Einleitung
Problemstellung
Aufgrund der anhaltenden Präsenz in westlichen Medien, haben sich die Aufmerksamkeit und das Interesse gegenüber dem Islam stark erhöht. Nicht nur wegen der Eigenart der Weltanschauung des Islam, sondern auch das Solidaritätsbewusstsein und soziale und ökonomische Engagement unter Muslime, sind ausschlaggebend für diese steigende Aufmerksamkeit. Basierend auf die Glaubensvorschriften, gibt Islam ein Finanzsystem vor, das seit etwa 1400 Jahren praktiziert wird. Ziel dieses islamische Finanzsystem ist es, eine Grundlage für alle Muslime sowie Nicht-Muslime zu schaffen, in dem die finanzielle Solidarität bzw. Unterstützung bedürftige Menschen und der Handel mit ethisch- moralischen Prinzipien praktiziert werden kann. Dadurch sollen unrechtmäßige Geschäfte vermieden sowie die Ausbeutung schwächerer durch Stärkeren, was zu Zeiten des Propheten Mohammed üblich war, vorgebeugt und somit die Gesellschaft sozial und finanziell verstärkt werden.
Die Tatsache, dass die Globalisierung der Märkte verschärfte Wettbewerbsbedingungen verursachen, sind Unternehmen bzw. Finanzdienstleister ständig auf der Suche nach neuen Produkten und Zielgruppen, um sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil zu sichern bzw. dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Finanzkrise in den letzten Jahren hat diese Situation noch mehr verschlechtert. Da das islamische Finanzsystem auf völlig andere Prinzipien basiert als das konventionelle Finanzsystem, das stark von Spekulationen und Zinsgeschäften geprägt ist, konnte diese Finanzkrise ungeschadet überstehen. So sind immer mehr Anleger und Finanzdienstleister daran interessiert, durch eindringen in die Welt des islamischen Finanzwesens sich vorteile zu erarbeiten. Neben islamischer Finanzdienstleister, sind auch immer mehr westische Banken darum bemüht, die Bedürfnisse der speziellen Zielgruppe zu übertreffen und sich dadurch einen Anteil des stark wachsenden islamischen Finanzmarktes zu sichern.
Inhaltverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
2. Der Islam und die Grundlagen des islamischen Rechts
2.1 Die Religion
2.2 Die fünf Säulen des Islams
2.3 Der Prophet Mohammed
2.4 Die Scharia - das islamische Rechtssystem
2.4.1 Koran
2.4.2 Sunna und Hadithe
2.4.3 Der Konsensus (Idschma) unter islamischen Rechtsgelehrten
2.4.4 Der Analogieschluss (Qiyas)
3. Die Finanzdienstleistungen des Islams
3.1 Die Zakat
3.1.1. Empfänger der Zakat
3.1.2 Dinge, auf die Zakat erhoben wird
3.1.3 An wen die Zakat nicht gezahlt werden darf
3.2 Almosen (Zakat-ul-Fitr)
3.3 Spende (Sadaqa/Infaq)
3.4 Stiftung (Waqf)
4. Das islamische Bankwesen und seine Rahmenbedingungen
4.1 Grundlagen des Islamic Banking
4.1.1 Begriffserklärung
4.1.2 Schlüsselprinzipien des islamischen Bankwesens
4.1.3 Geschichtliche Entwicklung
4.1.4 Marktpotenzial in Deutschland und Europa
4.2 Zinsverbot und Wucher (Riba-Verbot)
4.3 Weitere grundlegende Verbote
4.3.1 Spekulation (Gharar)
4.3.2 Glücksspiel (Maisir/Qimar)
4.3.3 Verbot in Verbotenes zu investieren
5. Die Finanzinstrumente des islamischen Bankenwesens
5.1 Fremdkapitalbasierte Instrumente
5.1.1 Murabaha
5.1.2 Tawarruq
5.1.3 Salam
5.1.4 Istisna
5.1.5 Qard Hassan
5.2 Eigenkapitalbasierte Instrumente
5.2.1 Mudaraba
5.2.2 Muscharaka
5.3 Leasing (Ijara)
