Eine aktuelle Studie des Bankenverbandes zeigt, dass derzeit gute Finanzierungsbedingungen für Unternehmen herrschen. Ein Großteil der Investitionen kann dabei aus eigenen Mitteln finanziert werden, da in den letzten Jahren viel Liquidität von den Firmen aufgebaut wurde. Bei der Fremdfinanzierung dominiert aber immer noch der Bankkredit. Dieser wird zurzeit bevorzugt kurzfristig aufgenommen und oftmals dazu benutzt die Passivseite der Unternehmensbilanzen zu strukturieren.
Bestehende Verbindlichkeiten werden demzufolge durch neue Kredite zu günstigeren Konditionen, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, ersetzt. Die Kreditnehmer werden auf absehbare
Zeit auch weiterhin von dem historisch niedrigem Zinsniveau profitieren und daher wird die Fremdkapitalaufnahme auch zukünftig ein wichtiger Finanzierungsfaktor sein. Bevor eine Bank allerdings einen Kredit vergibt muss die Bonität des Firmenkunden umfangreich beurteilt werden.
Die Bonitätsprüfung oder Kreditwürdigkeitsprüfung ist dabei definiert als „Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines potenziellen Kreditnehmers zur Abschätzung des mit einer Kreditvergabe verbundenen
Risikos“. Im Rahmen der Bonitätsanalyse kam es in den letzten Jahren zu einigen Veränderungen, die meist aus Gesetzesänderungen oder veränderten aufsichtsrechtlichen
Vorgaben resultieren. Die beiden gravierendsten Neuerungen sind dabei die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, kurz BilMoG, zur Erneuerung des HGB und die Vorgaben aus den neuen Beschlüssen des Basler Ausschusses der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, kurz mit Basel II und Basel III bezeichnet. Während die Vorgaben aus den Basel-Richtlinien vor allem darauf ausgelegt sind die Risikowahrnehmung
der Banken zu verbessern, betrifft das BilMoG insbesondere die Analyse der Jahresabschlüsse.
Die Basel-Regelungen beeinflussen die Eigenkapitalbindung der Kreditinstitute. Dies führt dazu, dass die Verfügbarkeit von Krediten zukünftig stärker von der tatsächlichen
Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers abhängig ist, da eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit auch eine geringere Eigenkapitalunterlegung für die Banken mit sich
bringt.[ ...]
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Veränderte Anforderungen an Banken und ihre Firmenkunden
2.1. Von Basel I über Basel II zu Basel III
2.2. Neuerungen im Bankenumfeld
2.2.1. Kreditwesengesetz
2.2.2. Mindestanforderungen an das Risikomanagement
2.2.3. Solvabilitätsverordnung
2.3. Erhöhte Anforderungen an Firmenkunden
3. Instrumente der Bonitätsbeurteilung zur Erkennung von Risiken
3.1. Der Jahresabschluss als Informationsobjekt
3.1.1. Qualitative Bilanzanalyse
3.1.1.1. Bilanzpolitik
3.1.1.2. Semiotische Bilanzanalyse
3.1.2. Quantitative Bilanzanalyse
3.1.2.1. Strukturbilanz
3.1.2.2. Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur
3.1.2.3. Analyse der Liquiditätslage
3.1.2.4. Analyse der Erfolgslage
3.1.3. Financial Covenants
3.2. Weitere Auskünfte zur Bonitätsbeurteilung
3.3. Rating
3.3.1. Externes Rating
3.3.2. Internes Rating
3.3.3. Ratingmethoden
3.3.4. Ratingfaktoren
3.3.5. Aktuelle Entwicklungen beim Rating
4. Kreditvergabe bei der Sparkasse Nürnberg
4.1. Die maschinelle Einzelbilanzanalyse (EBIL)
4.2. Das Sparkassen-StandardRating
4.3. Die Kreditvergabeentscheidung
5. Zukünftige Aussichten – Elektronische Übermittlung von Bilanzen
6. Resümee
Anhang VI
Anhangsverzeichnis VII
Literaturverzeichnis XXI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Der Creditreform Bonitätsindex
Abbildung 2: Neuregelung bei der Eigenkapitalhinterlegung nach Basel III
Abbildung 3: Übersicht der Bestandteile der qualitativen und quantitativen Bilanzanalyse
Abbildung 4: Bilanzpolitische Instrumente
Abbildung 5: Strukturbilanzschema
Abbildung 6: Übersicht über die Ermittlung der IRB-Ansätze
Abbildung 7: Ansätze zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken
Abbildung 8: Standard-Ratingskala der IFD
Abbildung 9: Aufbau des Sparkassen-StandardRatings
Abbildung 10: Ratingnotation des Sparkassen-StandardRatings
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Eine aktuelle Studie des Bankenverbandes zeigt, dass derzeit gute Finanzierungsbedingungen für Unternehmen herrschen. Ein Großteil der Investitionen kann dabei aus eigenen Mitteln finanziert werden, da in den letzten Jahren viel Liquidität von den Firmen aufgebaut wurde. Bei der Fremdfinanzierung dominiert aber immer noch der Bankkredit. Dieser wird zurzeit bevorzugt kurzfristig aufgenommen und oftmals dazu benutzt die Passivseite der Unternehmensbilanzen zu strukturieren. Bestehende Verbindlichkeiten werden demzufolge durch neue Kredite zu günstigeren Konditionen, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, ersetzt[1]. Die Kreditnehmer werden auf absehbare Zeit auch weiterhin von dem historisch niedrigem Zinsniveau profitieren und daher wird die Fremdkapitalaufnahme auch zukünftig ein wichtiger Finanzierungsfaktor sein[2].
