Bei der Darstellung bzw. der Bewertung eines Unternehmens sind nicht
mehr nur die materiellen Vermögensgegenstände von Bedeutung, sondern
auch die immateriellen Vermögensgegenstände tragen einen großen Teil
zum Unternehmenswert bei. Denn Betriebe werden nicht nur danach bewertet,
welche materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz erfasst
sind. Bedeutungsvoll sind auch immaterielle Faktoren, wie beispielsweise
Innovationsfähigkeit, Know-how der Mitarbeiter oder ein aufgebauter Kundenstamm.
Selbst geschaffene Vermögensgegenstände sind wichtige Bestandteile
einer Unternehmung. Wurden früher nur die materiellen Vermögensgegenstände
in der Bilanz beachtet, wurde diese Möglichkeit mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) auch für die immateriellen Vermögensgegenstände
geschaffen. Jedoch muss jedes Unternehmen für sich
abwägen, ob eine Aktivierung und die damit verbundene aufwendige Dokumentation
sinnvoll ist und in welcher Form aktiviert werden soll. Das Gesetz
bietet verschiedene Ermessensspielräume und die Betriebe müssen
bilanzpolitische Entscheidungen treffen.
In der vorliegenden Arbeit werden die Möglichkeiten der Aktivierung von
selbst geschaffenen materiellen wie auch immateriellen Vermögensgegenständen
im Anlagevermögen betrachtet. Durch das geschaffene Aktivierungswahlrecht
von immateriellen Vermögensgegenständen ergeben sich
mehr Wege für Unternehmen, sich in ihrem Jahresabschluss darzustellen.
Jedoch bringen die Chancen der Aktvierung auch Pflichten und einen damit
verbundenen Aufwand mit sich. Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser mit dem
Thema der Bilanzierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen
im Anlagevermögen vertraut zu machen und die Chancen als auch Risiken
der bilanzpolitischen Entscheidung für oder gegen eine Bilanzierung zu
betrachten. Die Arbeit basiert auf den Richtlinien für national tätige Unternehmen.
Die Vorgaben aus IFRS bleiben unberücksichtigt.
Der handelsrechtliche Begriff „Vermögensgegenstand“ und der steuerrechtliche
Begriff „Wirtschaftsgut“ sind als identisch zu betrachten.
Wenn nichts anderes angegeben, beziehen sich die Gesetzesangaben des
Handelsgesetzes immer auf die neue Fassung nach BilMoG.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Bilanzierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
- Definition selbst geschaffener Vermögensgegenstände im Anlagevermögen
- Aktivierungsmöglichkeiten
- Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände
- Umfang aktivierungsfähiger Herstellungskosten
- Besonderheiten bei der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
- Zeitpunkt der Aktivierung
- Folgebewertung
- Latente Steuern (betrifft nur immateriell)
- Ausschüttungssperre (betrifft nur immateriell)
- Ausweisvorschriften
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Anhang
- Lagebericht
- Auswirkungen und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände im Anlagevermögen, sowohl materieller als auch immaterieller Natur. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Aktivierung, die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie die bilanzpolitischen Entscheidungsspielräume für Unternehmen aufzuzeigen. Der Fokus liegt dabei auf den Richtlinien für national tätige Unternehmen; IFRS-Vorgaben bleiben unberücksichtigt.
- Definition und Abgrenzung selbst geschaffener Vermögensgegenstände
- Aktivierungsmöglichkeiten materieller und immaterieller Vermögensgegenstände im Kontext des BilMoG
- Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände nach HGB
- Bilanzielle Ausweisung und Darstellung
- Bilanzpolitische Implikationen und Entscheidungsfindung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände ein und betont deren wachsende Bedeutung für den Unternehmenswert. Sie hebt die Notwendigkeit der Abwägung zwischen Aktivierung und Dokumentation hervor und benennt das Ziel der Arbeit: den Leser mit der Bilanzierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände vertraut zu machen und Chancen sowie Risiken der bilanzpolitischen Entscheidung zu beleuchten. Die Arbeit basiert auf den Richtlinien für national tätige Unternehmen, IFRS-Vorgaben bleiben unberücksichtigt.