5.4 Weitere Instrumente
5.4.1 Aktienanlagen
5.4.2 Islamische Fonds
5.4.3 Islamische Anleihen (Sukuk)
5.4.4 Islamische Versicherungen (Takaful)
6. Islamische Banken in der Praxis
6.1 Das islamische Banksystem Heute
6.2 Chancen und Risiken
6.3 Anforderungen an islamische Banken
6.4 Islamische Banken im Überblick
7 Fazit und Ausblick
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Glaubensgrundsätze des Islam
Abbildung 2: Fünf Säulen des Islam
Abbildung 3: Das islamische Rechtsystem
Abbildung 4: Vergleich von traditionelles und islamisches Bankwesen
Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl der Muslime in Deutschland
Abbildung 6: Kundenpräferenzen - Islamische Bankprodukte
Abbildung 7: Instrumente des Islamic Banking
Abbildung 8: Murabaha-Prinzip
Abbildung 9: Prinzip des Tawarruq-Geschäfts
Abbildung 10: Salam-Vertrag
Abbildung 11: Istisna-Vertrag
Abbildung 12: Mudaraba-Finanzierung
Abbildung 13: Musharaka-Finanzierung
Abbildung 14: Ijara-Vertrag
Abbildung 15: Islamischer Investmentfonds nach dem Mudaraba-Konzept
Abbildung 16: Sukuk-al-Ijara
Abbildung 17: Takaful-Fonds auf Mudaraba-Basis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Islamische Banken im Überblick1
Tabelle 1: Islamische Banken im Überblick2
Tabelle 1: Islamische Banken im Überblick3
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Aufgrund der anhaltenden Präsenz in westlichen Medien, haben sich die Aufmerksamkeit und das Interesse gegenüber dem Islam stark erhöht. Nicht nur wegen der Eigenart der Weltanschauung des Islam, sondern auch das Solidaritätsbewusstsein sowie soziale und ökonomische Engagement unter Muslime, sind eine der Gründe für diese steigende Aufmerksamkeit. Basierend auf die Glaubensvorschriften, gibt Islam ein Finanzsystem vor, das seit etwa 1400 Jahren praktiziert wird. Ziel dieses islamische Finanzsystem ist es, eine Grundlage für alle Muslime sowie Nicht-Muslime zu schaffen, in dem die finanzielle Solidarität bzw. Unterstützung bedürftige Menschen und der Handel mit ethisch- moralischen Prinzipien praktiziert werden kann. Dadurch sollen unrechtmäßige Geschäfte vermieden sowie die Ausbeutung schwächerer durch Stärkeren, was zu Zeiten des Propheten Mohammed üblich war, vorgebeugt und somit die Gesellschaft sozial und finanziell verstärkt werden.
Die Tatsache, dass die Globalisierung der Märkte verschärfte Wettbewerbsbedingungen verursachen, sind Unternehmen bzw. Finanzdienstleister ständig auf der Suche nach neuen Produkten und Zielgruppen, um sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil zu sichern bzw. dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Finanzkrise in den letzten Jahren hat diese Situation noch mehr verschlechtert. Da das islamische Finanzsystem auf völlig andere Prinzipien basiert als das konventionelle Finanzsystem, das stark von Spekulationen und Zinsgeschäften geprägt ist, konnte diese Finanzkrise ungeschadet überstehen. So sind immer mehr Anleger und Finanzdienstleister daran interessiert, durch eindringen in die Welt des islamischen Finanzwesens sich vorteile zu erarbeiten. Neben islamischer Finanzdienstleister, sind auch immer mehr westische Banken darum bemüht, die Bedürfnisse der speziellen Zielgruppe zu übertreffen und sich dadurch einen Anteil des stark wachsenden islamischen Finanzmarktes zu sichern.
