Das Ein- und Verkaufen über das Internet wird immer beliebter.
In unserer globalisierten Welt erfreuen sich Internet-Auktionen einer hohen Beliebtheit. Aktuellen Studien zufolge wird im Jahr 2012, welches durch die Eurokrise und den Spätfolgen der Wirtschaftskrise bestimmt ist, der Online-Umsatz weiter steigen. Es prognostiziert die Statista GmbH für 2012 einen Anstieg um 13 % von 26,1 Milliarden Euro auf 29,5 Milliarden Euro.1 Alleine der Weltmarkführer eBay registrierte im August 2012 mehr als 16 Millionen aktive Nutzer und 5,4 Millionen aktive private Verkäufer in Deutschland2 und steigerte seine Umsätze für 2011 auf weltweit 11,65 Milliarden US Dollar3. Circa 41 % sind auf „C2C“-Umsätze zurückzuführen.
Einführung in die Problemstellung
Vor der digitalen Revolution war der Verkauf von privaten Gegenständen und Sammlerstücken eine Ausnahme und erfolgte vorwiegend über Flohmärkte oder Zeitungsannoncen. Mit der Reduktion des Zeit- und Organisationsaufwandes hat sich die Angebotsaktivität invers entwickelt. Durch das Internet ist es volkstümlich geworden nicht benötigte Gegenstände zur Auktion zu geben. Internet-Auktionsplattformen wurden zu einfachen Instrumenten um schnell viele Marktteilnehmer zu erreichen und gleichzeitig seine Anonymität mit kuriosen Nutzernamen zu wahren....
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBBILDUNGSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1. Einführung in die Problemstellung
1.2. Zielsetzung
2. ALLGEMEINER TEIL I
2.1. Aktueller Fall
2.2. Bisherige Rechtslage
3. UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG
3.1. Wesen der Umsatzbesteuerung
3.2. Entstehung der Umsatzsteuer
3.3. Unternehmereigenschaft
3.3.1. Gewerbliche Tätigkeit
3.3.1.1. Einnahmeerzielungsabsicht
3.3.1.2. Nachhaltigkeit
3.3.1.3. Powersellereigenschaft
3.3.2. Selbstständigkeit
3.4. Umsatzsteuerhöhe
3.5. Vorsteuerbeschränkung
3.6. Kleinunternehmerregelung
3.7. Differenzbesteuerung
4. ERTRAGSSTEUERLICHE BEHANDLUNG
4.1. Entstehung der Einkommensteuer
4.2. Entstehung der Gewerbesteuer
5. ALLGEMEINER TEIL II
5.1. Einsichtsmöglichkeiten des Finanzamts
5.2. Rechtliche Folgen
6. RESULTAT DER ANALYSE
6.1. Darstellung und Bewertung der aktuellen Rechtsprechung
6.2. Reflexion der Ergebnisse
6.3. Fazit
LITERATURVERZEICHNIS
Häufig gestellte Fragen
Wann wird ein eBay-Verkäufer steuerrechtlich als Unternehmer eingestuft?
Ein Verkäufer gilt als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Entscheidend sind hierbei die Einnahmeerzielungsabsicht, die Nachhaltigkeit der Verkäufe und oft auch die Einstufung als „Powerseller“.
Was ist die Kleinunternehmerregelung im Kontext von eBay?
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Verkäufern mit geringen Umsätzen, auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.
Welche Einsichtsmöglichkeiten hat das Finanzamt bei eBay-Umsätzen?
Das Finanzamt kann durch automatisierte Abfragen und Mitteilungen der Plattformbetreiber Informationen über die Verkaufsaktivitäten erhalten, um die steuerliche Redlichkeit zu prüfen.
Was versteht man unter Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung in der Umsatzsteuer, bei der nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert wird, was besonders für den Handel mit Gebrauchtwaren relevant ist.
Welche Ertragssteuern können bei gewerblichen eBay-Verkäufen anfallen?
Neben der Umsatzsteuer können bei Überschreiten bestimmter Gewinn- oder Umsatzgrenzen auch die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer anfallen.
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- Christoph Perucki (Author), 2012, Die steuerliche Problematik von Umsätzen auf der Internetplattform eBay, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213936