Bevor eine Bank allerdings einen Kredit vergibt muss die Bonität des Firmenkunden umfangreich beurteilt werden. Die Bonitätsprüfung oder Kreditwürdigkeitsprüfung ist dabei definiert als „Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines potenziellen Kreditnehmers zur Abschätzung des mit einer Kreditvergabe verbundenen Risikos“[3]. Im Rahmen der Bonitätsanalyse kam es in den letzten Jahren zu einigen Veränderungen, die meist aus Gesetzesänderungen oder veränderten aufsichtsrechtlichen Vorgaben resultieren. Die beiden gravierendsten Neuerungen sind dabei die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, kurz BilMoG, zur Erneuerung des HGB und die Vorgaben aus den neuen Beschlüssen des Basler Ausschusses der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, kurz mit Basel II und Basel III bezeichnet. Während die Vorgaben aus den Basel-Richtlinien vor allem darauf ausgelegt sind die Risikowahrnehmung der Banken zu verbessern, betrifft das BilMoG insbesondere die Analyse der Jahresabschlüsse.
Die Basel-Regelungen beeinflussen die Eigenkapitalbindung der Kreditinstitute. Dies führt dazu, dass die Verfügbarkeit von Krediten zukünftig stärker von der tatsächlichen Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers abhängig ist, da eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit auch eine geringere Eigenkapitalunterlegung für die Banken mit sich bringt.
Das BilMoG modifiziert hingegen die Bilanzstrukturen, durch neue, abgeschaffte oder abgeänderte Bilanzpositionen, und die Angabepflichten im Jahresabschluss der Unternehmen. Dies hat zur Folge, dass sich die für die Beurteilung der Bonität äußerst relevanten Bilanzkennzahlen teilweise sehr stark verändern und daher von den Banken neu interpretiert werden müssen, um sie weiterhin sinnvoll in die Bonitätsanalyse einfließen lassen zu können.
Im Folgenden werden diese aktuellen Entwicklungen bei der Bonitätsbeurteilung von Kreditnehmern anhand von Jahresabschlüssen näher erläutert und deren Auswirkungen auf die Bonitätsanalyse und die Kreditvergabe der Banken aufgezeigt.
Die Arbeit ist dabei so aufgebaut, dass zunächst auf die Entwicklung der Basel-Richtlinien und deren Auswirkungen auf das Bankenumfeld und die neuen Anforderungen an die Firmenkunden eingegangen wird. Danach werden alle Instrumente näher betrachtet, die zur Erkennung von Bonitätsrisiken eingesetzt werden. Dazu zählen die qualitative und quantitative Bilanzanalyse, weitere Auskünfte über das zu beurteilende Unternehmen, die über den Jahresabschluss hinausgehen und das Rating, mit dem die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers bestimmt wird. Darauf folgend wird anhand des Kreditvergabeprozesses der Sparkasse Nürnberg dargestellt, wie die Bonitätsbeurteilung und die anschließende Kreditvergabeentscheidung eines Kreditinstituts konkret aussehen können. Abschließend wird noch kurz darauf eingegangen, was sich im Ablauf des Kreditgeschäftes verändern kann, wenn sich die Banken zukünftig die Unternehmensbilanzen elektronisch übermitteln lassen.
2. Veränderte Anforderungen an Banken und ihre Firmenkunden
Zur Einführung des zweiten Kapitels wird kurz auf den Bonitätsindex des Unternehmens Creditreform eingegangen. Dieser liefert anhand von 15 bonitätsrelevanten Merkmalen, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Auftragslage, Jahresabschlüsse, Rechtsform, Umsatz und Zahlungsweise[4], eine aussagekräftige Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Firma. Creditreform berechnet u.a. auch einen durchschnittlichen Index aller in ihrer Datenbank erfassten Unternehmen, um damit eine Gesamtaussage über die Bonität der Betriebe in Deutschland treffen zu können. Ein Vergleich über mehrere Jahre hinweg zeigt dabei, dass sich der durchschnittliche Index dieser Betriebe langsam aber stetig von 254[5] im vierten Quartal 2004 auf 263[6] im vierten Quartal 2011 verschlechtert hat. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, befinden sich die Unternehmen nach der Bonitätsklasseneinteilung von Creditrefom über den gesamten Zeitraum bei einer mittleren Bonität, die sich aber von der guten Bonität zunehmend entfernt. Negativ auf die Bonität der Firmen wirkte sich die Finanzkrise, beginnend mit der Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008, aus. Positiv ist dabei allerdings anzumerken, dass der Bonitätsindex im Krisenjahr 2009 nur um zwei Punkte, von 260 auf 262[7], anstieg und sich nicht, wie man vermuten könnte, rasch verschlechtert hat.
Nichtsdestotrotz lässt sich am Bonitätsindex von Creditreform gut erkennen, dass es heutzutage für Banken unablässig ist die Zahlungsfähigkeit eines Kunden auf Herz und Nieren zu überprüfen, um das Risiko eines Kreditausfalls auf ein Minimum zu verringern.
In den folgenden Punkten dieses Kapitels wird nun auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre eingegangen, die die Risikobewältigung bei der Kreditvergabe betreffen und die Veränderungen, die sich dadurch für die Banken und ihre Firmenkunden ergaben, erläutert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Der Creditreform Bonitätsindex
Vgl. Creditreform, Broschüre Bonitätsindex²·º, http://www.creditreform.de/Ressourcen/PDF/Downloads/Wirtschaftsinformationen/Bonitaet_B2B/Broschuere_Bonitaetsindex_2.pdf, S. 4 (24.04.2012).