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise der Arbeit
Zielsetzung dieser Vorliegenden Arbeit ist es, das islamische Finanzsystem, das in den letzten Jahren einen stark wachsenden Marktsegment darstellt, auf seinen Bestandteilen und Gegebenheiten zu Untersuchen und diese Informationen für den Leser auf den Tag zu bringen. So beschäftigt sich diese Arbeit mit den wesentlichen Bestandteilen des Islamic Banking, wobei die Grundlagen des islamischen Rechts, worauf das islamische Finanzsystem basiert, näher untersucht werden. Und Dabei werden Finanzdienstleistungen im Islam sowie islamische Finanzinstrumente und Rahmenbedingungen vorgestellt. Ergänzend zum vorgestellten Finanzsystem des Islam, wird anschließend die Praxis der islamischen Banken näher betrachtet.
In Kapitel 2 werden dem Leser die Grundlagen des islamischen Rechts, zur besseren Verständnis der in den nächsten Kapiteln zu vorstellenden Inhalten, vermittelt. Die Finanzdienstleistungen im Islam, die die Solidarität und soziale Beziehungen unter Muslime verstärken sollen, werden in Kapitel 3 vorgestellt. In Kapitel 4 findet eine Einführung ins islamische Bankwesen statt, wobei die Rahmenbedingungen und Schlüsselprinzipien näher untersucht werden. Auf Basis der in Kapitel 2 vermittelten Grundlagen des islamischen Rechts sowie in Kapitel 4 vorgestellten Rahmenbedingungen, werden in Kapitel 5 die Finanzinstrumente des islamischen Bankwesens aufgegriffen und näher betrachtet. In Kapitel 6 wird beabsichtigt, einen Blick in die Praxis der im Rahmen des Islamic Banking aktiven Banken zu gewähren und dabei die aktuelle Situation zu analysieren. Die Arbeit schließt dann in Kapitel 7 mit einem Fazit und Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen ab.
2. Der Islam und die Grundlagen des islamischen Rechts
2.1 Die Religion
Die Bedeutung des Islam für die Muslime geht weit mehr über den klassischen Religionsbegriff hinaus. Anders als bei anderen Religionen regelt der Islam das Handeln eines jeden Muslims und bildet ein eigenes rechtliches, politisches und wirtschaftliches Wertesystem, nach dem sich alle Muslime in allen Lebensbereichen und -situationen richten müssen1. Um die Idee des Islamic Banking verstehen zu können, müssen vorab einige grundlegende religiöser Inhalte des Islam näher untersucht werden. Der Islam ist neben Juden- und Christentum die jüngste der drei abrahamitischen Religionen, die sich auf Abraham als Stammvater berufen. Der Prophet Mohammed ist der letzte Abgesandte Gottes (arabisch: Allah), der mit dem Koran die letzte Offenbarung erhalten hat.2
Der Begriff Islam leitet sich vom arabischen Verb „aslama“ ab und bedeutet wörtlich übersetzt „sich ergeben, sich hingeben“. Des Weiteren gehören die Begriffe Islam und Frieden demselben Wortstamm an. Die Islam-Gläubigen werden als Muslime bezeichnet. Demnach kann der Begriff Muslim, der sich ebenfalls von „aslama“ ableitet, als sich Ergebender verstanden werden.3 Im Koran wird dies durch folgende Offenbarungen erklärt:
,, Wer sich Gott ergibt (aslama) und dabei rechtschaffen ist, dem steht bei seinem Herrn ein Lohn zu.“ (Koran, 2:112)
Der Islam verkündet eine reine Form des Monotheismus (tawhid) und betont den einheitlichen Ursprung aller monotheistischen Religionen. Der Glaube an einem, einzigen Gott „Allah“, (al-ilah, der Gott) und an dessen Offenbarung durch den Propheten Muhammad verbindet alle Muslime. Diese Offenbarung ist im Koran, dem heiligen Schrift der Muslime niedergeschrieben. Jeder, der durch eine einfache Bekenntnis „Schahada“ (siehe Kapitel 2.2, S. 6), eine Glaubenserklärung abgibt, kann Muslim werden. Dieses Bekenntnis besagt, dass er neben Allah keine weitere Gottheit anerkennt und dass der Prophet Mohammed dessen Gesandter ist. Dabei ist ein Muslim stets bemüht, dem vom Gott vorgezeichneten Weg der „Scharia“ (siehe Kaptitel 2.4, S. 8), den durch den Propheten im Koran offenbart wurde, zu folgen.
