seine Untersuchung nicht bei dem verwahrlosten Kind beginnt, besser behandeln, weil seine Betreuung nicht auf das verwahrloste Kind beschränkt bleibt, und besser verstehen, weil er den Verwahrlosten nicht nur als "Störer", sondern auch als "Gestörten" begreift" (Hartmann, 1970, S. 4).
Handelt es sich bei der Verwahrlosung um einen zentralen Begriff der Sozialpädagogik, so sind die Phänomene der Verwahrlosung ebenfalls Gegenstand anderer Disziplinen.
Entsprechend einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen muß die leibliche, seelische, geistige, soziale und gesellschaftliche Seinsebene berücksichtigt werden.
1.1.2 Juristische Begriffsbestimmung
Der Rechtsbegriff "Verwahrlosung" als ein unbestimmter Rechtsbegriff ist nach Inhalt und Umfang nicht scharf abgegrenzt.
Angesichts der vielfältigen Sachverhaltsstrukturen hat der Gesetzgeber auf eine Konkretisierung und Präzisierung des Begriffes verzichtet.
Eingebunden in den rechtlichen Regelungszusammenhang ist zwar der durch den Gesetzgeber diktierte Normzweck zu beachten, doch erst durch Rechtssprechung und Rechtslehre wird der Begriff zu einem bestimmten Sachverhalt in Beziehung gesetzt. Dies ermöglicht eine Individualisierung des Begriffes, die immer dann sinnvoll erscheint, wenn die zu beurteilende Materie komplex und vielschichtig ist und Wandlungstendenzen zu erwarten sind (Vent, 1979).
Den rechtlichen Rahmen der Jugendhilfe bilden das Grundgesetz (GG) und das Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (SGB 8), das 1991 das Jugendwohlfahrtsgesetz abgelöst hat.
Artikel 2 Abs.2 GG betont das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Menschen.
Weiterhin wird in §1 Abs.1 und Abs.2 des Kinder- und Jugendhilfe Gesetzes (KJHG) das Recht des Kindes auf Erziehung beschrieben.
In diesem Zusammenhang ist die Verantwortlichkeit der Eltern in Artikel 6 Abs.2 GG festgehalten und wird in den Paragraphen §§ 11-41 des KJHG konkretisiert.
Im Artikel 6 Abs.3 GG taucht der Begriff der Verwahrlosung auf: Demnach darf der Staat in die elterliche Sorge eingreifen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von Verwahrlosung bedroht ist. Dieser staatliche Eingriff in die Privatssphäre der Familie und die möglicherweise nötige Fremdunterbringung des Kindes bedeutet einen massiven Eingriff in die Freiheitssphäre des Menschen und macht die Problematik der Wertausfüllung des Begriffes Verwahrlosung deutlich.
Infolgedessen wirft sich die Frage nach einem möglichen Beurteilungsspielraum der ermittelnden Instanzen und des Vormundschaftsgerichtes auf.
Gegen die Annahme eines dem Jugendamt eingeräumten Beurteilungsspielraumes spricht jedoch nach VENT, daß die abschließende Entscheidung über eine vorliegende Verwahrlosung dem Vormundschaftsgericht in eigener Verantwortung obliegt. Um jedoch richterliche Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen, müssen die vom Gericht angewendeten Bestimmungskriterien für die Wertausfüllung von Verwahrlosung betrachtet werden. Das Wohl des Kindes, das es zu schützen gilt, liegt allen richterlichen Erwägungen und Entscheidungen zugrunde.
Die Orientierung am Wohl des Kindes in Bezug auf elterlichen Umgang und die Erziehung des Kindes, zieht eine Konkretisierung der anzustrebenden Erziehungsziele und Erziehungsideale und der Stile oder Techniken nach sich.
Da sich diese den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen und sich ebenfalls wandeln, entsteht die Schwierigkeit, daß verschiedene Rechtsanwender an unterschiedlichen Bewertungs-maßstäben und Toleranzgrenzen anknüpfen. So geschieht es, daß gleichartige Lebenssachverhalte unterschiedlich bewertet werden. In den Kommentaren zum inzwischen veralteten Jugendwohlfahrts-gesetz (JWG) definieren DALLINGER und LACKNER Verwahrlosung als ein "...erhebliches, nicht erkennbares, vorübergehendes Herabsinken des körperlichen, geistigen oder sittlichen Zustandes unter den Normalzustand" (Dallinger & Lackner, 1955).
Eine weitere Begriffsbestimmung gibt RIEDEL in seinem Kommentar zum JWG:
"Verwahrlosung ... ist ein erhebliches ... Sinken des leiblichen, geistigen, sittlichen und bzw. oder seelischen Zustandes des Kindes unter das Erziehungsziel" (Riedel, 1965). Beide Begriffsbestimmungen heben auf psychische Befindlichkeiten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit vorgegebenen Erziehungszielen und der sozialen Umwelt ab, so daß die Nähe der juristischen Interpretationsversuche von Verwahrlosung zu pädagogischen Definitionen deutlich wird.
1.1.3 Pädagogische Begriffsbestimmung
Die Erziehungswissenschaften sehen das Phänomen der Verwahrlosung als ein Produkt der fehlgeschlagenen familiären Sozialisation, wie RIEDEL es 1965 formulierte.
Die pädagogische Definition von MOLLENHAUER (1964) beschreibt die Verwahrlosung als ein:
"...akutes Zurückbleiben eines Verhaltens hinter einer gesetzten und dem Individuum angemessenen Erziehungsaufgabe" und weist damit auf die mögliche Wandlung des begrifflichen Inhaltes, bzw. auf die Wandlung der Erziehungsaufgaben hin. Es wird eine allgemeine Erziehungsbedürftigkeit formuliert, die die Grundlage einer gelungenen kindlichen Entwicklung bildet. In der pädagogischen Fachliteratur wird eine negative Besetzung des Ausdruckes Verwahrlosung unterstellt, so daß Versuche unternommen werden, diesen Begriff in andere Begriffe überzuleiten, die weniger etikettierend erscheinen.