2.1. Von Basel I über Basel II zu Basel III
Der Mitte der 1970er Jahre gegründete „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ verabschiedete im Jahr 1988 eine Regelung für die Eigenkapitalhinterlegung bei der Kreditvergabe, die als Basel I bezeichnet wird[8]. Der Kernpunkt dieser Maßnahme war, dass ausgegebene Kredite pauschal mit 8% Eigenkapital unterlegt werden mussten, ohne explizit auf die Bonität des Kreditnehmers zu achten. Die Bankforderungen wurden dabei in vier Risikogewichte (0%, 20%, 50%, 100%) eingeteilt, die abhängig von der Schuldnerkategorie waren. Keine Eigenkapitalunterlegung war z.B. bei Ausleihungen an Staaten notwendig, Forderungen gegenüber Unternehmen oder Privatpersonen mussten hingegen ausnahmslos mit 100% Eigenkapital abgesichert werden. Demzufolge lautet die Formel für die Eigenkapitalhinterlegung nach Basel I:
Das hatte zur Folge, dass das konkrete Ausfallrisiko eines Kredits bei den Banken unberücksichtigt blieb und es zu negativen Auswirkungen für Kunden und Banken kam[9]. Einerseits bekamen gute Kunden die gleichen Kreditkonditionen wie schlechte Kunden, was zu „einer Zinsquersubventionierung zu Lasten der bonitätsmäßig einwandfreien Kredite“[10] führte und andererseits gab es für die Kreditinstitute keine Anreize zur verbesserten Gestaltung der Risikosteuerung, womit es auch zu besorgniserregenden Eigenkapitaltiefständen bei den wichtigsten Banken der Welt kam[11].
Diese negativen Entwicklungen führte zu einer Neugestaltung der Basler Eigenkapitalvereinbarung, genannt Basel II. Die neue Regelung sollte die Schwachstellen von Basel I beheben, indem zukünftig alle Risiken, denen ein Kreditinstitut alltäglich ausgesetzt ist, berücksichtigt werden. Aufgrund der Weiterentwicklung der globalen Finanzmärkte gewannen das Liquiditätsrisiko sowie sonstige Risiken zunehmend an Bedeutung und werden nun in dem neuen Beschluss neben den bereits in Basel I beachteten Kredit- und Marktrisiken zusätzlich erfasst. Dadurch soll die Sicherheit und Solidität der Finanzsysteme gestärkt werden. Das grundlegende Ziel der 1999 auf den Weg gebrachten und Ende 2006 in Kraft getretenen Basel II-Richtlinie ist eine genauere Betrachtung des möglichen Risikos eines eingegangen Finanzgeschäftes und des dafür benötigten Eigenkapitals. Desweiteren werden Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht und eine Erweiterung der Marktdisziplin dargestellt[12].
Die Ziele der Basel II-Vereinbarung lassen sich in drei Säulen untergliedern:
- Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
- Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
- Säule 3: Marktdisziplin[13].
Unter den Mindestkapitalanforderungen, die in der ersten Säule gefordert werden, versteht man die Eigenkapitalausstattung der Banken in Abhängigkeit der Kreditrisiken, die die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers widerspiegeln[14], der Marktrisiken, die aufgrund von unsicheren Entwicklungen bei Marktpreisen (Währungen, Rohstoffe) und Zins- und Aktienkursveränderungen auftreten[15] und der operationellen Risiken, die die Gefahr von möglichen Verlusten aufgrund von Versagen oder Unangemessenheit von internen Verfahren, Menschen, Systemen, des Eintretens externer Ereignisse oder Rechtsrisiken darstellen[16].
Die Risikoaktiva muss weiterhin mit 8% Eigenkapital unterlegt werden, doch die Gewichtungsfaktoren zur genauen Messung der Kreditrisiken müssen nun entweder anhand eines Standardansatzes, der auf externes Rating zurückgreift, oder eines IRB-Ansatzes (Internal Rating Based), der durch bankinternes Rating ermittelt wird, berechnet werden[17]. Diese zusätzlichen Anforderungen an das Eigenkapital orientieren sich viel stärker am tatsächlichen Risikogehalt der Bankgeschäfte im Vergleich zu den Regelungen bei Basel I, was zu einer Verbesserung der Risikomessung führt. Die sich daraus ergebende Eigenkapitalanforderung kann in folgender Formel dargestellt werden:
Die zweite Säule von Basel II, das aufsichtliche Überprüfungsverfahren, beschäftigt sich mit der Notwendigkeit einer qualitativen Bankenaufsicht zur Kontrolle der vorgegebenen Maßnahmen[19]. Durch stärkere Prüfungen institutseigener Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Bank ausreichend Eigenkapital, entsprechend ihrem Risikoprofil und Kontrollumfeld hinterlegt hat, um für den Eintritt eventueller Risiken gerüstet zu sein. Dabei ist neu, dass die bankinternen Verfahren durchgehend überwacht werden und nicht erst bei Verstößen eingegriffen werden kann. Dadurch soll der Dialog zwischen den Banken und den Aufsichtsbehörden gefördert werden, um bei auftretenden Problemen schnellstmögliche Gegenmaßnahmen einleiten zu können[20]. Die Bankenaufsicht prüft die Fähigkeiten des Kreditinstituts, eingehende Risiken angemessen zu identifizieren, zu messen, zu steuern und auch zu überwachen. Es soll damit eine ständige Weiterentwicklung und Anpassung der internen Kontrollverfahren und der Risikomanagementmethoden gewährleistet werden. Darüber hinaus werden noch andere Faktoren in das Überprüfungsverfahren mit eingeschlossen. Darunter fallen externe Einflüsse, wie die Entwicklung des Konjunkturzyklus, und die Risikobereiche, die durch die erste Säule nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind, wie das Zinsänderungsrisiko des Anlagebuches oder strategische Risiken. Ebenso sollen die Grundsätze der zweiten Säule zur Harmonisierung der Kapitalanforderungen und der Aufsichtspraktiken verschiedener Länder beitragen. Letzteres soll außerdem die grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbedingungen verbessern[21].