Ein Muslim glaubt an alle Propheten, von Adam über Abraham, Moses und Jesus bis hin zu Mohammed und verehrt sie alle. Die Muslime glauben an alle göttlichen Offenbarungen, von der Thora über die Psalmen und das Evangelium bis hin zum Koran, der letzten dieser Offenbarungen, die unverfälscht bis zum jüngsten Tag bleiben und vom Gott beschützt wird.4
Der Islamische Glaube basiert im Grunde auf sechs Glaubens-grundsätzen. Dazu zählen 1. der Glaube an einzigen Gott, 2. an seine Engel und 3. seine Offenbarungen, 4. die gesandten Propheten, 5. den Tag des jüngsten Gerichts mit dem Leben nach dem Tod sowie 6. die göttliche Vorhersehung bzw. Bestimmung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Glaubensgrundsätze des Islam (Eigene Darstellung)
„О ihr, die ihr glaubt! Glaubt an Allah und Seinem Gesandten und an das Buch, das Er auf Seinen Gesandten herabgesandt hat, und die Schrift, die Er zuvor herabkommen ließ. Wer nicht an Allah und Seine Engel und Seine Bücher und Seine Gesandten und an den Jüngsten Tag glaubt, der ist weit abgeirrt “ (Koran, 4:136)
2.2 Die fünf Säulen des Islam
Die fünf Säulen des Islam bilden den Rahmen des Lebens eines Muslims. Ein Muslim richtet sein tägliches Leben nach diesen fünf Säulen und versucht sie ganz auszuleben. Sie sind das Glaubensbekenntnis (Schahada), Gebet (Salah), Geben von Almosensteuer (Zakat, Unterstützung der Bedürftigen), Fasten (Siyam) im Monat Ramadan und einmal im Leben die Pilgerreise (Hadj) nach Makka, für die, die es sich finanziell leisten können.5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: FünfSäulen des Islam (Eigene Darstellung)
- Das Glaubensbekenntnis (Schahada):
Das Glaubensbekenntnis ist die Tür zum Eintritt in den Islam und wird durch das Bekenntnis vollzogen, in dem bezeugt wird, dass kein Gott außer Allah existiert und dass Mohammed von ihm gesandt wurde. Das Schahada ist die Hauptsäule im Islam, da hiermit der Erste Grundbaustein des Glaubens gelegt wird und sollte daher mit einer festen Überzeugung vollzogen werden.
- Das Gebet (Salah):
Die zweitwichtigste Säule im Islam ist das fünfmalige tägliche Beten. Das Gebet ist die direkte Verbindung zwischen dem Gläubigen und Gott. So gibt es keinen Vermittler zwischen Gott und dem Gläubigen. Hierbei werden Verse aus dem Koran in arabischer Sprache ausgesprochen. Persönliche Gebete können in eigener Sprache ausgesprochen werden. Zuvor findet eine rituelle Waschung (Wudu) statt, in dem bestimmte Teile des Körpers gewaschen bzw. befeuchtet werden.
- Die Pflichtabgabe (Zakat):
Die eigentliche Bedeutung des Wortes Zakat ist „Reinigung“ und „Wachstum“. Zakat geben bedeutet, einen bestimmten prozentualen Anteil von Besitztümern an bedürftige Menschen zu spenden. Dieser Prozentsatz von 2,5 Prozent wird fällig auf Gold, Silber und Bargeld, das den Betrag von 85 Gramm Gold entspricht und sich für ein Mondjahr im Besitz befindet. Der Besitz eines Muslims wird dadurch gereinigt, dass er einen Anteil davon Bedürftigen gibt, so wie das Beschneiden der Pflanzen neues Wachstum ausgleicht und fördert. Es darf natürlich soviel freiwillige Almosen gegeben werden, wie es einem Recht ist.
- Das Fasten (Siyam):
Jedes Jahr im Monat Ramadan, fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Dabei halten sie sich von Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr fern. Fasten ist förderlich für die Gesundheit, wird jedoch hauptsächlich als Methode der geistigen Selbstreinigung betrachtet. Durch die eigene Enthaltung von den weltlichen Dingen, selbst für eine kurze Zeit, gewinnt der Fastende wahre Zuneigung zu den Hungrigen und eine Weiterentwicklung für sein geistiges Leben.