Der Terminus der "Verhaltensstörung" wird diskutiert und erweist sich als relativ wertneutral.
Nach KLINK (1962) sind darunter alle Ausprägungsgrade und Formen von Störungen des Verhaltens und der Beziehung zur Umwelt und zu sich selbst zu verstehen.
Zwar beschreibt KLINK damit ein abweichendes Verhalten, doch ist nichts über den erziehungs- und entwicklungsbedingten Aspekt der Verwahrlosung gesagt.
Daher ist auch der Begriff der "Entwicklungsstörung" anzutreffen, der im pädagogischen Sinne alle Störungen umfaßt, die sich nicht aus Anlagemängeln, sondern aus erzieherisch, seelisch oder gesundheitlich ungünstigen Umwelteinflüßen ergeben. Der Begriff "Erziehungsnotstand" findet sich ebenfalls in der Literatur. Er deutet auf die maßgeblichen sozialen und erzieherischen Strukturen hin, die eine Verwahrlosung bedingen und beschreibt die besondere Konfliktkonstellation in den "versagenden" Erziehungsverhältnissen.
Der pädagogische und soziale Rahmen, in dem sich Sozialisation und Entwicklung abspielen, bedingen die Faktoren für die Entstehung abweichenden Verhaltens.
Losgelöst von gesellschaftlichen Veränderungen, denen die Erziehungsziele folgen, bietet ERIKSON (1968) eine allgemeine pädagogische Richtschnur an, die angemessene Erziehung operationalisiert.
Er fordert, dem Kind diejenigen erzieherischen Hilfestellungen zu geben, die es ihm ermöglichen, im Laufe seiner phasenspezifischen Entwicklung solche Qualitäten zu erwerben, die für eine positive Lebensgestaltung im Rahmen des gegenwärtigen soziokulturellen Zusammenhanges konstitutiv sind. Verwahrlosung definiert ERIKSON folglich als negative Identität, als mißlungene Lebensgestaltung, was an dieser Stelle zu den psychologischen Begriffsbestimmungen führt.
1.1.4 Psychologische Begriffsbestimmung
Eine einheitliche psychologische Begriffsbestimmung von Verwahrlosung ist in der Literatur nicht zu finden. Innerhalb der Psychologie sind eine Vielzahl von Forschungs- richtungen entstanden, die Verwahrlosung unterschiedlich definieren.
Nach FREUD (1923) handelt es sich bei der Verwahrlosung um den Problemlösungsversuch einer Person. Die Dissozialität eines Menschen ist als Äußerung von inneren Konflikten aufzufassen. AICHHORN (1987) sieht Verwahrlosung als eine Störung des ÜberIchs, welches soziales Handeln bedingt.
Das Fachlexikon der Sozialen Arbeit folgt ebenfalls dem psychoanalytischen Ansatz und beschreibt Verwahrlosung als dadurch gekennzeichnet, "...daß ein sozial gerichtetes Über-Ich als Steuerungs- und Kontrollinstanz der Triebimpulse nicht angemessen ausgebildet ist" (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 1986, S. 895).
KÜNZEL führt zu einer anderen Betrachtungsweise von Verwahrlosung, die eine frühkindliche Deprivation als Entstehungsursache für Verwahrlosung annimmt:
"Verwahrloste sind Menschen, bei denen in ihrer frühesten und späteren Kindheit das vitale Bedürfnis nach "Verwahrtsein", d.h. nach Sicherung und Geborgenheit in einer schützenden, liebend zugewandten, zugleich aber auch die notwendigen Versagungen auferlegenden Umgebung nicht in einer der kindlichen Entwicklung angemessenen und notwendigen Weise befriedigt wurde" (Künzel, 1965, S.23).
Grundlegende Untersuchungen zur Bedeutung der frühen Kindheit lieferten BOWLBY (1973) und SPITZ (1970).
BOWLBY erkannte, daß die Art der elterlichen Zuwendung, die das Kind in den ersten Lebensjahren erfährt, als ausschlaggebend einzuschätzen ist für seine weitere Entwicklung.
Neben vielen anderen Konsequenzen hat nach BOWLBY eine frühe kindliche Deprivation auch die Entstehung von psychischen Fehlanpassungen zur Folge, zu denen er auch die Verwahrlosung zählt.
SPITZ beschreibt psychische Befindlichkeiten bei Kindern, wie sie auch verwahrlosten Kindern zugeschrieben werden. Er macht das Fehlen früher kindlicher Objektbeziehungen für die Entstehung von dissozialen Symptomen verantwortlich. "Von der Gesellschaft aus gesehen haben gestörte Objekt- beziehungen im ersten Lebensjahr, seien sie abweichend von der Norm, ungeeignet oder unzureichend, Folgen, die das Fundament der Gesellschaft selbst gefährden. Solche Individuen sind unfähig, die verwickelten und viefältig getönten Bande der Beziehungen, die sie nie gehabt haben, zu verstehen, geschweige denn zu entdecken und sich ihnen einzufügen. Das Elend dieser Kinder wird in die Trostlosigkeit der sozialen Beziehungen des Heranwachsenden umgesetzt" (Spitz, 1989, S.310,311).
Fehlanpassung und Deprivation, also Führsorgemängel sind die entscheidenden Inhalte der psychologischen Begriffsbestimmungen von Verwahrlosung.
Ein weiterer Versuch Jugendverwahrlosung zu definieren entspringt der klassischen Psychopathologie.
DUBITSCHER (1936) meinte, einen moralischen Schwachsinn mit einem anlagebedingten Defekt der Persönlichkeitsstruktur erfaßt zu haben und schloß mit dieser Aussage den Einfluß von Umweltbedingungen gänzlich aus .