Die dritte Säule von Basel II zielt auf die Marktdisziplin der Kreditinstitute ab. Diese Transparenzvorschriften liefern Informationen zur Offenlegung der Anwendungsbereiche der Eigenkapitalvorschriften, der Eigenkapitalstruktur, der Eigenkapitalausstattung und der Darstellung der eingegangenen Risiken und ihrer Beurteilung[22]. Dadurch sollen die Banken zu einer effizienten Kontrolle und Steuerung ihrer Risiken angeregt werden, denn die Marktteilnehmer erhalten aufgrund der erweiterten Offenlegungspflichten einen besseren Einblick in die Risiko- und Eigenkapitalsituationen der verschieden Banken und können dementsprechend ein risikobewusstes Kreditinstitut für ihre Anlage- und Kreditentscheidungen auswählen[23]. Das führt dazu, dass die Kreditinstitute nicht nur von der Bankenaufsicht sondern auch vom Markt überwacht werden[24]. Demnach entsteht aufgrund der einheitlichen Rahmenvereinbarungen eine bessere Vergleichbarkeit der Angaben der Banken, bei der die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Schutz vertraulicher Informationen aber stets gegeben sind[25]. Die Regelungen der dritten Säule tragen auch maßgeblich zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Kreditwirtschaft und Finanzmärkten bei, da die Banken auffällige Veränderungen in ihren Offenlegungsberichten erklären müssen und somit wenig Raum für Fehlinterpretationen und Missverständnisse bleibt[26].
Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und die immer noch anhaltende Staatschuldenkrisen haben jedoch gezeigt, dass die Basel II-Vereinbarungen Schwachstellen aufweisen, die durch die im September 2010 verabschiedeten Basel III-Richtlinien behoben werden sollen. Das global vernetzte und leistungsfähige Finanzsystem soll tragfähiger gemacht werden, um das Risiko erneuter Krisen einzudämmen. Die neue Regelung stärkt vor allem die Eigenkapitalausstattung und die Liquidität der Banken[27].
Zukünftig setzt sich die notwendige Eigenkapitalhinterlegung, wie es in Abbildung 2 ersichtlich wird, aus dem harten Kernkapital, dem weichen Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen. Zusätzlich müssen die Kreditinstitute noch einen Kapitalerhaltungspuffer und einen antizyklischen Kapitalpuffer aufbauen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Neuregelungen bei der Eigenkapitalhinterlegung nach Basel III
Vgl. Bundesministerium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1776/DE/BMF__Startseite/Multimedia/Einfach-Erklaert/Basel-III/Basel-III-Alternativversion.html (07.05.2012).
Das harte Kernkapital, das in Zukunft 4,5% betragen wird, besteht aus eingezahltem Stammkapital, Gewinnrücklagen, offenen Rücklagen und im Eigenkapital erfassten Erträgen[28]. Es soll den Banken helfen sich in turbulenten Phasen selbst zu stabilisieren[29]. Das zukünftig 1,5% betragende weiche Kernkapital setzt sich aus zusätzlichen Kapitalinstrumenten zusammen, die hinsichtlich der Verlustübernahme weniger stark ausgeprägt sind. Ein genaues Beispiel ist schwer zu nennen, da erst aufsichtsrechtlich geprüft werden muss, ob eine gewisse Kapitalform zum weichen Kernkapital hinzugezählt werden kann[30]. Zum Ergänzungskapital, das demnächst bei 2% liegen wird, werden u.a. Genussrechte und langfristige, nachrangige Verbindlichkeiten hinzugerechnet[31]. Der neu eingeführte Kapitalerhaltungspuffer, der das harte Kernkapital erweitert, wird 2,5% betragen. Er soll das prozyklische Verhalten der Banken verringern, indem die Institute bei der Nichteinhaltung der vorgegebenen Kapitalreserven sanktioniert werden. Dies kann z.B. zu einem Dividendenausschüttungsverbot führen[32]. Desweiteren wird auch noch der Aufbau eines antizyklischen Kapitalpuffers von den Kreditinstituten gefordert, der zwischen 0% und 2,5% betragen wird. Er soll ebenfalls aus hartem Kernkapital bestehen und den exzessiven Anstieg von Kreditvergaben regulieren und gegebenenfalls abfedern, indem der Puffer in wirtschaftlich guten Zeiten aufgebaut wird, um Verluste in wirtschaftlich schlechten Zeiten decken zu können[33]. All diese Komponenten der neuen Eigenkapitalhinterlegung nach Basel III sollen schrittweise zwischen 2013 und 2018 umgesetzt werden[34].
Eine weitere Neuerung der Basel III-Vorschriften ist die Einführung von Kennzahlen für die Verschuldung und die Liquidität. Die Banken müssen in Zukunft eine Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) beachten, bei der das Eigenkapital ins Verhältnis zur nicht risikogewichteten Aktiva und den außerbilanziellen Geschäften gestellt wird. Das Ziel daraus ist, dass die Kapitalunterlegung in wirtschaftlich guten Zeiten nicht unter ein Minimum sinkt. Die Quote ist zunächst in einer von 2013 bis 2017 laufenden Beobachtungsphase auf 3% festgelegt und soll danach in die erste Säule aus Basel II integriert werden[35]. Außerdem werden eine Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) und eine strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) mit implementiert[36]. Die Mindestliquiditätsquote soll garantieren, dass die Kreditinstitute immer hochliquide Aktiva (z.B. Barmittel, Zentralbankguthaben, marktfähige Wertpapiere) vorhalten, um in einem möglichen Stressszenario über 30 Tage hinweg auf sich selbst gestellt zahlungsfähig bleiben zu können und um genügend Zeit zu haben bei einem Liquiditätsschock etwaige Anpassungsmaßnahmen durchzuführen[37]. Die strukturelle Liquiditätsquote soll die Ausgewogenheit zwischen Aktiv- und Passivseite einer Bankbilanz verbessern, damit die Vermögenswerte im Vergleich zu ihrer Liquidierbarkeit mit langfristigen Mittel refinanzierbar gemacht werden[38].
Diese vorangehende Betrachtung der historischen Entwicklung der Basel-Richtlinien zeigt, wie komplex sich die Anforderungen an die Banken darstellen. Die Institute werden dadurch verpflichtet ihre Kunden sehr genau zu überprüfen, um nicht selbst in Schwierigkeiten zu geraten.