Die Bilanzierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Dieses Kapitel definiert selbst geschaffene Vermögensgegenstände, differenziert zwischen materiellen und immateriellen Gütern und erläutert die jeweiligen Aktivierungsmöglichkeiten. Es beschreibt detailliert die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009, insbesondere das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und die damit verbundenen Ausnahmen. Die Auswirkungen des Wahlrechts auf die Darstellung im Jahresabschluss und die bilanzpolitischen Implikationen werden ausführlich diskutiert. Beispiele für innovative Unternehmen, die von den neuen Regelungen profitieren, werden genannt, um die praktische Relevanz zu verdeutlichen. Die Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards wird ebenfalls thematisiert.
Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände: Dieses Kapitel behandelt die Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände zum Zugangszeitpunkt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB (materielle) bzw. § 255 Abs. 2a HGB (immaterielle) Vermögensgegenstände. Es geht detailliert auf die Komponenten der Herstellungskosten ein und beleuchtet möglicherweise Besonderheiten bei der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände im Vergleich zu materiellen. Die Diskussion könnte die Herausforderungen der Kostenzuordnung und der Abgrenzung von aktivierungsfähigen und nicht aktivierungsfähigen Kosten umfassen.
Schlüsselwörter
Bilanzierung, selbst geschaffene Vermögensgegenstände, Anlagevermögen, materielle Vermögensgegenstände, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierung, Bewertung, Herstellungskosten, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), HGB, Jahresabschluss, bilanzpolitische Entscheidungen, Aktivierungswahlrecht.
Häufig gestellte Fragen zur Bilanzierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich umfassend mit der Bilanzierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, sowohl materieller als auch immaterieller Natur, nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB). Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) werden nicht berücksichtigt.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Definition und Abgrenzung selbst geschaffener Vermögensgegenstände, die Aktivierungsmöglichkeiten (insbesondere im Kontext des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes – BilMoG), die Bewertung nach HGB (inkl. Herstellungskosten und Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen), die bilanzielle Ausweisung und Darstellung im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) sowie die bilanzpolitischen Implikationen und Entscheidungsspielräume für Unternehmen.
Was sind die Ziele der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Möglichkeiten der Aktivierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände aufzuzeigen, die damit verbundenen Chancen und Risiken zu erläutern und die bilanzpolitischen Entscheidungsspielräume für Unternehmen zu verdeutlichen. Die Arbeit soll den Leser mit der Thematik vertraut machen und ein Verständnis für die bilanzpolitischen Entscheidungen in diesem Kontext ermöglichen.
Welche Aspekte der Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Bewertung zum Zugangszeitpunkt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB (materielle Vermögensgegenstände) bzw. § 255 Abs. 2a HGB (immaterielle Vermögensgegenstände). Es werden die Komponenten der Herstellungskosten detailliert erläutert, mögliche Besonderheiten bei der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände im Vergleich zu materiellen und die Herausforderungen der Kostenzuordnung und der Abgrenzung von aktivierungsfähigen und nicht aktivierungsfähigen Kosten diskutiert.
Wie werden latente Steuern und Ausschüttungssperren behandelt?
Die Arbeit erwähnt latente Steuern und Ausschüttungssperren, allerdings nur im Kontext immaterieller Vermögensgegenstände. Nähere Details zu diesen Aspekten werden im Text nicht explizit ausgearbeitet.
Welche Rolle spielt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)?
Das BilMoG spielt eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Aktivierungswahlrechts für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und den damit verbundenen Ausnahmen. Die Auswirkungen dieses Wahlrechts auf die Darstellung im Jahresabschluss und die bilanzpolitischen Implikationen werden ausführlich diskutiert.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Bilanzierung, selbst geschaffene Vermögensgegenstände, Anlagevermögen, materielle Vermögensgegenstände, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierung, Bewertung, Herstellungskosten, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), HGB, Jahresabschluss, bilanzpolitische Entscheidungen, Aktivierungswahlrecht.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit enthält eine Einleitung, ein Inhaltsverzeichnis, eine Beschreibung der Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und eine Liste der Schlüsselwörter. Die einzelnen Kapitel befassen sich mit der Definition und Abgrenzung der Vermögensgegenstände, der Aktivierung, der Bewertung und der bilanzielle Ausweisung.
- Quote paper
- Jana Alschner (Author), 2013, Die Bilanzierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213979