Ebenso SCHNEIDER (1934), der dem verwahrlosten Menschen eine erbbedingte, abnorme Persönlichkeit zuschrieb und damit dem medizinischen Krankheitsmodell verhaftet blieb.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) subsummiert in ihrem internationalen Diagnoseschlüssel (ICD) die häufigsten Manifestationsformen der Verwahrlosung unter dem Ausdruck Persönlichkeitsstörungen, obwohl die Verwahrlosung im herkömmlichen medizinischen und psychiatrischen Sinn keine Krankheit darstellt (Nissen, 1980).
Als Erziehungsschwierigkeit aus mangelndem Vorbild bezeichnet LEMPP (1967) die Verwahrlosungserscheinungen und hebt damit sowohl auf die lerntheoretischen Ansätze der Psychologie als auch auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des kindlichen Aufwachsens ab. Das genannte Vorbild kann tatsächlich fehlen oder von dem Kind infolge mangelnder Identifikationsmöglichkeiten nicht akzeptiert werden.
Gemeinsam ist den unterschiedlichen psychologischen Sichtweisen, mit Ausnahme der Sozialpsychologie, daß sich ihre Beschreibungen auf psychische Befindlichkeiten des Individuums beziehen oder sich darauf beschränken, psychopathologische Störungen der Persönlichkeit als Ursachen anzuführen und dementsprechend defektorientiert zu definieren.
Aus psychologischer Sicht treffen gesellschaftliche Bedingungen auf vorliegende Vulnerabilitäten einer Person und bedingen so die Ausprägung und das Ausmaß des innerpsychischen Defektes.
1.1.5 Soziologische Begriffsbestimmung
Anders als bei den psychologischen Definitionen richtet sich das Augenmerk hier auf die gesellschaftliche Situation eines Menschen. Seine Stellung und sozialen Lebensverhältnisse im gesellschaftlichen Gefüge bedingen Ausprägung und Ausmaß des abweichenden Verhaltens, zu welchem auch das Verhalten verwahrloster Menschen zählt.
Ein Individuum weicht ab und handelt dissozial, wenn es die von den anderen Gesellschaftsmitgliedern an ihn herangetragenen Erwartungen nicht erfüllt. Demnach erscheinen Verwahrloste in erster Linie deshalb verwahrlost, weil ihr Verhalten im Gefüge der gesellschaftlichen Normen aus dem Rahmen fällt und nicht der Mehrzahl der Gesellschaftsmitglieder entspricht.
STEINHAUSEN zählt die Verwahrlosung zu den Störungen des Sozialverhaltens: "Bei allen Störungen des Sozialverhaltens handelt es sich um Verhaltensweisen, mit denen altergemäße Normen, Regeln und/oder Rechte anderer beeinträchtigt werden" (Steinhausen, 1988, S. 205).
Um das Phänomen der Verwahrlosung in dem Gefüge von gesellschaftlichen Normen und Maßgaben richtig einordnen zu können, müssen ähnliche Begriffe klar abgegrenzt werden.
1.1.6 Verwahrlosung in Abgrenzung zu den Begriffen:
"abweichendes Verhalten", "Dissozialität",
"Delinquenz", "Abnormität" und "Kriminalität"
Abweichendes Verhalten ist als Oberbegriff zu verstehen, denn er beschreibt alle Verhaltensweisen, die von einer gegebenen Norm abweichen.
WISWEDE (1979) benutzt die Metapher eines Pfades, der die soziale Norm darstellt. Wird von diesem Pfad abgewichen, ist die Norm verletzt und die Handlung des Menschen abweichend. Nach
HARTMANN (1970) beinhaltet Verwahrlosung persistente und generalisierte Abweichungen von der sozialen Norm. Es sind damit mehrere verschiedene Verhaltensweisen einer Person gemeint, die fortgesetzt auftreten, von der sozialen Norm abweichen und als allgemeines Sozialversagen eingestuft werden können. Dissozialität wird im Fachlexikon für soziale Arbeit wie folgt definiert: "Dissozialität bezeichnet einen Zustand des
Nichtverbundenseins bzw. der Nichtübereinstimmung einzelner oder von Gruppen mit den Normen und Wertvorstellungen einer Gesellschaft" (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 1986, S. 208).
Dissozialität beinhaltet folglich dieselben Erscheinungen wie abweichendes Verhalten. Dissozial handelt auch der Mensch, der einmalig oder nur für eine bestimmte Zeit gegen Normen verstößt. Diese Art Normverstöße sind typisch für das Jugendalter und Teil der psychischen Entwicklung. Sie können als Probierverhalten bezeichnet werden und sind nicht als Verwahrlosungsphänomene zu beurteilen.
Die Verwahrlosung erscheint als eine Untergruppe der Dissozialität, denn Dissozialität umfaßt, wie auch das abweichende Verhalten, alle Regelverstöße und schließt sämtliche Verwahrlosungserscheinungen mit ein.
Der Terminus Delinquenz stellt ursprünglich ebenfalls eine andere Bezeichnung für Dissozialität und abweichendes Verhalten dar. Der Begriff wird jedoch vorwiegend in der Kinder- und Jugendkriminalität verwendet und bezieht sich auf abweichendes Verhalten, das einen Straftatbestand erfüllt, also gegen eine formelle Norm verstößt. Um den Begriff Kriminalität im Zusammen-hang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, der vorzeitigen gesellschaftlichen Etikettierung und der Entstehung sekundärer Devianz vorzubeugen, soll durch den Gebrauch des Wortes
Delinquenz dem Tatbestand des Rechtsvergehens eine psychologisch-verstehende Erklärung beigegeben werden (Pongratz & Schäfer & Weiße & Jürgensen, 1975).