2.2. Neuerungen im Bankenumfeld
Die Vorgaben des Basler Ausschusses, vor allem die aus Basel II, müssen in die jeweilige nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. In Deutschland geschah dies mit der Änderung des Kreditwesengesetzes und der Neueinführung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und der Solvabilitätsverordnung. Diese Veränderungen werden nachfolgend kurz erläutert.
2.2.1. Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz trat am 10. Juli 1961[39] in Kraft und dient der Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft[40]. An die Regelungen des KWG müssen sich alle halten, „die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ (§ 1 (1) KWG). Dazu zählen neben den Kreditinstituten selbst u.a. auch Versicherungen und Wertpapierhandelsunternehmen. Das KWG setzt außerdem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Basel-Richtlinien in geltendes Recht um. Konkret finden sich die Vorgaben gemäß Basel II von Säule 1 in § 10 KWG, von Säule 2 in § 25a (1) KWG und von Säule 3 in § 26a KWG wieder[41]. Die Veränderungen durch Basel III sind noch nicht explizit ins KWG eingearbeitet, doch man findet dort bereits Regelungen zur Berechnung einer Verschuldungsquote (§ 24 (1) Nr. 16 KWG)[42] bzw. zur Beachtung der Liquidität (§ 11 KWG)[43].
Von besonderer Bedeutung bei der Kreditvergabe an Firmenkunden ist § 18 KWG. Er verpflichtet die Kreditinstitute alle Kreditnehmer, die einen Kredit beanspruchen, der den Wert von 750.000 Euro oder 10% des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstitutes überschreitet, einer Kreditprüfung zu unterziehen (§ 18 (1) S.1 KWG). Dies soll vor allem durch die Überprüfung von Jahresabschlüssen (meist der letzten drei Jahre) erfolgen. Da diese aber ein Bild der Vergangenheit zeigen, die Kreditinstitute jedoch die zukünftige Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens beurteilen müssen, sind weitere, aktuellere Beurteilungskriterien ebenfalls sehr bedeutend. Dazu zählen u.a. die Kontoführung, Pläne hinsichtlich der zukünftigen Liquidität oder Investitionen, Markt- und Branchenanalysen, die Qualität der betrieblichen Bereiche und die Betriebswirtschaftliche Auswertung[44].
2.2.2. Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die im Dezember 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten und am 01. Januar 2007 in Kraft getretenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement fassen die bisherigen Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft (MaH), die Mindestanforderungen an die interne Revision (MaIR) und die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) in einem Regelwerk zusammen[45]. Außerdem regeln die MaRisk die qualitativen Anforderungen der zweiten Säule von Basel II und schaffen damit eine konkretisierende Auslegung des § 25a (1) KWG. Dies betrifft besonders das Management der Zinsänderungsrisiken, der Liquiditätsrisiken und der operationellen Risiken.
Die MaRisk sind in einen allgemeinen und einen besonderen Teil unterteilt. Der allgemeine Teil befasst sich mit grundlegenden Prinzipien, geht dabei allerdings nicht genauer auf die Geschäftsart oder die Risikosituation einer Bank ein. Im besonderen Teil werden die spezifische Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit- und Handelsgeschäft dargestellt und auch die Prozesse der internen Revision und Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von bestimmten Risiken behandelt[46].
Die MaRisk sind ein flexibles Rahmenwerk und tragen somit der heterogenen Bankenstruktur in Deutschland Rechnung. Sie sind durch zahlreiche Öffnungsklauseln und Gestaltungsspielräume sehr anpassungsfähig gestaltet und können durch die Kreditinstitute individuell, unter der Einhaltung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes, beurteilt werden. Somit gibt es nun ein Regelwerk, das den ganzheitlichen Ansatz zum Management von wesentlichen bankspezifischen Risiken entspricht und das Vorhandensein von ausreichend Kapital zur Absicherung dieser Risiken fordert[47].
2.2.3. Solvabilitätsverordnung
Das Gesetz zur Solvabilitätsverordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und trat zum 01. Januar 2007 zeitgleich mit den MaRisk in Kraft. Die SolvV löst den ‚Grundsatz 1‘, der bis dahin die Mindesteigenkapitalausstattung eines Kreditinstituts regelte, ab[48]. Sie deckt die erste und dritte Säule von Basel II ab, indem es § 10 KWG und § 26a KWG konkretisiert und die Eigenkapitalunterlegungs- und Offenlegungsvorschriften der Kreditinstitute neu ausrichtet. Dies geschieht einerseits durch die Beschreibung der Risikomessverfahren für Kreditausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken sowie der Voraussetzungen der Anwendung der unterschiedlichen Ansätze und andererseits durch die Vorgaben der Inhalte der Informationen, die offengelegt werden müssen, um die Transparenzpflichten zu erfüllen[49].
2.3. Erhöhte Anforderungen an Firmenkunden
Die aus den Ausführungen des Basler Ausschusses folgenden rechtlichen Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf bankinterne Regelungen, sondern betreffen auch die Firmenkunden direkt. Da die verbesserten Maßnahmen eine risikogerechtere und betriebswirtschaftlichere Ausrichtung der Kreditvergabe der Banken fordern, ändern sich die Bedingungen und Konditionen zu denen Unternehmen Kredite bei den Kreditinstituten aufnehmen können[50].
