In dieser Hausarbeit werden das Gebrauchsmuster- und Geschacksmusterrecht ausführlich erläutert.
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Auch bei dem Gebrauchsmuster ist der Zentralbegriff die Erfindung. Größtenteils kann hier auf das Patent verwiesen werden. Der große Unterschied besteht jedoch darin, dass biologische Erfindungen nur als Gegenstand des PatG (Patentgesetz) angemeldet werden können und nicht als GebrMG.
Gebrauchsmuster sind nicht auf Gebrauchsgegenstände beschränkt. Sie können sich ebenfalls auf unbewegliche Sachen beziehen, so z.B. Deiche, Brücken, Kanalisationen sowie an Gebäuden befestigte Teile (Fahrstuhlsysteme, Heizungsanlagen).
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Inhaltsverzeichnis
- A. Gebrauchsmusterrecht
- I. Rechtsvoraussetzung
- II. Erfindung
- III. Neuheit
- IV. Erfinderschonfrist
- V. Die Gewerbliche Anwendbarkeit
- VI. Erfinderischer Schritt
- VII. Schutzausschließung
- VIII. Verfahren
- 1. Anmeldung
- 2. Registrierung
- 3. Beschwerde
- IX. Der Verletzungsprozess
- X. Doppelanmeldung
- XI. Rechtswirkung
- XII. Schutzdauer, Kosten
- XIII. Löschung
- B. Geschmacksmusterrecht
- I. Rechtsvoraussetzung
- 1. Muster
- 2. Neuheit
- 3. Eigenart
- II. Schutzausschließung
- III. Verfahren
- 1. Anmeldung
- 2. Registrierung
- 3. Beschwerde
- IV. Verletzungsprozess
- V. Rechtswirkung
- VI. Schutzdauer, Kosten
- VII. Löschung
- Schlusswort
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Gebrauchsmuster- und dem Geschmacksmusterrecht, zwei wichtigen Rechtsformen des gewerblichen Rechtsschutzes. Ziel ist es, die Rechtsvoraussetzungen, Verfahren und Rechtswirkungen beider Schutzformen zu erläutern und zu vergleichen. Dabei werden insbesondere die Besonderheiten des Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts im Vergleich zum Patentrecht und Urheberrecht hervorgehoben.
- Die Rechtsvoraussetzungen des Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts
- Die Verfahren zur Anmeldung und Eintragung von Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern
- Die Rechtswirkungen des Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts
- Der Vergleich des Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts mit anderen Rechtsformen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Die Bedeutung des Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel A. Gebrauchsmusterrecht behandelt die Rechtsvoraussetzungen, das Verfahren und die Rechtswirkungen des Gebrauchsmusterrechts. Es werden die Anforderungen an eine Erfindung, Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit und erfinderischer Schritt erläutert. Das Verfahren der Anmeldung, Registrierung und Beschwerde wird detailliert beschrieben. Zudem werden die Rechtswirkungen des Gebrauchsmusters, die Schutzdauer, die Kosten und die Löschung des Schutzes behandelt.
Das Kapitel B. Geschmacksmusterrecht beleuchtet die Rechtsvoraussetzungen, das Verfahren und die Rechtswirkungen des Geschmacksmusterrechts. Es wird erklärt, welche Muster geschützt sind und welche Anforderungen an die Neuheit und Eigenart gestellt werden. Das Verfahren der Anmeldung, Registrierung und Beschwerde wird ebenfalls detailliert beschrieben. Die Rechtswirkungen des Geschmacksmusters, die Schutzdauer, die Kosten und die Löschung des Schutzes werden ebenfalls behandelt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Erfindung, Neuheit, Eigenart, Anmeldeverfahren, Registrierung, Schutzdauer, Kosten, Löschung, Verletzungsprozess, Rechtswirkungen, Vergleich mit Patent und Urheberrecht, Praxisrelevanz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
Das Gebrauchsmuster wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet. Ein wichtiger Unterschied ist, dass biologische Erfindungen nur patentiert, aber nicht als Gebrauchsmuster geschützt werden können. Zudem ist das Verfahren beim Gebrauchsmuster meist schneller und kostengünstiger.
Können auch unbewegliche Sachen als Gebrauchsmuster geschützt werden?
Ja, Gebrauchsmuster sind nicht auf kleine Gegenstände beschränkt. Auch Deiche, Brücken, Kanalisationen oder fest installierte Systeme wie Heizungsanlagen können geschützt werden.
Was schützt das Geschmacksmusterrecht?
Das Geschmacksmusterrecht (heute meist Designrecht genannt) schützt die ästhetische Gestaltung (Form und Farbe) eines Produkts, sofern es neu ist und Eigenart besitzt.
Was sind die Voraussetzungen für den Schutz eines Geschmacksmusters?
Die zentralen Voraussetzungen sind die Neuheit des Musters und dessen Eigenart, was bedeutet, dass sich der Gesamteindruck von bereits bestehenden Mustern unterscheiden muss.
Wie lange ist die Schutzdauer bei Gebrauchs- und Geschmacksmustern?
Die Arbeit erläutert die spezifischen Schutzfristen und Kosten beider Schutzformen, die sich deutlich vom Urheberrecht oder Patentrecht unterscheiden.
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- Christian Glücklich (Author), 2012, Kurze Erläuterung des Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213560