Konstantin der Große – ein römischer Kaiser und seine Zeit: Das Prädikat „der Große“ erhalten nur sehr wenige Herrscher und zumeist auch erst von den nachgeborenen Generationen, wenn aus der Distanz die Größe ihrer Taten deutlich wird. Der römische Kaiser Flavius Valerius Constantinus (270/288 (?) – 337 n. Chr.) hat aber bereits von seinen Zeitgenossen dieses Attribut beigefügt bekommen. Im Jahr 306 wurde Konstantin in York zum Imperator ausgerufen, ein Jahr später, 307, in Trier erhielt er den Rang eines Augustus. Die staatlich verfolgten Christen (siehe auch Konstantins Programmrede in Trier, 314) haben ganz offensichtlich das römische Kaisertum bis in das vierte Jahrhundert hinein nicht abgelehnt, denn die Kaiser dieser Epoche, insbesondere Konstantin der Große, haben sich ihre positive Haltung politisch zu Nutze gemacht. 313 n.Chr. war daher ein besonderes Jahr, denn in diesem Jahr reichte Konstantin der Kirche die Hand zur Partnerschaft. Bis zum Ende des vierten Jahrhunderts folgte eine Entwicklung, die das Christentum von Kriminalität befreite und im Staat endgültig Fuß fassen ließ. Die religiöse Vielfalt, wie sie im römischen Reich herrschte, war damit auf lange Frist endgültig beendet …
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Konstantin der Große – ein römischer Kaiser und seine Zeit
2. Die rechtliche Stellung der Bischöfe
2.1 Die Bischöfe innerhalb der Hierarchie der Kirche
2.2 Rechtliche Maßnahmen Konstantins zur Privilegierung des Klerikerstandes
2.3 Das Konzil von Nicaea – Konstantin und die Bischöfe
3. Schlusswort
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
- Quote paper
- Anonym (Author), 2011, Die rechtliche Stellung der Bischöfe unter Konstantin dem Großen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211584