Die für Firmen erheblichste Neuerung ist, dass nun das bankinterne Rating bei der Kreditvergabe stärker ins Gewicht fällt[51]. Dies ist mit Risiken und Chancen für die Kreditnehmer verbunden. Einerseits müssen die Unternehmen den Banken nun mehr Informationen liefern, damit diese genauer und differenzierter die Kreditfähigkeit prüfen können, was zur Folge hat, dass Betriebe, die einen Kredit aufnehmen wollen für den Kreditgeber zu gläsernen Unternehmen werden[52]. Darüber hinaus wird der Kreditzins nun risikospezifischer errechnet, da Bonitätskosten und –risiken in die Kreditkondition des Kreditnehmers mit einfließen. Vereinfacht kann man sagen, dass Kredite an gute Schuldner billiger und Kredite an schlechte Schuldner teurer werden[53]. Andererseits kann ein kreditnachfragendes Unternehmen seine Kosten und Konditionen nachhaltig beeinflussen, wenn es sich im vornherein mit dem Thema Rating auseinandersetzt. Dadurch sind für die Firma neue Erkenntnisse und Impulse möglich, die zu konkreten, sich positiv auf das Rating und damit auf die Kreditzinsgestaltung auswirkende Handlungen, führen können[54]. Das Ergebnis des Bonitätsratings der Kreditinstitute kann den Firmenkunden ebenfalls helfen viel versprechende Anregungen für zukünftige Verbesserungen innerhalb ihres Unternehmens zu erhalten. Die Banken wollen durch ihr Rating ihren Kunden nicht schaden, sondern sie unterstützen. Der bankinterne Ratingprozess erstellt eine umfangreiche Analyse der wichtigsten Kennzahlen und Erfolgsfaktoren der untersuchten Betriebe. Bei einem guten Ergebnis können diese daraus Wettbewerbsvorteile ziehen, bei einem schlechten Ergebnis haben sie die Möglichkeit die aufgedeckten Schwächen frühzeitig zu beheben[55]. Die genaue Funktionsweise von Ratingsystemen wird später in dieser Arbeit erläutert.
Diese kurz aufgezeigten Veränderungen im Kreditvergabeprozess bieten für Firmenkunden die Gelegenheit zur Optimierung ihrer internen Prozesse und können zu einer Verbesserung ihrer Kreditfähigkeit führen. Vor allem sind die Unternehmen gefordert eine ausreichende Eigenkapitalausstattung zu besitzen, um überhaupt an das Geld der Banken zu kommen. Eine bessere Eigenkapitalquote macht sie wiederum krisenfester und lässt sie die nächste Rezession leichter unbeschadet überstehen.
3. Instrumente der Bonitätsbeurteilung zur Erkennung von Risiken
Das Kapitel drei befasst sich mit allen Maßnahmen, die ein Kreditinstitut durchführt, um die Bonität eines Kreditnehmers genau beurteilen zu können. Die derzeitige und künftige wirtschaftliche Lage des Firmenkunden soll so exakt wie möglich dargestellt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls sehr gering zu halten.
In den folgenden Ausführungen wird zunächst die Bilanz- bzw. Jahresabschlussanalyse, sowohl qualitativ als auch quantitativ, behandelt. Danach werden kurz die weiteren Auskünfte erläutert, die eine Bank benötigt, um eine umfangreiche Bonitätsbeurteilung durchführen zu können. Im letzten Punkt dieses Kapitels wird das Thema Rating genauer betrachtet und es wird dargelegt wie es in die Bonitätsprüfung mit einfließt.
3.1. Der Jahresabschluss als Informationsobjekt
Ein Jahresabschluss kann sowohl qualitativ als auch quantitativ untersucht werden. Abbildung 3 zeigt, was unter diesen beiden Prinzipien zu verstehen ist und wie sie in die Bilanzanalyse einfließen. So werden unter dem Begriff der qualitativen Bilanzanalyse die Analyse der Bilanzpolitik und die Semiotische Analyse verstanden. Die genaue Beschreibung dieser beiden Verfahren wird unter Gliederungspunkt 3.1.1. erfolgen. Die Bewertung des Jahresabschlusses anhand von Zahlen kommt in der quantitativen Analyse zum Tragen. Hierunter werden die traditionelle Kennzahlenanalyse und die statistischen Analyseverfahren subsumiert. Auf die traditionelle Kennzahlenanalyse wird unter Gliederungspunkt 3.1.2. näher eingegangen. Zu den statistischen Verfahren sei nur so viel gesagt, dass es sich dabei meist um eine Diskriminanzanalyse und/oder um eine neuronale Netzanalyse handelt, die sich vor allem mit der Insolvenzwahrscheinlichkeit einer Firma anhand eines Gesamtindex beschäftigt[56]. Die Diskriminanzanalyse ist ein empirisches Modell zur Klassifizierung von Kennzahlen und die neuronale-Netze-Analyse bedient sich einem Rechenmodell zur Informationsverarbeitung von Kennzahlen. Eine genauere Beschreibung, wie in Abbildung 3 gegeben, würde über den Rahmen dieser Bachelorarbeit hinausgehen und es könnte dabei auch nicht genügend in die Tiefe gegangen werden, um dem Leser dieser Arbeit diese statistischen Verfahren im Rahmen der quantitativen Bilanzanalyse exakt näher zu bringen. Auf ihren Einfluss auf die Entwicklung interner Ratingsysteme wird später allerdings noch eingegangen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Übersicht der Bestandteile der qualitativen und quantitativen Bilanzanalyse
Vgl. Graw/Keller, Bilanzmanipulation – Risiko- und Krisenfrüherkennung durch Jahresabschlussanalysen in: Kredit & Rating Praxis, S. 27.
3.1.1. Qualitative Bilanzanalyse
Die qualitative Bilanzanalyse beschäftigt sich wie oben bereits erwähnt mit der Bilanzpolitik und mit der semiotischen Bilanzanalyse. Durch diese Betrachtungsweise soll zum einen die Bilanzpolitik des untersuchten Unternehmens eingeschätzt und zum anderen die Wortwahl und die Präzision der Aussagen im gesamten Jahresabschluss bewertet werden. Somit dient sie einem Kreditinstitut vor allem bei der Beurteilung der Risikopositionen des Kreditnachfragers, die nicht durch die Bildung von Kennzahlen erkannt werden können. Denn dieser hat die Möglichkeit durch die bewusste und damit zweckorientierte Beeinflussung seines Jahresabschlusses auf das Verhalten der Bank bei der Kreditvergabe zu seinen Gunsten einzuwirken[57].