- Die Pilgerfahrt (Hadj):
Die jährliche Pilgerfahrt ist einmal im Leben Pflicht für die, die körperlich und finanziell in der Lage dazu sind. Über zwei Millionen Menschen pilgern jedes Jahr aus allen Ländern der Erde nach Mekka. Die jährliche Hadj findet im zwölften Monat des islamischen Kalenders statt.
2.3 Der Prophet Mohammed
Nach islamischem Glauben war der Prophet Mohammed (571-632 n. Chr.) der letzte der Propheten, die der Menschheit gesandt wurden. Im Zweiten Teil des Glaubensbekenntnisses („...Mohammed ist der Gesandte Gottes“) erkennen Muslime den Propheten Mohammed als Mensch an, durch den Allah ihnen eine Rechtleitung gesandt hat.6 Er war Repräsentant Gottes und inspirierte die Menschheit durch seine Nähe zu Gott. Er war edel und ein Freund aller Gläubigen. Ein Quranvers offenbart:
"Mohammed ist Gottes Gesandter und das Siegel der Propheten.” (Koran, 33:40)
Dem Islam zufolge übertrug Gott seinem letzten Propheten, Mohammad eine schwere Ve rantwortung, die er Dank seines starken Glaubens in der besten Weise gerecht werden konnte. Der Prophet war nämlich damit beauftragt, Gottes Wort an die Menschheit weiter zu geben und durch seine Lebensweise den Islam bzw. Koran den Menschen näher zu bringen. So rief er die Menschheit auf den Weg Gottes und zeigte allen Gläubigen diesen Weg.
Die Muslime können das beispielhafte Verhalten des Propheten und seine hohe Moral mittels der Verse des Koran und der Hadithe, der Aussprüche und Lehren des Propheten, kennenlernen. Der Prophet Mohammed ist ein Vorbild für alle Muslime und zeigte ihnen, wie sie ihr Leben einzurichten haben, in dem er selbst entsprechend der Rechtsleitung Gottes gelebt hat. So versuchen die Muslime, ihm nachzueifern, damit sie ihm im Jenseits nahe sind. Ein Muslim muss versuchen, das Verhalten und die Moral des Propheten Mohammed anzunehmen. Gott bestätigt dies in einem Vers:
„In dem Gesandten Gottes habt ihr wirklich ein schönes Beispiel für jeden, der aufGott und den Jüngsten Tag hofft und oft Gottes gedenkt “. (Koran, 33:21)
2.4 Die Sharia - Das islamische Rechtsystem
Das Islamische Rechtsystem, das im arabischen als Scharia bezeichnet wird, ist der von Gott vorgezeichneter Weg, den alle Muslime folgen müssen. Die Scharia ist nicht nur als Gesetzbuch der Gebote und Verbote zu verstehen, sonder als ein aus verschiedenen Elementen bestehendes System.7 So stellt Scharia den religiösen Rahmenbedingungen für Muslime dar. Sie wird in einigen muslimischen Ländern als Quelle der Rechtsfindung angesetzt. Im Allgemeinen besteht die Scharia aus vier Rechtsquellen. Der Koran ist das zentrale Buch der Muslime und die Grundlage der Scharia. Er beinhaltet die zentralen Botschaften Gottes und wurde nach muslimischen Glauben dem Propheten Mohammed wörtlich offenbart.
Der Prophet Mohammed ist nach dem Koran die zweitwichtigste Rechtsquelle im Islam und hatte die Mission, durch seinen Handlungen und Taten den Koran und somit das Gesetzt Gottes den Muslimen näherzubringen. Weitere Quellen sind der Konsensus unter Islamischen Rechtgelehrten (Ijma), die sich auf Koran und Propheten sowie Analogien (Qiyas) berufen. Die Abbildung 3 visualisiert das System der Scharia mit ihren wichtigsten Rechtsquellen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Das islamische Rechtsystem (Entnommen aus: Schütz, 2007, S. 6)
2.4.1 Koran
Der Koran ist das heilige Buch der Muslime und Hauptrechtsquelle in jeden Angelegenheiten, die nach dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung in arabischer Sprache an den Propheten Mohammed durch den Erzengel Gabriel übermittelt wurde.8 Dabei bedeutet der Koran wörtlich übersetzt „Lesen“ oder „das Gelesene“.