Delinquentes Verhalten in diesem Sinne wird durch Kontroll- instanzen geahndet und bestraft, sofern der Täter als strafmündig einzustufen ist.
Kriminalität beschreibt einen Straftatbestand, also ebenfalls einen Verstoß gegen eine formelle Norm, bezogen auf das Erwachsenenstrafrecht.
Als Abnormität bezeichnet HARTMANN (1970) alle Störungen der psychischen Gesundheit eines Menschen.
PONGRATZ (1975) konkretisiert den Begriff des psychischen Lebens als Überbegriff für das Erleben und Verhalten einer Person. Folglich ist dann eine Störung des psychischen Lebens gegeben, wenn der betroffene Mensch in seinem Erleben und Verhalten relativ dauerhaft von der Norm abweicht.
Kriminalität, Abnormität und Verwahrlosung lassen sich nicht immer klar trennen und zeigen Überschneidungen in vorhandenen Verhaltenstendenzen.
1.2 Begriffliche Grundlagen zum Themenbereich Rechtsextremismus
Das Problem der Rechtsextremismus-Terminologie besteht darin, daß einerseits eine Reihe von konkurrierenden Begrifflichkeiten im Gebrauch sind und andererseits die verschiedenen Autoren damit sehr unterschiedliche Motivationen, Ziele und Bedeutungsinhalte verbinden.
Eine einheitliche Definition von Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus gibt es weder in der Literatur, noch werden diese Begriffe in der politischen Auseinandersetzung einheitlich gebraucht. Insgesamt handelt es sich um Begriffe, deren Bedeutungsinhalte nicht unumstritten sind.
1.2.1 Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus
Ursprünglich kennzeichnete der Kombinationsbegriff "extremus" (äußerst) die von einem gegebenen Standpunkt aus am weitesten entfernte Position (Funke, 1994).
Extremismus bedeutet eine Fortentwicklung von der Mitte, wobei die Mitte als optimaler, gesellschaftlich anerkannter Standpunkt zu sehen ist, doch der Begriff des Rechtsextremismus führte in der öffentlichen Diskussion zu Kontroversen.
Eine inhaltliche Begriffsbestimmung, die sich an der Sichtweise des Verfassungsschutzes orientiert, der alten Totalitarismustheorie nahesteht und staatszentrierte Deutungsmuster übernimmt, unterscheidet lediglich zwischen verfassungsfeindlichem und nicht-verfassungsfeindlichem Rechtsextremismus.
Viele Wissenschaftler lehnen diese Begriffsbestimmung ab und sehen darin eine politische Instrumentalisierung. Eine derartige Auffassung des Begriffinhaltes wird den Entstehungsbedingungen vom Rechtsextremismus nicht gerecht.
Da anderen Termini der Rechtsextremismusforschung eine ähnliche Problematik in Bezug auf ihre Definition anhaftet, werden hier nur Begriffserklärungen gebraucht, die als Arbeitsdefinitionen zum Verständnis des Phänomens beitragen können. Allgemeiner Konsens besteht darüber, daß es sich beim Rechtsextremismus um einen Sammelbegriff handelt.
FUNKE (1994) spricht von einem Syndrom, das sich aus unterschiedlichen normativen Einstellungen und Werten zusammensetzt und auf die politische Handlungsebene abzielt.
BAENSCH (1994) beschreibt verschiedene Ordnungskriterien für rechtsextremistische Positionen:
Ein Merkmal ist nach BAENSCH die starke Betonung des Nationalen bei gleichzeitiger Abwertung des Fremden.
Weiter gehören zu einer rechtsextremistischen Einstellung das Propagieren von biologischen und sozialdarwinistischen Rangordnungen, die grundsätzlich für alle Lebensbereiche gelten. Ein dritter Grundsatz im Rechtsextremismus ist das Eintreten für autoritäre Formen der Herrschaft. Zentralismus und Führerprinzip sind die zentralen Organisationsfiguren, die einen starken, handlungs- und durchsetzungsfähigen Staat garantieren sollen ( Otto & Merten, 1993).
HEITMEYER geht von einem soziologischen Verständnis des Rechtsextremismus aus, welches die ökonomischen und sozialen Entstehungsmomente mit umfaßt.
"Zu den Grundelementen dieses Verständnisses gehört, daß die rechtsextremen Orientierungsmuster im Kern als Angriff auf die Gleichheit von Menschen verstanden werden müssen, damit sozialer, psychischer und physischer Ausgrenzung bzw. Vernichtung anderer verbunden ist und Gewalt als zentralen Regelungsmechanismus gesellschaftlicher Verhältnisse und Konflikte versteht. Rechtsextremistische Orientierungsmuster zeichnen sich dadurch aus, daß sie Elemente eines gesellschaftlichen Gegenentwurfes enthalten, zu den theoretisch formulierten, aber praktisch keineswegs vollständig eingelösten Verheißungen demokratischer, aufklärerischer Politik mit den Elementen des Vernunftspostulates, der Freiheit des Individuums, vor allem der Gleichheit der Menschen" (Heitmeyer, 1992, S.15).
Der Übergang vom Rechtsextremismus zum Rechtsradikalismus ist nicht eindeutig, so daß eine Grenzziehung nützlich erscheint. MERTEN & OTTO (1993) benutzen die Gewalt gegen Menschen als Abgrenzungskriterium zwischen Rechtsextremismus und Rechts-radikalismus. Als rechtsradikal werden nur die Einstellungen und Handlungen betrachtet, die Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer rechtsextremen Zielsetzungen einsetzen.
HEITMEYER (1989) dagegen bezieht die Gewalt in seine Rechtsextremismus-Definition mit ein und nennt eine Gewalt- perspektive und die Gewaltakzeptanz als Kernstück rechtsextremistischen Verhaltens. Er sieht den Begriff Rechtsradikalismus als problematisch an, weil die Begriffshälfte "radikalismus" an die bürgerliche Aufklärung und Emanzipation anknüpft und dadurch positiv besetzt ist.
