Die genaue Herkunft der Tradition der Beschneidung ist nicht bekannt, allerdings sind
Hinweise vorhanden, welche auf das Alte Ägypten hindeuten. Es wurden unter anderem
weibliche Mumien gefunden, die Beschneidungsmerkmale aufweisen. Auch auf einem
Papyrus aus dem Jahr 163 v. Chr. wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt.
Die Gründe für die Genitalverstümmelung liegen in den Vorstellungen und
Lebensweisen einer archaischen Welt.
Desweiteren ist diese von keiner Religion vorgeschrieben, aber wird dennoch von
Christen, Moslems und Anhängern anderer Glaubensrichtungen praktiziert.
Die genitale Verstümmelung gilt allerdings als besonders schwerwiegend, da es ein
körperlicher, schmerzhafter und lebensbedrohlicher Eingriff ist.
Aus diesen Gründen ist die Beschneidung von Mädchen in Deutschland strafbar.
In Ägypten ist die weibliche Beschneidung seit 2008 gesetzlich verboten. Allerdings wird
von den Salafisten sowie den Muslimen aktuell eine Legalisierung gefordert. Der
ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel fordert aktuell nach der kürzlichen
Legalisierung der Beschneidung von Jungen in Deutschland nun die weltweite
Legalisierung der weiblichen Beschneidung. Doch kann die Beschneidung in
Rücksichtnahme auf die Religionsfreiheit weltweit legalisiert werden, wo sie doch eine
Körperverletzung darstellt? Ist hier auf das Recht auf körperlicher Unversehrtheit zu
achten oder doch auf den Glauben? Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
1. Problembestimmung
Die genaue Herkunft der Tradition der Beschneidung ist nicht bekannt, allerdings sind Hinweise vorhanden, welche auf das Alte Ägypten hindeuten. Es wurden unter anderem weibliche Mumien gefunden, die Beschneidungsmerkmale aufweisen. Auch auf einem Papyrus aus dem Jahr 163 v. Chr. wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt.[1]
Die Gründe für die Genitalverstümmelung liegen in den Vorstellungen und Lebensweisen einer archaischen Welt.[2]
Desweiteren ist diese von keiner Religion vorgeschrieben, aber wird dennoch von Christen, Moslems und Anhängern anderer Glaubensrichtungen praktiziert.[3]
Die genitale Verstümmelung gilt allerdings als besonders schwerwiegend, da es ein körperlicher, schmerzhafter und lebensbedrohlicher Eingriff ist.[4]
Aus diesen Gründen ist die Beschneidung von Mädchen in Deutschland strafbar.[5]
In Ägypten ist die weibliche Beschneidung seit 2008 gesetzlich verboten. Allerdings wird von den Salafisten sowie den Muslimen aktuell eine Legalisierung gefordert.[6] Der ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel fordert aktuell nach der kürzlichen Legalisierung der Beschneidung von Jungen in Deutschland nun die weltweite Legalisierung der weiblichen Beschneidung.[7] Doch kann die Beschneidung in Rücksichtnahme auf die Religionsfreiheit weltweit legalisiert werden, wo sie doch eine Körperverletzung darstellt? Ist hier auf das Recht auf körperlicher Unversehrtheit zu achten oder doch auf den Glauben? Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
2. Situationsanalyse
Die Genitalverstümmelung wird zu keinem festen Zeitpunkt vorgenommen. Oft wird die Beschneidung schon im Säuglingsalter durchgeführt, meist aber im Laufe der Kindheit zwischen vier und zehn Jahren. Auch die Beschneidung vor der Heirat oder während der ersten Schwangerschaft ist möglich.[8]
Für eine Beschneidung von Mädchen gibt es viele verschiedene Gründe.
Beispielsweise die Ansicht, nach der Mädchen, sowie auch Jungen, erst nach der Beschneidung als erwachsen und vollwertig gelten. Auch gibt es Gründe, die eher aus dem Glauben resultieren. Beispielsweise, dass die Klitoris als männlicher Bestandteil angesehen wird und dass bei Männern die weibliche Seele in der Vorhaut des Penises sitzen soll. Daher dient die Beschneidung als eindeutige Festlegung des Geschlechts.[9]
Die Hilfsorganisation Unicef vermutet, dass bis heute 130 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten wurden. Terre des Femmes vermutet, dass alle elf Sekunden ein Mädchen verstümmelt wird. Allein in Deutschland leben geschätzt 20.000 Mädchen, die beschnitten wurden. Die Beschneidung ist in mindestens 26 Ländern Afrikas und im Jemen alltäglich.[10] Während der Beschneidung bleiben die Mädchen unbetäubt. Meistens sind diese unter 15 Jahre alt.[11] Ausgeführt wird die Beschneidung traditionell von Hebammen, Heilerinnen oder Beschneiderinnen.[12]
Wie es viele verschiedene Gründe gibt, aus denen beschnitten wird, gibt es auch verschiedene Arten der Beschneidung.
Bei der im Vergleich harmlosesten Beschneidungsart wird lediglich die Vorhaut der Klitoris entfernt. Diese Methode nennt sich “milde Sunna”. Wobei Sunna aus dem Arabischen stammt und Tradition bedeutet.
Eine weitere Methode nennt sich “modifizierte Sunna”. Hier handelt es sich um die teilweise oder komplette Entfernung der Klitoris.
Die dritte Art wird Clitoridektomie genannt. Hierbei wird ebenfalls ein Teil oder die ganze Klitoris entfernt. Zusätzlich ein Teil oder die gesamten inneren Schamlippen.
[...]
[1] http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=388&user_name= [Zugriff: 20.02.2013, 23:38Uhr]
[2] Hermann, Conny; Das Recht auf Weiblichkeit. Hoffnung im Kampf gegen Genitalverstümmelung (vgl. S. 16-17)
[3] http://www.unicef.de/presse/pm/2009/090205-internationaler-tag-gegen-maedchenbeschneidung/ [Zugriff: 23.02.2013]
[4] Hermann, Conny. Das Recht auf Weiblichkeit. Hoffnung im Kampf gegen Genitalverstümmelung (vgl. S. 19)
[5] http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/20130205_Beschneidungsgesetz_aus_dem_ Bundesjustizministerium_legalisiert_nicht_Verstuemmelung_von_Maedchen.html [Zugriff: 16.02.2013, 13:20Uhr]
[6] http://www.spiegel.de/politik/ausland/aegypten-frauenbewegung-geraet-durch-macht-der-islamisten-in-defensive-a-874145.html [Zugriff: 20.02.2013, 22:34Uhr]
[7] http://www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/ [Zugriff: 23:02.2013, 23:48Uhr]
[8] http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=388&user_name= [Zugriff: 21.02.2013; 01:18Uhr]
[9] Hermann, Conny. Das Recht auf Weiblichkeit. Hoffnung im Kampf gegen Genitalverstümmelung (vgl. S. 18f)
[10] http://www.unicef.de/presse/pm/2009/090205-internationaler-tag-gegen-maedchenbeschneidung/ [Zugriff: 23.02.2013, 19:13Uhr]
[11] http://www.frauenzimmer.de/cms/stars-news/beschneidung-bei-maedchen-gesetz-gegen-genitalverstuemmelung-972c-9f8b-99-231018.html [Zugriff: 16.02.2013, 12:39Uhr]
[12] http://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverstümmelung#Medizin.2C_Geschichte_und_Ethik_der_Medizin [Zugriff: 23.02.2013, 19:20Uhr]
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- Madlin Oberstedt (Autor), 2013, Mädchen beschneiden? Eine Diskussion zwischen Glaube und Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212798