Die Offenbarungen gelangten sukzessive und bruchstückweise an den Propheten, der sie dann an seine Gefährten weitergab. Die herabgesandten Offenbarungen wurden sofort niedergeschrieben und auswendig gelernt. Die Offenbarungen hielten während des ganzen Lebens des Propheten an. Alle Offenbarungen bestanden entweder aus einem vollständigen Kapitel oder nur aus einer bestimmten Anzahl von Versen. Diese Art der Offenbarung forderte vom Gesandten Gottes die ständige Revision und auch die Nachprüfung der Form, welche die Zusammenfassung der von ihm empfangenen Offenbarungen haben musste. Überlieferungen berichten, dass der Gesandte Gottes jedes Jahr im Monat Ramadan dem Erzengel Gabriel den bisher offenbarten Teil des Korans vortrug, und dass im letzten Jahre Gabriel ihn zweimal wiederholen ließ.9
2.4.2 Sunna und Hadithe
Die Handlungen und Taten des Prophten werden als Sunna sowie seine Äußerungen als Hadithe bezeichnet. Im engeren Sinne ist Hadith ein fester Bestandteil der Sunna. Sunna bedeutet wörtlich übersetzt, Brauch oder Tradition und ist die Summe aller Handlungsweisen und Worte des Propheten. Sie überliefert Normen, analog dessen, was Mohammed gesagt, getan, geduldet, oder auch bewusst nicht getan haben soll und bildet auf allen Ebenen die Richtschnur für das muslimische Leben10.
Die Sunna des Propheten Mohammed ist nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle des islamischen Rechts. Zusammen mit dem Koran bilden sie die primäre Rechtsquelle des Islam. Gott weist im Koran die Muslime ausdrücklich hin, dass sie nur den Koran und seinen Gesandten, den Propheten Mohammed, folgen sollen.
2.4.3 Der Konsensus (Ijma) unter Islamischen Rechtsgelehrten
Neben Koran und Sunna ist die Konsensus (Ijma) unter islamischen Rechtsgelehrten eine sekundäre Rechtsquelle. Der Meinungskonsens der Rechtsgelehrten kommt zur Anwendung, wenn keine Vorschriften oder Vorbilder im Koran und in der Sunna vorzufinden sind. So kann Ijma als die Übereinstimmung der Rechtsgelehrten zu einer bestimmten Frage verstanden werden11. Diese Methode ist eine weitere Möglichkeit der Rechtsfindung, nach der die islamischen Rechtsgelehrten für neu entstehende Probleme im Rahmen von Koran und Sunna eine Lösung finden.
2.4.4 Analogien (Qiyas)
Neben Koran, Sunna und Ijma ist der Qiyas die vierte Rechtsquelle des islamischen Rechts. Qiyas ist dabei ein Analogieschluss, der auf Koran, Sunna, Ijma, aufbaut und versucht, die Lösung eines nicht anderweitig behandelten Rechtsproblems herbeizuführen.12 Die Analogiebeschlüsse dienen ähnlich wie Ijma in erster Linie der Rechtsbildung für bisher nicht bekannte Fälle sowie weiterer Rechtsquelle auf künftige Fälle. Qiyas bedeutet wörtlich „abmessen“ oder „vergleichen“. Es wird vom einzelnen Rechtsgelehrten durchgeführt.
Weitere Rechtsquellen sind die Lehrmeinung von Sahaba, Gefährten des Propheten und der Ehefrauen des Propheten (Ma’athurat), Sitte und Brauch (Urf) und selbständige Meinungsbildung (Ijtihad).