Andere Autoren sehen den entscheidenden Unterschied zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus in der menschen-verachtenden und menschenvernichtenden Nuance des Begriffes Rechtsradikalismus, den dieser im Zusammenhang mit der Vernichtung der Juden erhalten hat. Im Gegensatz zum Rechtsextremismus, der sich am äußersten Rand der Norm bewegt, übertritt der Rechtsradikalismus diese Grenze in entscheidender Weise und richtet sich gegen das Leben Andersdenkender. Trotz dieser Einwände soll an dieser Stelle davon ausgegangen werden, daß Rechtsradikalismus alle Positionen und Ziele umfaßt, die sich politisch am äußersten Rand des Verfassungsrahmens befinden.
1.2.2 Ideologische Kernelemente des Rechtsextremismus:
"Rassismus", "Nationalismus", "Faschismus" und "Antisemitismus" Bis ins 18.Jahrhundert hinein wurde Rasse als Unterschiedsbeschreibung von Stamm, Familie und Geschlecht verstanden. Ein Zitat von HEGEL spiegelt dieses Verständnis wieder:
"Aus der Abstammung kann aber kein Grund für die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Menschen zur Freiheit oder zur Herrschaft geschöpft werden. Der Mensch ist an sich vernünftig, darin liegt die Möglichkeit der Gleichheit des Rechtes aller Menschen, -die Nichtigkeit einer starren Unterscheidung in berechtigte und rechtlose Menschengattungen" (G.W. Hegel).
Artikel 3 Abs.3 GG bestätigt diese Aussage noch heute.
Der heutige Rassismus verbindet sich mit nationalistischen Lehren, zielt auf die Ausgrenzung von Fremden ab und ist biologisch und kulturell begründet.
Dieser Definition folgend, läßt sich der Rassismus in drei Intensitätsstufen differenzieren:
1.) Die "Heterophobie", die die schwächste Ausprägung darstellt und gekennzeichnet ist durch Vorurteile gegen Unbekannte und sich in der Angst vor Andersartigen äußert.
2.) Die "Xenophobie", die Fremdenfeindlichkeit, die ebenfalls durch Vorurteile gekennzeichnet ist und mit einer starken emotionalen Beteiligung einhergeht.
3.) Der Rassismus, der physische und mentale Merkmale zur Klassifizierung von Menschen heranzieht (Funke, 1994).
Dieses Verständnis von Rassismus wird von einigen Forschern kritisiert und in den Begriff des "Neorassismus" umformuliert, um der ursprünglichen Bedeutung der biologischen Vererbung zu entgehen.
TAGUIEFF (1991) sieht das Thema des modernen Rassismus in der Unaufhebbarkeit der kulturellen Differenzen und der Propagierung der Unvereinbarkeit von Lebensweisen.
Nationalismus ist ein "... starkes, meist intolerantes, übersteigertes Nationalbewußtsein, das Macht und Größe der eigenen Nation als höchsten Wert erachtet" (Duden, Das Fremdwörterbuch, 1982, S.516).
Im Mittelpunkt des heutigen rechtsextremistischen Nationalismus steht die Verharmlosung des Dritten Reiches, die Gefährdung des deutschen Volkes vor Überfremdung sowie die Bildung eines "Großdeutschen Reiches".
Faschismus bezeichnet ein nach dem Führerprinzip organisiertes Herrschaftssystem, das antidemokratisch, antikommunistisch und nationalistisch agiert. Charakteristisch für den Faschismus oder für einen faschistischen Staat sind verschiedene Elemente: Der Staat ist gekennzeichnet durch eine imperiale Herrschafts-idee, einen charismatischen Führer und eine Geheimpolizei zur Durchsetzung seiner Ziele. Es existiert eine Massenpartei, eine durchstaatlichte Privatwirtschaft, ein Waffen- und Informations-monopol, sowie die faktische Aufhebung der Gewaltenteilung (Funke, 1994).
Antisemitismus bedeutet "Judenfeindlichkeit". Der klassische Antisemitismus reicht viele hundert Jahre weit zurück und war geistiger sowie politischer Natur. Im Nationalsozialismus wurde dieser Begriff allerdings zu einem universellen Rassismus gesteigert und völkisch begründet, was noch heute für den Rechtsextremismus Gültigkeit hat. Der Begriff hat die Ausrottung eines Großteils der europäischen Juden und die Gründung des Staates Israel überdauert. Noch heute existiert der Antisemitismus als "symbolischer" Antisemitismus und ist weiterhin zur Fremdenfurcht verallgemeinert.
Die antisemitische Reaktion entspringt nicht der individuellen Abneigung gegen bestimmte Personen, sondern der Adoption eines längst gefällten gesellschaftlichen Urteils über ein ganzes Kollektiv (Dahmer, 1993).
Diese Aussage hat für alle xenophoben Reaktionen Gültigkeit.
1.2.3 Neonazismus und Neofaschismus
Der Begriff Neonazismus ist nur insofern tauglich, als daß damit jene Konzepte, Mentalitäten und Gruppen gemeint sind, die an historische Erscheinungen des Nationalsozialismus anknüpfen und diese wiederherstellen wollen.
In diesem Zusammenhang formuliert BIRSL (1994) die Gefahr, daß ein zu stark historisierender Blick die Perspektive und die Veränderungs- und Erneuerungsprozeße innerhalb des rechts-extremen Spektrums verstellen kann. Die enggefaßte Definition birgt außerdem die Gefahr, daß solche neonazistischen Gruppierungen als das zentrale Problem von der Gesellschaft wahrgenommen werden, während andere rechtsextremistische Erscheinungen als nachrangig eingestuft werden.
