Eine weiße Weste hat man nicht, wenn man Schwarzgeld besitzt. Aber was ist Schwarzgeld eigentlich und warum wird es gewaschen? Dazu liefert Klaus Kottke in seinem Buch „Schwarzgeld – was tun?“ eine eingängige Erklärung: „Gewinne in beträchtlicher Größenordnung mit Schwarzgeldcharakter erzielen Straftäter seit geraumer Zeit im Bereich der Organisierten Kriminalität durch die von ihnen begangenen Straftaten. Dieses Schwarzgeld stellt die Triebfeder des Organisierten Verbrechens dar. […] Die kriminellen Hersteller und Händler sind gezwungen, ihre illegal erzielten Einnahmen zu waschen, d.h. unter Verschleierung deren wahrer Herkunft wieder in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen.“
Um dies zu verhindern oder zumindest zu erschweren, wurde am 25.10.1993 das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz Geldwäschegesetz (GWG) erlassen.
Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit einem möglichen „Waschplatz“ der Geldwäscher: den Versicherern und im Speziellen den Anbietern von Produkten der betrieblichen Altersversorgung.
Es wird erklärt, wie das GWG-Verfahren in der betrieblichen Altersversorgung erfolgt, um Geldwäsche zu verhindern.
Gliederung:
1 Einleitung
2 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäschegesetz (GWG)
2.1 Überblick über die Vorgaben des Geldwäschegesetzes
2.2 Vorgaben des GWG gegenüber Lebensversicherern
3 Betriebliche Altersversorgung – bAV
3.1 Grundlagen der bAV
3.1.1 Finanzierung der bAV
3.1.2 Unverfallbarkeit
3.1.3 Die fünf Durchführungswege der bAV
3.1.3.1 Direktversicherung/ Pensionskasse/ Pensionsfonds
3.1.3.2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
3.1.3.3 Unterstützungskasse mit Rückdeckungsversicherung
3.1.4 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
3.2 Problemstellung: Notwendigkeit des GWGs in der bAV
4 Umsetzung der Vorgaben des GWG in der bAV
4.1 Sorgfaltspflichten
4.1.1 Verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 6 GWG
4.1.2 Vereinfachte Sorgfaltspflichten gemäß § 5 GWG
4.2 Identifizierung des Versicherungsnehmers
4.3 Ermittlung und Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten
4.4 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung undHerkunft der Gelder überprüfen
4.5 Geschäftsbeziehungen kontinuierlich überwachen
4.6 Verdachtsfälle anzeigen
4.7 Besonderheiten in den Durchführungswegen
4.7.1 Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
4.7.1.1 Identifizierung bei privater Weiterführung
4.7.1.2 Identifizierung bei Übernahme durch den neuen Arbeitgeber
4.7.2 Unterstützungskasse
4.7.3 Rückgedeckte Pensionszusagen
5 Ist die GWG-Prüfung in der bAV sinnvoll?
5.1 Geringfügige Tauglichkeit der bAV zur Geldwäsche aufgrund des festgelegten Kreises der Anspruchsberechtigten
5.2 Prüfung in Abhängigkeit von der Branche des Versicherungsnehmers
5.3 Zahlung der Prämien nicht in bar
6 Schluss
6.1 Zusammenfassung der Erkenntnisse
6.2 Grenzen der Arbeit
6.3 Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Quellenverzeichnis
Umsetzung der Vorgaben des GWG in der betrieblichen Altersversorgung
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