3. Die Finanzdienstleistungen des Islam
3.1 Die Zakat
Das Verrichten des Zakat ist wie bereits angesprochen, eines der fünf Säulen im Islam und stellt einen sehr wichtigen Bestandteil im Zusammenleben der Muslime dar. Sie ist ein Instrument zum Erhalt des ökonomischen sowie sozialen Gleichgewichts unter Menschen. So ist jedes Individuum, das über Geld und sonstiges Vermögen verfügt, verpflichtet, einen gewissen Anteil seines Reichtums an die Armen und Bedürftigen abzugeben. Dadurch, dass ein Teil des Vermögens an die Armen und Bedürftigen abgegeben wird, werden das Vermögen und zugleich das Ego „gereinigt“. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Empfänger Muslim ist oder nicht. Da das Verrichten der Zakat einem Muslim Vorbehalten ist, wird es normalerweise in einem islamischen Land verrichtet. Lebt der Muslim jedoch nicht in einer islamischen Gesellschaft, ist er immer noch zur Zakat verpflichtet. In dem Fall muss er dann einem beliebigen Bedürftigen finanziell helfen.
In Zeiten des Propheten Mohammed und nach seiner nachfolgenden Vertreter, der „Kalifen“ wurde die Zakat-Steuer an die islamische Verwaltung gezahlt, die wiederum diese Steuern systematisch an die Bedürftigen weitergab. Da heutzutage in den meisten Ländern der Erde die Scharia nicht als offizielle Rechtsquelle der Regierungen verwendet wird, ist es jeden Muslim überlassen, die Steuer selbst an den Bedürftigen zu zahlen.
Die Zakat wird prozentual zum Jahresüberschuss berechnet. Der Prozentsatz beträgt hierbei 2,5 Prozent. Die Rechnung bezieht sich jedoch nicht auf den gesamten Umsatz, sondern wie oben erwähnt, auf den Überschuss, also auf den Betrag der nach Zahlung aller Rechnungen und Steuern übrigbleibt.
Die Sakat-Steuer ist neben dem Gebet, die zweitwichtigste Säule im Islam. Es gibt zahlreiche Stellen im Koran, wo die Wichtigkeit der beiden Säulen des Islam hintereinander zum Ausdruck kommt. Dies wird durch folgende Offenbarungen verdeutlicht:
„Dies ist ganz das Buch Allahs, das keinen Anlass zum Zweifel gibt, es ist eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen, die an das Verborgene glauben und das Gebet verrichten und von dem ausgeben, was Wir ihnen beschert haben “
(Koran, 2:2-3)
Die Bedingungen der Abgabe von Sakat sind im Islam ganzheitlich geregelt. Vom Empfänger der Sakat, bis hin zu Vermögensgegenständen, auf die Zakat erhoben wird, sind eindeutig festgelegt. Diese Richtlinien, auf die beim Abgeben der Zakat geachtet werden muss, werden im Folgenden näher betrachtet.
3.1.1 Empfänger der Zakat
Nach Regelungen des Koran gibt es acht Gruppen von Menschen, die dazu berechtigt sind, die Zakat zu empfangen: die Armen (al-Fuqara), Mittellosen und Bedürftigen (Masakin), Verwalter von Zakat-Geldern (al-'Amiluna 'alaiha), Menschen, deren Herzen für den Islam gewonnen werden soll (Mu'allafutu-l Qulub), Sklavenbefreiung (fi-r-Riqab), überlastete Schuldner (al-Gharimun), auf dem Weg Allahs (fi Sabili-llah) und Reisende (Ibnu-s-Sabil))13 Folglich werden diese Gruppen näher betrachtet.
- Die Armen (al-Fuqara):
Als Armen werden die Personen bezeichnet, die nicht über genügend Geld verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Diese Personengruppen werden von islamischen Gelehrten so benannt, dass sie trotz der harten Bedingungen, unter denen sie Leben, nicht betteln.
- Die Mittellosen und Bedürftigen (Masakin):
Diese sind völlig Mittellosen, die gar kein Einkommen bzw. Geld oder sonstiges haben, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Zu dieser Gruppe gehören auch die Menschen, die Arbeitsfähig sind aber keine Arbeit haben.