Unter den Begriff des Neofaschismus lassen sich alle soziologischen Tatbestände sowie sämtliche rechtsextremistische Meinungsmuster und Mentalitäten fassen. Somit verweist der Begriff auf eine sozio-kulturelle Problemsicht und lenkt die Suche nach den Ursachen rechtsgerichteter Orientierungsmuster vom Rand der Gesellschaft weg auf ihr Zentrum.
2. SYMPTOMATIK UND ERSCHEINUNGSFORMEN VON JUGENDVERWAHRLOSUNG UND RECHTSEXTREMISTISCHEN ORIENTIERUNGEN BEI JUGENDLICHEN
Im Folgenden werden die Symptome und die Formen rechtsextremistischer Einstellungen und Verhaltenstendenzen gemeinsam beschrieben.
Das Problem dissozialer Kinder und Jugendlicher ist zu allen Zeiten ein Thema philosophischer und pädagogischer Auseinander-setzungen gewesen, so daß wissenschaftliche Forschungen zum Thema sozialer Abweichungen schon in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts beginnen. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des abweichenden Verhaltens stehen in engem Zusammenhang mit den jeweils aktuellen Erziehungsstilen einerseits und den soziologischen Umwandlungsprozessen sowie der politischen Kultur andererseits.
Die dramatische Zunahme rechtsextremistischer Gewaltaktionen im vereinigten Deutschland hat ebenfalls eine Reihe neuer Veröffentlichungen über Rechtsextremismus in der Bundesrepublik hervorgebracht, wobei der Betrachtung der Jugend eine besondere Bedeutung zukommt.
Innerhalb der Verwahrlosung werden mehrere unterschiedliche Differenzierungen bezüglich ihrer Symptomatik vorgenommen.
BRANDT (1965), wie auch KÜNZEL (1965) und SPECHT (1967) unterscheiden "Verwahrlosungserscheinungen" und "Verwahrlosungsstrukturen". Sie subsumieren unter den Begriff Verwahrlosungserscheinungen alle Verhaltensweisen und Handlungen unsozialer und asozialer Art, welche gegen die geltenden Gesetze oder die guten Sitten der Gesellschaft verstoßen. Unter Verwahrlosungsstruktur werden die Verhaltensweisen aufgelistet, die sich gegen die Normen einer Gesellschaft richten und auf innere Dauereinstellungen sowie auf eine im Kern gestörte Persönlichkeitsstruktur hinweisen (Hartmann, 1970).
Nach HARTMANN entspricht diese Einteilung dem Konzept der Dissozialität. Der Mensch handelt dissozial, er trägt Verwahrlosungserscheinungen, muß aber nicht verwahrlost sein, bzw. es muß seinem dissozialem Verhalten keine Verwahrlosungsstruktur zugrunde liegen.
AICHHORN (1987) teilt analog dazu die Symptome in "latente" und "manifeste" Symptome. Die Grundlage zur Ausbildung der abweichenden Symptomatik bildet die Charakterstruktur des Jugendlichen. Ihre psychischen Mechanismen können durch äußere Reize aktiviert werden, so daß der latent Verwahrloste die Merkmale in sich trägt, ohne abweichende Realitätsäußerungen zu zeigen, während der manifest Verwahrloste abweichendes Verhalten zeigt.
In der Literatur wird weiterhin unterschieden zwischen "defektiven" und "produktiven" Symptomen.
Zu verstehen sind unter den defektiven Symptomen: Eine extrem niedrige Frustrationstoleranz, mangelnde Bewältigungstechniken für Unsicherheit, Furcht und Angst, sowie ein gestörtes Schuldgefühl. DECHÊNE (1975) weist in seinem Buch "Verwahrlosung und Delinquenz" darauf hin, daß die defektive Symptomatik zwar weniger augenscheinlich und spektakulär, aber dennoch vorhanden ist und den Jugendlichen sehr belastet.
Die auffälligeren Symptome sind die produktiven, die ein Jugendlicher ausbilden kann. Es sind dies Expansivität, Geltungssucht und Aggressivität.
Ebenfalls ist es möglich, die Verwahrlosungssymptome nach ihrem zeitlichen Auftreten zu sortieren. DÜHRSSEN (1955) nennt eine weitgehende Beziehungsarmut zur mitmenschlichen und gegen-ständlichen Welt die entscheidende Frühverwahrlosung, aus welcher die spätere Symptomatik hervorgeht. Man spricht von psychischem Hospitalismus, der unter ungünstigsten äußeren Bedingungen sowohl zu psychophysischen Retardierungen als auch zu einer Verzögerung der emotionalen und sprachlichen Entwicklung führt. Im psychosozialen Bereich fallen die Kinder durch eine Bindungsschwäche und Frustrationsintoleranz auf. Eine gute Übersicht und eine weitere Unterscheidung der Symptome nimmt Hartmann (1970) vor. Er arbeitet in einer Untersuchung an deutschen Jugendlichen drei Verwahrlosungssyndrome heraus, die durch ihr unterschiedliches passives bzw. aktives Sozial-verhalten charakterisiert sind.
1.) Instabilitätssyndrom oder Labilitätssyndrom
Zu diesem Syndrom zählen die Merkmale: Depressivität, vorzeitige Entmutigung, Kontaktschwäche, Rastlosigkeit und Weglaufen, sowie eine mangelhafte Versuchungstoleranz. Das Syndrom ist gekenn zeichnet durch Labilität, also durch Insuffizienzen des Jugendlichen. Die beschriebenen Merkmale gehen der produktiven Verwahrlosung voraus, entsprechen der defektiven Symptomatik und HARTMANN stuft dieses Syndrom als von geringer sozialer Gefähr-lichkeit ein. Zu der charakteristischen Bindungsschwäche kommt noch eine Belastungsschwäche hinzu, die es den Jugendlichen einerseits unmöglich macht, Beziehungen einzugehen und aufrecht-zuerhalten und andererseits das Ertragen von Frustrationen erschwert. Ebenso wie das Aufschieben von Bedürfnissen ihnen große Probleme bereitet, können sie Anweisungen und Kritik an ihrer Person nicht akzeptieren.