3.1.1.1. Bilanzpolitik
Die Bilanzpolitik hat das vorrangige Ziel die veröffentlichten Unternehmensdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, bewusst zu beeinflussen. Dadurch soll das von der Firmenleitung gewünschte Unternehmensbild an die Jahresabschlussadressaten herangetragen werden, um bestimmte Wirkungen zu erreichen, die zum Eintreten der gesetzten Ziele beitragen[58].
Zum Erreichen dieser Ziele bedienen sich die Unternehmen den in Abbildung 4 ersichtlichen bilanzpolitischen Instrumenten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Bilanzpolitische Instrumente
Vgl. Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, S. 40.
Die Sachverhaltsgestaltung ist die Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen während des Geschäftsjahres[59]. Diese Beeinflussung erfolgt z.B. durch die zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, wie die beschleunigte Veräußerung von Vermögensposten zur Gewinnrealisierung (Vorverlagerung) oder die Verschiebung von Investitionen mit dem Zweck des späteren Abschreibungsbeginns (Nachverlagerung)[60]. Dadurch soll erreicht werden, dass die vom Management geforderte Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens in der Bilanz abgebildet wird[61]. Daran kann man erkennen, dass solche Handlungen ein Unternehmen meist in einem besseren Licht darstellen sollen, um Abwärtstrends zu kaschieren. Da diese Gestaltungen von Sachverhalten aus dem Jahresabschluss häufig nicht direkt erkennbar sind und es auch kein Stetigkeitsgebot dafür gibt, fällt es oft sehr schwer sie kritisch zu hinterfragen[62].
[...]
[1] Vgl. Bankenverband, Zur Lage der Unternehmensfinanzierung, https://www.bankenverband. de/downloads/052012/gute-finanzierungsbedingungen-fuer-unternehmen, S. 3 (17.08.2012).
[2] Vgl. Bankenverband, Zur Lage der Unternehmensfinanzierung, https://www.bankenverband. de/downloads/052012/gute-finanzierungsbedingungen-fuer-unternehmen, S. 6 (17.08.2012).
[3] Gabler Wirtschaftslexikon, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ kreditwuerdigkeitspruefung.html (17.08.2012).
[4] Vgl. Creditreform, Flyer Creditreform Bonitätsindex²·º, http://www.creditreform.de/Ressourcen/PDF/ Downloads/Wirtschaftsinformationen/Bonitaet_ B2B/Flyer_Creditreform-Bonitaetsindex20.pdf (24.04.2012).
[5] Vgl. Creditreform, Wirtschaftsindikator 1. Quartal 2006, http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditr eform/Presse/Archiv/Wirtschaftsindikator/2006/2006-03-29_Creditreform_ Wirtschaftsindikator_Q1.pdf, S. 15 (24.04.2012).
[6] Vgl. Creditreform, Wirtschaftsindikator 1. Quartal 2012, http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditr eform/Presse/Archiv/Wirtschaftsindikator/2012/2012-02-28_Wirtschaftsindikator_1_2012.pdf, S. 18 (24.04.2012).
[7] Vgl. Creditreform, Wirtschaftsindikator 1. Quartal 2010, http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditr eform/Presse/Archiv/Wirtschaftsindikator/2010/2010-02-10_Wirtschaftsindikator_1_2010.pdf, S. 17 (24.04.2012).
[8] Vgl. Brezski/Claussen/Korth, Rating - Basel II und die Folgen, S. 20.
[9] Vgl. Bonitz, Überblick Basel II in: Bonitz/Ostermann (Hrsg.), Handbuch zur Ratingvorbereitung und Ratingverbesserung, S. 30.
[10] Brezski/Claussen/Korth, Rating - Basel II und die Folgen, S. 4.
[11] Vgl. Georg/Sigler, Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis der Baseler Richtlinien für mittelständische Unternehmen, S. 18.
[12] Vgl. Deutsche Bundesbank, http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php (28.04.2012).
[13] Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.htm (28.04.2012).
[14] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.pdf, S. 169 (03.05.2012).
[15] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.pdf, S. 177 (03.05.2012).
[16] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.pdf, S. 127 (03.05.2012).
[17] Vgl. Jonen/Lingnau, Basel II und die Folgen für das Controlling von kreditnehmenden Unternehmen, S. 5/6, http://luc.wiwi.uni-kl.de/forschung/Beitraege_Controlling-Forschung/01_Controll ing_BaselII.pdf (03.05.2012).
[18] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.pdf, S.12 (03.05.2012).
[19] Vgl. Deutsche Bundesbank, http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php (04.05.2012).
[20] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.pdf, S.146 (04.05.2012).
[21] Vgl. Deutsche Bundesbank, http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php (04.05.2012).
[22] Vgl. Paul, Basel II im Überblick in: Hofmann (Hrsg.), Basel II und MaRisk, S. 23.
[23] Vgl. Deutsche Bundesbank, http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule3.php (04.05.2012).
[24] Vgl. Jonen/Lingnau, Basel II und die Folgen für das Controlling von kreditnehmenden Unternehmen, S. 9, http://luc.wiwi.uni-kl.de/forschung/Beitraege_Controlling-Forschung/01_Controll ing_BaselII.pdf (04.05.2012).
[25] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, http://www.bis.org/publ/bcbs107ger.pdf, S.163 (04.05.2012).
[26] Vgl. Deutsche Bundesbank, Neue Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute (Basel II), http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2004/200409mba_baselII.pdf, S.91 (04.05.2012).
[27] Vgl. Bankenverband, Folgen von Basel III für den Mittelstand, https://www.bankenverband.de/publikationen/unternehmen/shopitem/deaf5fda470b0506c4898659655037d8, S. 2/3 (08.05.2012).
[28] Vgl. Deloitte, Basel III - Modifizierte Kapitalanforderungen im Spiegel der Finanzmarktkrise, http://www.deloitte.com/assets/Dcom- Germany/Local%20Assets/Documents/15_ERS/2010/de _ERS_FRS_Whitepaper39_BaselIII_Jan_2011.pdf, S. 3 (08.05.2012).