- Verwalter von Zakat-Geldern (al-'Amiluna 'alaiha):
Menschen, die in einer islamischen Regierung dafür eingesetzt werden, um die Zakat-Gelder einzuziehen, werden auch aus diesen Geldern bezahlt.
- Menschen, deren Herzen für den Islam gewonnen werden soll (Mu'allafatu-l Qulub):
Zu dieser Personengruppe gehören Menschen, denen Geld gegeben werden muss, damit sie den Islam unterstützten bzw. davon abgehalten werden, gegen den Islam zu arbeiten. Zu dieser Gruppe zählen auch Menschen, die den Islam neu angenommen haben, unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Auch Denjenigen, die aufgrund ihres Übertrittes zum Islam ihre Arbeit oder ihr Zuhause verlieren, muss auf jeden Fall geholfen werden.
- Sklavenbefreiung (fi-r Riqab):
Zu den Zeiten von Propheten Mohammed war die Sklaverei weit verbreitet, was vom Islam nicht geduldet wurde. Deshalb wurde diese Problematik systematisch angegangen, um sie aus der Welt zu schaffen. Daher sollte einem Sklaven Zakat gegeben werden, damit er mit diesem Geld das notwendige Lösegeld an seinen Besitzer bezahlen konnte. Die Sklaverei ist Heutzutage abgeschafft, daher sollten heute die Menschen miteinbezogen werden, die eine Haftstrafe im Gefängnis verbüßen müssen, weil sie ihnen auferlegte Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Diese Personen könnten mit Hilfe von Zakat-Geldern ihre Freiheit wiedererlangen.14
- Überlasstete Schuldner (al-Gharimun):
Menschen, die so hoch verschuldet sind, so dass sie die Schulden nicht mehr selbst bezahlen können, gehören zu dieser Gruppe. Auch die Personen fallen darunter, die über Vermögen besitzen und nach der Rückzahlung mit ihren Vermögen unter das Mindestmaß fallen.
- Auf dem Weg Allahs (fi Sabili-Ilah):
Im Allgemeinen können darunter alle guten Taten verstanden werden. Im engeren Sinne wird darunter die Unterstützung der Bemühungen aller Taten, die für den Erfolg des Islam dienen, verstanden.
- Reisende (Ibnu-s-Sabil):
Jemand, der zu Hause über genügend Vermögen verfügt und auf der Reise, weit von zu Hause entfernt ist und Geld benötigt kann ihm ebenfalls mit Zekat-Geld geholfen werden.
3.1.2 Dinge, auf die Zakat erhoben wird
Die Zekat-Steuer wird für Besitztümer wie, Gold, Silber, Handelswaren, Kamele, Kühe, Ziegen, Schmuck sowie Ernteerträge entrichtet, deren Menge den Mindestbesitz „Nisab“ übersteigen. Dieser Mindestbesitz, ab dem die Zakat entrichtet werden muss, ist zu den Zeiten des Propheten für verschiedene Besitztümer wie folgt festgelegt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In der Praxis orientieren sich Muslime in der Regel an den Wert des Mindestbesitzes von 85 Gramm Gold. Derjenige, der beispielsweise zum Jahresende einen Überschuss von mehr als 85 Gramm Gold im Besitz hat, ist verpflichtet den Wert von 2,5 Prozent als Zakat zu entrichten.
[...]
1 Vgl. Bergmann, 2008, S. 22
2 Vgl. Gassncr/Wackcrbcck, 2009, S. 27
3 Vgl. Halm, 2005, S. 7
4 Vgl. islam.dc,8.12.11
5 Vgl. Richter, 2011, S. 2
6 Vgl. Maudidi, 2001, S. 29
7 Vgl. Gassner/Wackerbeck, 2009, S. 32
8 Vgl. Bergmann, 2008, S. 22
9 Vgl. Gassner/Wackerbeck, 2009, S. 27
10 Vgl. Halm, 2005, S. 7
11 Vgl. Hamidullah, 2003, S. 24-25
12 Vgl. Salem, 1984, S. 33 sowie vgl. Schuon, 2002, S. 113
13 Vgl. Denffer, 1986, S. 69
14 Vgl. Denffer, 1986, S.124
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