Die mangelhafte Versuchungstoleranz führt die Jugendlichen häufig in Schwierigkeiten, denn sie lassen sich gern ablenken und zu unangebrachten Handlungen hinreißen. Die Symptombildung richtet sich gegen die eigene Person, so daß sie als "autoplastische Symptomatik" bezeichnet wird.
2.) Das Assozialitätssyndrom oder Impulsivitätssyndrom
Unter diesem Syndrom werden folgende Ausprägungen zusammen- gefaßt: Eine mangelhafte Arbeitsbindung, Bummeln, Lügen, Alkoholmißbrauch und eine massive Abenteuerlust. Das Assozialitätssyndrom beinhaltet eine überwiegend passive Verwahrlosung und ist von mittlerer Sozialgefährlichkeit. Die mangelhafte Arbeitsbindung sowie das häufige Bummeln, Schwänzen und Lügen lassen sich auf die Bindungslosigkeit der Jugendlichen zurückführen.
Eine Impulsivität kommt in der Rast- und Ruhelosigkeit zum Ausdruck, die in vielen verschiedenen Verhaltensweisen wiederzufinden ist. So können viele Kinder und Jugendliche in regelmäßigen Abständen dem dringenden Wunsch, wegzulaufen, nicht widerstehen. Weiterhin sind die Jugendlichen von einer Abenteuer- und Sensationslust geprägt. Sie unterliegen einem steten Verlangen nach Aufregung und Nervenkitzel, welches häufig ihr Fehlverhalten wie Streunen und Stehlen bestimmt. Dieses Phänomen wird auch von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen beschrieben, die nach ihrer Motivation zu Gewalt-aktionen oder der Zerstörung von Eigentum gefragt, antworteten, sie suchten den "thrill", um dem eintönigen Alltag zu entkommen.
3.) Kriminalitätssyndrom oder Agressivitätssyndrom
Zu diesem dritten Syndrom zählen die Merkmale: Bedrohung und Mißhandlung von Personen, Beschädigung oder Zerstörung von Objekten, Verkehrsdelikte und Delinquenz vor dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr. Das Kriminalitätssyndrom ist von erheblicher sozialer Gefährlichkeit und involviert überwiegend eine aggressive Verwahrlosung. Die Symptombildung ist "alloplastisch", d.h. sie ist gegen die Umwelt gerichtet.
Die Aggressivität zeigt sich in oppositionellem und in verschieden stark ausgeprägtem aggressiven Verhalten gegen sich oder andere, ebenso wie in der Zerstörung von Sachen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß es Verwahrlosungs-frühsymptome gibt, die sich in der frühen Kindheit manifestieren und durch Bindungslosigkeit, Depressivität und Kontaktarmut gekennzeichnet sind. Diese bilden den Nährboden für die weitere Ausbildung der Symptome, die als Insuffizienzen des Jugendlichen bezeichnet werden. Gemeint sind defektive, unauffällige Symptome, in erster Linie die Bindungs- und Belastungsschwäche, die der Ausprägung der autoplastischen Symptome zugrunde liegen. Die spätere Symptomatik variiert zwischen dem Instabilitäts-syndrom mit einer relativ geringen Belastung der Gesellschaft und einer produktiven Symptomatik bis hin zu dem Kriminalitäts-syndrom mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesellschaft durch die derart verwahrlosten Jugendlichen. Die Gründe für das Auftreten unterschiedlicher Auffälligkeiten der Verwahrlosung bei annähernd gleicher Ausgangssituation des Kindes sind komplexer Natur und finden ihren Platz bei den Erklärungs-theorien.
Die erhebliche Beeinträchtigung der Gesellschaft durch strukturell verwahrloste Kinder und Jugendliche soll an dieser Stelle den Übergang von gesellschaftlich geduldetem abweichenden Verhalten zur massiven Verhaltensauffälligkeit und dem krimi-nellen Verhalten bilden, von der Gesellschaft und dem Gesetz-geber stark sanktioniert. Dazu ein Zitat von MOSER: "Erstaunlich ist, in welchem Ausmaß die Gesellschaft diesen Kindern Zeit läßt, sich zu Kriminellem zu entfalten. Sie kümmert sich kaum um sie, solange sie Opfer sind. Erst wenn die Gesellschaft sich selbst als Opfer fühlt oder wenigstens darstellen kann, greift sie ein" (Moser, 1970, in: Dechêne 1975, S. 57).
Ein weiteres Zitat von KÖNIG zur Entstehung von kriminellen Verwahrlosungserscheinungen:
"Zwischen dem abweichenden Verhalten und der eigentlichen Kriminalität gibt es zahllose Übergänge, deren Eigencharakter nicht genug hervorgehoben werden kann. Die eigentlichen extremen Akte sind dagegen nur als Schlußpunkt langer Entwicklungen anzusehen, deren Kenntnis wichtiger ist als das ungebührliche Unterstreichen des Endes dieser Entwicklung"
(König, 1957, in: Künzel, 1965, S. 14).
