Was hat „Geschlechtsbezogene Gewalt“ mit den Menschenrechten zu tun? Findet das Thema „Geschlechtsbezogene Gewalt“ überhaupt den Einzug in die Diskussion über die Menschenrechte? Ist in der Verfassung ein Artikel verankert, der diese Gewalt unterbindet? Oder der das Ziel vorsieht diese Thematik in die Menschenrechte einzubinden?
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