[29] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1776/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Geld__und__Kredit/Kapitalmarktpolitik/20100917-Basel3.html (08.05.2012).
[30] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1776/DE/BMF__Startseite/Multimedia/Einfach-Erklaert/Basel-III/Basel-III-Alternativversion.html (08.05.2012).
[31] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1776/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Geld__und__Kredit/Kapitalmarktpolitik/20100917-Basel3.html (08.05.2012).
[32] Vgl. Deloitte, Basel III - Modifizierte Kapitalanforderungen im Spiegel der Finanzmarktkrise, http://www.deloitte.com/assets/Dcom- Germany/Local%20Assets/Documents/15_ERS/2010/de _ERS_FRS_Whitepaper39_BaselIII_Jan_2011.pdf, S. 11 (08.05.2012).
[33] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1776/DE/BMF__Startseite/Multimedia/Einfach-Erklaert/Basel-III/Basel-III-Alternativversion.html (08.05.2012).
[34] Vgl. Bundesminsterium der Finanzen, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1776/DE/Wirtschaft__ und__Verwaltung/Geld__und__Kredit/Kapitalmarktpolitik/20100917-Basel3.html (08.05.2012).
[35] Vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/basel3_leitfaden .pdf, S. 28 (08.05.2012).
[36] Vgl. Georg/Sigler, Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis der Baseler Richtlinien für mittelständische Unternehmen, S. 37.
[37] Vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/basel3_leitfaden. pdf, S. 28 (08.05.2012).
[38] Vgl. Georg/Sigler, Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis der Baseler Richtlinien für mittelständische Unternehmen, S. 37/38.
[39] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Gesetz über das Kreditwesen, http://www.gesetze-im-internet. de/kredwg/BJNR008810961.html (09.05.2012).
[40] Vgl. Falter, Die Praxis des Kreditgeschäfts, S. 30.
[41] Vgl. Falter, Die Praxis des Kreditgeschäfts, S. 30.
[42] Vgl. Deloitte, Basel III - Modifizierte Kapitalanforderungen im Spiegel der Finanzmarktkrise, http://www.deloitte.com/assets/Dcom- Germany/Local%20Assets/Documents/15_ERS/2010/de _ERS_FRS_Whitepaper39_BaselIII_Jan_2011.pdf, S. 10 (09.05.2012).
[43] Vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/basel3_leitfaden .pdf, S. 30 (09.05.2012).
[44] Vgl. Müller/Müller, Risikosteuerung der Kreditvergabe, S. 2/3.
[45] Vgl. Falter, Die Praxis des Kreditgeschäfts, S. 31.
[46] Vgl. Zeilbeck, MaRisk – Mindestanforderungen an das Risikomanagement in: Geldprofi 04/2007, S.40.
[47] Vgl. Falter, Die Praxis des Kreditgeschäfts, S. 31/32.
[48] Vgl. Romeike, Die Solvabilitätsverordnung im Überblick in: Romeike/van den Brink (Hrsg.), SolvV – Aspekte der Umsetzung, S. 10.
[49] Vgl. Fischer, Einführung (IV. Solvabilitätsverordnung) in: Beck’sche Textausgaben, Basel II, S. 6.
[50] Vgl. Jonen/Lingnau, Basel II und die Folgen für das Controlling von kreditnehmenden Unternehmen, S. 11, http://luc.wiwi.uni-kl.de/forschung/Beitraege_Controlling-Forschung/01_Controll ing_BaselII.pdf (07.05.2012).
[51] Vgl. Bankenverband, Bankinternes Rating mittelständischer Kreditnehmer im Zuge von Basel II, https://www.bankenverband.de/publikationen/unternehmen/shopitem/ae341f9721f6f4331235 14605d126e4a, S. 7 (07.05.2012).
[52] Vgl. Akademie, http://www.akademie.de/wissen/kreditantrag-rating-pruefen-verbessern/was-wird-geprueft (07.05.2012).
[53] Vgl. Jonen/Lingnau, Basel II und die Folgen für das Controlling von kreditnehmenden Unternehmen, S. 11, http://luc.wiwi.uni-kl.de/forschung/Beitraege_Controlling-Forschung/01_Controll ing_BaselII.pdf (07.05.2012).
[54] Vgl. Akademie, http://www.akademie.de/wissen/kreditantrag-rating-pruefen-verbessern/was-wird-geprueft (07.05.2012).
[55] Vgl. Bankenverband, Bankinternes Rating mittelständischer Kreditnehmer im Zuge von Basel II, https://www.bankenverband.de/publikationen/unternehmen/shopitem/ae341f9721f6f4331235 14605d126e4a, S. 7 (07.05.2012).
[56] Vgl. Graw/Keller, Bilanzmanipulation – Risiko und Krisenfrüherkennung durch Jahresabschlussanalysen in: Kredit & Rating Praxis 01/2004, S. 27.
[57] Vgl. Graw/Keller, Bilanzmanipulation – Risiko und Krisenfrüherkennung durch Jahresabschlussanalysen in: Kredit & Rating Praxis 01/2004, S. 27 (29).
[58] Vgl. Vollmuth, Bilanzen – richtig lesen, besser verstehen, optimal gestalten, S. 279.
[59] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 1001.
[60] Vgl. Graw/Keller, Bilanzmanipulation – Risiko und Krisenfrüherkennung durch Jahresabschlussanalysen in: Kredit & Rating Praxis 01/2004, S. 27 (29).
[61] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, S. 1002.
[62] Vgl. Graw/Keller, Bilanzmanipulation – Risiko und Krisenfrüherkennung durch Jahresabschlussanalysen in: Kredit & Rating Praxis 01/2004, S. 27 (29/30).
- Quote paper
- Markus Götz (Author), 2012, Aktuelle Entwicklungen der Bonitätsbeurteilung von Kreditnehmern anhand von Jahresabschlüssen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211434