Die beschriebenen extremen Akte sollen an diesem Punkt zur Darstellung der häufigsten Erscheinungsformen rechtsextremis-tischer Orientierungsmuster bei Jugendlichen führen. Das Vorurteil, Rechtsextremismus sei ein vorwiegend unter Jugendlichen verbreitetes Phänomen wird durch eine Reihe wissen-schaftlicher Untersuchungen widerlegt. In einer repräsentativen Umfrage zum Rechtsextremismus in Ost- und Westberlin ermittelte der Politologe STÖSS (1993) das höchste extrem rechte Einstel-lungspotential bei Menschen, die älter als fünfundsechzig Jahre sind. HEITMEYER (1992) sieht in einer jugendzentrierten Rechtsextremisforschung die Chance, den allgemein gängigen Faschismustheorien zu entkommen, um im Gegensatz zu der historischen Betrachtung den veränderten Strukturbedingungen der Jugend und damit dem Problem Rechtsextremismus gerecht zu werden. Im Hinblick auf pädagogische Maßnahmen und Präventions-versuche, rechte Gewalt zu verhindern, sind die Zugänge bei der Jugend in ihrer speziellen Situation zu suchen, auch wenn es sich nicht um ein jugendtypisches Phänomen handelt.
Die Entwicklung des rechtsextremen Spektrums und die Entwicklung einer neuen "sozialen Bewegung" von rechts lassen weiterhin darauf schließen, daß das Phänomen Rechtsextremismus sowohl in seinen Ausdrucksformen als auch in seinem Ausmaß nicht auf die organisierte Variante reduziert werden kann.
Vielmehr zeigen die Untersuchungen des Sinus-Instituts von 1981 zum rechtsextremen Einstellungspotential unter anderem eine deutliche Diskrepanz zwischen rechtsextremistischen Einstel-lungspotentialen bei Jugendlichen und ihrer Präsenz in rechten Parteien.
2.1 Jugendkulturen mit Berührungspunkten zum Rechtsextremismus
"Vielen Berichten über Jugendliche in der Medienöffentlichkeit - aber auch in der Jugendsoziologie - haftet eine Betrachtungs- weise an, die Jugend in ähnlicher Weise wahrnimmt wie die Ethnologen fremde Völker. Jugendliche Subkulturen wie den Punks, den Skins und auch den Neonazis wird ein Exoten-Image angeheftet, das den Blick für die Tatsache verstellt, daß Jugendsubkulturen Ausdrucks- und Verarbeitungsformen gesellschaftlicher Realität sind, die Jugendliche heute vorfinden, ohne sich mit ihr abzufinden" (Dudek, 1985, S.19).
Verschiedene Jugendgruppen werden in Verbindung mit rechts- extremistischen Orientierungsmustern genannt, vor allem "Skinheads" und Fußballfans, unter ihnen die sogenannten "Hooligans". Eine genauere Analyse der jeweiligen Subkultur zeigt, daß sie viel differenzierter ist, als durch das in der Öffentlichkeit wahrgenommene Außenbild vermittelt wird.
Skinheads und Fußballfans sind keine typischen Rechts extremisten, wenn es denn überhaupt möglich ist, einen solchen Typus zu definieren.
2.1.1 Skinheads
Ihre Stilmerkmale und ihre Kultur wurden ursprünglich in Großbritannien geprägt. Die britischen Skinheads, vor allem aus dem Arbeitermilieu stammend, versuchten ihrem Gefühl der Ausgeschlossenheit von gesellschaftlichen Chancen durch die Propagierung einer traditionellen "Form kollektiver Solidarität" zu begegnen. In Deutschland tauchten die ersten Skinheads Anfang der achtziger Jahre auf und kamen häufig aus der Punk-Szene. Diese Jugendlichen waren sich der proletarischen Herkunft der Bewegung bewußt und pflegten alle äußerlichen Kennzeichen ihrer Subkultur. Dies stärkte ihre Gruppenzugehörigkeit, provozierte aber ebenso ihre Ausgrenzung.
Der Eindruck durchgehender neonazistischer Prägung ergab sich aus den zunehmenden Gewaltakten von Skins Mitte der achtziger Jahre. Dadurch vollzog sich ein Wandel von der geduldeten jugendlichen Subkultur mit innovativem Charakter hin zu einer radikalen Gruppe, die von der Gesellschaft zunehmend abgelehnt und verfolgt wird. Inzwischen sind neue Generationen von Skin-heads nachgerückt, deren Zusammensetzung sich von der Gesell-schaft kaum wahrgenommen verändert hat. Es gibt "Modeskins", die Stilmerkmale übernehmen, aber nicht politische Orientierungen. Eine politisch völlig dem Rechtsextremismus entgegengesetzte Haltung nehmen die "Redskins" ein. Sie vertreten sozialistische Ideen und knüpfen damit an die linken Ursprünge der britischen Szene an. Auch die "SHARP-Skins" haben politisch mit den rechtsextremen Skinheads nichts zu tun, sind antirassistisch orientiert und gewinnen an Einfluß. Äußerlich sind diese drei Untergruppen kaum von den rechtsgerichteten Skinheads zu unterscheiden. Versuche organisierter rechtsextremistischer Gruppen, Skinheads in ihre Strukturen einzubinden, scheiterten überwiegend zum einen an ihrer informellen Organisationsform und ihrem Charakter als Subkultur, zum anderen an der undis-ziplinierten Lebensweise der Skins, die sich nicht in straff organisierte Kadergruppen und Organisationen integrieren lassen. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums sind die Skinheads in ihrer Mehrheit nicht politisch inhaltlich aktiv und nur ein geringer Teil von etwa 10 Prozent von ihnen haben einen Zugang zu neonazistischen Organisationen gefunden, wobei aufgrund der weitgehend fehlenden Organisationsstrukturen und der hohen Fluktuation alle Einschätzungen nur annähernd genau sein können. Nach Einschätzung von BIRSL kann davon ausgegangen werden, daß "..rechtsextreme Subkulturen nur bedingt ein Rekrutierungsfeld für organisierten Rechtsextremismus darstellen" (1994, S.40).
Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt es im vereinten Deutschland etwa 6000 gewalttätige Skinsheads, die sich in dramatischer Weise rechtsextremen Positionen genähert haben. Dieses gilt zu gleichen Teilen für die alten und die neuen Bundesländer.
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